Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge
Kurz erklärt Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge liegt vor, wenn sich bei einer Geschwindigkeitsmessung zwei oder mehr Fahrzeuge im Messbereich befinden. Die Messung darf nur verwertet werden, wenn sie eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Zweifel daran gehen zulasten der Behörde. Gegen den Bußgeldbescheid bleibt Dir dafür eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG).

Inhalt 3 Abschnitte
Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge: Warum ist die Zuordnung der Messung so wichtig?
Ein Blitzer misst eine Geschwindigkeit und fotografiert ein Fahrzeug. Beim Thema gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge ist nicht selbstverständlich, ob beides zusammengehört. Fahren zwei Autos nebeneinander oder dicht hintereinander durch den Messbereich, muss feststehen, welches Fahrzeug den Messwert ausgelöst hat. Sonst kann der Wert auch vom anderen Wagen stammen.
Gerichte behandeln die meisten zugelassenen Geräte als standardisiertes Messverfahren. Das Bundesverfassungsgericht beschreibt das als Verfahren, bei dem Anwendungsbedingungen und Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (Beschluss vom 20.06.2023, 2 BvR 1167/20). Die Beweiserleichterung gilt aber nur, wenn das Gerät im Rahmen seiner Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und nach der Bedienungsanleitung eingesetzt wurde.
Welche Fotos auswertbar sind, wenn mehrere Fahrzeuge zu sehen sind, legt die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Geräts fest. Hält die Messung diese Vorgaben nicht ein, entfällt die Beweiserleichterung. Dann muss das Gericht die Messung im Einzelfall prüfen, oft mit einem Sachverständigen.
Wie findest Du heraus, ob die Messung sauber zugeordnet wurde?
Der erste Schritt ist die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren. In der Akte stehen das Messprotokoll, das Beweisfoto und meist der Eichschein. Bei mehreren Fahrzeugen auf dem Foto zählt, wo die Fahrzeuge stehen, welche Fahrspur gemessen wurde und was das Gerät dazu dokumentiert.
Oft fehlen Unterlagen in der Akte. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass Betroffene grundsätzlich auch Zugang zu Informationen haben, die bei der Behörde vorhanden, aber nicht in der Bußgeldakte sind. Dazu können die Lebensakte des Geräts und die Rohmessdaten gehören (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Das Gericht gab der Verfassungsbeschwerde statt, weil dem Betroffenen dieser Zugang verweigert worden war.
Eine Grenze zog es 2023: Speichert ein Gerät keine Rohmessdaten, bleibt die Messung trotzdem verwertbar (2 BvR 1167/20). Das Recht auf Einsicht verpflichtet die Behörde also nicht, Daten zu erzeugen, die es nie gab.
Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge: Lohnt sich ein Einspruch, wenn zwei Autos auf dem Foto sind?
Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge macht eine Messung nicht automatisch unverwertbar. Entscheidend ist, ob die Dokumentation die Zuordnung zu Deinem Fahrzeug trägt. Bleiben ernsthafte Zweifel, darf das Gericht Dich nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Betroffenen“ nicht verurteilen.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Den Einspruch musst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig, und Zweifel an der Messung spielen keine Rolle mehr. Konkrete Einwände zur Zuordnung solltest Du begründen, denn bei standardisierten Messverfahren prüfen Gerichte nur nach, wenn es Anhaltspunkte für einen Fehler gibt.
Weitere typische Fehlerquellen erklärt der Beitrag zu Messfehlern beim Blitzer. Lässt sich das Foto keinem Fahrer klar zuordnen, hilft der Beitrag Fahrer nicht erkennbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Messung darf nur verwertet werden, wenn sie eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden kann.
- Welche Fotos mit mehreren Fahrzeugen auswertbar sind, regeln Bauartzulassung und Gebrauchsanweisung des Geräts.
- Betroffene haben grundsätzlich Zugang auch zu Messunterlagen außerhalb der Akte (BVerfG 2 BvR 1616/18).
- Fehlende Rohmessdaten machen eine Messung nicht unverwertbar (BVerfG 2 BvR 1167/20).
- Der Einspruch ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Häufige Fragen (10)
Ist gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge möglich?
Ja, gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge kommt vor. Fotografiert ein Blitzer eine Szene, in der zwei Fahrzeuge im Messbereich sind, stellt sich die Frage, wem der Messwert gehört. Manche Geräte sind dafür ausgelegt, mehrere Fahrzeuge zu erfassen und zuzuordnen, andere nicht. Was zulässig ist, ergibt sich aus der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und der Gebrauchsanweisung. Ein Bußgeld darf nur gegen den Fahrer ergehen, dem die Messung sicher zugeordnet ist.
Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge nebeneinander: Was passiert?
Die Behörde muss klären, welches Fahrzeug den Messwert ausgelöst hat. Gelingt das nach den Vorgaben des Herstellers nicht, ist die Messung für ein Bußgeld nicht verwertbar. Bekommst Du einen Bescheid, obwohl das andere Auto vorn lag oder schneller war, lohnt der Blick in die Akte. Den Einspruch musst Du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einlegen.
Macht gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge das Blitzerfoto automatisch ungültig?
Nein. Zwei Fahrzeuge auf dem Foto sind ein Anlass zur Prüfung, aber kein sicherer Freispruch. Entscheidend ist, ob die Dokumentation des Geräts die Zuordnung eindeutig belegt, etwa über die gemessene Fahrspur oder die Position im Bild. Ist sie nach Bedienungsanleitung zulässig, bleibt die Messung verwertbar. Bestehen danach noch vernünftige Zweifel, darf das Gericht Dich nicht verurteilen.
Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge hintereinander: Was passiert?
Auch dann muss der Messwert dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden. Folgen Fahrzeuge dicht aufeinander, kann ein Gerät die Messung des vorderen mit dem Foto des hinteren verbinden, wenn seine Vorgaben nicht eingehalten sind. Ob das im konkreten Fall möglich ist, beantwortet nur ein Blick in Messprotokoll, Fotos und Gebrauchsanweisung. Bei Zweifeln kann ein Sachverständiger die Messdaten auswerten.
Wie bekomme ich die Unterlagen zur Messung?
Über einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle, als Verteidiger nach § 147 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG. Darin stehen meist Messprotokoll, Fotos und Eichschein. Unterlagen außerhalb der Akte, etwa die Lebensakte des Geräts oder Rohmessdaten, kannst Du gesondert verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Anspruch 2020 aus dem Recht auf ein faires Verfahren abgeleitet (2 BvR 1616/18).
Was sind Rohmessdaten und brauche ich sie?
Rohmessdaten sind die vom Gerät aufgezeichneten Einzelwerte, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet. Sachverständige nutzen sie, um zu prüfen, ob die Berechnung und die Zuordnung zum Fahrzeug plausibel sind. Gerade bei mehreren Fahrzeugen im Bild können sie Aufschluss geben. Speichert ein Gerät sie nicht, ist die Messung nach dem Bundesverfassungsgericht trotzdem verwertbar (Beschluss vom 20.06.2023, 2 BvR 1167/20).
Muss ich beweisen, dass nicht ich zu schnell war?
Nein. Die Behörde und später das Gericht müssen Dir den Verstoß nachweisen. Bei einem standardisierten Messverfahren dürfen sie sich aber auf das Messergebnis stützen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Deshalb solltest Du solche Anhaltspunkte vortragen, etwa ein zweites Fahrzeug auf dem Foto in kritischer Position. Dann muss das Gericht sich mit der Zuordnung befassen und darf Zweifel nicht übergehen.
Gibt es eine Frist, um die Messung anzugreifen?
Ja, faktisch die Einspruchsfrist. Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du nach § 67 Abs. 1 OWiG nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Verpasst Du sie, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur in Betracht, wenn Du die Frist unverschuldet versäumt hast. Die inhaltliche Prüfung der Messung kann dagegen auch nach dem Einspruch noch beginnen, etwa nach der Akteneinsicht.
Wer trägt die Kosten für einen Sachverständigen?
Das hängt vom Ausgang ab. Beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, gehören seine Kosten zu den Verfahrenskosten. Wirst Du freigesprochen oder wird das Verfahren eingestellt, trägt in der Regel die Staatskasse sie. Wirst Du verurteilt, musst Du sie normalerweise selbst zahlen. Ein privat beauftragtes Gutachten zahlst Du zunächst selbst. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt solche Kosten je nach Vertrag.
Was passiert, wenn das Messgerät nicht nach Anleitung bedient wurde?
Dann entfällt in der Regel die Beweiserleichterung des standardisierten Messverfahrens. Das bedeutet nicht automatisch einen Freispruch. Das Gericht muss aber selbst prüfen, ob die Messung trotzdem zuverlässig ist, und dazu meist einen Sachverständigen hören. Bei Fotos mit mehreren Fahrzeugen ist das besonders wichtig, weil die Gebrauchsanweisungen oft eigene Regeln für die Auswertung solcher Situationen enthalten.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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