Toleranzabzug
Kurz erklärt Der Toleranzabzug ist der Betrag, um den die Bußgeldbehörde eine gemessene Geschwindigkeit zu Deinen Gunsten verringert, bevor sie die Überschreitung berechnet. Grundlage sind die Verkehrsfehlergrenzen geeichter Messgeräte nach Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent. Erst der verbleibende Wert entscheidet nach Bußgeldkatalog über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist der Toleranzabzug beim Blitzer?
Kein Messgerät misst völlig exakt. Deshalb nimmt die Behörde vom gemessenen Wert den Toleranzabzug vor, bevor sie Dir eine Überschreitung vorwirft. Nach dem Toleranzabzug bleibt die sogenannte vorwerfbare Geschwindigkeit übrig. Nur sie zählt für den Bußgeldkatalog.
Die Höhe folgt den Verkehrsfehlergrenzen, die ein Blitzer im Zulassungsverfahren einhalten muss. Laut Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (Fassung 02.08.2016) betragen sie bis zu einem Messwert von 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Viele Geräte schneiden außerdem die Nachkommastellen ab. Das wirkt schon vor dem Toleranzabzug zu Deinen Gunsten.
Der Abzug gilt für geeichte Geräte, deren Einsatz als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist.
Wie viel wird innerorts, außerorts und auf der Autobahn abgezogen?
Der Ort spielt für den Toleranzabzug keine Rolle, nur die Höhe des Messwerts. In der 30-Zone, in der Stadt und auf der Landstraße sind es bei Messwerten bis 100 km/h stets 3 km/h. Auf der Autobahn liegt der Messwert oft darüber, dann gelten 3 Prozent. Ergibt sich eine Kommazahl, wird zu Deinen Gunsten auf volle km/h gerundet. In dem Fall, den das Bundesverfassungsgericht 2020 entschied, zog das Amtsgericht bei 155 km/h deshalb 5 km/h ab.
Beispiele für einen Pkw nach Anhang zur BKatV, Tabelle 1 c (Stand: Oktober 2026):
| Messwert | erlaubt | nach Abzug | Überschreitung | Folge |
|---|---|---|---|---|
| 54 km/h | 50 km/h | 51 km/h | 1 km/h | 30 Euro (Lfd. Nr. 11.3.1) |
| 74 km/h | 50 km/h | 71 km/h | 21 km/h | 115 Euro, 1 Punkt (11.3.4) |
| 155 km/h | 120 km/h | 150 km/h | 30 km/h | 150 Euro, 1 Punkt (11.3.5) |
Warum entscheiden wenige km/h über das Fahrverbot?
Der Bußgeldkatalog arbeitet mit festen Stufen. Innerorts beginnt das Regelfahrverbot von einem Monat bei 31 km/h über dem Limit (Lfd. Nr. 11.3.6), außerorts bei 41 km/h (11.3.7). Ein Messwert von 84 km/h in einer 50-Zone ergibt nach Abzug 81 km/h, also 31 km/h zu viel. Bei 83 km/h wären es 30 km/h: 180 Euro, ein Punkt, kein Regelfahrverbot.
Eine Ausnahme kennt § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV: Wer innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft einer früheren Entscheidung erneut mit mindestens 26 km/h zu viel auffällt, dem droht in der Regel ebenfalls ein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Toleranzabzug ist also kein Kulanzpunkt, sondern oft der Unterschied zwischen zwei Stufen. Ob ein Verstoß Einträge bei den Punkten in Flensburg bringt, richtet sich ebenfalls nach dem Wert nach Abzug.
Wann reicht der Toleranzabzug nicht aus?
Der Toleranzabzug deckt nur die unvermeidbaren, systembedingten Messabweichungen ab. Konkrete Fehler deckt er nicht: abgelaufene Eichung, Aufbau entgegen der Bedienungsanleitung, fehlende Schulung des Messpersonals oder ein zweites Fahrzeug im Messbereich. Solche Punkte lassen sich nur mit Blick in die Akte und das Messprotokoll prüfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) entschieden, dass Betroffene grundsätzlich auch Zugang zu Messdaten verlangen können, die nicht in der Bußgeldakte liegen.
Wer Zweifel an der Messung hat, muss rechtzeitig handeln: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist nur binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu einem Messwert von 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts (PTB, Fassung 02.08.2016).
- Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein die Überschreitung nach Abzug (Anhang BKatV, Tabelle 1).
- Für Pkw beginnt das Regelfahrverbot innerorts bei 31 km/h und außerorts bei 41 km/h über dem Limit, jeweils nach Abzug.
- Konkrete Messfehler deckt der Abzug nicht ab; der Einspruch muss binnen 2 Wochen nach Zustellung eingehen (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Häufige Fragen (11)
Wie viel Toleranzabzug gibt es innerorts?
Innerorts sind es fast immer 3 km/h, weil der Messwert dort selten über 100 km/h liegt. Die Regel hängt nicht vom Ort ab, sondern nur von der gemessenen Geschwindigkeit: bis 100 km/h ein fester Abzug von 3 km/h, darüber 3 Prozent. Wer in einer 50-Zone mit 68 km/h gemessen wird, dem werden 65 km/h vorgeworfen. Das sind 15 km/h zu viel und nach Lfd. Nr. 11.3.2 BKatV 50 Euro (Stand: Oktober 2026).
Wie viel Toleranzabzug gibt es auf der Autobahn?
Auf der Autobahn gilt dieselbe Regel wie überall: 3 km/h bis zu einem Messwert von 100 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Weil dort meist schneller gemessen wird, greift häufiger die Prozentregel. Bei 150 km/h Messwert sind das 4,5 km/h, zu Deinen Gunsten gerundet 5 km/h. Vorgeworfen werden Dir dann 145 km/h. Diese Grenzen beruhen auf den Verkehrsfehlergrenzen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Wie viel Toleranzabzug gibt es in der 30er-Zone?
Auch in der 30-Zone werden 3 km/h abgezogen. Eine besondere Toleranz für niedrige Tempolimits gibt es nicht, entscheidend ist allein, dass der Messwert unter 100 km/h liegt. Ein Messwert von 45 km/h führt also zu 42 km/h und damit zu 12 km/h über dem Limit. Für einen Pkw innerorts sind das laut Lfd. Nr. 11.3.2 BKatV 50 Euro ohne Punkt (Stand: Oktober 2026).
Was bedeutet „nach Toleranzabzug“ im Bußgeldbescheid?
Die Formulierung zeigt, dass die Behörde den gemessenen Wert bereits um die Messtoleranz verringert hat. Die angegebene Geschwindigkeit oder Überschreitung ist also der Wert, der Dir vorgeworfen wird, nicht der Rohmesswert. Ein zweiter Toleranzabzug durch Dich ist daher nicht vorgesehen. Den ursprünglichen Messwert findest Du im Messprotokoll, das Du über die Akteneinsicht nach § 49 OWiG anfordern kannst.
Muss der Toleranzabzug im Bußgeldbescheid angegeben werden?
Vorgeschrieben ist die Bezeichnung der Tat mit Zeit, Ort und gesetzlichen Merkmalen (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG). Dazu gehört die vorgeworfene Überschreitung, also der Wert nach Abzug. Eine eigene Pflicht, den Rohmesswert und die Rechnung offenzulegen, nennt die Vorschrift nicht. Willst Du nachrechnen, hilft die Akteneinsicht: Messprotokoll und Messfoto enthalten den gemessenen Wert, aus dem sich der Abzug ergibt.
Gilt der Toleranzabzug auch bei Laserpistole und mobilem Blitzer?
Für alle geeichten Geschwindigkeitsmessgeräte gelten dieselben Verkehrsfehlergrenzen, ob stationär, im Anhänger oder als Lasermessgerät in der Hand. Voraussetzung ist, dass das Gerät zugelassen, gültig geeicht und nach Bedienungsanleitung eingesetzt wurde. Dann behandeln die Gerichte die Messung als standardisiertes Messverfahren. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, reicht der übliche Abzug unter Umständen nicht, und das Gericht muss die Messung genauer prüfen.
Gibt es einen Toleranzabzug bei der Messung durch Nachfahren?
Ja, aber nach anderen Regeln. Fährt die Polizei mit einem Fahrzeug hinterher, das kein geeichtes Messsystem nutzt, ist die Messung ungenauer als bei einem Blitzer. Die Rechtsprechung arbeitet dann mit eigenen Sicherheitsabschlägen, deren Höhe von Messstrecke, Abstand und Tacho abhängt. Bei Videonachfahrsystemen mit geeichter Technik gelten eigene Vorgaben. Welcher Abzug richtig ist, lässt sich nur anhand der Akte beurteilen.
Werden Nachkommastellen beim Blitzer gerundet?
Viele Messgeräte schneiden die Nachkommastellen ab, bevor überhaupt etwas abgezogen wird. Aus 53,9 km/h werden also 53 km/h. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt beschreibt das in ihrer Stellungnahme vom 02.08.2016 für ein typisches Messgerät. Danach folgt der Toleranzabzug. Ergibt der Prozentabzug über 100 km/h eine Kommazahl, wird in der Praxis auf volle km/h aufgerundet, im 2020 vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall etwa 5 km/h bei 155 km/h (2 BvR 1616/18). Beide Schritte wirken zugunsten der gemessenen Person.
Kann ich einen höheren Toleranzabzug verlangen?
Ein pauschal höherer Toleranzabzug steht Dir nicht zu. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hält den regulären Abzug für ausreichend, um zufällige Messabweichungen auszugleichen. Anders liegt es, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler bestehen, etwa eine abgelaufene Eichung oder ein falscher Geräteaufbau. Dann muss das Gericht der Messung nachgehen. Solche Einwände setzen einen fristgerechten Einspruch und Einblick in die Messunterlagen voraus.
Was passiert, wenn der Blitzer nicht geeicht war?
Ohne gültige Eichung fehlt eine Voraussetzung des standardisierten Messverfahrens. Das Gericht darf dann nicht einfach vom Messwert abzüglich Toleranz ausgehen, sondern muss die Zuverlässigkeit der Messung gesondert klären, oft mit einem Sachverständigen. Ob am Ende ein größerer Abzug, eine Einstellung oder doch eine Verurteilung steht, hängt vom Einzelfall ab. Den Eichschein findest Du in der Regel in der Bußgeldakte.
Wie viel Toleranzabzug gibt es außerorts?
Außerorts gelten bis zu einem Messwert von 100 km/h ebenfalls 3 km/h, darüber 3 Prozent. Auf einer Landstraße mit 100 km/h Limit und 128 km/h Messwert sind das 3,84 km/h, aufgerundet 4 km/h. Vorgeworfen werden Dir 124 km/h, also 24 km/h zu viel. Für einen Pkw außerorts bedeutet das nach Lfd. Nr. 11.3.4 BKatV 100 Euro und einen Punkt (Stand: Oktober 2026).
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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