Unnötiger Lärm und Autoposer
Kurz erklärt Unnötiger Lärm und Autoposer: Gemeint sind Fahrer, die mit aufheulendem Motor, lautem Auspuff oder ständigem Kreisen durch die Innenstadt auffallen wollen. Verboten ist das nach § 30 Abs. 1 StVO, der unnötigen Lärm und unnützes Hin- und Herfahren innerorts untersagt. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 80 oder 100 Euro vor, bei Vorsatz kann sich der Betrag verdoppeln.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist unnötiger Lärm und Autoposer, und was verbietet das Gesetz?
Unnötiger Lärm und Autoposer sind nicht in einem eigenen Autoposer-Gesetz geregelt. Maßgeblich ist § 30 Abs. 1 StVO. Satz 1 verbietet bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen. Satz 2 nennt Beispiele: Motoren unnötig laufen lassen und Türen übermäßig laut zuschlagen. Satz 3 verbietet unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn andere dadurch belästigt werden.
Typisch ist das Aufheulenlassen des Motors im Stand, das Spiel mit dem Gaspedal an der Ampel oder das wiederholte Abfahren derselben Straße am Abend. Unnötiger Lärm und Autoposer sind nur dann ein Thema, wenn der Lärm vermeidbar und für die Fahrt nicht nötig war.
Welches Bußgeld droht für unnötigen Lärm?
Die Beträge stehen im Bußgeldkatalog, Anlage zur BKatV (Stand: Oktober 2026):
| Verstoß | Lfd. Nr. | Regelsatz |
|---|---|---|
| Unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung | 117 | 80 Euro |
| Unnützes Hin- und Herfahren innerorts mit Belästigung | 118 | 100 Euro |
Beide Beträge liegen über der Grenze von 55 Euro für ein Verwarnungsgeld. Es folgt also ein Bußgeldbescheid, zu dem nach § 107 OWiG mindestens 25 Euro Gebühr und die Zustellkosten kommen. Unnötiger Lärm und Autoposer: Die Regelsätze gehen von Fahrlässigkeit aus. Wer vorsätzlich aufdreht, muss nach § 3 Abs. 4a BKatV mit dem doppelten Regelsatz rechnen, also 160 oder 200 Euro.
Punkte in Flensburg gibt es für die Nummern 117 und 118 nicht, weil Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung sie nicht aufführt. Ein Fahrverbot sieht der Katalog dafür ebenfalls nicht vor.
Was gilt beim Thema unnötiger Lärm und Autoposer, wenn das Auto technisch verändert wurde?
Viele Kontrollen von Autoposern drehen sich nicht nur um das Fahrverhalten, sondern um das Fahrzeug. Nach § 49 Abs. 1 StVZO darf ein Fahrzeug nicht lauter sein als nach dem Stand der Technik unvermeidbar. Wird zum Beispiel eine nicht zugelassene Klappenauspuffanlage eingebaut, kann die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, weil sich das Geräuschverhalten verschlechtert.
Dann geht es um erloschene Betriebserlaubnis: Wer so fährt und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt, zahlt laut Lfd. Nr. 214b.2 BKatV 90 Euro ohne Punkt. Ist die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, sind es nach Lfd. Nr. 214a.2 ebenfalls 90 Euro, dann aber mit einem Punkt. Für bestimmte Verstöße gegen Bauvorschriften an genehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen gilt nach § 26 Abs. 3 Satz 2 StVG eine Verjährungsfrist von zwei Jahren statt sechs Monaten.
Wann wird aus Posen eine Straftat, und wann lohnt sich ein Einspruch?
Bleibt es beim Lärm, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Kritisch wird es, wenn zum Aufheulen das Beschleunigen bis an die Grenze kommt. Wer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB begehen, auch allein im eigenen Auto.
Gegen einen Bescheid wegen § 30 StVO kannst Du innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ansatzpunkte sind oft die Feststellungen selbst: Wer hat den Lärm wahrgenommen, aus welcher Entfernung, und war das Hochdrehen wirklich vermeidbar? Beim Vorwurf des Hin- und Herfahrens muss belegt sein, dass andere tatsächlich belästigt wurden. Ob das trägt, hängt von der Akte und den Zeugenaussagen ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Unnötiger Lärm und unnützes Hin- und Herfahren innerorts sind nach § 30 Abs. 1 StVO verboten.
- Der Bußgeldkatalog sieht 80 Euro (Lfd. Nr. 117) und 100 Euro (Lfd. Nr. 118) vor, Stand Oktober 2026.
- Bei Vorsatz verdoppelt sich der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a BKatV.
- Für die Lärmverstöße selbst gibt es keine Punkte, für Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis mit Gefahr für die Verkehrssicherheit dagegen einen Punkt.
- Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG).
Häufige Fragen (10)
Unnötiger Lärm und Autoposer: Ist Motor aufheulen lassen verboten?
Ja, wenn es unnötig ist. § 30 Abs. 1 Satz 2 StVO verbietet ausdrücklich, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Dazu zählt das Hochdrehen im Stand, an der Ampel oder beim Parken, ohne dass die Fahrt es erfordert. Wer zügig anfährt, um sich in den Verkehr einzufädeln, verstößt dagegen nicht automatisch gegen die Vorschrift. Entscheidend ist, ob der Lärm vermeidbar war.
Was kostet unnötiger Lärm und Autoposer, wenn man erwischt wird?
Für unnötigen Lärm sieht die BKatV unter Lfd. Nr. 117 80 Euro vor, für unnützes Hin- und Herfahren innerorts unter Lfd. Nr. 118 100 Euro. Hinzu kommen mindestens 25 Euro Gebühr und Auslagen nach § 107 OWiG. Bei vorsätzlichem Handeln kann sich der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppeln. Kommen technische Verstöße am Fahrzeug hinzu, können weitere Beträge anfallen.
Unnötiger Lärm und Autoposer: Gibt es Punkte in Flensburg?
Für den reinen Lärmverstoß nicht. Punkte gibt es nur für Taten, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt sind, und die Lfd. Nr. 117 und 118 stehen dort nicht. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug wegen einer unzulässigen Veränderung nicht mehr verkehrssicher ist: Für Lfd. Nr. 214a.2 BKatV gibt es einen Punkt. Bei einem Rennen nach § 315d StGB drohen zwei oder drei Punkte.
Unnötiger Lärm und Autoposer: Kann man das anzeigen?
Ja. Unnötiger Lärm und Autoposer: Jeder kann einen Verstoß bei der Polizei oder der Bußgeldstelle melden. Die Behörde entscheidet dann nach § 47 OWiG, ob sie ein Verfahren einleitet. Hilfreich sind möglichst genaue Angaben zu Ort, Uhrzeit, Fahrzeug und Kennzeichen. Wer selbst als Zeuge benannt wird, muss damit rechnen, im Verfahren aussagen zu müssen. Fotos und Videos sind wegen des Datenschutzes nicht unproblematisch, darüber entscheidet aber der Einzelfall.
Ist ein lauter Auspuff erlaubt?
Nur, wenn er zugelassen ist. Nach § 49 Abs. 1 StVZO darf die Geräuschentwicklung das nach dem Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigen. Austauschschalldämpfer brauchen eine passende Kennzeichnung nach § 49 Abs. 2a StVZO. Wird das Geräuschverhalten durch einen Umbau verschlechtert, kann die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, mit Bußgeld nach Lfd. Nr. 214b BKatV.
Was gilt als unnützes Hin- und Herfahren?
Gemeint ist das wiederholte Fahren ohne erkennbares Ziel, etwa mehrfaches Abfahren derselben Straße, um gesehen und gehört zu werden. § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO verlangt zusätzlich zwei Dinge: Es muss innerhalb geschlossener Ortschaften geschehen, und andere müssen dadurch belästigt werden. Fehlt einer dieser Punkte, scheidet Lfd. Nr. 118 BKatV aus. Die Belästigung muss die Behörde im Zweifel nachweisen.
Darf die Polizei bei Autoposern das Auto sicherstellen?
In bestimmten Fällen ja, die Grundlage hängt vom Vorwurf ab. Bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen erlaubt § 315f StGB die Einziehung des Fahrzeugs; zur Sicherung kann es nach § 111b StPO schon im Ermittlungsverfahren beschlagnahmt werden. Bei bloßem Lärm sieht das Gesetz das nicht vor. Ist das Auto nicht vorschriftsmäßig, kann die Zulassungsbehörde nach § 5 Abs. 1 FZV eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen oder den Betrieb untersagen.
Gilt das Lärmverbot auch auf Parkplätzen?
Ja, wenn der Parkplatz öffentlicher Verkehrsraum ist. Die StVO gilt überall dort, wo die Fläche für den Verkehr allgemein zugänglich ist, das ist bei vielen Supermarkt- und Parkhausflächen der Fall. Treffen sich Autoposer auf solchen Flächen und lassen die Motoren aufheulen, kann § 30 Abs. 1 StVO greifen. Auf einem abgeschlossenen Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr ist die StVO dagegen in der Regel nicht anwendbar.
Wie lange dauert es, bis ein Lärmverstoß verjährt?
In der Regel sechs Monate. Das ergibt sich aus § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG. Die Frist kann durch Maßnahmen wie die Anhörung oder den Bußgeldbescheid unterbrochen werden (§ 33 OWiG) und beginnt dann neu. Für bestimmte Verstöße gegen Bauvorschriften an genehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen gilt nach § 26 Abs. 3 Satz 2 StVG dagegen eine Frist von zwei Jahren.
Kann ich gegen ein Bußgeld wegen unnötigem Lärm Einspruch einlegen?
Ja. Der Einspruch ist nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist meist zuerst die Akteneinsicht, um zu sehen, wie der Lärm festgestellt wurde. Ob sich das Verfahren lohnt, hängt von den Beweisen und dem Kostenrisiko ab.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.