Reaktivierung

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Kurz erklärt Reaktivierung bedeutet, dass ein wegen Dienstunfähigkeit pensionierter Beamter erneut in das aktive Beamtenverhältnis berufen wird. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt § 29 BeamtStG, im Bund § 46 BBG. Beantragt der Ruhestandsbeamte sie selbst, muss der Dienstherr ihr entsprechen, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. In Hamburg gilt dafür eine Antragsfrist von fünf Jahren.

Person betritt ein deutsches Verwaltungsgebäude, um sich nach einer Reaktivierung im öffentlichen Dienst zu melden
Inhalt 3 Abschnitte

Wann ist die Reaktivierung aus dem Ruhestand durch den Dienstherrn möglich?

Wer wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wurde, kann zurückgeholt werden. Für Landes- und Kommunalbeamte erlaubt § 29 Abs. 2 BeamtStG die erneute Berufung, wenn im Bereich des früheren Dienstherrn ein Amt mit mindestens demselben Grundgehalt übertragen werden soll und Du die gesundheitlichen Anforderungen voraussichtlich erfüllst. Fehlt Dir die Befähigung für eine andere Laufbahn, musst Du an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Notfalls ist auch eine geringerwertige Tätigkeit zumutbar, wenn eine andere Verwendung nicht möglich ist.

Im Bund regelt die Reaktivierung § 46 BBG. Dort heißt es ausdrücklich, dass Ruhestandsbeamte der erneuten Berufung Folge leisten müssen. Maßstab ist ein Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt. Der Dienstherr muss nach § 46 Abs. 1 Satz 2 BBG in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Dienstunfähigkeit noch besteht. Die Reaktivierung ist auch bei begrenzter Dienstfähigkeit möglich (§ 29 Abs. 3 BeamtStG, § 46 Abs. 6 BBG).

Zur Prüfung musst Du Dich auf Weisung beim Amtsarzt oder einem bestimmten Arzt untersuchen lassen (§ 29 Abs. 5 BeamtStG, § 46 Abs. 7 BBG). In Hamburg kann nach § 43 Abs. 2 HmbBG so verfahren werden, als ob Dienstfähigkeit vorläge, wenn Du einer wiederholten schriftlichen Weisung ohne hinreichenden Grund nicht nachkommst.

Kannst Du selbst die Rückkehr in den Dienst verlangen?

Ja. Ist Deine Dienstfähigkeit wiederhergestellt, musst Du die Reaktivierung beantragen. Dem Antrag ist nach § 29 Abs. 1 BeamtStG zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Die Antragsfrist legt das Landesrecht fest, höchstens zehn Jahre nach der Versetzung in den Ruhestand. In Hamburg beträgt sie nach § 43 Abs. 1 des Hamburgischen Beamtengesetzes fünf Jahre. Im Bund kennt § 46 Abs. 5 BBG keine solche Frist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Antragstellern bei der Reaktivierung 2022 gestärkt (Urteil vom 15.11.2022, 2 C 4.21). Der Antrag braucht keine Schriftform. Der Dienstherr darf die Reaktivierung nicht hinauszögern, bis ein passender Dienstposten frei ist. Zwingende dienstliche Gründe liegen nur vor, wenn sich kein zumutbarer Aufgabenbereich einrichten lässt. Im entschiedenen Fall verneinte das Gericht trotz verspäteter Reaktivierung einen Schadensersatz, weil die Rechtslage damals noch ungeklärt war und die Behörde kein Verschulden traf.

Was ändert sich nach der Reaktivierung?

Nach § 29 Abs. 6 BeamtStG und § 46 Abs. 8 BBG gilt das frühere Beamtenverhältnis als fortgesetzt. Du bekommst wieder Besoldung statt Ruhegehalt, und die weitere Dienstzeit kann sich auf Deine spätere Versorgung auswirken.

Unabhängig von der Rückkehr musst Du an zumutbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung Deiner Dienstfähigkeit teilnehmen (§ 29 Abs. 4 BeamtStG, § 46 Abs. 4 BBG).

Gegen eine Reaktivierungsverfügung oder die Ablehnung Deines Antrags ist nach § 54 Abs. 1 BeamtStG der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Vorher ist in der Regel Widerspruch einzulegen, die Fristen beginnen mit der Bekanntgabe. Mehr dazu unter Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht. Ein Verzögerungsschaden kann über die Amtshaftung oder den beamtenrechtlichen Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn die Behörde schuldhaft handelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landes- und Kommunalbeamte werden nach § 29 BeamtStG reaktiviert, Bundesbeamte nach § 46 BBG.
  • Auf Antrag des Ruhestandsbeamten ist die Reaktivierung Pflicht, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
  • In Hamburg muss der Antrag innerhalb von fünf Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand gestellt werden (§ 43 Abs. 1 HmbBG).
  • Fehlende Dienstposten rechtfertigen keine Verzögerung, der Antrag braucht keine Schriftform (BVerwG 2 C 4.21).
  • Nach der Reaktivierung gilt das frühere Beamtenverhältnis als fortgesetzt.

Häufige Fragen (10)

Kann ein pensionierter Beamter wieder in den Dienst zurückgeholt werden?

Ja, wenn er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde und die Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt § 29 Abs. 2 BeamtStG, im Bund § 46 Abs. 1 BBG. Voraussetzung ist ein Amt mit mindestens demselben Grundgehalt, im Bund Endgrundgehalt, und die Erwartung, dass Du die gesundheitlichen Anforderungen erfüllst. Wer wegen Erreichens der Altersgrenze in Pension ging, ist nicht betroffen.

Bis wann kann man als Ruhestandsbeamter reaktiviert werden?

Für den eigenen Antrag gibt es Fristen. § 29 Abs. 1 BeamtStG überlässt sie dem Landesrecht, höchstens sind es zehn Jahre nach der Versetzung in den Ruhestand. Hamburg hat fünf Jahre festgelegt (§ 43 Abs. 1 HmbBG), andere Länder teils andere Zeiträume. Für die Reaktivierung durch den Dienstherrn nennt § 29 Abs. 2 BeamtStG keine eigene Frist. Im Bund enthält § 46 BBG weder für den Antrag noch für die Rückholung eine Frist.

Muss ich mich als Ruhestandsbeamter amtsärztlich untersuchen lassen?

Ja, auf Weisung der zuständigen Behörde. Das folgt aus § 29 Abs. 5 Satz 1 BeamtStG für Landesbeamte und aus § 46 Abs. 7 BBG für Bundesbeamte. Umgekehrt darfst Du selbst eine Untersuchung verlangen, wenn Du einen Antrag auf erneute Berufung stellen willst. In Hamburg kann die Behörde nach § 43 Abs. 2 HmbBG von Dienstfähigkeit ausgehen, wenn Du wiederholten schriftlichen Weisungen ohne hinreichenden Grund nicht folgst.

Kann ich die Reaktivierung ablehnen?

Im Bund grundsätzlich nicht. § 46 Abs. 1 BBG verpflichtet Ruhestandsbeamte ausdrücklich, der erneuten Berufung Folge zu leisten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für Landesbeamte erlaubt § 29 Abs. 2 BeamtStG die erneute Berufung ebenfalls ohne Zustimmung. Du kannst aber prüfen lassen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, etwa das gleichwertige Amt und die gesundheitliche Eignung. Dafür steht nach § 54 BeamtStG der Verwaltungsrechtsweg offen.

Was passiert mit meiner Pension, wenn ich reaktiviert werde?

Das Ruhegehalt endet, und Du erhältst wieder Besoldung. Nach § 29 Abs. 6 BeamtStG und § 46 Abs. 8 BBG gilt das frühere Beamtenverhältnis als fortgesetzt. Die zusätzliche aktive Dienstzeit kann Deinen späteren Versorgungsanspruch verändern. Wie sich das konkret auswirkt, hängt vom Versorgungsrecht des Bundes oder Deines Landes ab und ergibt sich aus der Neuberechnung bei Deinem nächsten Ruhestandseintritt.

Wie lange darf die Behörde für die Entscheidung über meinen Reaktivierungsantrag brauchen?

Eine feste Frist gibt es nicht, die Behörde muss aber in angemessener Zeit entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2022 klargestellt, dass sich die angemessene Dauer nicht nach der Dreimonatsfrist der Untätigkeitsklage in § 75 VwGO bemisst (2 C 4.21). Sie darf die Reaktivierung auch nicht so lange aufschieben, bis ein passender Dienstposten frei wird. Zieht sich das Verfahren ohne Grund hin, kann eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen.

Ist eine Reaktivierung nach einer Depression möglich?

Ja. Entscheidend ist nicht die Art der früheren Erkrankung, sondern ob die Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist. Das klärt in der Regel ein ärztliches Gutachten. Du kannst die Untersuchung selbst verlangen, wenn Du einen Antrag stellen willst (§ 29 Abs. 5 Satz 2 BeamtStG). Nach § 29 Abs. 4 BeamtStG musst Du zudem zumutbare Maßnahmen zur Wiederherstellung Deiner Dienstfähigkeit mitmachen.

Bekomme ich nach der Reaktivierung meine alte Stelle zurück?

Nicht unbedingt. Die Reaktivierung betrifft Dein Statusamt, also Rang und Besoldung, nicht einen bestimmten Arbeitsplatz. Welcher Dienstposten Dir übertragen wird, ist eine nachgelagerte Organisationsentscheidung, so das Bundesverwaltungsgericht (2 C 4.21). Nach § 29 Abs. 2 BeamtStG und § 46 Abs. 1 BBG ist sogar ein Amt einer anderen Laufbahn möglich, mit Qualifizierung. Notfalls kommt eine geringerwertige Tätigkeit in Betracht, wenn sie zumutbar ist.

Muss ich nach der Reaktivierung an einer Qualifizierung teilnehmen?

Wenn Dir ein Amt einer anderen Laufbahn übertragen werden soll und Dir dafür die Befähigung fehlt, ja. Das schreiben § 29 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG für Landesbeamte und § 46 Abs. 3 BBG für Bundesbeamte vor. Die Pflicht soll ermöglichen, Dich trotz gesundheitlicher Einschränkungen in einem anderen Bereich einzusetzen. Voraussetzung bleibt, dass das neue Amt mindestens dasselbe Grundgehalt hat und Du seine gesundheitlichen Anforderungen voraussichtlich erfüllst.

Ist eine Reaktivierung auch in Teilzeit möglich?

Ja, über die begrenzte Dienstfähigkeit. § 29 Abs. 3 BeamtStG und § 46 Abs. 6 BBG lassen die erneute Berufung auch in diesen Fällen zu. Begrenzt dienstfähig ist nach § 27 Abs. 1 BeamtStG, wer seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann. Die Arbeitszeit wird dann entsprechend herabgesetzt. Die Besoldung richtet sich nach den Regeln über die begrenzte Dienstfähigkeit im Besoldungsrecht von Bund oder Land.

Quellen

  1. § 29 BeamtStG Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 46 BBG Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 43 HmbBG Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (im Browser geprüft, gültig ab 01.01.2010)
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg (Landesrecht Hamburg) · abgerufen am 27.10.2026
  4. BVerwG, Urteil vom 15.11.2022, 2 C 4.21 (Reaktivierungsantrag)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 54 BeamtStG Verwaltungsrechtsweg
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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