Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Kurz erklärt Schadensersatz wegen Pflichtverletzung ist der Anspruch auf Ausgleich eines Schadens, den eine Partei der anderen durch Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis zufügt. Zentrale Anspruchsgrundlage ist § 280 Abs. 1 BGB, dabei wird vermutet, dass der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verjährt in der Regel in drei Jahren ab Ende des Jahres der Kenntnis.

Inhalt 4 Abschnitte
Was setzt Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB voraus?
§ 280 Abs. 1 BGB verlangt vier Dinge: ein Schuldverhältnis, eine Pflichtverletzung, einen dadurch verursachten Schaden und Vertretenmüssen. Das Schuldverhältnis ist typischerweise ein Vertrag, etwa ein Online-Coaching-Vertrag, entsteht aber schon mit Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB). Verletzt sein können Haupt- oder Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB).
Zu vertreten hat der Schuldner Vorsatz, Fahrlässigkeit (§ 276 BGB) und das Verschulden seiner Gehilfen (§ 278 BGB). Entlasten muss sich der Schuldner beim Schadensersatz wegen Pflichtverletzung selbst (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Für Coachings wichtig: Ist der Vertrag als Dienstvertrag gestaltet, schuldet der Coach die Tätigkeit, nicht einen Erfolg. Bleibt der erhoffte Umsatz aus, ist das allein keine Pflichtverletzung; mehr unter Dienstvertrag und Werkvertrag.
Neben der Leistung oder statt der Leistung?
Davon hängt ab, ob Du eine Frist setzen musst. Begleitschäden, etwa nach einer Datenpanne, ersetzt § 280 Abs. 1 BGB direkt. Der Bundesgerichtshof hat das für Obhutspflichtverletzungen eines Mieters bestätigt und keine Fristsetzung verlangt (Urteil vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17); dazu Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache.
Verzögerungsschäden gibt es nur bei Verzug, der in der Regel eine Mahnung nach Fälligkeit voraussetzt (§ 280 Abs. 2, § 286 Abs. 1 BGB). Willst Du statt der Leistung Geld, etwa weil ein Coach gebuchte Module nicht liefert, brauchst Du nach § 281 Abs. 1 BGB in der Regel eine erfolglose Frist. Entbehrlich ist sie bei ernsthafter und endgültiger Verweigerung (§ 281 Abs. 2 BGB).
Welchen Schaden deckt der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung?
Du bist so zu stellen, wie Du ohne die Pflichtverletzung stündest (§ 249 Abs. 1 BGB). Dazu gehört auch entgangener Gewinn, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten war (§ 252 BGB). Schmerzensgeld gibt es nur bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung (§ 253 Abs. 2 BGB). Ein Mitverschulden mindert den Anspruch (§ 254 BGB).
Haftungsklauseln haben Grenzen: Vorsatz lässt sich nie im Voraus ausschließen (§ 276 Abs. 3 BGB), in AGB auch nicht die Haftung für grobes Verschulden und Körperschäden (§ 309 Nr. 7 BGB). Mehr unter Haftungsausschluss im Coaching.
Was gilt bei einem nichtigen Coachingvertrag?
Fehlt einem Fernlehrgang die nötige Zulassung, ist der Vertrag nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG). Dann gibt es keine vertraglichen Leistungspflichten, deren Verletzung der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB auffangen könnte. Gezahltes Geld wird über das Bereicherungsrecht zurückverlangt. Einen Wertersatz der Anbieterin sah der Bundesgerichtshof in einem solchen Fall als nicht ausreichend dargelegt an (Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24). Mehr unter Nichtigkeit des Coachingvertrags.
Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).
Das Wichtigste in Kürze
- § 280 Abs. 1 BGB verlangt Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Schaden und Vertretenmüssen; das Vertretenmüssen wird vermutet.
- Für Schadensersatz statt der Leistung ist nach § 281 Abs. 1 BGB in der Regel eine erfolglose Fristsetzung nötig.
- Begleitschäden aus der Verletzung von Rücksichtnahmepflichten sind ohne Frist zu ersetzen (BGH VIII ZR 157/17).
- Schmerzensgeld gibt es nur in den Fällen des § 253 Abs. 2 BGB.
- Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres von Entstehung und Kenntnis (§§ 195, 199 BGB).
Häufige Fragen (11)
Wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung?
Wenn Dein Vertragspartner eine Pflicht aus dem Vertrag oder aus Vertragsverhandlungen verletzt hat, Dir dadurch ein Schaden entstanden ist und er sich nicht entlasten kann. Das regelt § 280 Abs. 1 BGB. Pflichtverletzung, Schaden und Ursachenzusammenhang musst Du darlegen und im Streitfall beweisen. Dass er die Pflichtverletzung zu vertreten hat, wird dagegen vermutet. Für bestimmte Schadensarten kommen Zusatzvoraussetzungen wie Mahnung oder Fristsetzung hinzu.
Muss ich vor dem Schadensersatz wegen Pflichtverletzung eine Frist setzen?
Nur für bestimmte Schäden. Verlangst Du Schadensersatz statt der Leistung, weil die Leistung ausbleibt oder mangelhaft ist, brauchst Du nach § 281 Abs. 1 BGB in der Regel eine erfolglose angemessene Frist. Sie ist entbehrlich, wenn der Schuldner ernsthaft und endgültig verweigert (§ 281 Abs. 2 BGB). Für Begleitschäden neben der Leistung genügt § 280 Abs. 1 BGB ohne Frist. Setze die Frist schriftlich und mit Datum.
Wie wird der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung berechnet?
Durch einen Vergleich zweier Vermögenslagen: wie Du heute stehst und wie Du ohne die Pflichtverletzung stündest (§ 249 Abs. 1 BGB). Die Differenz ist der Schaden. Dazu zählen Mehrkosten, etwa für einen Ersatzanbieter, Folgekosten und entgangener Gewinn, wenn er nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge wahrscheinlich war (§ 252 BGB). Vorteile, die Du durch das Ereignis erhältst, können anzurechnen sein. Belege jede Position.
Wann verjährt der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung?
In der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du davon Kenntnis erlangt hast. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich (§ 199 Abs. 1 BGB). Ohne Kenntnis verjähren sonstige Schadensersatzansprüche spätestens zehn Jahre nach ihrer Entstehung (§ 199 Abs. 3 BGB). Für Mietschäden gilt mit § 548 BGB eine kürzere Frist.
Ist Schadensersatz das Gleiche wie Schmerzensgeld?
Nein. Schadensersatz gleicht in erster Linie Vermögensschäden aus, also Geld, das Dir fehlt oder zusätzlich anfällt. Schmerzensgeld ist der Ausgleich für einen Schaden, der kein Vermögensschaden ist. Es gibt ihn nach § 253 Abs. 2 BGB nur bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung. Ärger, Stress oder verlorene Zeit allein begründen nach dieser Vorschrift kein Schmerzensgeld. Sondergesetze können weitere Fälle vorsehen.
Kann ich vom Coach Schadensersatz verlangen, wenn das Coaching nichts gebracht hat?
Allein deshalb in der Regel nicht. Ein Coach schuldet bei einem Dienstvertrag seine Tätigkeit, nicht den Erfolg. Ein Anspruch kommt erst in Betracht, wenn er eine konkrete Pflicht verletzt hat, etwa vereinbarte Leistungen nicht erbringt, falsch über das Programm informiert oder vertrauliche Daten weitergibt. Hat er ein bestimmtes Ergebnis ausdrücklich zugesagt, kann das anders zu bewerten sein. Sichere Werbeaussagen und Vertragsunterlagen als Beweismittel.
Wer muss die Pflichtverletzung beweisen?
Wer Schadensersatz verlangt, muss die Pflichtverletzung, den Schaden und den Ursachenzusammenhang beweisen. Eine Erleichterung gibt es beim Verschulden: § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet, dass der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Er muss sich also entlasten. Im Coaching-Streit helfen deshalb E-Mails, Chatverläufe, Rechnungen, Programmbeschreibungen und Screenshots von Verkaufsseiten. Wer beim Schadensersatz wegen Pflichtverletzung früh dokumentiert, steht im Prozess besser da.
Was bedeutet „zu vertreten haben“?
Der Schuldner muss für die Pflichtverletzung einstehen. Nach § 276 Abs. 1 BGB hat er Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus einer Garantie ergibt. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Für Fehler von Mitarbeitern oder Subunternehmern, die er zur Erfüllung einsetzt, haftet er wie für eigene (§ 278 BGB).
Gibt es Schadensersatz schon vor Vertragsschluss?
Ja. Schon mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrags entsteht ein Schuldverhältnis mit Rücksichtnahmepflichten (§ 311 Abs. 2 BGB). Wer dabei schuldhaft falsch informiert oder vertrauliche Angaben missbraucht, kann nach § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB haften. Beispiel: Ein Anbieter macht im Verkaufsgespräch irreführende Angaben zu Inhalten oder Betreuungsumfang. Ob das zum Schaden führte, ist zu belegen.
Kann ein Coach Geld verlangen, wenn der Klient Termine nicht wahrnimmt?
Unter Umständen ja, dann aber als Vergütung, nicht als Schadensersatz. Nimmt der Klient vereinbarte Leistungen nicht an, kann der Coach bei einem Dienstvertrag die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne nachleisten zu müssen (§ 615 Satz 1 BGB). Er muss sich aber anrechnen lassen, was er erspart oder anderweitig verdient (§ 615 Satz 2 BGB). Kündigt der Klient wegen vertragswidrigen Verhaltens des Coachs, haftet dagegen der Coach (§ 628 Abs. 2 BGB).
Kann der Schadensersatz im Coachingvertrag ausgeschlossen werden?
Nur eingeschränkt. Die Haftung wegen Vorsatzes kann nie im Voraus erlassen werden (§ 276 Abs. 3 BGB). In vorformulierten Verträgen ist zudem ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aus Fahrlässigkeit und für grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB). Pauschale Klauseln wie „Haftung ausgeschlossen“ können deshalb unwirksam sein.
Quellen
Weitere Begriffe in Online-Coaching-Recht
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