Prozesskostenfinanzierung

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Kurz erklärt Bei der Prozesskostenfinanzierung übernimmt ein gewerblicher Prozessfinanzierer die Kosten eines Rechtsstreits und erhält im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es nicht; Grenzen ziehen vor allem § 49b BRAO, § 4a RVG und § 4 Abs. 2 VDuG. Was Du bei einer Niederlage zahlst, bestimmt allein der Finanzierungsvertrag.

Person auf einem Balkon mit Stadtblick, die eine Videokonferenz auf einem Tablet führt, passend zur Prozesskostenfinanzierung
Inhalt 4 Abschnitte

Wie funktioniert die Prozesskostenfinanzierung?

Vor Gericht trägt der Verlierer die Kosten, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 Abs. 1 ZPO). Dieses Risiko kauft Dir bei der Prozesskostenfinanzierung ein Prozessfinanzierer ab. Er prüft die Erfolgsaussichten, zahlt Gerichts- und Anwaltskosten und stellt Dich je nach Vertrag von gegnerischen Kosten frei. Für die Prozesskostenfinanzierung erhält er im Erfolgsfall einen vereinbarten Anteil am Erlös.

Wie solche Verträge aussehen können, zeigt der vom BGH entschiedene LKW-Kartellfall: Der Finanzierer war vor einem Vergleich zu konsultieren, hatte aber kein Entscheidungsrecht, und nach einer Niederlage in erster Instanz durfte er neu über die Weiterfinanzierung entscheiden (BGH, Urteil vom 13.06.2022, VIa ZR 418/21). Deckt eine Rechtsschutzversicherung bei Vertragsstreit den Fall, brauchst Du keinen Finanzierer. Für Coachingkunden kommt sie bei höheren Rückforderungen in Betracht, siehe Geld zurück vom Coach.

Was unterscheidet die Prozesskostenfinanzierung von Prozesskostenhilfe und Erfolgshonorar?

Prozesskostenhilfe zahlt der Staat, wenn Du die Kosten nicht aufbringen kannst und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 ZPO). Die Kosten des Gegners deckt sie bei einer Niederlage nicht. Bei der Prozesskostenfinanzierung prüft der Prozessfinanzierer dagegen nicht Deine Bedürftigkeit, sondern seinen wirtschaftlichen Ertrag.

Dein Anwalt darf die Prozesskostenfinanzierung in der Regel nicht übernehmen. Erfolgshonorare und die Übernahme von Gerichts- oder Gegnerkosten sind nach § 49b Abs. 2 BRAO verboten, soweit das RVG nichts anderes erlaubt. Ausnahmen nennt § 4a Abs. 1 RVG: Forderungen bis 2.000 Euro, bestimmte Inkassofälle und Fälle, in denen Du ohne Erfolgshonorar von der Rechtsverfolgung abgehalten würdest. Kosten übernehmen darf der Anwalt nur im Inkassofall.

Wann ist eine Prozesskostenfinanzierung unzulässig?

Der BGH hat eine Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands als unzulässig abgewiesen, weil ein gewerblicher Finanzierer mit einem Anteil am abgeschöpften Gewinn beteiligt war (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 26/17). Die Prozesskostenfinanzierung mit Gewinnanteil widerspreche dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB.

Für Verbandsklagen hat der Gesetzgeber Grenzen festgeschrieben. Nach § 4 Abs. 2 VDuG ist eine Musterfeststellungs- oder Abhilfeklage unzulässig, wenn der Finanzierer Wettbewerber ist, vom Beklagten abhängt, mehr als 10 Prozent der Leistung erhalten soll oder die Prozessführung zulasten der Verbraucher beeinflussen könnte. Für Sammelklagen von Inkassodienstleistern hat der BGH die Einschaltung eines externen Finanzierers dagegen gebilligt (VIa ZR 418/21).

Worauf solltest Du im Vertrag zur Prozesskostenfinanzierung achten?

Wichtig sind vier Punkte: die Höhe des Erlösanteils und worauf er berechnet wird, die Kostentragung bei einer Niederlage, die Regeln für einen Vergleich und das Recht des Finanzierers, die Finanzierung zu beenden. Prüfe bei der Prozesskostenfinanzierung auch Abtretung und freie Anwaltswahl. Bei einem Streit um ein Coaching hilft Coaching-Vertrag prüfen lassen.

Im Arbeitsrecht ist der Bedarf kleiner: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Was eine Klage dort kostet, steht unter Kosten der Kündigungsschutzklage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Prozessfinanzierer trägt die Kosten des Rechtsstreits und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös; die Einzelheiten regelt allein der Vertrag.
  • Wer verliert, trägt nach § 91 ZPO die Kosten beider Seiten; dieses Risiko übernimmt der Finanzierer.
  • Anwälte dürfen Erfolgshonorare nur in den Fällen des § 4a RVG vereinbaren, etwa bei Forderungen bis 2.000 Euro.
  • Bei Verbandsklagen darf ein Finanzierer höchstens 10 Prozent der Leistung erhalten (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 VDuG).
  • In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG).

Häufige Fragen (11)

Was kostet die Prozesskostenfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer?

Ob Du vorab etwas zahlst, regelt der Vertrag. Beim erfolgsabhängigen Modell verdient der Finanzierer nur, wenn Du gewinnst oder einen Vergleich schließt; dann erhält er den vereinbarten Anteil am Erlös. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich nicht geregelt und reine Verhandlungssache. Rechne vor Unterschrift durch, was Dir nach Abzug des Anteils bleibt, und frage, ob er vom Bruttoerlös oder nach Abzug der Kosten berechnet wird.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Prozesskostenfinanzierung erfüllen?

Gesetzliche Voraussetzungen gibt es nicht, es entscheidet der Finanzierer. Er prüft vor allem die Erfolgsaussichten, die Höhe der Forderung und ob der Gegner zahlungsfähig ist, denn ohne Erlös verdient er nichts. Er entscheidet frei, ob er einen Fall zur Prozesskostenfinanzierung übernimmt. Eine Zusage verpflichtet Dich erst, wenn Du den Finanzierungsvertrag unterschreibst.

Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?

Das regelt der Finanzierungsvertrag. Übernimmt der Finanzierer das volle Kostenrisiko, zahlt er Gerichtskosten, Deinen Anwalt und die nach § 91 ZPO zu erstattenden Kosten des Gegners. Prüfe genau, ob Ausnahmen gelten, etwa bei falschen Angaben von Dir oder wenn Du einen empfohlenen Vergleich ablehnst. Auch ob er nach einer verlorenen Instanz weiterzahlen muss, steht nur im Vertrag.

Ist ein Prozessfinanzierer seriös?

Das lässt sich nur am konkreten Anbieter und Vertrag beurteilen. Achte darauf, dass Erlösanteil, Kostenübernahme, Vergleichsregeln und Ausstiegsrechte klar geregelt sind und Du Deinen Anwalt selbst wählen kannst. Bei der Prozesskostenfinanzierung solltest Du bei Vorabgebühren misstrauisch werden, die unabhängig vom Ausgang anfallen. Ein Anwalt kann den Vertrag vor Unterschrift für Dich prüfen.

Darf mein Anwalt den Prozess selbst finanzieren?

In der Regel nicht. § 49b Abs. 2 BRAO verbietet Anwälten, Gerichtskosten oder Kosten des Gegners zu übernehmen, außer bei einem Erfolgshonorar im Inkassofall nach § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RVG. Ein Erfolgshonorar ohne Kostenübernahme ist darüber hinaus nur bei Forderungen bis 2.000 Euro oder dann erlaubt, wenn Du ohne diese Vereinbarung von der Klage abgehalten würdest.

Lohnt sich eine Prozesskostenfinanzierung bei Online-Casino-Verlusten?

Das hängt von der Rechtslage im Einzelfall ab, die sich bei Online-Glücksspiel noch bewegt. Der BGH hatte ein solches Verfahren mit Prozessfinanzierung bis zu einem Urteil des EuGH ausgesetzt, das am 16.04.2026 erging; danach bestimmte er es mit Beschluss vom 19.05.2026, I ZR 216/25, zum Leitentscheidungsverfahren nach § 552b ZPO und benannte die offenen Rechtsfragen. Lass Dir vor einem Vertragsschluss den aktuellen Stand erklären.

Was ist der Unterschied zur Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung musst Du vor dem Streitfall abgeschlossen haben, sie zahlt nach Wartezeit und Bedingungen, ohne am Erlös beteiligt zu sein. Der Prozessfinanzierer kommt erst ins Spiel, wenn der Streit schon da ist, und lässt sich mit einem Anteil am Erfolg bezahlen. Schließen die Versicherungsbedingungen Deinen Fall aus, kann eine Finanzierung die einzige private Kostendeckung sein.

Kann ich Prozesskostenhilfe und Prozesskostenfinanzierung kombinieren?

Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn Du die Kosten nach Deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kannst (§ 114 Abs. 1 ZPO). Steht Dir ein Finanzierer zur Seite, der die Kosten übernimmt, wird das Gericht diese Voraussetzung kritisch prüfen. Ob eine Kombination möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Inhalt des Finanzierungsvertrags ab.

Dürfen Verbraucherverbände Prozessfinanzierer einsetzen?

Ja, aber mit Grenzen. Bei Verbandsklagen nach dem VDuG muss der Verband die Finanzierung offenlegen (§ 4 Abs. 3 VDuG), und der Finanzierer darf höchstens 10 Prozent der Leistung erhalten (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 VDuG). Eine Gewinnabschöpfungsklage mit gewinnbeteiligtem Finanzierer hat der BGH 2018 als unzulässig abgewiesen (I ZR 26/17).

Muss ich meine Forderung an den Prozessfinanzierer abtreten?

Das verlangen manche Verträge zur Sicherheit. Rechtlich zwingend ist es nicht; es ist eine Frage der Vereinbarung. Trittst Du ab, kann der Finanzierer Dich ermächtigen, die Forderung weiter im eigenen Namen einzuklagen. Lass Dir erklären, welche Folgen die Abtretung für Zuständigkeit und Verfahren haben kann, denn genau diese Frage hat der BGH im Verfahren I ZR 216/25 als klärungsbedürftig benannt.

Lohnt sich eine Prozesskostenfinanzierung im Arbeitsrecht?

Selten für die erste Instanz, weil dort nach § 12a Abs. 1 ArbGG jede Seite ihre Anwaltskosten trägt und keine Gegnerkosten drohen. Hinzu kommen Prozesskostenhilfe und gewerkschaftlicher Rechtsschutz. Interessanter kann eine Finanzierung bei hohen Zahlungsansprüchen mit Instanzenzug werden, etwa bei Boni oder Provisionen.

Quellen

  1. § 4a RVG Erfolgshonorar
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 49b BRAO Vergütung (Verbot von Erfolgshonorar und Kostenübernahme)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 4 VDuG Verbraucherquorum; Finanzierung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 91 ZPO Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. BGH, Urteil vom 13.09.2018, I ZR 26/17 (Gewinnabschöpfung mit Prozessfinanzierer unzulässig)
    UrteilRechtsinformationsportal des Bundes · abgerufen am 28.10.2026
  6. BGH, Urteil vom 13.06.2022, VIa ZR 418/21 (financialright, externer Prozessfinanzierer)
    UrteilRechtsinformationsportal des Bundes · abgerufen am 28.10.2026

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