Business-Coaching

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Kurz erklärt Business-Coaching ist die entgeltliche Begleitung von Selbstständigen, Gründern und Führungskräften bei beruflichen und unternehmerischen Zielen. Wird es überwiegend online vermittelt und der Lernerfolg überwacht, kann es Fernunterricht nach § 1 FernUSG sein. Fehlt dann die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, auch für Unternehmer.

Person nimmt in einem modernen Büro in Deutschland an einem Online-Meeting teil, das ein Business-Coaching sein könnte
Inhalt 4 Abschnitte

Was ist Business-Coaching aus rechtlicher Sicht?

Der Begriff Business-Coaching ist gesetzlich nicht definiert. Rechtlich zählt, was im Vertrag steht: Geschuldet ist meist eine Tätigkeit wie Sitzungen, Videos, Gruppencalls oder Feedback, kein bestimmter Erfolg. Damit liegt in der Regel ein Dienstvertrag vor; zur Abgrenzung siehe Dienstvertrag und Werkvertrag.

Business-Coaching richtet sich an Menschen, die beruflich handeln. Wer ein Programm für sein Unternehmen oder seine Selbstständigkeit bucht, ist Unternehmer nach § 14 BGB, nicht Verbraucher nach § 13 BGB. Das hat Folgen, die der Beitrag Verbraucher und Unternehmer erklärt: Viele Schutzregeln des Verbraucherrechts gelten dann nicht.

Gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz auch für Business-Coaching?

Ja, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und zwar auch für Unternehmer. Fernunterricht ist nach § 1 Abs. 1 FernUSG die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird. Der BGH hat im Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24, entschieden, dass das Gesetz nicht nur für Verbraucher gilt. Betroffen war ein „9-Monats-Business-Mentoring“ für 47.600 Euro ohne Zulassung; der Vertrag war nichtig, die Revision der Anbieterin blieb erfolglos. Mehr dazu unter FernUSG bei Unternehmern.

Pauschal fällt aber nicht jedes Business-Coaching darunter. Nach dem BGH-Urteil vom 15.01.2026, III ZR 80/25, kommt es darauf an, ob der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Kenntnissen oder auf individueller Beratung und Begleitung liegt. Im entschiedenen Fall waren beide Programme Fernunterricht, die Anbieterin musste Geld zurückzahlen. Wie Du den Unterschied erkennst, beschreibt Abgrenzung Coaching und Beratung. Ist ein Programm Fernunterricht und fehlt die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.

Welche Rechte hast Du als Unternehmer außerdem?

Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB hast Du nicht, denn es steht nur Verbrauchern zu; Einzelheiten unter Widerrufsrecht beim Online-Coaching. Ist das Programm kein Fernunterricht, bleiben andere Wege. Für Dienste höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, erlaubt § 627 BGB die Kündigung ohne wichtigen Grund, sofern der Vertrag sie nicht wirksam ausschließt. Ob ein Business-Coaching dazu zählt, hängt vom Einzelfall ab. Bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kommt Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB in Betracht.

Steuerlich sind Kosten für ein betrieblich veranlasstes Business-Coaching Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).

Wie ist der Stand der Gesetzgebung zum FernUSG?

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026). Für bereits geschlossene Verträge enthält der Entwurf keine eigene Regel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Business-Coaching ist gesetzlich nicht definiert; meist liegt ein Dienstvertrag vor, und Kunden handeln als Unternehmer nach § 14 BGB.
  • Das FernUSG gilt auch für Unternehmer (BGH, 12.06.2025, III ZR 109/24); ohne ZFU-Zulassung ist ein Fernlehrgang nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.
  • Ob ein Programm Fernunterricht ist, prüft der BGH seit III ZR 80/25 im Einzelfall nach dem Schwerpunkt Wissensvermittlung oder individuelle Begleitung.
  • Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB haben nur Verbraucher, nicht Unternehmer.

Häufige Fragen (11)

Was ist Business-Coaching?

Business-Coaching ist eine bezahlte Begleitung für berufliche Ziele, etwa Kundengewinnung, Führung, Preisgestaltung oder Organisation. Es richtet sich an Selbstständige, Gründer und Führungskräfte und findet in Einzelgesprächen, Gruppen oder online statt. Rechtlich gibt es für Business-Coaching keine eigene Definition. Ob für einen konkreten Vertrag besondere Regeln wie das FernUSG gelten, hängt davon ab, wie das Programm aufgebaut ist.

Was kostet ein Business-Coaching?

Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht, der Preis ist frei vereinbart. Die vom BGH entschiedenen Fälle zeigen die Spanne bei Online-Programmen: ein „E-Commerce Master Club“ für 7.140 Euro (III ZR 173/24) und ein Business-Mentoring für 47.600 Euro (III ZR 109/24). Ein sehr hoher Preis allein macht einen Vertrag nicht unwirksam; bei einem auffälligen Missverhältnis kann aber § 138 BGB greifen.

Habe ich beim Business-Coaching ein Widerrufsrecht?

In der Regel nicht. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen steht nach § 312g Abs. 1 BGB nur Verbrauchern zu. Buchst Du das Coaching für Dein Unternehmen oder Deine selbstständige Tätigkeit, bist Du Unternehmer nach § 14 BGB. Anders ist es, wenn Du privat buchst, etwa um Dich beruflich neu zu orientieren, während Du angestellt bist; dann kommt ein Widerrufsrecht in Betracht.

Gilt das FernUSG auch, wenn ich als Unternehmer gebucht habe?

Ja. Der BGH hat im Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht nur auf Verbraucher, sondern auch auf Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anwendbar ist. Damit kann auch ein Business-Programm ohne ZFU-Zulassung nichtig sein. Voraussetzung bleibt, dass es die Merkmale des § 1 Abs. 1 FernUSG erfüllt, also vor allem Wissensvermittlung mit überwiegender räumlicher Trennung und Lernkontrolle.

Wann ist ein Business-Coaching Fernunterricht?

Wenn Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird (§ 1 Abs. 1 FernUSG). Online-Unterricht ist nach dem BGH jedenfalls dann räumlich getrennt, wenn asynchrone Anteile wie Videos überwiegen (III ZR 109/24). Liegt der Schwerpunkt dagegen auf individueller Beratung, kann das Gesetz ausscheiden (III ZR 80/25).

Kann ich bei fehlender ZFU-Zulassung mein Geld zurückfordern?

Möglicherweise ja. Ist das Programm Fernunterricht und fehlt die Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, und gezahltes Geld kann nach Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) zurückverlangt werden. Der Anbieter kann dagegen Wertersatz für erbrachte Leistungen geltend machen (§ 818 Abs. 2 BGB), muss ihn aber darlegen; im Fall III ZR 109/24 gelang das nicht. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB).

Kann ich einen Business-Coaching-Vertrag kündigen?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei fester Laufzeit kann eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein. Aus wichtigem Grund kannst Du nach § 626 BGB kündigen. Für Dienste höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, erlaubt § 627 BGB die Kündigung jederzeit, wenn kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen besteht. Ob ein Business-Coaching darunter fällt und ob der Vertrag § 627 BGB wirksam ausschließt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Ist Business-Coaching eine Betriebsausgabe?

Ja, wenn es betrieblich veranlasst ist. Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Ein Coaching zu Vertrieb, Führung oder Unternehmensaufbau kann diese Voraussetzung erfüllen. Dient es überwiegend privaten Zielen, etwa der Persönlichkeitsentwicklung ohne Bezug zum Betrieb, kann das Finanzamt den Abzug versagen. Im Zweifel hilft eine steuerliche Beratung.

Was ist der Unterschied zwischen Business-Coaching und Mentoring?

Begrifflich soll ein Mentor eher Erfahrungswissen weitergeben, ein Coach eher Lösungen mit Dir erarbeiten. Rechtlich zählt das Etikett nicht. Der BGH prüft bei Coaching wie bei Mentoring gleich, ob der Schwerpunkt auf Wissensvermittlung oder individueller Begleitung liegt (III ZR 80/25). Das „9-Monats-Business-Mentoring“ im Fall III ZR 109/24 wurde als Fernunterricht behandelt.

Wird das FernUSG abgeschafft?

Geplant ist es, beschlossen nicht. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 einen Referentenentwurf veröffentlicht (Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen und das Gesetz mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).

Was tun, wenn der Business-Coach einen Mahnbescheid schickt?

Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen, wenn Du die Forderung für unberechtigt hältst (§ 692 Abs. 1 Nr. 3, § 694 ZPO). Das Mahngericht prüft nicht, ob der Vertrag wirksam ist. Versäumst Du die Frist, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen, gegen den nur noch der Einspruch binnen zwei Wochen hilft. Einwände wie eine fehlende ZFU-Zulassung musst Du dann im Streitverfahren vorbringen.

Quellen

  1. § 1 FernUSG Anwendungsbereich
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 7 FernUSG Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 (FernUSG auch für Unternehmer)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 28.10.2026
  4. Referentenentwurf: Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts (Bearbeitungsstand 05.10.2026)
    BehördeBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · abgerufen am 28.10.2026
  5. ZFU: Aktuelles (Einordnung des Referentenentwurfs, 07.09.2026)
    BehördeStaatliche Zentralstelle für Fernunterricht · abgerufen am 28.10.2026

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