Unseriöse Coaching-Anbieter erkennen

  • Zuletzt aktualisiert:
  • 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt Unseriöse Coaching-Anbieter erkennen kannst Du an Warnsignalen wie Einkommensversprechen, Zeitdruck im Verkaufsgespräch, fehlendem Impressum oder fehlender ZFU-Zulassung bei Online-Lehrgängen. Rechtlich zentral ist § 7 Abs. 1 FernUSG: Ein zulassungspflichtiger Fernunterrichtsvertrag ohne Zulassung ist nichtig. Verbraucher können Fernabsatzverträge zudem innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§§ 312g, 355 BGB).

Person am Laptop in einer Videokonferenz, um unseriöse Coaching-Anbieter erkennen zu können und sich vor falschen Versprechen zu schützen
Inhalt 3 Abschnitte

Woran kannst Du unseriöse Coaching-Anbieter erkennen?

Wer unseriöse Coaching-Anbieter erkennen will, sollte wissen: Ein einzelnes Merkmal macht noch keinen Betrug. Mehrere Warnsignale zusammen sollten Dich aber stoppen lassen:

  • Einkommens- oder Erfolgsversprechen wie „5.000 Euro im Monat in 90 Tagen“. Irreführende Werbung, an der Du unseriöse Coaching-Anbieter erkennen kannst, verbietet § 5 UWG.
  • Zeitdruck: „Nur heute“, Rabatt nur im Telefonat, Vertrag direkt im Call. Ein Vertragsschluss am Telefon ist wirksam, löst bei Verbrauchern aber das Widerrufsrecht aus.
  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum: Geschäftsmäßige Anbieter müssen Name, Anschrift und Kontakt angeben (§ 5 DDG).
  • Finanzierung über Dritte: Wird beim High-Ticket-Coaching ein Ratenkredit mitverkauft, können verbundene Verträge nach § 358 BGB gemeinsam fallen.
  • Kein ZFU-Nachweis, obwohl Videokurse, Module und Lernkontrollen angeboten werden.

Unseriöse Coaching-Anbieter erkennen: Warum ist die ZFU-Zulassung so wichtig?

Fernunterricht ist nach § 1 Abs. 1 FernUSG die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten bei überwiegender räumlicher Trennung, wenn der Lernerfolg überwacht wird. Solche Lehrgänge brauchen die ZFU-Zulassung (§ 12 FernUSG). Fehlt sie, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.

Der BGH hat das für Business-Mentoring bestätigt (III ZR 109/24, 12.06.2025) und zugleich entschieden, dass das FernUSG auch für Unternehmer gilt. Im Urteil vom 15.01.2026 (III ZR 80/25) verlangt er eine Einzelfallprüfung: Liegt der Schwerpunkt auf Wissensvermittlung oder auf individueller Beratung? Im entschiedenen Fall waren beide Programme Fernunterricht, die Rückzahlung von 5.148 Euro wurde bestätigt. Eine Pauschalregel gibt es also nicht, siehe Nichtigkeit des Coachingvertrags.

Ob ein Lehrgang zugelassen ist, prüfst Du in der Lehrgangssuche der ZFU.

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).

Welche Rechte hast Du, wenn Du schon gebucht hast?

Als Verbraucher kannst Du online oder telefonisch geschlossene Verträge 14 Tage widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Die Frist beginnt nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung und endet spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB). Details unter Widerrufsrecht beim Online-Coaching.

Fehlt bei der Online-Buchung ein Button wie „zahlungspflichtig bestellen“, kommt der Vertrag nach § 312j Abs. 3 und 4 BGB nicht zustande. Ein Preis in auffälligem Missverhältnis zur Leistung allein reicht für Wucher nicht; § 138 Abs. 2 BGB verlangt zusätzlich die Ausbeutung einer Schwächelage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein zulassungspflichtiger Fernlehrgang ohne ZFU-Zulassung ist nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.
  • Das FernUSG schützt nach BGH III ZR 109/24 auch Selbstständige und Unternehmer.
  • Ob ein Coaching Fernunterricht ist, prüft der BGH im Einzelfall nach dem Schwerpunkt Wissensvermittlung oder Beratung (III ZR 80/25).
  • Verbraucher können Fernabsatzverträge 14 Tage widerrufen, ohne Belehrung bis zu zwölf Monate und 14 Tage (§§ 355, 356 BGB).

Häufige Fragen (10)

Wie kann ich unseriöse Coaching-Anbieter erkennen?

Um unseriöse Coaching-Anbieter erkennen zu können, achte auf überprüfbare Fakten statt auf Versprechen. Seriöse Anbieter haben ein vollständiges Impressum, nennen den Gesamtpreis vorab, lassen Dir Bedenkzeit und beschreiben Leistungen konkret. Bei Online-Kursen mit Lernkontrollen sollte eine ZFU-Zulassung vorliegen. Vorsicht bei fest zugesagten Einnahmen, Druck im Verkaufsgespräch und Finanzierungen, die gleich im Call abgeschlossen werden sollen.

Unseriöse Coaching-Anbieter erkennen: Wo prüfe ich, ob ein Coaching ZFU-zugelassen ist?

Auf der Website der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Die ZFU bietet unter zfu.de eine Lehrgangssuche für zugelassene Fernlehrgänge an. Willst Du unseriöse Coaching-Anbieter erkennen und findest das Programm dort nicht, frage den Anbieter nach der Zulassungsnummer. Fehlt die Zulassung, obwohl der Kurs Fernunterricht im Sinne des § 1 FernUSG ist, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.

Ich wollte unseriöse Coaching-Anbieter erkennen, bin aber reingefallen. Was kann ich tun?

Sichere zuerst alle Unterlagen: Vertrag, Rechnungen, Chatverläufe, Werbeanzeigen und Programmbeschreibung. Prüfe dann drei Wege: Widerruf innerhalb von 14 Tagen bei Verbraucherverträgen, Nichtigkeit nach § 7 FernUSG bei fehlender Zulassung und eine Kündigung aus wichtigem Grund. Welche Option trägt, hängt vom Vertragsinhalt ab. Zahle laufende Raten nicht ungeprüft weiter, lass aber auch nichts einfach ins Mahnverfahren laufen.

Muss ich ein Coaching bezahlen, wenn der Vertrag nichtig ist?

Aus einem nichtigen Vertrag schuldest Du keine Vergütung. Bereits gezahlte Beträge kannst Du nach Bereicherungsrecht zurückverlangen (§§ 812, 818 BGB). Der Anbieter kann allerdings Wertersatz für erhaltene Leistungen einwenden; dafür muss er den Wert konkret darlegen. Im Fall des BGH III ZR 109/24 gelang ihm das nicht. Wie viel am Ende zurückfließt, hängt vom Einzelfall ab.

Gilt das FernUSG auch für Selbstständige?

Ja. Der BGH hat am 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB schützt. Wer als Gründerin oder Selbstständiger ein Business-Coaching bucht, kann sich also ebenfalls auf die Nichtigkeit nach § 7 FernUSG berufen. Das Widerrufsrecht nach § 312g BGB bleibt dagegen Verbrauchern vorbehalten.

Kann ich ein Online-Coaching widerrufen?

Als Verbraucher in der Regel ja. Bei Verträgen über Internet, Telefon oder Videocall hast Du 14 Tage Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB). Hat der Anbieter nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage. Das Recht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und Du dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt hast (§ 356 Abs. 5 BGB).

Ist ein Coaching für 10.000 Euro Wucher?

Allein wegen des Preises nicht. Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB setzt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung voraus und zusätzlich, dass der Anbieter eine Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche ausgenutzt hat. Daneben kann ein Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein. Unabhängig davon lohnt der Blick auf FernUSG und Widerrufsrecht.

Was passiert mit dem Ratenkredit, wenn das Coaching wegfällt?

Das hängt davon ab, ob Coaching und Kredit verbundene Verträge sind. Maßgeblich ist § 358 BGB; für Fernunterrichtsverträge stellt § 4 Satz 3 FernUSG das ausdrücklich klar. Ein wirksamer Widerruf des Coachingvertrags erfasst dann auch den Darlehensvertrag. Ob der Kreditgeber mit dem Anbieter eine wirtschaftliche Einheit bildet, ergibt sich aus Vertragsunterlagen und Vertriebsweg.

Unseriöse Coaching-Anbieter erkennen: Ist ein Coaching ohne schriftlichen Vertrag gültig?

Ein Coachingvertrag braucht grundsätzlich keine besondere Form, er kann auch im Videocall zustande kommen. Für Fernunterrichtsverträge verlangt § 3 Abs. 1 FernUSG aber, dass Deine Vertragserklärung in Textform abgegeben wird, also etwa per E-Mail oder Formular. Ob ein formloser Vertragsschluss genügt hat, hängt deshalb auch davon ab, ob das Programm Fernunterricht ist.

Wird das FernUSG abgeschafft?

Bisher nicht. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 streichen will, einschließlich der Zulassungspflicht. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert. Für bereits geschlossene Verträge enthält der Entwurf keine eigene Regel.

Quellen

  1. § 7 FernUSG Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 28.10.2026
  3. BGH, Urteil vom 15.01.2026, III ZR 80/25
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 28.10.2026
  4. ZFU Lehrgangssuche
    BehördeStaatliche Zentralstelle für Fernunterricht · abgerufen am 28.10.2026
  5. Referentenentwurf zur Modernisierung des Fernunterrichts (Bearbeitungsstand 05.10.2026)
    BehördeBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 312j BGB Button-Lösung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

Redaktion

Redaktion Kanzlei CleverLaw

Redaktion Rechtslexikon

Zur Redaktionsrichtlinie

Weitere Begriffe in Online-Coaching-Recht

Kostenlose Fallprüfung

Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.