Vertragsschluss am Telefon (Closing-Call)
Kurz erklärt Vertragsschluss am Telefon bedeutet, dass Du ein Angebot mündlich im Telefonat oder Videocall annimmst, im Coaching-Vertrieb oft im sogenannten Closing-Call. Als Verbraucher schließt Du damit in der Regel einen Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB. Dir steht dann ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, das nicht vor einer ordnungsgemäßen Belehrung zu laufen beginnt.

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Vertragsschluss am Telefon: Kommt im Closing-Call überhaupt ein Vertrag zustande?
Der Vertragsschluss am Telefon braucht Angebot und Annahme, eine Form verlangt das BGB dafür meist nicht. Ein telefonisches Angebot kann nur sofort angenommen werden (§ 147 Abs. 1 Satz 2 BGB). Sagst Du im Call verbindlich zu, steht der Vertragsschluss am Telefon auch ohne Unterschrift.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Programme, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Nach § 3 Abs. 1 FernUSG bedarf Deine Vertragserklärung der Textform, also einer lesbaren Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB). Ein bloßes „Ja“ am Telefon reicht dann nicht, der Vertrag wäre nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Ob ein Coaching Fernunterricht ist, prüft der BGH im Einzelfall danach, ob Wissensvermittlung oder individuelle Beratung überwiegt. Im Urteil vom 15.01.2026 (III ZR 80/25) bestätigte er die Einstufung eines Programms mit vielen Einzelterminen als Fernunterricht, die Anbieterin unterlag.
Vertragsschluss am Telefon: Kannst Du den Vertrag widerrufen?
Als Verbraucher meist ja. Telefonate und Videocalls sind Fernkommunikationsmittel (§ 312c Abs. 2 BGB). Laufen Verhandlung und Abschluss ausschließlich so ab und vertreibt der Anbieter planmäßig auf diesem Weg, liegt ein Fernabsatzvertrag vor, dasselbe gilt beim Vertragsschluss per WhatsApp oder Zoom. Das Widerrufsrecht folgt aus § 312g Abs. 1 BGB, die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB).
Die Frist beginnt nicht, bevor der Anbieter Dich ordnungsgemäß belehrt hat (§ 356 Abs. 3 BGB). Fehlt die Belehrung, erlischt das Recht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 4 BGB). Vorher erlischt es bei einer Dienstleistung nur, wenn sie vollständig erbracht ist und Du ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt sowie Deine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hast (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Was Du nach einem Widerruf für bereits erbrachte Leistungen zahlen musst, erklärt Wertersatz nach Widerruf.
Was gilt, wenn Du als Selbstständiger gebucht hast?
Das Widerrufsrecht hat nur, wer Verbraucher ist. Buchst Du überwiegend für Deine selbstständige Tätigkeit, bist Du Unternehmer (§ 14 BGB, siehe Verbraucher und Unternehmer). Das FernUSG gilt aber auch für Unternehmer. Das hat der BGH im Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden und einen Mentoring-Vertrag über 47.600 Euro ohne Zulassung als nichtig angesehen. Textform und Zulassungspflicht greifen also auch hier, siehe FernUSG bei Unternehmern.
Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026). Für bereits geschlossene Verträge enthält der Entwurf keine eigene Regel.
Worauf kommt es nach einem Closing-Call an?
Nach Vertragsschluss muss Dir der Anbieter eine Bestätigung mit dem Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger schicken, spätestens bevor er mit der Leistung beginnt (§ 312f Abs. 2 BGB). Bewahre die Bestätigung zum Vertragsschluss am Telefon auf. Ein Mitschnitt des Gesprächs ohne Deine Zustimmung kann nach § 201 StGB strafbar sein.
Kam der Anruf unaufgefordert, kann zusätzlich unzulässige Telefonwerbung und Cold Calls vorliegen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Am Vertrag ändert das allein nichts. Wurdest Du über wesentliche Punkte getäuscht, kommt eine Anfechtung nach § 123 BGB innerhalb eines Jahres ab Entdeckung in Betracht (§ 124 BGB).
Das Wichtigste in Kürze
- Ein am Telefon zugesagter Vertrag ist meist wirksam, ein telefonisches Angebot kann nur sofort angenommen werden (§ 147 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Fällt das Programm unter das FernUSG, braucht Deine Vertragserklärung die Textform (§ 3 Abs. 1 FernUSG).
- Verbraucher können einen Vertrag aus dem Closing-Call in der Regel 14 Tage widerrufen (§§ 312c, 312g, 355 BGB).
- Ohne ordnungsgemäße Belehrung erlischt das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 4 BGB).
- Das FernUSG gilt auch für Unternehmer (BGH III ZR 109/24), das Widerrufsrecht dagegen nur für Verbraucher.
Häufige Fragen (10)
Ist ein Vertragsschluss am Telefon mündlich gültig?
In den meisten Fällen ja. Das BGB verlangt für Dienstverträge wie ein Coaching keine bestimmte Form, Angebot und Annahme können mündlich erfolgen. Eine Ausnahme gilt, wenn das Programm Fernunterricht ist: Dann braucht Deine Erklärung nach § 3 Abs. 1 FernUSG die Textform, sonst ist der Vertrag nichtig (§ 125 Satz 1 BGB). Ob das so ist, hängt vom Inhalt des Programms ab.
Kann man einen Vertragsschluss am Telefon widerrufen?
Als Verbraucher in der Regel ja. Ein Vertrag, den Du ausschließlich per Telefon oder Videocall mit einem Anbieter schließt, der so planmäßig verkauft, ist ein Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB). Dafür gibt Dir § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerruf braucht keine Begründung und kann zum Beispiel per E-Mail erklärt werden (§ 355 Abs. 1 BGB).
Wann beginnt die Widerrufsfrist beim Vertragsschluss am Telefon?
Bei Dienstleistungen wie einem Coaching beginnt sie mit dem Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB), aber nicht bevor Du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurdest (§ 356 Abs. 3 BGB). Kommt die Belehrung erst Tage nach dem Call per E-Mail, beginnen die 14 Tage erst dann. Fehlt sie ganz, erlischt das Recht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
Muss ein Vertragsschluss am Telefon schriftlich bestätigt werden?
Der Anbieter muss Dir den Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, etwa per E-Mail oder PDF, spätestens bevor er mit der Leistung beginnt (§ 312f Abs. 2 BGB). Die Wirksamkeit des Vertrags hängt davon im Allgemeinen nicht ab. Fehlen in der Bestätigung die Pflichtangaben einschließlich der Widerrufsbelehrung, kann das aber die Widerrufsfrist hinausschieben.
Darf der Coach das Verkaufsgespräch aufzeichnen?
Nur mit Deiner Zustimmung. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Das gilt auch für Videocalls. Wird Dir zu Beginn angekündigt, dass mitgeschnitten wird, und Du widersprichst, darf nicht aufgenommen werden. Umgekehrt darfst auch Du den Berater nicht heimlich aufnehmen.
Gilt das Widerrufsrecht auch für Selbstständige und Gründer?
Das Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu (§ 13 BGB). Wer ein Coaching überwiegend für seine selbstständige Tätigkeit bucht, ist Unternehmer und kann sich darauf meist nicht berufen. Für Gründer ist die Abgrenzung oft schwierig. Unabhängig davon prüfen Gerichte bei Business-Coachings das FernUSG, das auch für Unternehmer gilt (BGH III ZR 109/24).
Muss ich zahlen, wenn ich nach Beginn des Coachings widerrufe?
Möglicherweise einen Teil. Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen schuldest Du nach § 357a Abs. 2 BGB nur, wenn Du ausdrücklich verlangt hast, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und er Dich ordnungsgemäß belehrt hat. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, musst Du für die genutzte Zeit nichts zahlen. Der Betrag richtet sich anteilig nach dem vereinbarten Preis.
Ist ein Vertrag aus einem Zoom-Call ein Fernabsatzvertrag?
In der Regel ja. § 312c Abs. 2 BGB zählt neben Telefonanrufen auch digitale Dienste zu den Fernkommunikationsmitteln, also auch Videokonferenzen. Voraussetzung ist, dass Du den Anbieter für Verhandlung und Abschluss nicht persönlich triffst und er planmäßig auf diesem Weg verkauft. Für ein Online-Coaching mit Webinar, Call und digitalem Vertragsdokument liegt das nahe.
Was kann ich tun, wenn ich im Closing-Call unter Druck gesetzt wurde?
Erster Schritt ist meist der Widerruf, wenn Du Verbraucher bist und die Frist noch läuft. Er braucht keine Begründung. Wurdest Du über wesentliche Leistungen getäuscht, etwa über zugesagte Einnahmen, kommt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB in Betracht, binnen eines Jahres ab Entdeckung (§ 124 BGB). Zeitdruck allein macht einen Vertrag aber nicht unwirksam.
Gilt bei Coaching-Verträgen am Telefon eine Bestätigungslösung?
Eine allgemeine Bestätigungslösung, nach der ein Telefonvertrag erst mit Deiner schriftlichen Bestätigung wirksam wird, enthält das BGB nicht. Für Fernunterricht ersetzt § 3 Abs. 1 FernUSG das aber teilweise: Deine eigene Erklärung braucht dort die Textform. Ein Programm, das als Fernunterricht einzustufen ist, kommt durch ein bloßes Ja am Telefon deshalb nicht wirksam zustande.
Quellen
Weitere Begriffe in Online-Coaching-Recht
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