Wertersatz nach Widerruf
Kurz erklärt Wertersatz nach Widerruf ist der Betrag, den ein Verbraucher nach einem wirksamen Widerruf für schon erhaltene Leistungen zahlen muss. Für Dienstleistungen wie ein Online-Coaching schuldet er ihn nach § 357a Abs. 2 BGB nur, wenn er den Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt hat und ordnungsgemäß informiert wurde. Maßstab ist der vereinbarte Gesamtpreis, zeitanteilig berechnet.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann musst Du Wertersatz nach Widerruf zahlen?
Nach einem fristgerechten Widerruf sind beide Seiten nicht mehr gebunden, empfangene Leistungen sind binnen 14 Tagen zurückzugewähren (§ 355 Abs. 3, § 357 Abs. 1 BGB). Eine Coachingstunde lässt sich nicht zurückgeben. Deshalb regelt § 357a Abs. 2 BGB, wann Du dafür zahlen musst. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Du hast ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
- Bei einem Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen hast Du dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
- Der Anbieter hat Dich nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 EGBGB ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die Wertersatzpflicht informiert.
Fehlt eine Bedingung, schuldest Du keinen Wertersatz nach Widerruf. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung wirkt also doppelt. Wie der Widerruf selbst funktioniert, steht unter Widerrufsrecht beim Online-Coaching.
Wie wird der Wertersatz nach Widerruf berechnet?
Grundlage für den Wertersatz nach Widerruf ist der vereinbarte Gesamtpreis (§ 357a Abs. 2 Satz 2 BGB). Ist er unverhältnismäßig hoch, zählt der Marktwert der erbrachten Leistung (Satz 3). Der BGH rechnet zeitanteilig: Eine Kundin hatte für zwölf Monate Partnervermittlung 8.330 Euro gezahlt und nach rund einer Woche widerrufen. Der Wertersatz lag unter 1.191 Euro. Eine Klausel, nach der 90 Prozent des Honorars auf die Anfangsleistung entfallen, änderte daran nichts (BGH, Urteil vom 06.05.2021, III ZR 169/20, zu § 357 Abs. 8 BGB a. F.). Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vertrag eine Anfangsleistung ausdrücklich vollständig und zu einem gesondert zu zahlenden Preis vorsieht.
Rechenbeispiel: Ein Jahresprogramm kostet 6.000 Euro, Du widerrufst nach 10 Tagen. Zeitanteilig sind das rund 6.000 × 10 / 365, also etwa 164 Euro.
Was gilt bei digitalen Inhalten und Waren?
Für nicht auf einem Datenträger gelieferte digitale Inhalte, etwa einen reinen Videokurs, schuldest Du nach einem Widerruf keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 3 BGB). Allerdings kann das Widerrufsrecht dort früher erlöschen, wenn Du dem sofortigen Beginn zugestimmt und den Verlust bestätigt hast und eine Bestätigung nach § 312f BGB vorliegt (§ 356 Abs. 6 BGB), siehe Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen gilt Entsprechendes nach § 356 Abs. 5 BGB. Bei Waren schuldest Du Wertersatz nur für einen Wertverlust durch eine Nutzung, die über die Prüfung hinausging (§ 357a Abs. 1 BGB).
Wie unterscheidet sich das vom Wertersatz bei nichtigem Vertrag?
Fehlt einem Fernlehrgang die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, ein Widerruf ist dann nicht nötig. Die Rückabwicklung läuft über § 818 Abs. 2 BGB mit anderem Maßstab: maßgeblich ist die übliche, von Dir ersparte Vergütung, höchstens der Vertragspreis. Der Anbieter muss darlegen, dass Du sonst einen befugten Anbieter bezahlt hättest (BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24). Mehr unter Wertersatz bei nichtigem Vertrag. Ein Widerrufsrecht haben übrigens nur Verbraucher, siehe Verbraucher und Unternehmer.
Das Wichtigste in Kürze
- Wertersatz für Dienstleistungen nach einem Widerruf schuldest Du nach § 357a Abs. 2 BGB nur bei ausdrücklichem Verlangen und ordnungsgemäßer Information.
- Maßstab ist der vereinbarte Gesamtpreis, bei unverhältnismäßig hohem Preis der Marktwert.
- Der BGH rechnet zeitanteilig; Frontloading-Klauseln helfen dem Anbieter nur bei gesondert bepreister Anfangsleistung (III ZR 169/20).
- Für digitale Inhalte ohne Datenträger fällt nach § 357a Abs. 3 BGB kein Wertersatz an.
- Beim nichtigen Vertrag nach § 7 FernUSG gilt der Maßstab des § 818 Abs. 2 BGB: ersparte übliche Vergütung, höchstens der Vertragspreis.
Häufige Fragen (10)
Muss ich für eine Dienstleistung Wertersatz nach Widerruf zahlen?
Nur unter den Voraussetzungen des § 357a Abs. 2 BGB. Du musst ausdrücklich verlangt haben, dass der Anbieter vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, und der Anbieter muss Dich ordnungsgemäß über Widerrufsrecht und Wertersatz informiert haben. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss das Verlangen zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen. Fehlt etwas davon, zahlst Du nichts für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
Wie berechnet man den Wertersatz nach Widerruf?
Ausgangspunkt ist nach § 357a Abs. 2 Satz 2 BGB der vereinbarte Gesamtpreis. Er wird nach dem BGH zeitanteilig auf die Vertragslaufzeit verteilt und für die Zeit bis zum Widerruf angesetzt (III ZR 169/20). Bei einem Preis von 3.650 Euro für ein Jahr und Widerruf nach 20 Tagen wären das etwa 200 Euro. Ist der Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, zählt der Marktwert der erbrachten Leistung.
Darf ein Coach nach dem Widerruf den größten Teil des Preises für das Onboarding behalten?
In der Regel nicht. Der BGH hat eine Vertragsklausel, nach der 90 Prozent des Honorars auf die Anfangsleistung entfallen, für die Wertersatzberechnung nicht gelten lassen (Urteil vom 06.05.2021, III ZR 169/20). Abweichen darf man von der zeitanteiligen Berechnung nur, wenn der Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass eine Leistung gleich zu Beginn vollständig und zu einem gesondert zu zahlenden Preis erbracht wird.
Was gilt, wenn ich nicht über die Wertersatzpflicht belehrt wurde?
Dann schuldest Du keinen Wertersatz nach Widerruf für Dienstleistungen. § 357a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB verlangt, dass der Unternehmer Dich nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 EGBGB ordnungsgemäß informiert hat. Hinzu kommt: Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht (§ 356 Abs. 3 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muss ich bei einem Online-Kurs Wertersatz nach Widerruf zahlen?
Bei einem reinen digitalen Inhalt, etwa einem Videokurs zum Abruf, nein: § 357a Abs. 3 BGB schließt Wertersatz bei digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger aus. Prüfe aber, ob Dein Widerrufsrecht noch besteht. Es erlischt nach § 356 Abs. 6 BGB, wenn Du dem Beginn vor Fristablauf zugestimmt, den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und eine Bestätigung nach § 312f BGB erhalten hast.
Was ist der Unterschied zwischen Wertersatz und Rückzahlung?
Nach einem Widerruf muss der Anbieter Dir alle Zahlungen binnen 14 Tagen zurückgewähren (§ 357 Abs. 1 BGB). Wertersatz ist sein Gegenanspruch für Leistungen, die er bis zum Widerruf erbracht hat. Beide Ansprüche können gegeneinander aufgerechnet werden: Du bekommst dann den gezahlten Preis abzüglich eines berechtigten Wertersatzes. Ist der Wertersatzanspruch unberechtigt, steht Dir die volle Rückzahlung zu.
Kann der Anbieter Wertersatz verlangen, wenn ich als Unternehmer gebucht habe?
Diese Frage stellt sich nach Widerrufsrecht nicht, denn Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB, das steht nur Verbrauchern zu (§ 13 BGB). Für Gründer und Selbstständige kann aber das FernUSG greifen, das nach dem BGH auch Unternehmer schützt (III ZR 109/24). Ist der Vertrag danach nichtig, richtet sich ein Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB und nicht nach § 357a BGB.
Gilt § 357a BGB auch für Wertersatz bei Waren?
Absatz 1 der Vorschrift regelt Waren. Du schuldest Wertersatz nur für einen Wertverlust, der auf einen Umgang zurückgeht, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war. Außerdem muss der Unternehmer Dich über das Widerrufsrecht unterrichtet haben. Ein Arbeitsbuch zum Coaching, das Du nur durchgeblättert hast, spricht deshalb nicht für einen Wertverlust, ein beschriebenes kann einen begründen.
Reicht ein vorausgefülltes Häkchen für den sofortigen Beginn?
Das Gesetz verlangt in § 357a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, dass Du den Beginn „ausdrücklich verlangt“ hast. Ein vom Anbieter vorangekreuztes Kästchen ist keine eigene ausdrückliche Erklärung von Dir. Ob ein bestimmter Bestellablauf genügt, hängt von der Gestaltung im Einzelfall ab. Fehlt das ausdrückliche Verlangen, entfällt der Anspruch auf Wertersatz für Dienstleistungen insgesamt.
Wie lange kann der Anbieter Wertersatz nach Widerruf verlangen?
Für den Wertersatzanspruch gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anbieter die maßgeblichen Umstände kannte oder kennen musste (§ 199 Abs. 1 BGB). Der Anbieter kann seinen Anspruch außerdem gegen Deinen Rückzahlungsanspruch aufrechnen. Wichtiger ist deshalb, ob die Voraussetzungen des § 357a Abs. 2 BGB überhaupt vorliegen.
Quellen
Weitere Begriffe in Online-Coaching-Recht
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