Existenzgründer als Verbraucher
Kurz erklärt Ob ein Existenzgründer Verbraucher oder Unternehmer ist, entscheidet der objektive Zweck des einzelnen Vertrags nach §§ 13, 14 BGB. Geschäfte im Zuge der Gründung gelten nach dem BGH als Unternehmerhandeln, Verträge zur Vorbereitung der Entscheidung, ob gegründet wird, noch als Verbraucherhandeln. Für Gründungskredite bis 75.000 Euro gilt nach § 513 BGB Verbraucherkreditrecht.

Inhalt 4 Abschnitte
Existenzgründer als Verbraucher oder Unternehmer: Was gilt?
Das Gesetz kennt keine eigene Gruppe der Gründer. Maßgeblich sind § 13 BGB und § 14 BGB. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer solchen Tätigkeit handelt. Die Abgrenzung erklärt der Eintrag Verbraucher und Unternehmer.
Es kommt bei der Frage, ob ein Existenzgründer als Verbraucher gilt, auf jeden Vertrag einzeln an, nicht auf die Person. Wer bereits als freier Mitarbeiter tätig ist und für diese Tätigkeit Software kauft, handelt als Unternehmer. Für einen Existenzgründer als Verbraucher spielt geschäftliche Erfahrung dabei keine Rolle.
Wo verläuft die Grenze zwischen Vorbereitung und Gründung?
Der Bundesgerichtshof hat die Linie in zwei Entscheidungen gezogen. Im Beschluss vom 24.02.2005, III ZB 36/04 ging es um eine angestellte Ärztin, die einen Anteil an einer Gemeinschaftspraxis kaufte. Der Senat sah darin Unternehmerhandeln: Wer ein Geschäft im Zuge der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit schließt, ist schon Unternehmer.
Anders das Urteil vom 15.11.2007, III ZR 295/06. Eine Frau ließ sich von einem Steuerberater einen Existenzgründungsbericht erstellen, um zu klären, ob sich der Einstieg in ein Fitnessstudio lohnt. Dieser Auftrag sollte die Entscheidung über die Gründung erst vorbereiten. Sie war deshalb Verbraucherin und konnte den Vertrag wirksam widerrufen, auch wenn sie innerlich schon fest entschlossen war.
Hinzu kommt eine Beweisregel. Nach BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 7/09, wird ein objektiv privates Geschäft nur dann dem Gewerbe zugerechnet, wenn die für den Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig darauf hinweisen.
Welche Ausnahme gilt bei Krediten und Ratenzahlung?
Nach § 513 BGB gelten die Vorschriften über Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen (§§ 491 bis 512 BGB) auch für natürliche Personen, die sich für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewähren lassen. Das gilt nicht, wenn der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis 75.000 Euro übersteigt.
Praktisch heißt das: Auch ein Gründer, der bei den übrigen Verträgen als Unternehmer handelt, kann bei der Finanzierung Schutzrechte des Verbraucherkreditrechts haben, etwa Informationspflichten und ein Widerrufsrecht. Das ist bei einer Finanzierung über Drittanbieter für teure Programme zu prüfen.
Was gilt für Existenzgründer als Verbraucher bei Coaching-Verträgen?
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online-Verträgen steht nach § 312g BGB nur Verbrauchern zu. Wer ein Gründer-Coaching bucht, um zu klären, ob er sich überhaupt selbständig macht, kann nach der Linie von III ZR 295/06 Verbraucher sein. Geht es um den Aufbau eines bereits beschlossenen Geschäfts, spricht mehr für Unternehmerhandeln. Mehr dazu unter Widerrufsrecht beim Online-Coaching und Business-Coaching.
Unabhängig davon schützt das Fernunterrichtsschutzgesetz auch Unternehmer. Der BGH hat im Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24, entschieden, dass das FernUSG für Verbraucher und Unternehmer gilt, siehe FernUSG bei Unternehmern. Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Ob ein Gründer Verbraucher ist, hängt vom objektiven Zweck des jeweiligen Vertrags ab (§§ 13, 14 BGB).
- Geschäfte im Zuge der Gründung, etwa Praxisanteil, Ladenmiete oder Franchise, sind Unternehmerhandeln (BGH III ZB 36/04).
- Verträge, die erst die Entscheidung über die Gründung vorbereiten, sind Verbraucherhandeln (BGH III ZR 295/06).
- Gründungsfinanzierungen bis 75.000 Euro unterliegen dem Verbraucherkreditrecht (§ 513 BGB).
- Das FernUSG gilt nach BGH III ZR 109/24 auch für Unternehmer; der Reformentwurf vom 27.08.2026 ist nicht beschlossen.
Häufige Fragen (10)
Ist ein Existenzgründer als Verbraucher einzuordnen?
Ob ein Existenzgründer als Verbraucher gilt, kommt auf den einzelnen Vertrag an. Schließt Du ein Geschäft im Zuge der Gründung, etwa einen Mietvertrag für das Büro, handelst Du nach BGH III ZB 36/04 als Unternehmer. Dient der Vertrag dagegen nur dazu, die Entscheidung über eine Gründung vorzubereiten, bist Du nach BGH III ZR 295/06 noch Verbraucher. Für Gründungskredite bis 75.000 Euro gilt zudem § 513 BGB.
Was regelt § 513 BGB für Existenzgründer als Verbraucher?
§ 513 BGB erstreckt den Schutz des Verbraucherkreditrechts auf Gründer. Wer sich für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine Finanzierungshilfe gewähren lässt, wird insoweit wie ein Verbraucher behandelt. Die Grenze liegt bei 75.000 Euro Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis. Darüber gilt der Schutz nicht, auch nicht teilweise.
Gilt die 75.000-Euro-Grenze auch für andere Verträge?
Nein. Die Grenze aus § 513 BGB betrifft nur Darlehen, Zahlungsaufschübe, sonstige Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zur Gründung. Für alle anderen Verträge gibt es keine Betragsgrenze; dort entscheidet allein der objektive Zweck nach §§ 13, 14 BGB. Ein Coaching-Vertrag über 10.000 Euro kann also Verbrauchervertrag sein, ein Mietvertrag über 2.000 Euro dagegen Unternehmervertrag.
Hat ein Existenzgründer als Verbraucher ein Widerrufsrecht?
Nur wenn ein Existenzgründer als Verbraucher beim konkreten Vertrag handelt. Das Widerrufsrecht nach § 312g BGB bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen setzt einen Verbrauchervertrag voraus. Für Gründungsfinanzierungen bis 75.000 Euro kann sich ein Widerrufsrecht aus dem Verbraucherkreditrecht ergeben (§ 513 BGB). Bei Geschäften im Zuge der Gründung fehlt es, weil sie nach BGH III ZB 36/04 als Unternehmerhandeln gelten.
Bin ich beim Gründer-Coaching Verbraucher oder Unternehmer?
Das hängt davon ab, wozu das Coaching objektiv dienen sollte. Soll es klären, ob Du Dich überhaupt selbständig machst, spricht BGH III ZR 295/06 für Verbraucherhandeln. Soll es ein schon beschlossenes Geschäft aufbauen, etwa Marketing oder Vertrieb, liegt Unternehmerhandeln nahe. Wichtig sind Vertragstext, Werbung des Anbieters und Deine Lage bei Vertragsschluss. Pauschale Klauseln wie „Kunde ist Unternehmer“ entscheiden das nicht allein.
Gilt das FernUSG auch für Existenzgründer als Verbraucher?
Ja. Der BGH hat am 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen schützt. Ein Fernunterrichtsvertrag ohne die erforderliche Zulassung ist nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Ob ein Coaching Fernunterricht ist, prüfen Gerichte seit BGH III ZR 80/25 im Einzelfall. Ein Referentenentwurf vom 27.08.2026 sieht die Aufhebung vor, beschlossen ist er nicht.
Wer muss beweisen, dass ich Verbraucher bin?
Grundsätzlich derjenige, der sich auf Verbraucherrechte beruft, in der Regel also Du. Der BGH hat das aber entschärft: Ist ein Geschäft objektiv privat, wird es nach VIII ZR 7/09 nur dann Deinem Gewerbe zugerechnet, wenn die für den Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig darauf hinweisen. Bewahre deshalb E-Mails, Angebotsseiten und Notizen auf, die zeigen, wozu der Vertrag diente.
Bin ich Verbraucher, wenn ich nebenbei gründe?
Für die Geschäfte des Nebengewerbes in der Regel nicht. Auch eine nebenberufliche Tätigkeit ist eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB. Bei gemischt genutzten Verträgen kommt es nach § 13 BGB darauf an, welcher Zweck überwiegt. Kaufst Du einen Laptop vor allem für Deine Angestelltentätigkeit und privat, kannst Du Verbraucher bleiben, auch wenn Du ihn gelegentlich für das Nebengewerbe nutzt.
Gilt Verbraucherschutz für einen Kredit zur Existenzgründung?
Ja, bis zu einem Nettodarlehensbetrag von 75.000 Euro (§ 513 BGB). Dann gelten die §§ 491 bis 512 BGB, also etwa vorvertragliche Informationspflichten und das Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehen. Das gilt auch für Zahlungsaufschübe und sonstige Finanzierungshilfen, zum Beispiel wenn ein Coaching über einen Ratenzahlungspartner finanziert wird. Voraussetzung ist, dass Du eine natürliche Person bist.
Was passiert, wenn der Anbieter mich als Unternehmer einstuft?
Die Einstufung durch den Anbieter ist nicht verbindlich, maßgeblich ist der objektive Zweck des Vertrags. Ein angekreuztes Feld oder eine Klausel „nur für Unternehmer“ kann ein Indiz sein, ersetzt aber nicht die Prüfung nach §§ 13, 14 BGB. Lehnt der Anbieter einen Widerruf deshalb ab, lohnt sich eine Prüfung im Einzelfall, auch mit Blick auf das FernUSG, das unabhängig vom Status gilt.
Quellen
Weitere Begriffe in Online-Coaching-Recht
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