Tarifvertrag
Kurz erklärt Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband, der Arbeitsbedingungen wie Lohn, Arbeitszeit und Urlaub regelt. Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). Seine Regeln gelten nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend, wenn beide Seiten tarifgebunden sind, Abweichungen sind nur zu Deinen Gunsten erlaubt.

Inhalt 4 Abschnitte
Was regelt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag hat zwei Teile. Der Tarifvertrag regelt nach § 1 Abs. 1 TVG die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien untereinander, etwa die Friedenspflicht. Wichtiger für Dich sind die Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Entgelt und Eingruppierung, Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub oder die tarifliche Kündigungsfrist. Ein Tarifvertrag braucht die Schriftform (§ 1 Abs. 2 TVG).
Abschließen dürfen ihn nach § 2 Abs. 1 TVG nur eine Gewerkschaft auf der einen und ein einzelner Arbeitgeber oder ein Arbeitgeberverband auf der anderen Seite. Schließt ein Verband ab, spricht man vom Flächen- oder Verbandstarifvertrag. Verhandelt ein Unternehmen selbst, entsteht ein Haus- oder Firmentarifvertrag. Bekannte Beispiele aus dem öffentlichen Dienst sind der TVöD und der TV-L.
Für wen gilt ein Tarifvertrag?
Unmittelbar gilt er nur zwischen beiderseits Tarifgebundenen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbands sowie ein Arbeitgeber, der selbst Partei ist. Regeln über betriebliche Fragen gelten dagegen für alle Beschäftigten, sobald der Arbeitgeber gebunden ist (§ 3 Abs. 2 TVG).
Ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft erreicht Dich ein Tarifvertrag auf zwei Wegen. Häufig verweist der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag, dann gilt er kraft Vereinbarung. Oder das Bundesarbeitsministerium erklärt ihn nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich. Dann erfasst er nach § 5 Abs. 4 TVG auch nicht gebundene Arbeitgeber und Beschäftigte, mehr dazu unter Allgemeinverbindlichkeit.
Tritt der Arbeitgeber aus dem Verband aus, bleibt er gebunden, bis der Tarifvertrag endet (§ 3 Abs. 3 TVG). Danach wirken die Regeln nach § 4 Abs. 5 TVG nach, bis eine andere Abmachung sie ersetzt. Stoßen in einem Betrieb Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften zusammen, gilt nach § 4a Abs. 2 TVG der Vertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Das BVerfG hat das Tarifeinheitsgesetz am 11.07.2017 (1 BvR 1571/15) im Wesentlichen gebilligt, aber Schutz für verdrängte Berufsgruppen verlangt.
Was gilt: Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesetz?
Zwingende Gesetze stehen über dem Tarifvertrag. So darf auch ein Tarifvertrag den Mindestlohn nicht unterschreiten (§ 3 MiLoG). Manche Gesetze erlauben Tarifverträgen aber ausdrücklich Abweichungen, etwa bei Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 4 BGB.
Im Verhältnis zum Arbeitsvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip. Abweichende Abmachungen sind nach § 4 Abs. 3 TVG nur zulässig, wenn der Tarifvertrag sie erlaubt oder sie zu Deinen Gunsten sind. Ein höheres Gehalt im Arbeitsvertrag bleibt also wirksam, ein niedrigeres nicht.
Eine Betriebsvereinbarung darf Entgelt und Arbeitsbedingungen, die üblicherweise tariflich geregelt werden, nicht regeln, solange der Tarifvertrag das nicht ausdrücklich zulässt (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
Können tarifliche Ansprüche verfallen?
Ja, über Ausschlussfristen. Nach § 4 Abs. 4 TVG kannst Du auf entstandene tarifliche Rechte nur in einem von den Tarifparteien gebilligten Vergleich verzichten, und eine Verwirkung ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für tarifliche Rechte darf aber der Tarifvertrag selbst festlegen.
Ein Beispiel ist § 37 TVöD: Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Solche Fristen sind deutlich kürzer als die allgemeine Verjährung von drei Jahren. Prüfe deshalb bei offenen Lohn- oder Zuschlagsforderungen zuerst, ob Dein Tarifvertrag eine Ausschlussfrist enthält.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend zwischen beiderseits Tarifgebundenen (§ 4 Abs. 1 TVG).
- Abweichungen im Arbeitsvertrag sind nur zu Deinen Gunsten wirksam (§ 4 Abs. 3 TVG).
- Ohne Mitgliedschaft gilt ein Tarifvertrag über eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder bei Allgemeinverbindlichkeit (§ 5 Abs. 4 TVG).
- Nach Ablauf wirkt ein Tarifvertrag nach, bis eine andere Abmachung ihn ersetzt (§ 4 Abs. 5 TVG).
- Tarifliche Ausschlussfristen können Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen lassen, etwa sechs Monate nach § 37 TVöD.
Häufige Fragen (11)
Ist mein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden?
Das ist er, wenn er Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband ist oder selbst einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat (§ 3 Abs. 1 TVG). Anwendbare Tarifverträge muss er Dir nach § 2 Abs. 1 NachwG im Nachweis der Arbeitsbedingungen zumindest in allgemeiner Form nennen. Fehlt dort ein Hinweis, frag schriftlich nach. Auch Betriebsrat oder Gewerkschaft können Auskunft geben.
Gilt der Tarifvertrag auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder?
Unmittelbar nur in zwei Fällen: bei betrieblichen Regeln, die nach § 3 Abs. 2 TVG für alle gelten, und bei einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nach § 5 Abs. 4 TVG. In der Praxis wirkt er außerdem oft über eine Klausel im Arbeitsvertrag. Viele Arbeitgeber behandeln alle Beschäftigten gleich, eine Pflicht dazu folgt aus dem TVG allein aber nicht.
Wer schließt einen Tarifvertrag ab?
Auf Arbeitnehmerseite immer eine Gewerkschaft, auf Arbeitgeberseite ein einzelnes Unternehmen oder ein Arbeitgeberverband (§ 2 Abs. 1 TVG). Auch Spitzenorganisationen können mit Vollmacht oder als eigene Partei abschließen (§ 2 Abs. 2 und 3 TVG). Ein Betriebsrat darf dagegen keinen Tarifvertrag schließen, er vereinbart mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen.
Was bedeutet, dass ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist?
Dass er auch für Arbeitgeber und Beschäftigte gilt, die weder im Verband noch in der Gewerkschaft sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf gemeinsamen Antrag der Tarifparteien und mit Zustimmung des Tarifausschusses für allgemeinverbindlich erklären, wenn das im öffentlichen Interesse geboten erscheint (§ 5 Abs. 1 TVG). Die Erklärung wird öffentlich bekannt gemacht.
Was bedeutet „an den Tarifvertrag angelehnt“?
Rechtlich ist das kein feststehender Begriff. Maßgeblich ist, was genau im Arbeitsvertrag steht. Verweist er konkret auf einen Tarifvertrag oder einzelne Regeln daraus, gelten diese kraft Vereinbarung. Steht dort nur eine Absichtserklärung oder eine Orientierung am Tarif, entsteht daraus in der Regel kein Anspruch auf jede Tariferhöhung. Lass unklare Klauseln im Einzelfall prüfen.
Wo finde ich meinen Tarifvertrag?
Zuerst beim Arbeitgeber, der Dir die anwendbaren Tarifverträge im Nachweis nennen muss. Viele Tarifverträge veröffentlichen auch die Tarifparteien selbst. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zudem ein Tarifregister geführt, in das Abschluss, Änderung und Aufhebung von Tarifverträgen eingetragen werden (§ 6 TVG). Gewerkschaftsmitglieder erhalten den Text meist über ihre Gewerkschaft.
Was passiert, wenn ein Tarifvertrag ausläuft?
Die Regeln im Tarifvertrag gelten weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt. Das ist die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG. In dieser Phase gelten sie allerdings nicht mehr zwingend, eine neue Vereinbarung kann also auch schlechtere Bedingungen bringen. Ein Arbeitgeber, der aus dem Verband austritt, bleibt außerdem nach § 3 Abs. 3 TVG bis zum Ende des Tarifvertrags gebunden.
Welche Kündigungsfrist gilt: Tarifvertrag oder Gesetz?
Gilt ein Tarifvertrag für Dein Arbeitsverhältnis, gehen seine Kündigungsfristen den gesetzlichen Fristen vor. § 622 Abs. 4 BGB erlaubt Tarifverträgen ausdrücklich abweichende Regeln, auch kürzere. Ohne Tarifbindung gelten sie, wenn Ihr die Anwendung im Arbeitsvertrag vereinbart habt. Längere einzelvertragliche Fristen bleiben möglich, für Deine Kündigung darf aber keine längere Frist gelten als für die des Arbeitgebers.
Gilt ein Tarifvertrag auch für Beamte?
Nein. Beamte sind keine Arbeitnehmer, ihre Besoldung wird nach § 2 Abs. 1 BBesG durch Gesetz geregelt, in den Ländern durch Landesbesoldungsgesetze. Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst werden deshalb nicht automatisch übertragen. Ob und wann der Gesetzgeber nachzieht, ist eine politische Entscheidung. Beamte dürfen zudem nicht streiken.
Darf mein Arbeitgeber weniger als im Tarifvertrag zahlen?
Wenn Ihr beide tarifgebunden seid, nein. Eine ungünstigere Vereinbarung ist nach § 4 Abs. 3 TVG unwirksam, es sei denn, der Tarifvertrag erlaubt sie selbst. Ohne Tarifbindung, Bezugnahme im Vertrag oder Allgemeinverbindlichkeit besteht dagegen kein Anspruch auf Tariflohn. Die Untergrenze bildet dann der gesetzliche Mindestlohn, den keine Vereinbarung unterschreiten darf (§ 3 MiLoG).
Was passiert, wenn zwei Gewerkschaften Tarifverträge im Betrieb haben?
Überschneiden sich die Tarifverträge, gilt im Betrieb nach § 4a Abs. 2 TVG nur der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern dort. Der andere bleibt anwendbar, wenn die Interessen seiner Berufsgruppen im Mehrheitstarifvertrag nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt wurden. Die unterlegene Gewerkschaft kann verlangen, den Mehrheitstarifvertrag nachzuzeichnen (§ 4a Abs. 4 TVG).
Quellen
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