Negative Bewertungen über den Coach
Kurz erklärt Negative Bewertungen über den Coach sind kritische Erfahrungsberichte von Teilnehmern auf Bewertungsportalen oder in sozialen Netzwerken. Meinungsäußerungen schützt Art. 5 Abs. 1 GG, unwahre Tatsachenbehauptungen dagegen nicht; dann drohen Löschungs- und Unterlassungsansprüche. Deine Daten muss ein Portal nach § 21 TDDDG nur bei strafbaren Inhalten und nach gerichtlicher Anordnung herausgeben.

Inhalt 4 Abschnitte
Negative Bewertungen über den Coach: Was darfst Du schreiben?
Deine Meinung darfst Du frei äußern (Art. 5 Abs. 1 GG). Werturteile wie „das Programm war sein Geld nicht wert“ sind geschützt, auch wenn sie scharf ausfallen. Grenzen setzen Beleidigungen (§ 185 StGB).
Strenger ist es bei Tatsachenbehauptungen, also Aussagen, die sich beweisen lassen: „Es gab keine Live-Calls“ oder „der Coach hat die Rückzahlung verweigert“. Sie müssen stimmen. Wer ehrverletzende Tatsachen behauptet, die nicht erweislich wahr sind, riskiert eine üble Nachrede nach § 186 StGB. Beschreibe deshalb konkret, was vereinbart war und was geschah, etwa zu versprochenen Einkünften, siehe Einkommensversprechen in der Werbung. Im Zweifel ist eine Äußerung als Meinung zu behandeln (BGH, Beschluss vom 11.03.2025, VI ZB 79/23, Rn. 20).
Negative Bewertungen über den Coach: Wann kann er Löschung oder Unterlassung verlangen?
Von Dir als Verfasser kann er das verlangen, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen oder Beleidigungen enthält. Gegenüber dem Portal greift die Haftung erst, wenn es von einer konkreten Beanstandung erfährt; dann muss es den Sachverhalt prüfen und Deine Stellungnahme einholen (BGH, Urteil vom 01.03.2016, VI ZR 34/15).
Schon die Rüge, es habe gar keinen Kundenkontakt gegeben, löst diese Prüfpflicht aus (BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20). Das Hotel setzte sich dort gegen das Portal durch. Halte deshalb Rechnung, Zugangsdaten oder E-Mails bereit, die Deine Teilnahme belegen. Verbietet Dein Vertrag Kritik oder droht er eine Vertragsstrafe an, ist die Klausel an § 307 BGB zu messen, siehe AGB-Kontrolle bei Coachingverträgen.
Darf der Coach erfahren, wer Du bist?
Nur in engen Grenzen. Ein Portal darf Bestandsdaten nach § 21 Abs. 2 TDDDG nur herausgeben, wenn der Inhalt bestimmte Straftatbestände erfüllt, etwa Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 185 bis 187 StGB). Vorher muss das Landgericht die Auskunft anordnen (§ 21 Abs. 3 TDDDG).
Negative Bewertungen über den Coach: Der Bundesgerichtshof legt das eng aus. Ist eine Äußerung als Werturteil einzuordnen, scheiden §§ 186, 187 StGB aus. Bei mehrdeutigen Aussagen ist die straflose Deutung zugrunde zu legen (VI ZB 79/23, Leitsätze 2 und 3). Die Auskunft an die bewertete Kanzlei wurde dort abgelehnt. Mehr zum Umgang mit Deinen Daten unter Datenschutz im Coaching.
Was tun, wenn der Coach abmahnt oder droht?
Prüfe Satz für Satz, ob eine Aussage Meinung oder Tatsache ist und ob Du Tatsachen belegen kannst. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet Dich auf Dauer, jeder Verstoß kann eine Vertragsstrafe auslösen. Negative Bewertungen über den Coach: Unterschreibe die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
Umgekehrt gilt: Gekaufte oder gefälschte positive Bewertungen sind unlauter (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c). Hinweise darauf helfen, unseriöse Coaching-Anbieter zu erkennen, und die Verbraucherzentrale kann dagegen vorgehen. Geht es Dir eigentlich um Dein Geld, kann der Hebel im Vertrag selbst liegen, siehe Geld zurück vom Coach.
Das Wichtigste in Kürze
- Meinungsäußerungen sind durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt, unwahre Tatsachenbehauptungen nicht.
- Im Zweifel ist eine Äußerung als Meinung zu behandeln (BGH VI ZB 79/23).
- Ein Portal muss nach einer konkreten Beanstandung prüfen und den Verfasser anhören (BGH VI ZR 34/15, VI ZR 1244/20).
- Die Herausgabe Deiner Daten setzt einen Straftatbestand und eine Anordnung des Landgerichts voraus (§ 21 Abs. 2 und 3 TDDDG).
- Gefälschte Verbraucherbewertungen sind nach Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG stets unlauter.
Häufige Fragen (10)
Negative Bewertungen über den Coach: Kann er meine Google-Bewertung löschen lassen?
Nur wenn sie rechtswidrig ist, etwa wegen unwahrer Tatsachen oder Beleidigungen, oder wenn kein echter Kundenkontakt bestand. Der Coach kann die Bewertung beim Portal beanstanden. Das Portal muss dann prüfen und Dich in der Regel um Stellungnahme bitten (BGH VI ZR 34/15). Kannst Du Deine Teilnahme und die geschilderten Tatsachen belegen, fehlt ein Grund für die Löschung. Eine berechtigte, sachliche Kritik muss der Coach aushalten.
Negative Bewertungen über den Coach: Ist eine Bewertung ohne Text erlaubt?
Eine reine Sternebewertung ist ein Werturteil und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie setzt aber voraus, dass Du die Leistung tatsächlich erlebt hast. Rügt der Coach, es habe keinen Kontakt gegeben, muss das Portal das prüfen, ohne dass er seine Rüge näher begründen muss (BGH VI ZR 1244/20). Kannst Du dann keine Teilnahme belegen, droht die Löschung. Halte daher Belege bereit.
Darf ich schreiben, dass der Coach ein Betrüger ist?
Davon ist abzuraten. Der Vorwurf „Betrug“ unterstellt eine Straftat und wird leicht als Tatsachenbehauptung verstanden, die Du beweisen müsstest. Gelingt das nicht, drohen Unterlassung und unter Umständen eine Strafbarkeit wegen übler Nachrede (§ 186 StGB). Beschreibe stattdessen, was passiert ist: was versprochen wurde, was geliefert wurde, wie der Coach auf Kündigung oder Rückforderung reagiert hat. Die Wertung überlässt Du den Lesern.
Muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Unterschreibst Du nicht und ist der Anspruch berechtigt, kann der Coach allerdings eine einstweilige Verfügung oder eine Klage anstrengen, was teurer werden kann. Unterschreibst Du, bindet Dich die Erklärung dauerhaft, jeder Verstoß kann die Vertragsstrafe auslösen. Möglich ist auch eine eingeschränkte, sogenannte modifizierte Erklärung. Lass die Abmahnung vor Ablauf der gesetzten Frist prüfen.
Kann der Coach herausfinden, wer anonym bewertet hat?
Nur über ein gerichtliches Verfahren und nur bei strafbaren Inhalten. § 21 Abs. 2 TDDDG erlaubt die Auskunft über Bestandsdaten, wenn der Inhalt etwa Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllt; die Anordnung trifft das Landgericht (§ 21 Abs. 3 TDDDG). Werturteile reichen dafür nicht (BGH VI ZB 79/23). Ob das Portal Deine echten Daten überhaupt kennt, hängt von der Registrierung ab.
Darf ein Coachingvertrag Negative Bewertungen über den Coach verbieten?
Ein generelles Kritikverbot in vorformulierten Vertragsbedingungen ist an § 307 BGB zu messen. Eine Klausel, die Dich unangemessen benachteiligt, ist unwirksam. Je weiter ein Verbot reicht und je höher die angedrohte Vertragsstrafe, desto eher ist das der Fall. Unbedenklich sind dagegen Pflichten, keine vertraulichen Inhalte anderer Teilnehmer zu veröffentlichen. Lies die Verschwiegenheitsklauseln deshalb genau, bevor Du schreibst.
Negative Bewertungen über den Coach: Kann ich verklagt werden?
Ja, wenn der Coach meint, die Bewertung verletze sein Persönlichkeitsrecht oder sein Unternehmen. Er kann auf Unterlassung klagen oder eine einstweilige Verfügung beantragen. Ob er Erfolg hat, hängt davon ab, ob Deine Aussagen wahre Tatsachen oder zulässige Meinungen sind. Für Dich zählt deshalb die Beweislage: Verträge, Rechnungen, Nachrichten und Aufzeichnungen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt solche Streitigkeiten nicht immer, prüfe die Bedingungen.
Sind gekaufte positive Bewertungen eines Coaches erlaubt?
Nein. Wer gefälschte Verbraucherbewertungen übermittelt oder in Auftrag gibt, handelt nach Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG stets unlauter. Auch die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne angemessene Prüfung ist nach Nr. 23b unzulässig. Ansprüche daraus können nach § 8 Abs. 3 UWG unter anderem Mitbewerber und Verbraucherverbände geltend machen. Für Dich können auffällig viele Fünf-Sterne-Bewertungen ein Warnsignal sein.
Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung lässt sich mit Beweisen als wahr oder falsch überprüfen, etwa „der Coach hat nur drei von zwölf Calls gehalten“. Eine Meinung ist eine Bewertung, etwa „die Calls waren oberflächlich“. Bei Negative Bewertungen über den Coach sind Meinungen weit geschützt, Tatsachen müssen stimmen. Bei Mischformen kommt es auf den Schwerpunkt an. Im Zweifel ist nach dem Bundesgerichtshof von einer Meinungsäußerung auszugehen (VI ZB 79/23, Leitsatz 2).
Darf der Coach öffentlich auf meine Bewertung antworten?
Ja, eine sachliche Antwort mit seiner Sicht ist erlaubt. Grenzen gelten für Inhalte aus dem Coaching selbst: Persönliche Details, etwa zu Gesundheit, Finanzen oder Familie, sind personenbezogene Daten und dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Gesundheitsdaten genießen nach Art. 9 DSGVO besonderen Schutz. Auch Beleidigungen in der Antwort sind unzulässig. Bei einem Verstoß kommen Löschung und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht.
Quellen
Weitere Begriffe in Online-Coaching-Recht
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