Vertragsstrafe im Coachingvertrag

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Kurz erklärt Eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag ist eine Geldsumme, die Du zahlen sollst, wenn Du eine Vertragspflicht verletzt, etwa vorzeitig kündigst oder Kursmaterial weitergibst. Grundlage sind die §§ 339 bis 345 BGB. Gegenüber Verbrauchern ist eine Strafe für Zahlungsverzug oder das Lösen vom Vertrag in AGB nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam.

Person in modernem Büro vor Laptop im Videocall, im Hintergrund unscharfe deutsche Stadtarchitektur, thematisiert eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag
Inhalt 4 Abschnitte

Wann ist eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag überhaupt verwirkt?

Eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag ist ein Druckmittel: Du versprichst eine Geldsumme für den Fall, dass Du eine Pflicht nicht oder nicht richtig erfüllst. Nach § 339 BGB ist sie verwirkt, wenn Du in Verzug kommst. Geht es um ein Unterlassen, etwa das Verbot, Videos weiterzugeben oder Kunden des Coaches abzuwerben, tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.

Die Vertragsstrafe im Coachingvertrag ist kein Schadensersatz, sie setzt keinen nachgewiesenen Schaden voraus. Davon zu unterscheiden ist eine Schadenspauschale: Sie soll einen Schaden vereinfacht beziffern und ist in AGB gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn sie den üblichen Schaden nicht übersteigt und Dir der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich erlaubt wird (§ 309 Nr. 5 BGB).

Darf ein Coach eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag für die Kündigung verlangen?

Gegenüber Verbrauchern in AGB nicht. § 309 Nr. 6 BGB erklärt Klauseln für unwirksam, die dem Anbieter eine Vertragsstrafe für Nichtabnahme, verspätete Abnahme, Zahlungsverzug oder für den Fall versprechen, dass Du Dich vom Vertrag löst. Darunter fällt etwa eine als Strafe bezeichnete „Ausstiegsgebühr“. Auch der Widerruf darf nichts kosten: Über die gesetzlichen Folgen hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen Dich (§ 361 Abs. 1 BGB), siehe Widerrufsrecht beim Online-Coaching.

Ob Du überhaupt kündigen darfst, ist eine eigene Frage. Bei Diensten höherer Art erlaubt § 627 BGB die Kündigung jederzeit, dazu Kündigung bei Diensten höherer Art und allgemein Kündigung des Coachingvertrags.

Was gilt, wenn Du das Coaching als Unternehmer buchst?

Buchst Du für Dein Unternehmen, gilt § 309 BGB nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 BGB). Die Klausel wird dann im Rahmen der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB darauf geprüft, ob sie Dich unangemessen benachteiligt, siehe Coaching für Selbstständige und B2B-Verträge. Bei einer ausgehandelten Einzelvereinbarung bleibt der Weg über § 343 BGB: Das Gericht kann eine unverhältnismäßig hohe Strafe auf Antrag herabsetzen, aber nur vor der Zahlung. Für Kaufleute ist auch das ausgeschlossen (§ 348 HGB). Arbeitnehmer prüfen nach eigenen Maßstäben, siehe Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag.

Was passiert mit der Strafe, wenn der Vertrag nichtig ist?

Die Vertragsstrafe im Coachingvertrag fällt mit dem Vertrag. Erklärt das Gesetz das Leistungsversprechen für unwirksam, ist nach § 344 BGB auch die Vertragsstrafe unwirksam, selbst wenn beide Seiten das wussten. Das betrifft vor allem Programme, die als Fernunterricht ohne Zulassung der ZFU nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sind. Der BGH prüft im Einzelfall, ob ein Coaching Fernunterricht ist (Urteil vom 15.01.2026, III ZR 80/25), mehr dazu unter Nichtigkeit des Coachingvertrags.

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • In AGB gegenüber Verbrauchern ist eine Vertragsstrafe für Zahlungsverzug oder Kündigung unwirksam (§ 309 Nr. 6 BGB).
  • Ein Widerruf darf nichts kosten, weitere Ansprüche über das Gesetz hinaus sind ausgeschlossen (§ 361 Abs. 1 BGB).
  • Unternehmer prüfen Strafklauseln über § 307 BGB; eine überhöhte Einzelvereinbarung kann nach § 343 BGB herabgesetzt werden.
  • Ist der Coachingvertrag nichtig, ist auch die Vertragsstrafe unwirksam (§ 344 BGB).
  • Nach Zahlung ist eine Herabsetzung ausgeschlossen (§ 343 Abs. 1 Satz 3 BGB).

Häufige Fragen (10)

Ist eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag bei Kündigung erlaubt?

In AGB gegenüber Verbrauchern nicht. § 309 Nr. 6 BGB verbietet Klauseln, die eine Vertragsstrafe für den Fall versprechen, dass Du Dich vom Vertrag löst. Darunter fallen Kündigungs- oder Ausstiegsgebühren, die als Strafe ausgestaltet sind. Bei B2B-Verträgen prüft das Gericht die Klausel nach § 307 BGB. Wichtig ist auch, ob Du überhaupt kündigen durftest, etwa nach § 627 BGB.

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag sein?

Eine feste Obergrenze kennt das BGB nicht. In AGB muss die Höhe angemessen sein, sonst ist die Klausel nach § 307 BGB unwirksam. Bei Einzelvereinbarungen kann das Gericht eine unverhältnismäßig hohe Strafe nach § 343 BGB auf Antrag herabsetzen und berücksichtigt dabei jedes berechtigte Interesse des Gläubigers. Kaufleute können die Herabsetzung nach § 348 HGB nicht verlangen.

Muss ich eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag zahlen, wenn ich widerrufe?

Nein. Der Widerruf eines Verbrauchervertrags hat nur die gesetzlichen Folgen, etwa einen möglichen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen. § 361 Abs. 1 BGB schließt weitere Ansprüche gegen Dich ausdrücklich aus, und nach Abs. 2 darf davon nicht zu Deinem Nachteil abgewichen werden. Eine Strafklausel für den Widerruf ist deshalb unwirksam, auch wenn sie anders bezeichnet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschale?

Die Vertragsstrafe soll Druck ausüben und ist unabhängig von einem Schaden fällig. Die Schadenspauschale beziffert einen tatsächlich entstehenden Schaden vereinfacht. In AGB gegenüber Verbrauchern ist eine Pauschale nach § 309 Nr. 5 BGB nur wirksam, wenn sie den üblichen Schaden nicht übersteigt und Dir ausdrücklich der Nachweis erlaubt wird, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Kann eine Vertragsstrafe für das Weitergeben von Kursmaterial wirksam sein?

Das ist möglich, weil § 309 Nr. 6 BGB nur bestimmte Fälle wie Zahlungsverzug und Kündigung erfasst. Eine Strafe für die Verletzung einer Unterlassungspflicht wird mit der Zuwiderhandlung verwirkt (§ 339 Satz 2 BGB). In AGB muss sie aber klar formuliert und in der Höhe angemessen sein, sonst ist sie nach § 307 BGB unwirksam. Ob tatsächlich geschütztes Material weitergegeben wurde, muss der Anbieter beweisen.

Gilt eine Vertragsstrafe im Coachingvertrag, wenn der Vertrag nichtig ist?

Nein. § 344 BGB bestimmt, dass eine Vertragsstrafe unwirksam ist, wenn das Gesetz das Versprechen der Hauptleistung für unwirksam erklärt. Ist ein Coaching Fernunterricht ohne Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, und mit ihm die Strafe. Ob das zutrifft, prüft der BGH im Einzelfall nach dem Schwerpunkt der Leistung (III ZR 80/25 vom 15.01.2026).

Kann ich eine Vertragsstrafe nach der Zahlung zurückverlangen?

Wenn die Klausel unwirksam war, ja, dann fehlt der Rechtsgrund und Du kannst das Geld nach § 812 BGB zurückfordern. Eine Herabsetzung einer an sich wirksamen, aber zu hohen Strafe ist dagegen nach Zahlung ausgeschlossen (§ 343 Abs. 1 Satz 3 BGB). Zahle deshalb nicht vorschnell, sondern lass die Klausel vorher prüfen. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Jahresende.

Wer muss im Streit über die Vertragsstrafe was beweisen?

Der Anbieter muss die wirksame Vereinbarung und den Verstoß beweisen. Bestreitest Du die Verwirkung, weil Du Deine Pflicht erfüllt hast, musst Du die Erfüllung nach § 345 BGB beweisen. Das gilt nicht, wenn die geschuldete Leistung ein Unterlassen ist, also etwa ein Weitergabeverbot. Dann bleibt der Anbieter für die Zuwiderhandlung beweispflichtig.

Darf der Coach die Strafe mit der Restvergütung verrechnen?

Verlangt der Anbieter die Strafe statt der Erfüllung, ist der Anspruch auf die Erfüllung nach § 340 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, er kann also nicht beides fordern. Hat er einen Schaden, kann er die Strafe als Mindestbetrag geltend machen und einen weiteren Schaden nachweisen (§ 340 Abs. 2 BGB). Eine unwirksame Strafklausel kann er gar nicht verrechnen. Prüfe deshalb, worauf er seine Forderung stützt.

Was tun, wenn ich eine Zahlungsaufforderung wegen Vertragsstrafe erhalte?

Zahle nicht sofort. Lies den Vertrag und prüfe, ob Du als Verbraucher oder Unternehmer gebucht hast, ob die Klausel in AGB steht und für welchen Fall sie gilt. Widersprich der Forderung schriftlich, wenn sie Dir unberechtigt erscheint. Kommt ein Mahnbescheid, hast Du zwei Wochen für den Widerspruch (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Ob auch der Vertrag selbst angreifbar ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Quellen

  1. § 339 BGB Verwirkung der Vertragsstrafe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 343 BGB Herabsetzung der Strafe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 344 BGB Unwirksames Strafversprechen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 309 BGB Klauselverbote (Nr. 5 Pauschalierung, Nr. 6 Vertragsstrafe)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 361 BGB Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. BGH, Urteil vom 15.01.2026, III ZR 80/25 (Coaching und FernUSG)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026

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