Lohn nicht gezahlt? So kommst Du in 5 Schritten an Dein Geld

Lohn nicht gezahlt? So kommst Du in 5 Schritten an Dein Geld

Was Du jetzt tun solltest, welche Fristen Du kennen musst und wann eine Klage sinnvoll ist.

Der Monat ist vorbei, die Miete steht an – und auf dem Konto: nichts. Der Arbeitgeber zahlt nicht. Was jetzt? Erst mal tief durchatmen. Du hast einen klaren Anspruch auf Deinen Lohn, und Du hast Werkzeuge, ihn durchzusetzen. Aber Du brauchst die richtige Reihenfolge. Wer direkt zur Klage springt, ohne vorher zu mahnen, verschenkt häufig Geld. Wer zu lange wartet, riskiert den Verfall seiner Ansprüche. Hier kommt der saubere 5-Schritte-Plan.

Wann genau ist Dein Lohn überhaupt fällig?

Bevor Du weitere Schritte einleitest, solltest Du zuerst prüfen, wann Dein Lohn fällig ist. Die Grundregel steht in § 614 BGB: Der Lohn ist nach Leistung der Dienste zu entrichten – also nach Ablauf des jeweiligen Lohnzeitraums. Bei monatlicher Zahlung heißt das: Der Lohn für Mai ist am 1. Juni fällig.

In der Praxis wird häufig im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt – etwa Auszahlung „bis spätestens zum 10. des Folgemonats“ oder „am letzten Bankarbeitstag des Monats“. Solche Regelungen gehen § 614 BGB vor, solange sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Schau also zuerst in Deinen Arbeitsvertrag.

Ist der Fälligkeitstag erreicht und kein Geld da, bist Du nicht automatisch berechtigt, sofort die Arbeit niederzulegen. Du musst Deinen Arbeitgeber zunächst in Verzug setzen. Genau dafür ist Schritt 1 da.

Der 5-Schritte-Plan: So holst Du Dein Geld

Schritt 1: Schriftliche Mahnung mit konkreter Zahlungsfrist

Ist Dein Lohn fällig und noch nicht auf Deinem Konto, solltest Du Deinen Arbeitgeber nachweisbar zur Zahlung auffordern. Auch wenn eine Mahnung rechtlich nicht in jedem Fall erforderlich ist, schafft eine klare Zahlungsaufforderung Beweise und macht deutlich, dass Du Deinen Anspruch weiterverfolgst.

Am besten nennst Du dabei:

  • Konkrete Bezeichnung des ausstehenden Lohns: Welcher Monat? Welcher Bruttobetrag? Welches Konto?
  • Klare Zahlungsfrist mit konkretem Datum (nicht „zeitnah“ oder „bald“).
  • Hinweis auf rechtliche Schritte bei Nichtzahlung – ohne Drohungen, sachlich.

Eine E-Mail kann grundsätzlich ausreichen. Wichtig ist aber, dass Du später möglichst nachweisen kannst, was Du gefordert hast und dass die Nachricht dem Arbeitgeber zugegangen ist.

Wichtig: Ist der Zahlungstermin bereits kalendermäßig bestimmt, kann Dein Arbeitgeber nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne Mahnung in Verzug geraten. Die Zahlungsaufforderung löst den Verzug dann nicht erst aus, sondern dokumentiert Deine Forderung und erhöht den Druck.

Außerdem können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Ausschlussfristen geregelt sein. Die Lohnforderung muss innerhalb der maßgeblichen Frist und in der jeweils erforderlichen Form hinreichend konkret geltend gemacht werden.

Schritt 2: Verzugszinsen und Verzugspauschale geltend machen

Sobald Dein Arbeitgeber in Verzug ist, hast Du zusätzliche Ansprüche neben dem reinen Lohn:

  • Verzugszinsen: Der Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Da sich der Basiszinssatz regelmäßig ändern kann, ist für die Berechnung immer der zum Zeitpunkt des Verzugs geltende Wert maßgeblich.
  • Konkreter Verzugsschaden: Entstehen Dir durch die verspätete Lohnzahlung zusätzliche Kosten, kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht kommen. Das können zum Beispiel Überziehungszinsen oder andere nachweisbare Mehrkosten sein, die gerade durch die verspätete Zahlung verursacht wurden.

Diese Beträge solltest Du in jeder weiteren Korrespondenz mit aufführen. Sie summieren sich häufig schnell zu drei- oder vierstelligen Beträgen.

Schritt 3: Zurückbehaltungsrecht – das Druckmittel mit Risiko

Zahlt Dein Arbeitgeber einen erheblichen Teil Deines fälligen Lohns nicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB in Betracht kommen. Das bedeutet: Du verweigerst vorübergehend Deine Arbeitsleistung, bis der Arbeitgeber die rückständige Vergütung zahlt. Das ist allerdings kein Selbstläufer. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der ausstehende Betrag muss wesentlich sein – Faustregel: mindestens zwei volle Monatsgehälter oder vergleichbar erheblich.
  • Das Zurückbehaltungsrecht muss zuvor schriftlich angekündigt werden – einfach nicht erscheinen reicht nicht.
  • Der Arbeitgeber darf sich nicht in einer kurzfristigen Zahlungsschwierigkeit befinden, die er glaubhaft ausräumt.

Wer die Arbeit ohne wirksames Zurückbehaltungsrecht verweigert, riskiert eine Pflichtverletzung und je nach Einzelfall eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Lass deshalb unbedingt anwaltlich prüfen, ob Du Deine Arbeit tatsächlich verweigern darfst.

Schritt 4: Klage beim Arbeitsgericht – häufig der entscheidende Hebel

Reagiert der Arbeitgeber nicht oder zahlt nur teilweise, ist die Zahlungsklage beim Arbeitsgericht der nächste konsequente Schritt. Vorteile:

  • Das Verfahren ist in der Regel schnell – ein Gütetermin findet meist innerhalb von vier bis sechs Wochen statt.
  • Bei einem klar dokumentierten Zahlungsrückstand bestehen häufig gute Durchsetzungsmöglichkeiten.
  • Schon die Zustellung der Klage führt häufig zur außergerichtlichen Zahlung – viele Arbeitgeber zahlen, sobald sie die offizielle Klageschrift in der Hand halten.

Vor dem Arbeitsgericht der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – auch der Gewinner. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann diese die Kosten nach Maßgabe des Versicherungsvertrags und einer erteilten Deckungszusage übernehmen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann verbleiben. Ohne Rechtsschutzversicherung besprechen wir die voraussichtlichen Kosten vorab transparent mit Dir.

Schritt 5: Bei Insolvenz – Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur

Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet, gilt eine eigene Spielregel: Du hast Anspruch auf Insolvenzgeld (§ 165 SGB III). Das deckt grundsätzlich die letzten drei Monate Nettoarbeitsentgelt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab.

Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Versäumst Du diese Frist, geht der Anspruch verloren. Bei Verdacht auf bevorstehende Insolvenz – etwa wenn schon mehrere Lohnzahlungen ausgefallen sind – solltest Du dieses Szenario von Anfang an mit einplanen.

Ausschlussfristen: Der häufigste Grund, warum Lohnforderungen verloren gehen

In vielen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen stehen Ausschlussfristen – also Fristen, innerhalb derer Du Deinen Lohnanspruch schriftlich geltend machen musst. Üblich sind drei Monate, manchmal in zwei Stufen (drei Monate Geltendmachung, weitere drei Monate Klage).

Verpasst Du diese Frist, verfällt Dein Anspruch – auch wenn der Arbeitgeber den Lohn objektiv schuldet. Diese Ausschlussfristen sind in der Praxis der häufigste Grund, warum eigentlich klare Lohnforderungen am Ende untergehen.

Wichtig: Eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn sie den Anforderungen aus den §§ 305 ff. BGB genügt. Sie darf nicht überraschend, nicht unklar und nicht zu kurz sein – Klauseln unter drei Monaten sind in der Regel unwirksam. Außerdem muss die Klausel den gesetzlichen Mindestlohn ausnehmen, sonst ist sie insgesamt unwirksam. Bei Tarifverträgen können die Fristen deutlich kürzer sein – hier lohnt sich der Blick in den anwendbaren Tarifvertrag.

Faustregel: Lohnforderungen so früh wie möglich schriftlich geltend machen. Idealerweise direkt im Monat nach der ausgebliebenen Zahlung. Eine bloße WhatsApp oder mündliche Erinnerung reicht in der Regel nicht – es muss schriftlich und konkret sein.

Drei Sonderfälle: Teillohn, falsche Lohnabrechnung, „erst nächsten Monat“

Was gilt, wenn nur ein Teil des Lohns gezahlt wird?

Zahlt Dein Arbeitgeber nur einen Teil des geschuldeten Lohns, etwa 1.500 Euro statt 2.300 Euro, bleibt die Differenz grundsätzlich weiter offen. Verzugszinsen können sich dann auf den noch ausstehenden Betrag beziehen.

Fordere die Differenz möglichst frühzeitig, nachweisbar und konkret ein. Nenne dabei den betroffenen Abrechnungszeitraum und die Höhe des offenen Betrags, soweit Du sie beziffern kannst.

Zu wenig Stunden oder fehlende Zuschläge: Was tun bei falscher Lohnabrechnung?

Stimmen die Beträge auf Deiner Lohnabrechnung nicht, solltest Du genauer hinschauen. Typische Fehler betreffen etwa nicht erfasste Arbeitsstunden, fehlende Zuschläge, Sonderzahlungen oder andere Vergütungsbestandteile.

Eine Lohnabrechnung ist nicht automatisch verbindlich und schließt eine abweichende Berechnung des tatsächlich geschuldeten Entgelts nicht aus. Ob Dir mehr zusteht, kann sich zum Beispiel aus Deinem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag, Stundenzetteln, Schichtplänen oder anderen Arbeitszeitaufzeichnungen ergeben.

Mehr zur Beweisführung bei strittigen Stundenkonten findest Du in unserem Ratgeber zum Thema Überstunden auszahlen lassen.

„Wir zahlen Dir nächsten Monat“

Vertröstungen sind rechtlich nichts wert. Auch wenn der Arbeitgeber Verständnis erbittet oder bessere Geschäfte verspricht: Der Anspruch bleibt fällig, der Verzug läuft weiter, die Ausschlussfristen ticken. Lass Dich nicht aus der Frist verhandeln – schriftlich mahnen bleibt Pflicht.

Dein Lohn ist überfällig und Du weißt nicht, was als Nächstes zu tun ist? Schick uns Deine Lohnabrechnung und Deinen Arbeitsvertrag über unser Online-Kontaktformular. Die Erstprüfung ist kostenfrei und unverbindlich – wir melden uns innerhalb weniger Stunden mit der konkreten Empfehlung.

Wann lohnt sich ein Anwalt bei nicht gezahltem Lohn?

Eine anwaltliche Begleitung ist besonders dann sinnvoll, wenn:

  • Mehrere Monatsgehälter ausstehen – das Schaden-Risiko übersteigt schnell jede Erstberatung.
  • Eine Ausschlussfrist demnächst abläuft – hier zählt Schnelligkeit.
  • Der Arbeitgeber Insolvenz angekündigt oder angemeldet hat – die 2-Monats-Frist für Insolvenzgeld läuft kurz.
  • Du das Zurückbehaltungsrecht ausüben willst – falsch eingesetzt riskierst Du selbst eine Pflichtverletzung.
  • Die Lohnabrechnungen erkennbar falsch sind – etwa fehlende Zuschläge, falsche Steuerklasse, nicht erfasste Überstunden.

Gerade bei Ausschlussfristen und einem möglichen Zurückbehaltungsrecht kann schnelles Handeln entscheidend sein. Bei einer drohenden Arbeitgeberinsolvenz sollte außerdem frühzeitig geprüft werden, ob und wann ein Insolvenzereignis im Sinne des § 165 SGB III eintritt und welche Ansprüche gesichert werden können.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann diese die Kosten der anwaltlichen Vertretung nach Maßgabe des Versicherungsvertrags und einer erteilten Deckungszusage übernehmen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann verbleiben. Ohne Rechtsschutzversicherung informieren wir Dich vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten.

Wie wir typischerweise vorgehen, siehst Du auf unserer Übersichtsseite Anwalt für Arbeitsrecht. Den großen Hintergrund zu Trennung, Abfindung und Folgesituationen findest Du im kompletten Leitfaden zur Kündigung.

Fazit: Lohn nicht gezahlt – die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Erstens: Dein Lohn ist nach § 614 BGB nach Leistung der Arbeit fällig – im Zweifel mit dem im Arbeitsvertrag genannten Auszahlungstermin.

Zweitens: Der saubere Ablauf ist Mahnung → Verzug → ggf. Zurückbehaltungsrecht → Klage. Wer Schritte überspringt, verschenkt häufig Geld oder läuft in eigene Risiken.

Drittens: Verzugszinsen liegen bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz – die summieren sich, gerade bei mehreren ausstehenden Monaten.

Viertens: Ausschlussfristen aus Arbeits- und Tarifverträgen sind die häufigste Falle. Schriftlich, konkret, früh geltend machen.

Fünftens: Bei drohender Insolvenz unbedingt die 2-Monats-Frist für Insolvenzgeld nach § 165 SGB III im Blick behalten.

Auf Instagram und TikTok findest Du uns als Kanzlei unter @kanzlei_cleverlaw, der Autorin dieses Artikels Rawina Gavri direkt unter @_diejuristin oder unserem Verkehrsrechts-Anwalt Nichant Makar unter @_derjurist.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu nicht gezahltem Lohn

Wann genau ist mein Lohn fällig?

Wann Dein Lohn gezahlt werden muss, hängt zunächst von Deinem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ab. Dort kann zum Beispiel geregelt sein, dass das Gehalt am Monatsende oder spätestens bis zum 10. des Folgemonats gezahlt wird.

Fehlt eine besondere Regelung, gilt grundsätzlich § 614 BGB: Bei monatlicher Vergütung ist der Lohn nach Ablauf des jeweiligen Monats zu zahlen.

Brauche ich überhaupt eine Mahnung?

Rechtlich nicht zwingend. Wenn die Fälligkeit kalendermäßig bestimmt ist (z.B. „immer am 1. des Folgemonats“), tritt der Verzug automatisch nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein – ganz ohne Mahnung. Eine schriftliche Mahnung ist trotzdem sinnvoll. Sie schafft Beweise, unterbricht Ausschlussfristen und macht dem Arbeitgeber den Ernst der Lage klar.

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Die Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Da sich der Basiszinssatz halbjährlich ändern kann, ist für die Höhe der Zinsen immer der zum Zeitpunkt des Verzugs geltende Wert maßgeblich. Die Verzugszinsen laufen ab Eintritt des Verzugs und enden mit der vollständigen Zahlung.

Habe ich Anspruch auf die 40-Euro-Pauschale?

Das ist rechtlich umstritten. § 288 Abs. 5 BGB sieht eine Pauschale von 40 Euro für jeden Verzugsfall vor. Im Arbeitsrecht hat das Bundesarbeitsgericht diese Pauschale in mehreren Entscheidungen abgelehnt. Andere Gerichte haben sie vereinzelt zugesprochen. Im Zweifel solltest Du Dich nicht darauf verlassen.

Darf ich einfach die Arbeit niederlegen, wenn der Lohn ausbleibt?

Nicht ohne Weiteres. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB erlaubt zwar die Arbeitsverweigerung – aber nur unter engen Voraussetzungen:

  • Der ausstehende Betrag muss wesentlich sein, in der Regel mindestens zwei volle Monatsgehälter.
  • Das Zurückbehaltungsrecht muss schriftlich angekündigt sein.
  • Es muss verhältnismäßig sein – also nicht bei kurzfristigen, nachvollziehbaren Zahlungsstockungen.

Wer das Zurückbehaltungsrecht falsch ausübt, riskiert eine eigene Pflichtverletzung. Hier lohnt sich anwaltliche Begleitung praktisch immer.

Was, wenn mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Dann greift das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III. Es deckt grundsätzlich die letzten drei Monate Nettoarbeitsentgelt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Verfahrens bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Versäumst Du diese Frist, ist der Anspruch verloren.

Was passiert mit meinem Lohn, wenn ich gleichzeitig kündige?

Der Lohnanspruch bleibt bestehen – eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis, nicht aber rückwirkend Deine bereits entstandenen Ansprüche. Im Gegenteil: Bei einer fristlosen Kündigung wegen ausbleibender Lohnzahlung (§ 626 BGB) kann unter Umständen sogar Schadensersatz in Höhe der entgangenen Vergütung bis zum regulären Vertragsende verlangt werden. Diesen Weg solltest Du aber nur mit anwaltlicher Begleitung gehen, weil die rechtlichen Hürden hoch sind.

Wie schnell läuft eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht?

In der Regel zügig. Ein Gütetermin findet meist innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Klageeinreichung statt. Bei klarer Beweislage – Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag, fehlender Zahlungseingang – einigen sich beide Seiten im Gütetermin oft auf eine Vergleichszahlung. Kommt es zu keinem Vergleich, folgt ein Kammertermin – das dauert in der Regel weitere zwei bis vier Monate.

Was ist mit Lohnabrechnungen, die offensichtlich falsch sind?

Lohnabrechnungen sind keine bindenden Tatsachenbescheinigungen, sondern Erklärungen des Arbeitgebers. Du kannst sie korrigieren lassen, wenn Du Deinen Anspruch belegen kannst – etwa über:

  • Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag (Stundensatz, Zuschläge, Sonderzahlungen)
  • Stundenzettel oder Schichtpläne
  • E-Mails oder Slack-Nachrichten mit Arbeitszeit-Bezug
  • Zeugen aus dem Team

Bei strittigen Stundenkonten ist das Zusammenspiel mit dem Thema Überstunden besonders wichtig.

Wann lohnt sich ein Anwalt bei nicht gezahltem Lohn?

Besonders bei mehreren ausstehenden Monatsgehältern, bei drohender Insolvenz, bei laufender Ausschlussfrist, bei strittigen Lohnabrechnungen oder wenn Du das Zurückbehaltungsrecht ausüben willst. Mit Rechtsschutzversicherung läuft die Begleitung meist ohne finanzielles Risiko. Schon eine kurze Erstprüfung schafft Klarheit, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

 

Über den Autor

Rawina Gavri ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei CleverLaw in Hamburg. Seit ihrer Zulassung im Mai 2022 berät sie Mandantinnen und Mandanten bundesweit – klar, direkt und lösungsorientiert. Ihre Schwerpunkte sind Arbeitsrecht, Mietrecht und Verbraucherrecht. Auf Instagram, TikTok und Threads erklärt sie unter @_diejuristin juristische Themen in kurzen, alltagstauglichen Videos. Werdegang: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg (Abschluss 2019), Zulassung als Rechtsanwältin durch die Rechtsanwaltskammer Hamburg am 3. Mai 2022, seither in der Kanzlei CleverLaw tätig.