Unverschuldet gecrasht? Du gibst uns den Unfall, wir kümmern uns um alles: unabhängiger Gutachter, komplette Kommunikation mit der Versicherung und notfalls die Vertretung vor Gericht. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.
Ein Verkehrsunfall ist für die meisten ein Ausnahmezustand: Gutachten, Reparatur, Mietwagen, Fristen und eine Versicherung, deren Ziel es ist, möglichst wenig zu zahlen. Mit dem Unfall Rundum-Sorglos-Paket von CleverLaw musst du dich um nichts davon kümmern. Digital, bundesweit, auf Augenhöhe.
Das steckt drin
Statt dich mit Werkstatt, Gutachter und Versicherung einzeln herumzuschlagen, bündeln wir alle Schritte an einer Stelle. Du hast einen festen Ansprechpartner und verlierst keine Ansprüche, nur weil sie niemand anmeldet.
Wir vermitteln dir einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden in deinem Interesse dokumentiert. Die Grundlage für alle weiteren Ansprüche.
Den gesamten Schriftverkehr mit Gegenseite und Versicherung führen wir für dich. Unberechtigte Kürzungen fordern wir konsequent nach.
Auf Wunsch koordinieren wir Werkstatt, Abschleppdienst und Mietwagen. So greifen die Schritte ineinander und du bist schnell wieder mobil.
Mauert die Versicherung, vertreten wir dich von Hamburg aus bundesweit vor allen Gerichten. Du bekommst eine echte Kanzlei, keinen Vermittler.
Direkt nach dem Crash
Was du in den ersten Minuten tust, entscheidet oft über die Höhe deines Schadensersatzes. Diese drei Schritte sichern deine Position, den Rest gibst du an uns ab.
Warnblinker an, Warndreieck aufstellen. Bei Verletzten den Rettungsdienst rufen, bei größeren Schäden oder unklarer Schuld die Polizei. Ein Protokoll ist ein starkes Beweismittel.
Erkenne am Unfallort keine Schuld an und unterschreibe nichts mit Schuldzuweisung. Eine voreilige Aussage kann deine Ansprüche erheblich schmälern.
Kennzeichen, Name und Versicherung notieren, Endstellung und Schäden fotografieren, Zeugen aufschreiben. Je vollständiger die Doku, desto leichter setzen wir deine Ansprüche durch.
Die Kostenfrage
Viele verzichten aus Angst vor Kosten auf einen Anwalt. Dabei zahlst du bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel keinen Cent aus eigener Tasche. Der Grund liegt im Schadensersatzrecht: Nach einem Unfall bist du so zu stellen, als wäre er nie passiert. Dieser Grundsatz der Naturalrestitution steht in Paragraf 249 BGB und umfasst auch die Kosten, die zur Durchsetzung deiner Ansprüche nötig sind.
Trifft dich keine Schuld, gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen. Diesen Anspruch kannst du über Paragraf 115 VVG sogar direkt gegenüber der Versicherung geltend machen. Es gilt der Grundsatz der Waffengleichheit: Weil die Versicherung mit geschultem Personal arbeitet, darf auch dir ein Profi zur Seite stehen.
Trägst du eine Mitschuld, werden Schaden und Kosten nach der Haftungsquote aufgeteilt. Dann kann ein Teil der Anwaltskosten bei dir verbleiben, hier springt häufig die Rechtsschutzversicherung ein. Wir prüfen vorab transparent, wie deine Quote aussieht und wer welche Kosten trägt.
Mehr als nur die Reparatur
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir deutlich mehr zu als die reine Reparatur. Viele dieser Positionen sind kaum bekannt, summieren sich aber schnell. Genau diese lassen Versicherungen gern unter den Tisch fallen.
Volle Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Auch ein repariertes Unfallauto ist weniger wert. Den merkantilen Minderwert machen wir geltend.
Für die Ausfallzeit bekommst du einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Bei Verletzungen steht dir ein angemessenes Schmerzensgeld zu.
Auch die Kosten für Gutachten, Abschleppen und Bergen gehören zum Schaden.
Für Telefon, Porto und Fahrten zahlt die Versicherung eine Pauschale, ganz ohne Nachweis.
Kannst du wegen des Unfalls nicht arbeiten, ersetzt die Gegenseite den Ausfall.
Kannst du deinen Haushalt nicht mehr führen, wird auch dieser Nachteil ersetzt.
Dein gutes Recht
Nach einem Unfall klingelt oft schnell das Telefon: Die gegnerische Versicherung bietet einen schnellen Service durch einen eigenen Gutachter an. Was bequem klingt, kann dich bares Geld kosten, denn dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung.
Als Geschädigter darfst du einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro, trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten und darf dir keinen Gutachter vorschreiben. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Typische Kürzungen betreffen Stundensätze, Ersatzteilaufschläge, Verbringungskosten und den merkantilen Minderwert. Bei einem Totalschaden wird der Restwert gern zu hoch und der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt.
Vorsicht beim „Schadenmanagement" der Versicherung. Manche Versicherer versprechen, alles für dich zu regeln. Verbraucherschützer warnen vor dieser Mogelpackung: Ziel ist es, dich von unabhängigen Beratern fernzuhalten und dir Ansprüche vorzuenthalten. Auch Werkstätten mit Komplettabwicklung verfolgen zuerst eigene Interessen.
Unser Paket steht im Unterschied dazu ausschließlich auf deiner Seite. Wir koordinieren unabhängige Partner und kontrollieren jede Position kritisch.
So funktioniert’s
Keine Kanzleitermine, keine Aktenordner. Alles läuft digital und bundesweit, per Formular, Telefon, E-Mail oder WhatsApp.
1
Kurzes Onlineformular ausfüllen, das dauert unter einer Minute. Wir brauchen nur ein paar Eckdaten zu deinem Unfall.
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In der Regel melden wir uns innerhalb weniger Stunden, schätzen deine Chancen ein und übernehmen die komplette Abwicklung.
3
Wir verhandeln mit der Versicherung, du hältst dich raus. Reguliert die Gegenseite nicht fair, gehen wir notfalls vor Gericht.
Schildere uns kurz dein Anliegen. Kostenlos, unverbindlich und mit Rückmeldung innerhalb weniger Stunden.
Der richtige Zeitpunkt
Schalte uns möglichst sofort ein, auch wenn die Schuldfrage klar ist. Gerade dann werden viele Ansprüche sonst gar nicht erst angemeldet. Auch bei kleinen Schäden hast du Anspruch auf Hilfe.
Ist die Schuld unklar oder wirft man dir eine Mitschuld vor, prüfen wir den Hergang, sichern Beweise und schützen dich vor ungerechtfertigten Schuldzuweisungen.
Hast du den Unfall selbst verursacht, zahlt die Gegenseite deinen Anwalt nicht. Dann kann die Kasko oder eine Rechtsschutzversicherung greifen. Auch dazu beraten wir dich.
Wichtig: Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Warte deshalb nicht zu lange, bis du sie geltend machst.
Deine Kanzlei
CleverLaw ist deine moderne Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht, gegründet 2021 in Hamburg und bundesweit für dich tätig. Bei uns betreut ein Fachanwalt für Verkehrsrecht deinen Unfall, mit Erfahrung aus zahlreichen Schadensregulierungen und einem klaren Fokus: deine Ansprüche durchzusetzen, statt dich mit Formularen alleinzulassen.
Vom Gutachten über die Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung bis zur Vertretung vor Gericht decken wir den gesamten Ablauf ab. Dabei arbeiten wir mit einem bewährten Netzwerk unabhängiger Kfz-Sachverständiger zusammen, das in deinem Interesse begutachtet.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwältin
FAQ
Ein Komplettservice für die Abwicklung deines Verkehrsunfalls. Wir vermitteln dir einen unabhängigen Gutachter, übernehmen die gesamte Kommunikation mit Gegenseite und Versicherung, koordinieren auf Wunsch Werkstatt und Mietwagen und vertreten dich notfalls vor Gericht.
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nichts. Die Anwaltskosten trägt dann die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos. Nur bei einer Mitschuld kann ein Teil der Kosten anteilig bei dir verbleiben, hier greift oft eine Rechtsschutzversicherung.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden nach Paragraf 249 BGB. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass du das Recht auf anwaltliche Hilfe hast, ohne dass dir Kosten entstehen.
Nein. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro darfst du einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen wählen. Die Versicherung trägt die Kosten und darf dir keinen Gutachter vorschreiben. Anders ist es nur im eigenen Kaskofall.
Neben Reparatur oder Wiederbeschaffungswert unter anderem Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld, Gutachter- und Abschleppkosten, eine Auslagenpauschale sowie Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Wir prüfen jede Position einzeln.
Bei einer Mitschuld werden Schaden und Kosten nach der Haftungsquote aufgeteilt. Einen Teil deiner Ansprüche kannst du dann nicht durchsetzen, und ein Teil der Anwaltskosten kann bei dir verbleiben. Wir klären deine Quote vorab und prüfen, ob deine Rechtsschutzversicherung einspringt.
Das hängt vom Einzelfall und von der Versicherung ab. Eine Versicherung hat ab Eingang der Schadensmeldung üblicherweise einige Wochen Zeit, deine Ansprüche zu prüfen. Wir sorgen dafür, dass die Abwicklung nicht auf die lange Bank geschoben wird.
Ja. Wir sind von Hamburg aus bundesweit tätig und wickeln deinen Unfall vollständig digital ab. Egal wo in Deutschland du wohnst, du kannst uns deinen Fall online melden und wir vertreten dich bei Bedarf vor jedem Gericht.
Genau dafür sind wir da. Kürzt die Versicherung unberechtigt oder verweigert die Zahlung, fordern wir nach und setzen deine Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Ein unabhängiges Gutachten dient dabei als belastbares Beweismittel.
Am besten so früh wie möglich, idealerweise direkt nach dem Unfall und bevor du mit der gegnerischen Versicherung sprichst. So sicherst du Beweise und verschenkst keine Ansprüche. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die anwaltliche Hilfe für dich kostenfrei. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, ist auch bei strittiger Schuldfrage für die Kosten gesorgt.