Du bist von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen?

Erhalte bis zu 600 € Entschädigung pro Fluggast, ganz egal, wie teuer das Ticket war!

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Wir prüfen Deinen Flug und geben Dir eine klare Einschätzung. Wenn ein Anspruch besteht, übernehmen wir den Rest.

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Wir fordern die Airline zur Zahlung auf

Wir nehmen Kontakt mit der Fluggesellschaft auf und fordern außergerichtlich die volle Entschädigung – mit Frist und Nachdruck.

4.

Gerichtliche Schritte

Reagiert die Airline nicht innerhalb von 2 Wochen, reichen wir Klage ein – ohne Aufwand für Dich.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch kann die Entschädigung bei Flugverspätungen oder -annullierung sein?

Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Annullierungen kannst Du eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • bis 1.500 km: 250 Euro pro Fluggast

  • über 1.500 km bis 3.500 km: 400 Euro pro Fluggast

  • über 3.500 km: 600 Euro pro Fluggast

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Entschädigung bei einer Flugverspätung geltend zu machen?

Um Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 3 Stunden Verspätung: Dein Flug muss mehr als drei Stunden später als geplant an Deinem Zielort angekommen sein.
  • Verjährungsfrist: Dein Anspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Vorfall geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (z.B. Flug am 2. August 2023: Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026).
  • Kein außergewöhnlicher Umstand: Die Fluggesellschaft muss für die Verspätung verantwortlich sein, etwa durch technische Probleme, fehlende Crew oder krankes Personal.
  • Flughafenstandort: Der Flug muss entweder in der EU gestartet oder in der EU gelandet sein. Bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern muss die Airline ihren Sitz in der EU haben.

Wie beantrage ich eine Entschädigung für meinen Flug?

Um eine Entschädigung zu beantragen, fülle einfach unser Formular aus und reiche alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Bordkarten und Nachweise zu Deinem Flug ein.

Wie lange habe ich Zeit, um die Entschädigung zu beantragen?

In der Regel hast Du bis zu drei Jahre Zeit, um einen Entschädigungsantrag einzureichen. Die Frist kann je nach Land und Art des Vorfalls variieren, daher ist es ratsam, so schnell wie möglich nach dem Ereignis zu handeln.

Was sind meine Rechte bei einem Flugstreik?

Wenn Dein Flug von einem Streik betroffen ist, gelten je nach Art des Streiks folgende Rechte:

  • Streik des Airline-Personals: Bei einem Streik des Personals der Fluggesellschaft kannst Du eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung in Höhe von bis zu 600 Euro geltend machen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2021, dass bei Streiks des eigenen Personals eine Entschädigung möglich ist, weil die Fluggesellschaften in diesen Fällen Einfluss auf die Situation nehmen können und sich auch in aller Regel auf den Streik einstellen können.
  • Flughafenstreik: Bei einem Streik des Flughafenpersonals steht Dir keine Entschädigung zu.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Ein außergewöhnlicher Umstand („höhere Gewalt“) ist eine Situation, die eine pünktliche Landung oder einen pünktlichen Start unmöglich macht und auf welche die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Dazu gehören:

  • Streik des Flughafenpersonals (aber nicht bei Streik des Personals der Fluggesellschaft)
  • Starker Schneefall oder Sturm
  • Vogelschlag
  • Sperrungen des Luftraums
  • Politische Instabilität oder Terrorgefahr

Vorsicht: Fluggesellschaften berufen sich manchmal auf vermeintlich außergewöhnliche Umstände, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.

Was macht CleverLaw zu Deinem persönlichen Flug-Retter?

  • Geringer Zeitaufwand: Viele Airlines reagieren nicht auf Anfragen. Wir setzen uns dafür ein, Dein Recht durchzusetzen.
  • Du sparst Zeit und Nerven: Nach wenigen Angaben von Dir erledigen wir alles für Dich und übernehmen sämtliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft. Unser Ziel ist es, den Prozess für Dich so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

  • bis 1.500 km: 250 Euro pro Fluggast
  • über 1.500 km bis 3.500 km: 400 Euro pro Fluggast
  • über 3.500 km: 600 Euro pro Fluggast

Um Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 3 Stunden Verspätung: Dein Flug muss mehr als drei Stunden später als geplant an Deinem Zielort angekommen sein.
  • Verjährungsfrist: Dein Anspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Vorfall geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (z.B. Flug am 2. August 2023: Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026).
  • Kein außergewöhnlicher Umstand: Die Fluggesellschaft muss für die Verspätung verantwortlich sein, etwa durch technische Probleme, fehlende Crew oder krankes Personal.
  • Flughafenstandort: Der Flug muss entweder in der EU gestartet oder in der EU gelandet sein. Bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern muss die Airline ihren Sitz in der EU haben.

Um eine Entschädigung zu beantragen, fülle einfach unser Formular aus und reiche alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Bordkarten und Nachweise zu Deinem Flug ein.

In der Regel hast Du bis zu drei Jahre Zeit, um einen Entschädigungsantrag einzureichen. Die Frist kann je nach Land und Art des Vorfalls variieren, daher ist es ratsam, so schnell wie möglich nach dem Ereignis zu handeln.

Wenn Dein Flug von einem Streik betroffen ist, gelten je nach Art des Streiks folgende Rechte:

  • Streik des Airline-Personals: Bei einem Streik des Personals der Fluggesellschaft kannst Du eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung in Höhe von bis zu 600 Euro geltend machen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2021, dass bei Streiks des eigenen Personals eine Entschädigung möglich ist, weil die Fluggesellschaften in diesen Fällen Einfluss auf die Situation nehmen können und sich auch in aller Regel auf den Streik einstellen können.
  • Flughafenstreik: Bei einem Streik des Flughafenpersonals steht Dir keine Entschädigung zu.

Ein außergewöhnlicher Umstand („höhere Gewalt“) ist eine Situation, die eine pünktliche Landung oder einen pünktlichen Start unmöglich macht und auf welche die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Dazu gehören:

  • Streik des Flughafenpersonals (aber nicht bei Streik des Personals der Fluggesellschaft)
  • Starker Schneefall oder Sturm
  • Vogelschlag
  • Sperrungen des Luftraums
  • Politische Instabilität oder Terrorgefahr

Vorsicht: Fluggesellschaften berufen sich manchmal auf vermeintlich außergewöhnliche Umstände, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.

  • Geringer Zeitaufwand: Viele Airlines reagieren nicht auf Anfragen. Wir setzen uns dafür ein, Dein Recht durchzusetzen.
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