In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall ging es um ein „9-Monats-Business-Mentoring-Programm Finanzielle Fitness“. Der Teilnehmer hatte dafür 47.600 Euro zahlen sollen. Teil des Coachings waren Online-Videos, Live-Gruppen-Calls, Hausaufgaben und individuelle Betreuung. Der BGH erklärte den Vertrag für ungültig, weil der Anbieter keine gesetzliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) hatte.
Warum der Vertrag unwirksam war
Der BGH stellte klar: Es handelte sich um Fernunterricht, weil die Inhalte online, ohne persönlichen Kontakt und mit Lernkontrolle vermittelt wurden. Auch Live-Calls gelten als Fernunterricht, wenn sie aufgezeichnet werden. Entscheidend ist nicht, ob etwas „Coaching“ oder „Mentoring“ heißt – sobald Wissen strukturiert vermittelt wird, braucht es eine staatliche Zulassung.
Rückforderung der Zahlung:
Der Teilnehmer hatte das Programm begonnen, aber kurz darauf gekündigt und verlangte die Rückzahlung der ersten Rate von 23.800 Euro. Der Anbieter weigerte sich und forderte im Gegenzug die Zahlung der zweiten Rate.
Zunächst bekam der Anbieter vor dem Landgericht Heilbronn Recht. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart entschied im Berufungsverfahren zugunsten des Teilnehmers. Der Anbieter ging in Revision – doch der BGH bestätigte die Entscheidung: Der Vertrag war unwirksam, die gezahlten 23.800 Euro mussten zurückerstattet werden, und der Teilnehmer musste nichts mehr zahlen.
Bis zu 3 Jahre rückwirkend: Geld zurück sichern!
Das Gesetz schützt nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer. Wer keine Zulassung hat, kann kein Geld verlangen – selbst wenn der Kunde schon Inhalte genutzt hat. Wer in den letzten drei Jahren ein solches Online-Programm ohne Zulassung gebucht und bezahlt hat, kann sein Geld vollständig zurückfordern.
In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall ging es um ein „9-Monats-Business-Mentoring-Programm Finanzielle Fitness“. Der Teilnehmer hatte dafür 47.600 Euro zahlen sollen. Teil des Coachings waren Online-Videos, Live-Gruppen-Calls, Hausaufgaben und individuelle Betreuung. Der BGH erklärte den Vertrag für ungültig, weil der Anbieter keine gesetzliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) hatte.
Warum der Vertrag unwirksam war
Der BGH stellte klar: Es handelte sich um Fernunterricht, weil die Inhalte online, ohne persönlichen Kontakt und mit Lernkontrolle vermittelt wurden. Auch Live-Calls gelten als Fernunterricht, wenn sie aufgezeichnet werden. Entscheidend ist nicht, ob etwas „Coaching“ oder „Mentoring“ heißt – sobald Wissen strukturiert vermittelt wird, braucht es eine staatliche Zulassung.
Rückforderung der Zahlung
Der Teilnehmer hatte das Programm begonnen, aber kurz darauf gekündigt und verlangte die Rückzahlung der ersten Rate von 23.800 Euro. Der Anbieter weigerte sich und forderte im Gegenzug die Zahlung der zweiten Rate.
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Du übermittelst uns alle
wichtigen Daten zu Deinem Coaching-Vertrag.
Unsere Anwälte prüfen Deinen Coaching-Vertrag kostenlos und sagen Dir, ob Du aus dem Vertrag rauskommst und ob Du Dein Geld zurückfordern kannst.
Wir leiten alle nötigen
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Deine gezahlten Beträge zurückzufordern.
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