Urteil gegen Meta: bis zu 5.000 € Schadensersatz möglich

Hast Du einen Instagram- oder Facebook-Account? Dann weiß Meta mehr über Dein Privatleben, als Du denkst. Über Tracking-Technologien verfolgt Meta Dein Verhalten auch außerhalb der eigenen Plattformen und verarbeitet dabei umfangreiche personenbezogene Daten, selbst dann, wenn Du gar nicht eingeloggt bist. Nach der DSGVO ist dieses Tracking ohne wirksame Einwilligung rechtswidrig.

Klage gegen Meta: bis zu 5.000 € Schadensersatz möglich

 

Hast Du einen Instagram- oder Facebook-Account? Dann weiß Meta mehr über Dein Privatleben, als Du denkst. Bei nahezu jeder Online-Aktivität hinterlässt Du digitale Spuren: wenn Du Nachrichten liest, in einem Online-Shop einkaufst oder einfach nur eine Website besuchst. Über Tracking-Technologien verfolgt Meta Dein Verhalten auch außerhalb der eigenen Plattformen und verarbeitet dabei umfangreiche personenbezogene Daten, selbst dann, wenn Du gar nicht eingeloggt bist.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dieses Tracking ohne wirksame Einwilligung rechtswidrig.

Kanzlei CleverLaw geht bundesweit konsequent gegen die rechtswidrige Datenüberwachung durch Meta vor. Zahlreiche Gerichte in Deutschland haben Betroffenen bereits Recht gegeben.

Wir fordern für Dich: 

  • Unterlassung der weiteren Datensammlung durch Meta
  • Löschung unrechtmäßig erhobener Daten
  • Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro

Lasse jetzt unverbindlich prüfen, ob auch Du Anspruch auf 5.000 Euro Schadensersatz gegen Meta hast und wie Du effektiv gegen das Meta-Tracking vorgehen kannst.

 

Jetzt prüfen, ob Du Anspruch auf Schadensersatz hast:

So läuft das Vorgehen gegen Meta ab:


1

Formular ausfüllen

Zu Beginn benötigen wir ein paar Angaben von Dir. Fülle dazu einfach unser Formular aus. In wenigen Schritten sendest Du uns so die wichtigsten Informationen zu.

2

Kostenlose Ersteinschätzung

Innerhalb kürzester Zeit melden wir uns bei Dir und teilen Dir mit, wie Deine Erfolgschancen gegen Meta stehen.

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Unterstützung

Wir machen Deine Ansprüche gegenüber Meta geltend. Zunächst außergerichtlich und falls nötig auch gerichtlich.

Aktuelle Urteile gegen Meta

Mehrere deutsche Gerichte haben Meta wegen Datenschutzverstößen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt:

Gericht Datum Höhe des Schadenersatzes
Landgericht Ellwangen
Februar 2025
10.000 €
Landgericht Leipzig
Juni 2025
5.000 €
Landgericht Lübeck
Oktober 2025
5.000 €
Oberlandesgericht Naumburg
Februar 2026
1.200 €
Oberlandesgericht Naumburg
Februar 2026
1.250 €

Auch in Deinem Fall kann sich eine Prüfung lohnen, wenn Du Instagram oder Facebook nutzt oder genutzt hast.

Wie hoch ist der Schadensersatz?

Die Rechtslage entwickelt sich dynamisch.

Es gibt bereits Urteile, in denen Gerichte Betroffenen 1.250,00 EUR, 1.500,00 EUR oder auch 5.000,00 EUR (z.B. LG Lübeck, Urteil vom 27.11.2025, Az. 15 O 15/24) gegen Meta zugesprochen haben. Es muss kein konkreter finanzieller Schaden nachgewiesen werden, bereits der bloße Verlust der Kontrolle über deine Daten kann bereits ausreichen, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.

Es wäre möglich, dass auch Du 1.000,00 € oder mehr erhältst. Andere Gerichte haben jedoch einen Anspruch auch abgelehnt und den Betroffenen kein Schadensersatz zugesprochen.

Daher raten wir aktuell nur mit Rechtsschutzversicherung zu einem Vorgehen gegen Meta.

Wir übernehmen die Deckungsanfrage und kümmern uns um die Korrespondenz mit Deiner Rechtsschutzversicherung.

Was genau hat Meta gemacht?

Meta hat über sogenannte Meta Business Tools Daten von Internetnutzern gesammelt. Dazu gehören insbesondere das Meta Pixel, verschiedene Facebook-Tracking-Tools sowie Instagram-Analysetools, die auf vielen externen Webseiten eingebunden sind. Betreiber von Online-Shops, Nachrichtenportalen oder anderen Internetseiten nutzen diese Technologien häufig zu Marketing- und Werbezwecken.

Durch diese Tools konnte Meta nachvollziehen, welche Webseiten Du besuchst, für welche Themen oder Produkte Du Dich interessierst und wie Du Dich im Internet bewegst. Die erfassten Informationen konnten mit Deinem Facebook- oder Instagram-Profil verknüpft werden, um personalisierte Werbung auszuspielen und umfangreiche Nutzerprofile zu erstellen.

Besonders problematisch: Das Tracking erfolgte teilweise sogar dann, wenn Du nicht eingeloggt warst oder Facebook und Instagram gar nicht aktiv genutzt hast. In bestimmten Fällen konnte eine Datenerfassung sogar ohne bestehenden Login stattfinden.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten ohne wirksame Einwilligung unzulässig. Das umfassende Tracking durch Meta kann daher gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen.

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