# Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht

> **Kurz erklärt:** Die Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht ist Deine Erklärung, eine von einem Vertreter unterschriebene Kündigung nicht gelten zu lassen, weil keine Vollmachtsurkunde beilag. Grundlage ist § 174 Satz 1 BGB. Du musst unverzüglich zurückweisen, nach dem Bundesarbeitsgericht in der Regel innerhalb einer Woche, sonst bleibt die Kündigung insoweit wirksam.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zurueckweisung-der-kuendigung-mangels-vollmacht/

## Wann ist die Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht nach § 174 BGB möglich?

Unterschreibt nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Bevollmächtigter, muss er seine Vollmacht im Original vorlegen. Fehlt die Urkunde und weist Du die Kündigung deshalb unverzüglich zurück, ist sie unwirksam ([§ 174 Satz 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html)). Das gilt unabhängig davon, ob die Vollmacht tatsächlich bestand, und ohne Möglichkeit einer Heilung oder Genehmigung ([BAG, Urteil vom 07.05.2026, 2 AZR 130/25](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-130-25/), Rn. 17).

Ausgeschlossen ist die Zurückweisung, wenn der Arbeitgeber Dich vorher von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat (§ 174 Satz 2 BGB). Kündigt der allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer oder Inhaber persönlich, greift die Norm nicht, denn sie betrifft nur rechtsgeschäftliche Vollmachten. Analog gilt sie aber, wenn ein Organmitglied aufgrund einer internen Ermächtigung allein handelt (2 AZR 130/25, Rn. 18 f.). Die Norm gilt für jedes einseitige Rechtsgeschäft, also auch für die [Kündigung durch den Vermieter](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-durch-den-vermieter/) über eine Hausverwaltung.

## Wann gilt die Vollmacht als bekannt gemacht?

In Kenntnis gesetzt bist Du auch, wenn der Arbeitgeber jemanden in eine Stelle mit üblichem Kündigungsrecht berufen hat, etwa als Personalleiter, Prokurist oder Generalbevollmächtigten. Die Stellung muss nach außen im Betrieb ersichtlich sein ([BAG, Urteil vom 25.09.2014, 2 AZR 567/13](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-567-13/), Rn. 20). Eine Prokura, die länger als 15 Tage im Handelsregister steht, gilt über § 15 Abs. 2 HGB als bekannt. Bei bloßer Gesamtprokura deckt das ein alleiniges Handeln aber nicht (Rn. 21 f.).

Nicht ausreichend ist eine Klausel im [Arbeitsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsvertrag/), nach der der jeweilige Inhaber einer Funktion kündigen darf. Du musst zusätzlich erfahren können, wer diese Funktion innehat (BAG, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09). Hast Du früher schon eine passende Originalvollmacht erhalten, kann sie eine spätere Folgekündigung mit abdecken (BAG, Urteil vom 24.09.2015, 6 AZR 492/14).

## Wie schnell und in welcher Form erfolgt die Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht?

Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Zurückweisung ohne besondere Umstände nicht mehr unverzüglich, wenn sie später als eine Woche nach Kenntnis von Kündigung und fehlender Vollmacht erfolgt. Im entschiedenen Fall waren zwölf Tage zu spät, die Kündigung blieb wirksam ([BAG, Urteil vom 08.12.2011, 6 AZR 354/10](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-354-10/)). Ein Zurückweisungsschreiben vier Tage nach Zugang hielt das Gericht im Fall 2 AZR 130/25 dagegen für rechtzeitig.

Die Zurückweisung muss erkennen lassen, dass Du die Kündigung gerade wegen der fehlenden Vollmacht nicht akzeptierst. Lässt Du sie von einem Anwalt erklären, braucht auch dieser eine Originalvollmacht, sonst kann der Arbeitgeber seinerseits zurückweisen (6 AZR 354/10, Rn. 27). Den Zugang musst Du beweisen können, dazu mehr unter [Zugang der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zugang-der-kuendigung/).

## Was bringt die Zurückweisung und was nicht?

Eine wirksame Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht beseitigt die konkrete Kündigung. Der Arbeitgeber kann aber erneut kündigen, diesmal mit Vollmacht oder persönlich. Für die neue Kündigung läuft die Kündigungsfrist ab deren Zugang, was bei Fristen zum Monatsende einen Zeitgewinn bringen kann.

Verlass Dich bei der Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht nicht allein auf das Schreiben. Die Unwirksamkeit musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit der [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/) geltend machen, denn § 4 Satz 1 KSchG erfasst auch Kündigungen, die aus anderen Gründen rechtsunwirksam sind. Versäumst Du die [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/), gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG). Eine Ausnahme betrifft die fehlende [Schriftform der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schriftform-der-kuendigung/), denn § 4 Satz 1 KSchG knüpft an den Zugang einer schriftlichen Kündigung an.

## Aus der Praxis

Am Montag liegt die Kündigung im Briefkasten einer Sachbearbeiterin aus Hamburg. Unterschrieben hat eine Teamleiterin mit dem Zusatz „i. V.“, eine Vollmacht liegt nicht bei. Personalleiterin ist die Teamleiterin nicht, und im Betrieb wurde nie bekannt gemacht, dass sie kündigen darf. Die Arbeitnehmerin weist die Kündigung am Mittwoch per Boten zurück und beruft sich ausdrücklich auf die fehlende Vollmacht. Parallel reicht sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage ein. Der Arbeitgeber kündigt zwei Wochen später erneut, jetzt mit Originalvollmacht. Wie das Verfahren ausgeht, hängt nun vor allem davon ab, ob die zweite Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

## Das Wichtigste in Kürze

- Fehlt bei einer Kündigung durch einen Vertreter die Originalvollmacht, kannst Du nach § 174 Satz 1 BGB zurückweisen.
- Die Zurückweisung muss unverzüglich erfolgen, nach BAG 6 AZR 354/10 in der Regel binnen 1 Woche ab Kenntnis.
- Ausgeschlossen ist sie, wenn Du über die Bevollmächtigung informiert warst, etwa bei einem bekannten Personalleiter (§ 174 Satz 2 BGB).
- Auch eine zurückgewiesene Kündigung musst Du innerhalb von 3 Wochen mit der Klage angreifen (§ 4 Satz 1 KSchG).
- Der Arbeitgeber kann nach einer wirksamen Zurückweisung erneut kündigen, die Frist läuft dann ab der neuen Kündigung.

## Häufige Fragen

### Wie lange hat man Zeit für die Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, § 174 BGB verlangt eine unverzügliche Zurückweisung. Das Bundesarbeitsgericht zieht die Grenze in der Regel bei einer Woche ab tatsächlicher Kenntnis von Kündigung und fehlender Vollmacht (6 AZR 354/10). Nur besondere Umstände rechtfertigen mehr Zeit. Wer sicher gehen will, schickt die Zurückweisung innerhalb weniger Tage ab und kann den Zugang belegen.

### Muss bei einer Kündigung die Vollmacht im Original beiliegen?

Ja, wenn ein Bevollmächtigter kündigt und Du nicht anderweitig über seine Vollmacht informiert bist. § 174 Satz 1 BGB spricht von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde, und das Bundesarbeitsgericht verlangt die Originalvollmacht (6 AZR 354/10, Rn. 27). Eine Kopie, ein Scan oder ein Fax reichen deshalb nicht. Unterschreibt der Arbeitgeber selbst, etwa der allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer, brauchst Du keine Vollmacht zu erwarten.

### Muss ein Personalleiter eine Vollmacht vorlegen?

In der Regel nicht. Wer zum Personalleiter berufen ist und diese Stellung im Betrieb erkennbar innehat, gilt als bekannt bevollmächtigt; Du bist damit im Sinne von § 174 Satz 2 BGB in Kenntnis gesetzt (BAG 2 AZR 567/13, Rn. 20). Das gilt nach demselben Urteil sogar dann, wenn er zugleich nur Gesamtprokurist ist. Voraussetzung bleibt, dass Du weißt, wer der Personalleiter ist.

### Muss ein Prokurist bei der Kündigung eine Vollmacht beilegen?

Bei Einzelprokura meist nicht. Ist die Prokura länger als 15 Tage im Handelsregister eingetragen, musst Du sie nach § 15 Abs. 2 HGB gegen Dich gelten lassen, auch ohne davon zu wissen (BAG 2 AZR 567/13, Rn. 21). Anders bei Gesamtprokura: Unterschreibt ein Gesamtprokurist allein, deckt das Register sein Handeln nicht. Dann kann die Zurückweisung greifen, wenn keine andere Bekanntmachung vorliegt.

### Was muss in der Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht nach § 174 BGB stehen?

Erkennbar sein muss, dass Du die Kündigung wegen der fehlenden Vollmachtsurkunde zurückweist. Ein knapper Hinweis auf § 174 BGB und das Datum der Kündigung genügt. Unterschreibe selbst oder lege bei Vertretung eine Originalvollmacht bei. Sonst kann der Arbeitgeber Deine Zurückweisung ebenfalls zurückweisen. Bewahre einen Zugangsnachweis auf, etwa einen Boten als Zeugen.

### Ist nach der Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht die Kündigung endgültig vom Tisch?

Nach der Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht ist nur die konkrete Kündigung vom Tisch. Der Arbeitgeber darf jederzeit neu kündigen, dann ordnungsgemäß unterschrieben oder mit Originalvollmacht. Für diese zweite Kündigung beginnt die Kündigungsfrist neu ab Zugang. Ob die neue Kündigung inhaltlich trägt, also etwa sozial gerechtfertigt ist, hängt von ganz anderen Fragen ab. Die Zurückweisung ist damit ein formaler Hebel, kein Ersatz für die inhaltliche Prüfung.

### Muss ich trotz Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht Kündigungsschutzklage erheben?

Ja, sonst riskierst Du, dass die Kündigung als wirksam gilt. § 4 Satz 1 KSchG verlangt die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang auch dann, wenn die Kündigung aus anderen Gründen als der fehlenden sozialen Rechtfertigung unwirksam ist. Die Zurückweisung ersetzt die Klage nicht. Viele verbinden beides: zuerst zügig zurückweisen, dann fristgerecht beim Arbeitsgericht klagen.

### Gilt § 174 BGB auch, wenn der Geschäftsführer selbst unterschreibt?

Unterschreibt ein allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer, handelt die GmbH durch ihr Organ, nicht durch einen Bevollmächtigten. § 174 BGB passt dann nicht. Anders liegt es, wenn mehrere nur gemeinsam vertreten dürfen und einer allein aufgrund einer internen Ermächtigung handelt: Dann wendet das Bundesarbeitsgericht § 174 BGB analog an (2 AZR 130/25). Die Ermächtigung steht in keinem öffentlichen Register.

### Reicht eine Klausel im Arbeitsvertrag, wer kündigen darf?

Meist nicht. Nach dem Bundesarbeitsgericht genügt die bloße Mitteilung im Arbeitsvertrag, der jeweilige Inhaber einer bestimmten Funktion dürfe kündigen, nicht für ein Inkenntnissetzen (6 AZR 727/09). Der Arbeitgeber muss zusätzlich dafür sorgen, dass Du der Funktion die konkrete Person zuordnen kannst, etwa durch Aushang oder Intranet. Ohne diesen Schritt bleibt die Zurückweisung möglich.

### Kann ich auch eine Kündigung durch die Hausverwaltung zurückweisen?

Das ist möglich, denn § 174 BGB gilt für jedes einseitige Rechtsgeschäft, also auch für die Kündigung eines Mietvertrags. Kündigt eine Hausverwaltung im Namen des Vermieters ohne Originalvollmacht und wusstest Du nichts von ihrer Bevollmächtigung, kannst Du unverzüglich zurückweisen. Ob der Vermieter Dich vorher informiert hat, etwa im Mietvertrag mit Namen der Verwaltung, entscheidet über den Erfolg.

## Quellen

1. [§ 174 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 08.12.2011, 6 AZR 354/10 (unverzügliche Zurückweisung)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-354-10/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 25.09.2014, 2 AZR 567/13 (Personalleiter, Prokura)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-567-13/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
4. [BAG, Urteil vom 07.05.2026, 2 AZR 130/25 (analoge Anwendung bei Organen)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-130-25/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
5. [BAG, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09 (Mitteilung im Arbeitsvertrag)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-727-09/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
6. [§ 4 KSchG Anrufung des Arbeitsgerichtes](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Kündigungsschreiben](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschreiben/)
- [Zugang der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zugang-der-kuendigung/)
- [Schriftform der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schriftform-der-kuendigung/)
- [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/)
- [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/)
- [Kündigung eines Geschäftsführers](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-eines-geschaeftsfuehrers/)

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