# Zugang der Kündigung

> **Kurz erklärt:** Zugang der Kündigung bedeutet: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger so in seinen Machtbereich gelangt, dass er unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann. Das regelt § 130 Abs. 1 BGB. Mit dem Zugang beginnen die Kündigungsfrist und die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 KSchG, den Zugang beweisen muss der Kündigende.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zugang-der-kuendigung/

## Wann liegt der Zugang der Kündigung vor?

Eine Kündigung ist eine Willenserklärung, die nach [§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html) erst mit dem Zugang wirksam wird. Übergibt Dir der Arbeitgeber das Schreiben persönlich, erfolgt der Zugang der Kündigung mit der Übergabe. Bei einem Brief kommt es darauf an, wann er in Deinen Machtbereich gelangt und wann Du unter gewöhnlichen Verhältnissen davon Kenntnis nehmen kannst.

Das Bundesarbeitsgericht verallgemeinert dabei. Nach dem Urteil vom 22.03.2012 ([2 AZR 224/11](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-224-11/)) geht ein Brief im Briefkasten zu, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Leerung zu rechnen ist. Das gilt auch während des Urlaubs, selbst wenn der Arbeitgeber davon weiß. Im Urteil vom 20.06.2024 ([2 AZR 213/23](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-213-23/)) hat das BAG ergänzt: Wirft ein Bediensteter der Deutschen Post den Brief ein, spricht der erste Anschein für einen Einwurf zu postüblichen Zeiten. Die Kündigung ging dort am Einwurftag, dem 30. September, zu und beendete das Arbeitsverhältnis zum Jahresende statt erst zum Ende des folgenden Quartals.

§ 130 BGB gilt für alle Kündigungen, etwa auch bei der [Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-mietvertrags-durch-den-mieter/).

## Warum entscheidet der Zugang der Kündigung über Deine Fristen?

Ab dem Zugang läuft die [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/) nach § 4 Satz 1 KSchG. Verpasst Du die Frist ab dem Zugang der Kündigung, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam. Auch die Kündigungsfrist wird ab Zugang gerechnet; schon ein Tag Verspätung kann das Ende um einen Monat oder ein Quartal verschieben. Mehr dazu unter [Kündigungsfrist berechnen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-berechnen/).

Voraussetzung ist eine Kündigung in [Schriftform der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schriftform-der-kuendigung/) nach § 623 BGB, also mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Klagefrist beginnt nach § 4 Satz 1 KSchG nur mit Zugang einer schriftlichen Kündigung.

## Wie wird der Zugang nachgewiesen?

Beweisen muss den Zugang der Kündigung, wer sich auf die Kündigung beruft. Beim Einwurf-Einschreiben reicht das nicht immer. Das BAG hat am 30.01.2025 ([2 AZR 68/24](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-68-24/)) entschieden, dass Einlieferungsbeleg und online abgerufener Sendungsstatus ohne Vorlage des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für den Zugang begründen. Die Arbeitgeberin konnte den Beleg wegen Fristablaufs bei der Post nicht mehr beschaffen und verlor.

Sicherer ist die Übergabe vor Zeugen oder die [Kündigung durch Boten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-durch-boten/), der das Schreiben vor dem Einwurf gelesen hat und Zeit und Ort notiert. Mehr zu den Varianten der Post erklärt der Beitrag [Kündigung per Einschreiben](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-per-einschreiben/).

## Was kannst Du tun, wenn Du die Kündigung zu spät bemerkst?

Warst Du trotz aller zumutbaren Sorgfalt gehindert, rechtzeitig zu klagen, kann das Arbeitsgericht die Klage nach [§ 5 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__5.html) nachträglich zulassen. Den Antrag musst Du innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellen, spätestens sechs Monate nach Ende der versäumten Frist.

Urlaub allein reicht nicht immer. Im Fall 2 AZR 224/11 kam ein Pfleger aus dem Urlaub zurück und fand zwei Kündigungen im Briefkasten. Er hätte noch fast drei Wochen Zeit gehabt, griff aber nur eine an. Die [nachträgliche Klagezulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nachtraegliche-klagezulassung/) scheiterte.

## Aus der Praxis

Ein Lagerarbeiter kehrt an einem Samstag aus drei Wochen Urlaub zurück und findet im Briefkasten eine Kündigung, die laut Begleitschreiben schon 17 Tage vorher per Boten eingeworfen wurde. Die Drei-Wochen-Frist läuft nach der Rechtsprechung ab diesem Einwurf, nicht ab seiner Rückkehr. Ihm bleiben also nur noch wenige Tage für die Klage beim Arbeitsgericht Hamburg. Er reicht sie am Montag ein und beantragt vorsorglich die nachträgliche Zulassung. Ob der Bote den Einwurftag belegen kann und ob die Klage noch rechtzeitig war, klärt das Gericht.

## Das Wichtigste in Kürze

- Nach § 130 Abs. 1 BGB wird eine Kündigung erst mit Zugang wirksam; beim Briefkasten zählt die nach Verkehrsanschauung nächste Leerung.
- Ein Brief geht auch während des Urlaubs zu (BAG 2 AZR 224/11); die Klagefrist von drei Wochen läuft ab diesem Zeitpunkt.
- Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens beweisen den Zugang ohne Auslieferungsbeleg nicht (BAG 2 AZR 68/24).
- Eine verspätete Klage lässt sich nur nach § 5 KSchG nachträglich zulassen, Antrag binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses.

## Häufige Fragen

### Wann gilt der Zugang der Kündigung als erfolgt?

Sobald sie in Deinen Machtbereich gelangt und Du unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen kannst (§ 130 Abs. 1 BGB). Bei persönlicher Übergabe erfolgt der Zugang der Kündigung sofort. Beim Einwurf in den Briefkasten zählt der Zeitpunkt, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Leerung zu rechnen ist. Ob Du den Brief tatsächlich liest, spielt keine Rolle.

### Findet der Zugang der Kündigung auch statt, wenn ich im Urlaub bin?

Ja. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.2012 (2 AZR 224/11) geht ein an die Wohnanschrift gerichtetes Kündigungsschreiben auch während einer urlaubsbedingten Abwesenheit zu, selbst wenn der Arbeitgeber vom Urlaub weiß. Die dreiwöchige Klagefrist läuft also weiter. Warst Du unverschuldet an der rechtzeitigen Klage gehindert, bleibt nur der Antrag auf nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG.

### Was gilt, wenn die Kündigung abends in den Briefkasten geworfen wird?

Dann geht sie in der Regel erst am nächsten Tag zu. Das BAG stellt darauf ab, wann nach der Verkehrsanschauung mit einer Leerung zu rechnen ist, nicht auf Deine individuellen Gewohnheiten (2 AZR 224/11). Bei einem Einwurf durch die Deutsche Post spricht nach BAG 2 AZR 213/23 der erste Anschein für einen Einwurf zu den postüblichen Zeiten. Bei Boten kommt es auf die belegte Uhrzeit an.

### Reicht ein Einwurf-Einschreiben als Nachweis für den Zugang der Kündigung?

Nicht ohne Weiteres. Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.01.2025 (2 AZR 68/24) entschieden, dass Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus aus dem Internet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang begründen, wenn der Auslieferungsbeleg nicht vorgelegt wird. Ob ein Anscheinsbeweis mit Auslieferungsbeleg greift, hat das Gericht offengelassen. Wer kündigt, sollte den Auslieferungsbeleg rechtzeitig sichern oder einen Boten einsetzen.

### Kann man per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

Nein. § 623 BGB verlangt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform, also ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift, und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, Messenger oder Foto des Schreibens ist deshalb unwirksam. Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG beginnt in diesem Fall nicht, weil sie den Zugang einer schriftlichen Kündigung voraussetzt.

### Wer muss den Zugang der Kündigung beweisen?

Derjenige, der sich auf die Kündigung beruft, in der Regel also der Arbeitgeber. Bestreitest Du den Zugang, muss er Zeitpunkt und Umstände darlegen und beweisen. Gelingt das nicht, gilt die Kündigung als nicht zugegangen. Im Fall 2 AZR 68/24 scheiterte die Arbeitgeberin daran, dass sie den Auslieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens nicht mehr vorlegen konnte.

### Wann beginnt die Klagefrist nach einer Kündigung?

Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Nach § 4 Satz 1 KSchG musst Du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Ging das Schreiben an einem Dienstag zu, endet die Frist am Dienstag drei Wochen später. Reiche die Klage nicht erst am letzten Tag ein, sondern plane einige Tage Puffer ein, etwa für Rückfragen zu Unterlagen.

### Wie stelle ich als Arbeitnehmer den Zugang meiner Eigenkündigung sicher?

Übergib das unterschriebene Original persönlich in der Personalabteilung oder bei Deinem Vorgesetzten und lass Dir den Empfang mit Datum auf einer Kopie bestätigen. Alternativ kannst Du einen Boten einsetzen, der den Inhalt kennt und den Einwurf in den Firmenbriefkasten dokumentiert. Eine E-Mail genügt nach § 623 BGB nicht. Rechne die Kündigungsfrist ab dem Tag, an dem das Schreiben beim Arbeitgeber eingeht.

### Kann ich eine Kündigung zurückweisen, wenn keine Vollmacht beiliegt?

Ja, wenn ein Bevollmächtigter kündigt und keine Vollmachtsurkunde im Original beifügt. Nach § 174 BGB ist die Kündigung dann unwirksam, wenn Du sie aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Ausgeschlossen ist die Zurückweisung nach § 174 Satz 2 BGB, wenn Dich der Arbeitgeber vorher von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern.

### Wie lange kann ich eine verspätete Kündigungsschutzklage noch zulassen lassen?

Den Antrag nach § 5 KSchG musst Du innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellen, also etwa ab Rückkehr aus einem Krankenhausaufenthalt oder ab Kenntnis vom Schreiben. Nach Ablauf von sechs Monaten seit Ende der versäumten Frist ist ein Antrag ausgeschlossen (§ 5 Abs. 3 KSchG). Du musst zudem darlegen und glaubhaft machen, warum Du trotz aller zumutbaren Sorgfalt nicht rechtzeitig klagen konntest.

## Quellen

1. [§ 130 BGB Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24 (Einwurf-Einschreiben kein Anscheinsbeweis)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-68-24/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23 (postübliche Zustellzeiten)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-213-23/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
4. [BAG, Urteil vom 22.03.2012, 2 AZR 224/11 (Zugang während Urlaub)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-224-11/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 5 KSchG Zulassung verspäteter Klagen](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__5.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 623 BGB Schriftform der Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Kündigung per Einschreiben](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-per-einschreiben/)
- [Kündigung durch Boten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-durch-boten/)
- [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/)
- [Nachträgliche Klagezulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nachtraegliche-klagezulassung/)
- [Schriftform der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schriftform-der-kuendigung/)
- [Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmacht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zurueckweisung-der-kuendigung-mangels-vollmacht/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
