# ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter

> **Kurz erklärt:** Das ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter ist das Prüfverfahren, in dem die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht einen Fernlehrgang vor dem Vertrieb zulässt. Grundlage ist § 12 FernUSG. Entscheidet die ZFU nicht binnen drei Monaten, gilt die Zulassung nach § 12a Abs. 2 FernUSG als erteilt; die Frist läuft erst ab vollständigen Unterlagen.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassungsverfahren-fuer-anbieter/

## Wer braucht das ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter?

Jeder Anbieter von Fernunterricht nach § 1 Abs. 1 FernUSG: Vermittlung von Kenntnissen, überwiegende räumliche Trennung und [Überwachung des Lernerfolgs](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ueberwachung-des-lernerfolgs/). Online genügen nach den Hinweisen der ZFU abrufbare Videos oder aufgezeichnete Live-Termine, die eine Teilnahme in Echtzeit entbehrlich machen; zur Abgrenzung [synchroner und asynchroner Unterricht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/synchroner-und-asynchroner-unterricht/).

Das [Fernunterrichtsschutzgesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg/) gilt nach BGH III ZR 109/24 auch für Verträge mit Unternehmern, siehe [FernUSG bei Unternehmern](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernusg-bei-unternehmern/). Bei [Business-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/business-coaching/) kommt es darauf an, ob Wissensvermittlung oder individuelle Beratung überwiegt (BGH III ZR 80/25). Kurse allein zur Freizeitgestaltung brauchen kein ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter, müssen aber angezeigt werden (§ 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 FernUSG).

## Wie läuft das ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter ab?

Es gibt drei Antragsarten: Zulassung, vorläufige Zulassung bei noch unvollständigem Material (§ 12 Abs. 3 FernUSG) und Zulassung wesentlicher Änderungen. Einzureichen sind laut [ZFU](https://zfu.de/veranstaltende/faq) unter anderem Vertragsbedingungen, vorvertragliche Informationen nach § 16 FernUSG, die Lehrgangsplanung, Dozentenangaben sowie sämtliche Lernmaterialien mit Lernerfolgskontrollen.

Die ZFU prüft im ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter didaktisch, methodisch und verbraucherrechtlich; die Fachbegutachtung übernehmen bei öffentlich-rechtlichen Abschlüssen das BIBB, sonst externe Gutachter. Versagt wird nach § 12 Abs. 2 FernUSG etwa, wenn der Lehrgang das Lehrgangsziel nicht erreichen kann oder die Vertragsbedingungen gesetzwidrig sind.

Werben darfst Du ab Eingang des Antrags. Verträge darfst Du erst nach Zulassung oder Eintritt der Fiktion schließen.

## Was kostet die Zulassung und wie lange dauert sie?

Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 13.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Laut [ZFU-Gebührenrechner](https://zfu.de/veranstaltende/zulassung) kostet die Zulassung voraussichtlich 150 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 1.050 Euro; bei Preisen unter 100 Euro 262,50 Euro, unter 250 Euro 525 Euro. Die vorläufige Zulassung kostet 200 Prozent, die Fortbestandsprüfung alle drei Jahre 30 Prozent, die Registrierung eines Hobbylehrgangs 100 Euro.

Bei 2.000 Euro Kurspreis fallen für die Zulassung also rund 3.000 Euro an. Zur Dauer: Nach § 12a Abs. 2 FernUSG gilt die Zulassung als erteilt, wenn die ZFU nicht binnen drei Monaten entscheidet. Im ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter beginnt diese Frist erst, wenn alle Unterlagen vollständig und widerspruchsfrei vorliegen. In besonders gelagerten Fällen kann die ZFU sie einmal angemessen verlängern (§ 42a Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW).

## Was passiert ohne Zulassung, und was plant der Gesetzgeber?

Verträge ohne erforderliche Zulassung sind nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig; Teilnehmer können gezahlte Entgelte zurückfordern ([Geld zurück vom Coach](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geld-zurueck-vom-coach/)). Der Vertrieb ist nach § 21 FernUSG eine [Ordnungswidrigkeit nach dem FernUSG](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ordnungswidrigkeit-nach-dem-fernusg/) mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Mehr zur Wirkung der [ZFU-Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassung/) für Teilnehmer steht im Grundeintrag.

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).

## Aus der Praxis

Eine Hamburger Trainerin plant einen sechsmonatigen Online-Lehrgang „Projektmanagement für Quereinsteiger“ zum Preis von 1.800 Euro. Er besteht aus Lernvideos, Einsendeaufgaben mit Korrektur und einem Abschlusstest, richtet sich also an Teilnehmer mit beruflichem Nutzen. Sie stellt den Antrag bei der ZFU und will sofort verkaufen. Werben darf sie ab Antragseingang, Verträge darf sie aber erst nach Zulassung oder Ablauf der Dreimonatsfrist schließen. Weil Musterverträge fehlen, fordert die ZFU Unterlagen nach; die Frist beginnt erst danach. Wann sie startet, hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Fernlehrgänge brauchen vor dem Vertrieb eine Zulassung nach § 12 Abs. 1 FernUSG, reine Freizeitkurse nur eine Anzeige.
- Entscheidet die ZFU nicht binnen drei Monaten ab vollständigen Unterlagen, gilt die Zulassung als erteilt (§ 12a Abs. 2 FernUSG); verlängern darf sie die Frist nur einmal in besonders gelagerten Fällen.
- Die Zulassungsgebühr beträgt laut ZFU voraussichtlich 150 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 1.050 Euro.
- Ohne erforderliche Zulassung sind Verträge nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, der Vertrieb kann bis 10.000 Euro Geldbuße kosten.
- Ein Referentenentwurf vom 27.08.2026 will die Zulassungspflicht zum 01.07.2027 abschaffen; beschlossen ist das nicht, die Zulassungspflicht besteht fort (Stand Oktober 2026).

## Häufige Fragen

### Brauchen auch ausländische Anbieter eine ZFU-Zulassung?

Ja, wenn sich ihr Fernunterrichtsangebot ganz oder teilweise an den deutschen Markt richtet. Darauf weist die ZFU in ihren Hinweisen für Veranstaltende ausdrücklich hin. Maßgeblich sind dieselben Merkmale des § 1 Abs. 1 FernUSG wie bei inländischen Anbietern. Ein Sitz in Dubai, Zypern oder den USA ändert also nichts an der Zulassungspflicht, wenn der Lehrgang deutsche Teilnehmer anspricht.

### Was kostet das ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter?

Laut Gebührenrechner der ZFU voraussichtlich 150 Prozent des Verkaufspreises des Lehrgangs, mindestens 1.050 Euro. Für sehr günstige Kurse gelten niedrigere Mindestgebühren: 262,50 Euro bei einem Preis unter 100 Euro und 525 Euro unter 250 Euro. Grundlage ist die Tarifstelle 13.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die vorläufige Zulassung kostet 200 Prozent, weil der Prüfaufwand höher ist.

### Wie lange dauert das ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter?

Das Gesetz setzt eine Grenze: Hat die ZFU nicht innerhalb von drei Monaten entschieden, gilt die Zulassung nach § 12a Abs. 2 FernUSG als erteilt. Die Frist beginnt nach den Hinweisen der ZFU aber erst, wenn alle Unterlagen vollständig und widerspruchsfrei eingereicht sind. Fehlen Unterlagen, setzt die ZFU eine Frist zur Nachreichung. In besonders gelagerten Fällen kann die ZFU die Frist einmal verlängern. Eine vorläufige Zulassung verkürzt das Verfahren nicht.

### Wie beantrage ich das ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter?

Über die Antragsformulare der ZFU, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Nach der Eingangsbestätigung erhältst Du in der Regel einen Upload-Link für die Unterlagen im PDF-Format. Dazu gehören Vertrag und AGB, vorvertragliche Informationen, Lehrgangsplanung, Lernmaterialien mit Lernerfolgskontrollen und Angaben zu Dozenten. Ein bloßer Zugang zur Lernplattform genügt nicht.

### Darf ich einen Kurs vor der Zulassung verkaufen?

Im ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter darfst Du werben, sobald der Antrag bei der ZFU eingegangen ist. Verträge darfst Du nach den Hinweisen der ZFU aber erst schließen, wenn die Zulassung erteilt oder die Fiktion nach § 12a Abs. 2 FernUSG eingetreten ist. Vorher geschlossene Verträge über einen zulassungspflichtigen Lehrgang sind nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, und der Vertrieb kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

### Braucht ein Coaching das ZFU-Zulassungsverfahren für Anbieter?

Das hängt vom Schwerpunkt ab. Nach BGH III ZR 80/25 lässt sich das nicht abstrakt beantworten: Steht die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Vordergrund, kann Fernunterricht vorliegen; überwiegt individuelle Beratung und Begleitung, eher nicht. Entscheidend sind die drei Merkmale des § 1 Abs. 1 FernUSG. Programme mit abrufbaren Videos und vertraglichem Feedback-Recht können sie erfüllen, deshalb lohnt eine Prüfung vor dem Start.

### Was passiert, wenn ich ohne ZFU-Zulassung verkaufe?

Die Verträge sind nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, und Teilnehmer können ihr Geld nach Bereicherungsrecht zurückfordern. Wertersatz musst Du als Anbieter konkret darlegen. Zusätzlich droht nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 FernUSG eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro, schon bei Fahrlässigkeit. Das ist ein Höchstbetrag; die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

### Was ist eine wesentliche Änderung?

Eine Änderung, nach der die neue Fassung des Lehrgangs nicht mehr von der bestehenden Zulassung gedeckt ist. Die ZFU nennt etwa Änderungen des Lehrgangsziels, der Zielgruppe, des Aufbaus, zentraler Lerngebiete oder das Wegfallen von Präsenzphasen. Sie braucht nach § 12 Abs. 1 Satz 2 FernUSG eine eigene Zulassung. Kleinere Anpassungen teilst Du der ZFU formlos mit.

### Gilt eine ZFU-Zulassung unbegrenzt?

Nicht ohne Kontrolle. Die ZFU prüft nach ihren Richtlinien alle drei Jahre, ob die Zulassungsvoraussetzungen fortbestehen; dieses Verfahren ist gebührenpflichtig. Fällt ein Versagungsgrund nachträglich ein, ist die Zulassung nach § 14 Abs. 2 FernUSG zu widerrufen. Bereits geschlossene Verträge darf der Anbieter nach § 14 Abs. 3 FernUSG weiter erfüllen, solange der Teilnehmer nicht gekündigt hat.

### Wird die ZFU-Zulassung abgeschafft?

Geplant ist das, beschlossen nicht. Ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums vom 27.08.2026 sieht vor, die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 zu streichen; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Vor dem 01.07.2027 erteilte Zulassungen sollen fortgelten. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert, und die Zulassungspflicht besteht fort (Stand Oktober 2026).

## Quellen

1. [§ 12 FernUSG Zulassung von Fernlehrgängen](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__12.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 12a FernUSG Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__12a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
3. [ZFU: Zulassung von Fernlehrgängen, Ablauf und Zulassungsgebühren (Tarifstelle 13.2 AVerwGebO NRW)](https://zfu.de/veranstaltende/zulassung), Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, abgerufen am 28.10.2026
4. [ZFU: Antworten auf häufige Fragen für Veranstaltende (Antragsunterlagen, Fiktionsfrist, Vertriebsbeginn)](https://zfu.de/veranstaltende/faq), Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, abgerufen am 28.10.2026
5. [BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 (FernUSG auch für Unternehmer, Online-Unterricht)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 28.10.2026
6. [Referentenentwurf: Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts (veröffentlicht 27.08.2026, Bearbeitungsstand 05.10.2026)](https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/293608/e8225cb64f73a15e50603a234651d42d/referentenentwurf-data.pdf), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [ZFU-Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassung/)
- [Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg/)
- [Ordnungswidrigkeit nach dem FernUSG](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ordnungswidrigkeit-nach-dem-fernusg/)
- [FernUSG bei Unternehmern](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernusg-bei-unternehmern/)
- [Teilnahmezertifikat ohne Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilnahmezertifikat-ohne-zulassung/)
- [Überwachung des Lernerfolgs](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ueberwachung-des-lernerfolgs/)

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