# Zeugnissprache

> **Kurz erklärt:** Zeugnissprache ist die in Arbeitszeugnissen übliche Ausdrucksweise, mit der Arbeitgeber Leistung und Verhalten über abgestufte Formulierungen wie die Zufriedenheitsskala bewerten. § 109 Abs. 2 GewO verlangt ein klares und verständliches Zeugnis und verbietet versteckte Codes. „Stets zur vollen Zufriedenheit“ entspricht nach dem BAG der Note gut.

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/), [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zeugnissprache/

## Wie funktioniert die Zufriedenheitsskala in der Zeugnissprache?

Nach [§ 109 Abs. 1 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html) hast Du bei Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Verlangen als qualifiziertes [Arbeitszeugnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeugnis/) mit Angaben zu Leistung und Verhalten. Für die Gesamtbewertung hat sich eine Zufriedenheitsskala entwickelt, die das BAG Schulnoten zuordnet ([Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-584-13/)).

„Zur vollen Zufriedenheit“ oder „stets zur Zufriedenheit“ entspricht danach der Note befriedigend. Für ein Gut muss der Arbeitgeber mehr als die volle Zufriedenheit bescheinigen, nämlich „stets“, „immer“ oder „durchgehend“ zur vollen Zufriedenheit. In der Zeugnissprache hat das Zeitmoment also erhebliches Gewicht. Verstärkende oder abschwächende Zusätze führen zu einer Skala, die von sehr gut bis mangelhaft reicht.

## Sind Geheimcodes in der Zeugnissprache erlaubt?

Nein. Das Zeugnis muss klar und verständlich sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen sollen, als aus Wortlaut oder äußerer Form ersichtlich (§ 109 Abs. 2 GewO). In der Zeugnissprache ist maßgeblich, wie ein verständiger Zeugnisleser den Text versteht, nicht was der Verfasser gemeint hat.

Nicht jede ungewohnte Wendung der Zeugnissprache ist aber ein Code. Das BAG hat die Formulierung, man habe den Kläger „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, nicht als verschlüsselte Abwertung gewertet ([Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-386-10/)). Zugleich betont es, dass Kleinigkeiten den Sinn ändern können: Schweigt ein Zeugnis zum Erfolg des „Bemühens“, ist das als Tadel zu verstehen. Auch Auslassungen dürfen beim Leser keine falschen Vorstellungen wecken.

## Wer muss welche Note beweisen?

Ein Zeugnis muss in erster Linie wahr sein und nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend. § 109 GewO gibt keinen Anspruch auf ein gutes, sondern auf ein leistungsgerechtes Zeugnis. Bescheinigt der Arbeitgeber „zur vollen Zufriedenheit“, musst Du im Prozess die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine bessere Schlussnote rechtfertigen (BAG 9 AZR 584/13). Studien, nach denen in einer Branche überwiegend gute Noten vergeben werden, ändern auch in der Zeugnissprache an dieser Darlegungslast nichts. Im entschiedenen Fall verwies das BAG die Sache an das Landesarbeitsgericht zurück.

Wie Du eine Korrektur verlangst, beschreibt der Eintrag [Zeugnisberichtigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zeugnisberichtigung/). Achte dabei auf [Ausschlussfristen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ausschlussfristen/) im Arbeits- oder Tarifvertrag.

## Was gilt für Schlussformel und Zeugnis nach einer Kündigung?

Dank, Bedauern und gute Wünsche am Ende gehören nicht zum geschuldeten Inhalt. Bist Du mit der Schlussformel nicht einverstanden, kannst Du nach dem BAG keine Ergänzung verlangen, sondern nur ein Zeugnis ohne Schlussformel ([Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-227-11/)). Auch ein Vergleich über ein „wohlwollendes“ Zeugnis gab im Fall 9 AZR 146/21 (25.01.2022) keinen Anspruch auf eine Dankesformel.

Nach einer [Kündigung des Arbeitsverhältnisses](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisses/) kann das Zeugnis Teil der Einigung werden, etwa in einem [Vergleich vor dem Arbeitsgericht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vergleich-vor-dem-arbeitsgericht/). Dort lassen sich Note und Wortlaut der Zeugnissprache festhalten. Mit Deiner Einwilligung darf das Zeugnis auch elektronisch erteilt werden (§ 109 Abs. 3 GewO).

## Aus der Praxis

Eine Sachbearbeiterin aus Hamburg erhält nach fünf Jahren ein Zeugnis, in dem es heißt, sie habe die Aufgaben „zu unserer vollen Zufriedenheit“ erledigt und sich „stets bemüht“, Termine einzuhalten. Sie hält ihre Leistung für gut und verlangt „stets zur vollen Zufriedenheit“ sowie die Streichung des Bemühens. Ob sie die bessere Note durchsetzen kann, hängt davon ab, ob sie überdurchschnittliche Leistungen mit konkreten Tatsachen belegen kann. Bei der Wendung zum Bemühen kommt es darauf an, wie ein verständiger Leser sie im Zusammenhang versteht, und ob sie der Wahrheit entspricht.

## Das Wichtigste in Kürze

- § 109 Abs. 2 GewO verlangt ein klares und verständliches Zeugnis ohne versteckte Botschaften.
- „Zur vollen Zufriedenheit“ entspricht der Note befriedigend, „stets zur vollen Zufriedenheit“ der Note gut (BAG, 18.11.2014, 9 AZR 584/13).
- Wer eine bessere Note als befriedigend verlangt, muss die Tatsachen dafür beweisen (BAG 9 AZR 584/13).
- „Kennen gelernt“ ist kein Geheimcode, ein Bemühen ohne Erfolg dagegen ein Tadel (BAG, 15.11.2011, 9 AZR 386/10).
- Auf Dank und gute Wünsche in der Schlussformel besteht kein Anspruch (BAG 9 AZR 227/11, 9 AZR 146/21).

## Häufige Fragen

### Welche Note ist „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ in der Zeugnissprache?

Die Note gut. Das BAG ordnet die Formulierung „stets“, „immer“ oder „durchgehend zur vollen Zufriedenheit“ der Schulnote gut zu, weil das Zeitmoment die Beständigkeit der Leistung betont (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Ohne dieses Zeitmoment, also „zur vollen Zufriedenheit“, entspricht die Bewertung der Note befriedigend. Für ein sehr gut braucht es eine noch stärkere Formulierung.

### Was bedeutet „zu unserer vollen Zufriedenheit“ in der Zeugnissprache?

Nach dem BAG entspricht das der Note befriedigend, teils wird es als gehobenes Befriedigend verstanden (9 AZR 584/13). In der Zeugnissprache ist das eine durchschnittliche Bewertung. Willst Du eine bessere Note, musst Du nach der Rechtsprechung im Streitfall konkrete Tatsachen für überdurchschnittliche Leistungen vortragen und beweisen. Hinweise auf Notenstatistiken einer Branche reichen dafür nicht aus.

### Sind Geheimcodes in der Zeugnissprache des Arbeitszeugnisses verboten?

Ja. Nach § 109 Abs. 2 GewO darf ein Zeugnis keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen sollen, als aus Wortlaut oder äußerer Form ersichtlich ist. Entscheidend ist, wie ein verständiger Leser die Zeugnissprache versteht. Das BAG prüft dabei den Zusammenhang: Nicht jede ungewöhnliche Wendung ist ein Code, wie die Entscheidung zur Formulierung „kennen gelernt“ zeigt (9 AZR 386/10).

### Was bedeutet „stets bemüht“ in der Zeugnissprache?

Für sich genommen eine Abwertung, wenn das Zeugnis zum Erfolg des Bemühens schweigt. Das BAG nennt das Wort „bemühen“ ausdrücklich als Beispiel für beredtes Schweigen: Fehlt die Aussage zum Erfolg, ist die Wortwahl als Tadel zu verstehen (Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10, unter Verweis auf ältere Rechtsprechung). Ob Du eine Änderung verlangen kannst, hängt davon ab, ob die Aussage wahr ist.

### Ist „kennen gelernt“ im Zeugnis negativ?

Nein, jedenfalls nicht automatisch. Das BAG hat entschieden, dass die Formulierung „Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ keine verschlüsselte Abwertung ist (Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10). Der Arbeitgeber bringt damit nicht zum Ausdruck, dass die genannten Eigenschaften in Wahrheit fehlen. Die Klage auf Änderung blieb ohne Erfolg.

### Habe ich Anspruch auf eine Dankesformel im Arbeitszeugnis?

Nein. Dank, Bedauern und Zukunftswünsche gehören nach dem BAG nicht zum notwendigen Inhalt eines Zeugnisses (Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11). Bist Du mit einer Schlussformel nicht einverstanden, kannst Du nur ein Zeugnis ohne Schlussformel verlangen. Das gilt nach BAG 9 AZR 146/21 (25.01.2022) auch dann, wenn der Arbeitgeber sich in einem Vergleich zu einem wohlwollenden Zeugnis verpflichtet hat.

### Muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend sein?

Ja, aber nur im Rahmen der Wahrheit. Das BAG bezeichnet die Wahrheitspflicht als bestimmenden Grundsatz des Zeugnisrechts; der Wohlwollensgrundsatz, nach dem Dein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschwert werden darf, wird durch sie begrenzt (9 AZR 584/13). Der Arbeitgeber darf also keine schlechtere Bewertung abgeben als gerechtfertigt, muss aber auch nichts Unwahres bescheinigen.

### Wer muss im Streit um die Zeugnisnote was beweisen?

Verlangst Du eine bessere Note als befriedigend, musst Du die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine überdurchschnittliche Bewertung rechtfertigen (BAG, 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Überdurchschnittlich sind Bewertungen, die den Noten gut oder sehr gut entsprechen. Erst wenn Du das dargelegt hast, muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die dem entgegenstehen. Ein Statistikargument verschiebt diese Last nicht.

### Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 109 Abs. 1 GewO. Ohne weiteres Verlangen schuldet der Arbeitgeber ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit; auf Deinen Wunsch muss er auch Leistung und Verhalten beurteilen. Mit Deiner Einwilligung darf das Zeugnis elektronisch erteilt werden (Abs. 3). Für den Anspruch können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen gelten.

### Kann ich ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung verhandeln?

Ja. Note und Wortlaut des Zeugnisses lassen sich in einem Aufhebungsvertrag oder einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht festlegen. Je genauer die Formulierung vereinbart ist, desto weniger Streit gibt es später. Ein Vergleich über ein bloß „wohlwollendes“ Zeugnis gibt dagegen keinen Anspruch auf bestimmte Schlusssätze, wie BAG 9 AZR 146/21 zeigt. Vereinbare deshalb lieber konkrete Formulierungen.

### Was bedeutet die Reihenfolge Vorgesetzte und Kollegen im Zeugnis?

Eine verbindliche Regel zur Zeugnissprache enthält das Gesetz nicht. Entscheidend ist nach § 109 Abs. 2 GewO und der Rechtsprechung des BAG, wie ein verständiger Leser die Formulierung im Zusammenhang versteht (9 AZR 386/10). Ob eine bestimmte Reihenfolge im Einzelfall eine versteckte Abwertung enthält, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Im Streitfall kommt es auf den Gesamtzusammenhang des Zeugnisses an.

## Quellen

1. [§ 109 GewO Zeugnis](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13 (Zufriedenheitsskala, Darlegungslast)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-584-13/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10 („kennen gelernt“ kein Geheimcode)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-386-10/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
4. [BAG, Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11 (kein Anspruch auf Schlussformel)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-227-11/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
5. [BAG, Urteil vom 25.01.2022, 9 AZR 146/21 (keine Dankesformel trotz Vergleich)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-146-21/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Arbeitszeugnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeugnis/)
- [Zeugnisberichtigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zeugnisberichtigung/)
- [Zwischenzeugnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zwischenzeugnis/)
- [Aufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/aufhebungsvertrag/)
- [Vergleich vor dem Arbeitsgericht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vergleich-vor-dem-arbeitsgericht/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
