# Zahlungserinnerung und Mahnung

> **Kurz erklärt:** Zahlungserinnerung und Mahnung fordern den Schuldner zur Zahlung einer fälligen Forderung auf; eine freundlich formulierte Zahlungserinnerung kann rechtlich schon eine Mahnung sein. Nach § 286 BGB setzt die Mahnung den Schuldner in Verzug. Ab dann drohen Verzugszinsen und Kosten, bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ein.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zahlungserinnerung-und-mahnung/

## Zahlungserinnerung und Mahnung: Ist die Erinnerung schon eine Mahnung?

Rechtlich kommt es nicht auf das Wort an. Eine Mahnung ist jede eindeutige Aufforderung, eine bereits fällige Leistung zu erbringen. Auch ein höflich formuliertes Schreiben mit der Überschrift „Zahlungserinnerung“ erfüllt das, wenn es klar zur Zahlung auffordert. Mahnstufen wie „1. Mahnung“ und „letzte Mahnung“ schreibt das Gesetz nicht vor, sie sind kaufmännische Gewohnheit.

Voraussetzung für Zahlungserinnerung und Mahnung ist die Fälligkeit. Ist keine Zahlungszeit vereinbart, ist die Forderung sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Bei Coaching-Programmen kann der Termin im Vertrag oder in den AGB stehen, etwa als Vorkasse oder in monatlichen Raten; mehr dazu unter [Fälligkeit und Vorkasse](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/faelligkeit-und-vorkasse/). Zahlungserinnerung und Mahnung vor Fälligkeit sind wirkungslos.

## Wann gerätst Du auch ohne Mahnung in Verzug?

Nach [§ 286 Abs. 2 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html) ist eine Mahnung entbehrlich, wenn ein Zahltag nach dem Kalender feststeht, etwa „zahlbar bis 15. März“, oder wenn Du die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigerst. Bei einer Rechnung greift außerdem die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB: Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist.

Im Verzug wird die Geldschuld mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung mit neun Prozentpunkten ([§ 288 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html)). Nur Unternehmer schulden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro. Wie [Verzugszinsen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verzugszinsen/) berechnet werden, erklärt ein eigener Eintrag.

## Zahlungserinnerung und Mahnung: Welche Kosten darf ein Coach verlangen?

Mahnkosten sind Verzugsschaden. Ersatz gibt es nach § 280 Abs. 2 und § 286 BGB nur für Kosten, die entstehen, nachdem Du bereits in Verzug warst. Die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, kann deshalb in der Regel nicht berechnet werden. Für spätere Mahnungen darf nur der tatsächliche Aufwand angesetzt werden, also Porto und Material. Pauschalen in AGB sind nach § 309 Nr. 5 BGB unwirksam, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden übersteigen oder Dir den Nachweis eines geringeren Schadens abschneiden.

Schaltet der Anbieter ein Inkassobüro oder einen Anwalt ein, gelten dieselben Grundsätze: Ersatzfähig sind nur erforderliche Kosten nach Verzugseintritt. Mehr dazu unter [Inkasso wegen Coachinggebühren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/inkasso-wegen-coachinggebuehren/).

## Was tun, wenn Du die Forderung für unberechtigt hältst?

Schweigen ist auf Zahlungserinnerung und Mahnung die schlechteste Antwort. Widersprich der Forderung schriftlich und begründet. Bei Online-Coaching kommt oft in Betracht, dass der Vertrag wegen fehlender ZFU-Zulassung nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig ist; dann gibt es keine Zahlungspflicht. Der BGH hat das am 12.06.2025 für ein neunmonatiges Mentoring über 47.600 Euro bestätigt und dabei auch Unternehmer einbezogen (III ZR 109/24). Ob Dein Programm Fernunterricht ist, muss nach seinem Schwerpunkt geprüft werden, siehe [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/).

Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, wird es ernst. Er fordert Dich auf, binnen zwei Wochen zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Ein Widerspruch ist möglich, solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO); Einzelheiten unter [Mahnbescheid widersprechen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mahnbescheid-widersprechen/). Wer selbst Geld zurückfordert, findet die Kostenfragen unter [Rechtsanwaltskosten bei Rückforderung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/rechtsanwaltskosten-bei-rueckforderung/).

## Aus der Praxis

Eine Selbstständige aus Hamburg-Ottensen hat ein Online-Business-Programm über 9.800 Euro in Raten gebucht und nach drei Raten aufgehört zu zahlen. Der Anbieter schickt eine „freundliche Zahlungserinnerung“, zwei Wochen später eine „letzte Mahnung“ mit 25 Euro Mahngebühr. Sie widerspricht schriftlich und beruft sich auf eine fehlende ZFU-Zulassung, die sie im Verzeichnis der ZFU nicht gefunden hat. Daraufhin kündigt der Anbieter einen Mahnbescheid an. Ob das Programm als Fernunterricht einzuordnen ist und die Raten entfallen, hängt von Ablauf und Inhalt des Programms ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Eine Zahlungserinnerung ist rechtlich eine Mahnung, wenn sie eindeutig zur Zahlung einer fälligen Forderung auffordert.
- Ohne Mahnung tritt Verzug ein bei kalendermäßigem Zahltag oder 30 Tage nach Rechnungszugang; bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB).
- Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ohne Verbraucherbeteiligung neun (§ 288 BGB).
- Die verzugsbegründende erste Mahnung ist in der Regel nicht erstattungsfähig; danach nur tatsächliche Kosten.
- Gegen einen Mahnbescheid kannst Du widersprechen, solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO).

## Häufige Fragen

### Zahlungserinnerung und Mahnung: Muss vor einer Mahnung erst eine Zahlungserinnerung kommen?

Das Gesetz kennt keine Pflicht, zuerst freundlich zu erinnern und erst danach zu mahnen. Schon das erste Schreiben, das klar zur Zahlung einer fälligen Forderung auffordert, wirkt als Mahnung im Sinne von § 286 Abs. 1 BGB. Mehrere Mahnstufen sind Kulanz oder Geschäftspraxis. Ein Gläubiger darf deshalb nach einer einzigen Mahnung oder bei kalendermäßigem Zahltag sogar ohne Mahnung weitere Schritte gehen.

### Zahlungserinnerung und Mahnung: Muss die Mahnung schriftlich erfolgen?

Nein, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Die Mahnung kann per Brief, E-Mail, SMS oder mündlich erfolgen. Entscheidend ist, dass sie Dir zugeht und eindeutig zur Zahlung auffordert. Weil der Gläubiger den Zugang im Streit beweisen muss, ist eine nachweisbare Form wie Brief oder E-Mail für ihn sinnvoll. Eine Unterschrift ist ebenfalls nicht nötig, auch automatisch erzeugte Mahnungen sind wirksam.

### Zahlungserinnerung und Mahnung: Ab wann darf man Mahngebühren verlangen?

Erst ab Verzug. Kosten für Mahnungen, die nach Eintritt des Verzugs verschickt werden, kann der Gläubiger als Verzugsschaden verlangen, aber nur in Höhe des tatsächlichen Aufwands. Die Mahnung, die den Verzug überhaupt erst auslöst, ist in der Regel nicht ersatzfähig. Feste Mahngebühren in AGB müssen sich am gewöhnlich zu erwartenden Schaden orientieren und den Nachweis geringerer Kosten zulassen (§ 309 Nr. 5 BGB).

### Wie viele Mahnungen müssen vor dem Inkasso kommen?

Keine bestimmte Zahl. Sobald Du in Verzug bist, darf der Gläubiger ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt beauftragen. Die Kosten sind aber nur erstattungsfähig, soweit sie zur Rechtsverfolgung erforderlich waren. Ein Inkassobüro hat keine Zwangsmittel; vollstrecken kann der Gläubiger erst mit einem gerichtlichen Titel.

### Was ist der Unterschied zwischen Mahnung und Mahnbescheid?

Die Mahnung ist ein privates Schreiben des Gläubigers. Der Mahnbescheid ist dagegen ein gerichtliches Schreiben aus dem Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung besteht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Reagierst Du nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, mit dem der Gläubiger vollstrecken darf. Ein Mahnbescheid verlangt deshalb immer eine schnelle Reaktion.

### Zahlungserinnerung und Mahnung: Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Die Forderung erledigt sich durch Schweigen auf Zahlungserinnerung und Mahnung nicht. Du bleibst im Verzug, Zinsen laufen weiter, und der Gläubiger kann Inkasso, Mahnbescheid oder Klage einleiten. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid führt Schweigen zum Vollstreckungsbescheid. Hältst Du die Forderung für unberechtigt, ist ein kurzer schriftlicher Widerspruch mit Begründung sinnvoll, damit später nachweisbar ist, dass Du bestritten hast.

### Wie hoch sind Verzugszinsen bei einem Coaching-Vertrag?

Das hängt davon ab, ob Du als Verbraucher oder als Unternehmer gebucht hast. Für Verbraucher beträgt der Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Den aktuellen Basiszinssatz gibt die Deutsche Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli bekannt (§ 247 BGB).

### Gilt die 40-Euro-Pauschale auch für Privatkunden?

Für Verbraucher nicht. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB steht dem Gläubiger einer Entgeltforderung nur zu, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Hast Du das Coaching privat gebucht, darf sie Dir nicht berechnet werden. Bei einer Buchung als Selbstständiger oder Gründer kann sie anfallen. Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten wie Anwaltsgebühren angerechnet.

### Kann ich eine Mahnung ignorieren, wenn der Coachingvertrag nichtig ist?

Ignorieren solltest Du sie nicht, auch wenn Du sie nicht bezahlen musst. Ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, besteht keine Zahlungspflicht, und Verzug kann nicht eintreten. Ob das zutrifft, ist aber eine Einzelfallfrage, die im Streit das Gericht klärt. Ein begründeter schriftlicher Widerspruch dokumentiert Deine Position und hilft, falls später ein Mahnbescheid kommt.

### Kann ein Coach wegen einer offenen Rechnung einen Schufa-Eintrag veranlassen?

Nicht ohne Weiteres. § 31 Abs. 2 BDSG lässt offene Forderungen im Bonitätsscoring nur unter Bedingungen zu, etwa nach einem Urteil oder nach mindestens zwei schriftlichen Mahnungen, von denen die erste vier Wochen zurückliegt, mit vorherigem Hinweis auf die Auskunftei und ohne Dein Bestreiten. Ein begründeter Widerspruch ist deshalb auch hier wichtig.

## Quellen

1. [§ 286 BGB Verzug des Schuldners](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 694 ZPO Widerspruch gegen den Mahnbescheid](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__694.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 (Nichtigkeit nach § 7 FernUSG)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 28.10.2026
6. [§ 7 FernUSG Nichtigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__7.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Verzugszinsen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verzugszinsen/)
- [Mahnbescheid widersprechen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mahnbescheid-widersprechen/)
- [Inkasso wegen Coachinggebühren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/inkasso-wegen-coachinggebuehren/)
- [Coaching-Rechnung nicht bezahlt](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/coaching-rechnung-nicht-bezahlt/)
- [Schufa-Eintrag nach Inkasso](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schufa-eintrag-nach-inkasso/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
