# Winterreifenpflicht

> **Kurz erklärt:** Die Winterreifenpflicht verlangt, dass Du bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit wintertauglichen Reifen fährst. Grundlage ist § 2 Abs. 3a StVO; die Reifen müssen nach § 36 Abs. 4 StVZO das Alpine-Symbol tragen. Einen festen Zeitraum gibt es nicht. Laut Bußgeldkatalog drohen 60 Euro und ein Punkt.

- Thema: [Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/bussgeldverfahren/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/winterreifenpflicht/

## Wann gilt die Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht situativ, nicht nach Kalender. Nach [§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html) darfst Du ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder Reifen haben, die § 36 Abs. 4 StVZO erfüllen. Die bekannte Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist kein Gesetz.

Ausgenommen sind unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle (§ 2 Abs. 3a Satz 2 StVO). Für schwere Busse und Lkw der Klassen M2, M3, N2 und N3 genügt es, wenn die Antriebsachsen und die vorderen Lenkachsen entsprechend bereift sind.

Für die Winterreifenpflicht ist zunächst verantwortlich, wer fährt. Der Halter handelt ordnungswidrig, wenn er die Fahrt bei winterlichen Verhältnissen mit falscher Bereifung anordnet oder zulässt.

## Welche Reifen erfüllen die Winterreifenpflicht?

Reifen für winterliche Wetterverhältnisse müssen nach [§ 36 Abs. 4 StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html) zwei Bedingungen erfüllen: Profil, Mischung oder Bauart verbessern die Fahreigenschaften bei Schnee, und der Reifen trägt das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Nach dem aktuellen Wortlaut genügt eine bloße M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol nicht. Ganzjahresreifen erfüllen die Winterreifenpflicht, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.

Für das Profil gilt die allgemeine Mindesttiefe von 1,6 mm im Hauptprofil (§ 36 Abs. 3 Satz 4 StVZO). Siehe [abgefahrene Reifen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abgefahrene-reifen/). Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens unter der des Fahrzeugs, muss sie im Blickfeld angezeigt werden, etwa per Aufkleber (§ 36 Abs. 5 StVZO).

## Was kostet ein Verstoß?

Die Regelsätze stehen in der [Anlage zur BKatV](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html), die Punkte in Anlage 13 zur FeV. Stand: Oktober 2026:

| Verstoß | Lfd. Nr. | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|---|
| Gefahren ohne geeignete Bereifung | 5a | 60 Euro | 1 |
| dabei andere behindert | 5a.1 | 80 Euro | 1 |
| als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen | 213a | 75 Euro | 1 |

Weil alle drei Beträge mindestens 60 Euro erreichen, werden die Entscheidungen im Fahreignungsregister gespeichert und bringen [Punkte in Flensburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/punkte-in-flensburg/) (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).

In der [Probezeit beim Führerschein](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/probezeit-beim-fuehrerschein/) zählt der Verstoß als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung (B-Verstoß nach Anlage 12 zur FeV). Erst zwei solche Verstöße führen zum Aufbauseminar (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG). Gegen einen Bescheid hilft ein [Einspruch gegen den Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-gegen-den-bussgeldbescheid/), etwa wenn unklar ist, ob tatsächlich Glätte herrschte.

## Welche Folgen hat ein Unfall mit Sommerreifen?

In der Kaskoversicherung darf der Versicherer seine Leistung kürzen, wenn Du den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hast, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens ([§ 81 Abs. 2 VVG](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html)). Ob Fahren mit Sommerreifen trotz Winterreifenpflicht grob fahrlässig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Dem Unfallgegner gegenüber zahlt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die falsche Bereifung kann aber Deine Haftungsquote nach § 17 Abs. 1 StVG erhöhen, weil sie zur Unfallverursachung beigetragen haben kann. Siehe [Bußgeld und Verkehrsunfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeld-und-verkehrsunfall/).

Fährst Du mit einem Firmenwagen, solltest Du die Bereifung vor der Fahrt prüfen: Der Bußgeldbescheid trifft Dich als Fahrer, den Halter trifft gegebenenfalls ein eigener.

## Aus der Praxis

Eine Pflegekraft aus Hamburg-Harburg fährt an einem Morgen im Dezember mit Sommerreifen zur Frühschicht, als über Nacht Schneematsch gefallen ist. Auf der B75 gerät sie ins Rutschen und streift einen geparkten Wagen. Die Polizei nimmt den Unfall auf und vermerkt die Bereifung. Wenige Wochen später kommt ein Anhörungsbogen, parallel meldet sie den Schaden ihrer Versicherung. Ob die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzt und wie stark, hängt davon ab, wie die Straßenverhältnisse dokumentiert sind und wie schwer ihr Verschulden wiegt.

## Das Wichtigste in Kürze

- Die Winterreifenpflicht gilt situativ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte (§ 2 Abs. 3a StVO), nicht nach Datum.
- Wintertauglich sind nur Reifen mit Alpine-Symbol (§ 36 Abs. 4 StVZO), auch Ganzjahresreifen mit diesem Symbol.
- Laut Bußgeldkatalog kostet der Verstoß 60 Euro und einen Punkt, mit Behinderung 80 Euro (Lfd. Nr. 5a, 5a.1, Stand Oktober 2026).
- Der Halter, der die Fahrt zulässt, zahlt 75 Euro und bekommt einen Punkt (Lfd. Nr. 213a).
- Bei grober Fahrlässigkeit darf die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG).

## Häufige Fragen

### Wann herrscht Winterreifenpflicht?

Immer dann, wenn auf der Straße Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrscht (§ 2 Abs. 3a StVO). Es kommt also auf die konkreten Straßenverhältnisse an, nicht auf ein Datum. Wer bei solchen Bedingungen fahren will, braucht an allen Rädern Reifen mit Alpine-Symbol. Bei trockener oder nur nasser Fahrbahn greift die Winterreifenpflicht nicht, Du darfst auch im Winter mit Sommerreifen fahren.

### Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht nach Datum?

Nein. Deutschland kennt nur die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist eine Orientierung, aber keine gesetzliche Vorgabe. Im Ausland können andere Regeln gelten, deshalb lohnt vor der Reise ein Blick in die Vorschriften des Reiselandes. Für Fahrten in Deutschland entscheidet allein das Wetter auf der Straße.

### Was kostet Fahren mit Sommerreifen bei Schnee?

Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 5a, Stand Oktober 2026) 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Behinderst Du dabei andere, steigt der Regelsatz auf 80 Euro (Lfd. Nr. 5a.1). Lässt der Halter die Fahrt zu, zahlt er nach Lfd. Nr. 213a 75 Euro. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen nach § 107 OWiG.

### Reichen M+S-Reifen noch als Winterreifen?

Nach dem aktuellen Wortlaut von § 36 Abs. 4 StVZO nicht. Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten nur Reifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, also dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Eine M+S-Kennzeichnung allein erfüllt diese Anforderung nicht. Entscheidend ist das Alpine-Symbol an der Reifenflanke.

### Erfüllen Ganzjahresreifen die Winterreifenpflicht bei Schnee?

Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. § 36 Abs. 4 StVZO unterscheidet nicht zwischen Winter- und Ganzjahresreifen, sondern stellt auf die Eigenschaften bei Schnee und die Kennzeichnung ab. Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol genügen dagegen nicht. Prüfe außerdem die Profiltiefe: Mindestens 1,6 mm im Hauptprofil sind Pflicht (§ 36 Abs. 3 Satz 4 StVZO).

### Welche Profiltiefe müssen Winterreifen haben?

Gesetzlich mindestens 1,6 mm im Hauptprofil, also in den breiten Rillen im mittleren Bereich der Lauffläche (§ 36 Abs. 3 Satz 4 StVZO). Eine höhere Mindesttiefe speziell für Winterreifen schreibt die StVZO nicht vor. Wer mit zu wenig Profil fährt, begeht einen eigenen Verstoß gegen die Vorschriften zur Bereifung, für den der Bußgeldkatalog eigene Regelsätze vorsieht.

### Gilt die Winterreifenpflicht auch für Motorräder?

Nein. Einspurige Kraftfahrzeuge sind nach § 2 Abs. 3a Satz 2 Nr. 2 StVO von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Das betrifft Motorräder, Motorroller und Mofas. Bei Glätte gelten für sie trotzdem die allgemeinen Pflichten: Wer bei Schnee oder Eis nicht sicher fahren kann, muss Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen oder auf die Fahrt verzichten.

### Haftet der Halter, wenn jemand anderes mit Sommerreifen fährt?

Ja, er kann bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht selbst ein Bußgeld bekommen. Nach Lfd. Nr. 213a des Bußgeldkatalogs zahlt ein Halter 75 Euro, wenn er die Inbetriebnahme bei Glätte mit ungeeigneter Bereifung angeordnet oder zugelassen hat. Das ist ein eigener Verstoß neben dem des Fahrers. Wer sein Auto verleiht, sollte deshalb vorher klären, ob winterliche Verhältnisse zu erwarten sind.

### Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners. Bei der eigenen Kaskoversicherung kann es Kürzungen geben: Nach § 81 Abs. 2 VVG darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt von Wetter, Strecke und Deinem Verhalten ab. Prüfe auch Deine Versicherungsbedingungen.

### Muss die Behörde beweisen, dass Glätte herrschte?

Ja. Im Bußgeldverfahren muss die Behörde alle Voraussetzungen des Verstoßes nachweisen, also auch die winterlichen Straßenverhältnisse zum Tatzeitpunkt. Belege können Polizeiberichte, Fotos oder Wetterdaten sein. Bestehen Zweifel, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn ergeben. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG).

## Quellen

1. [§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (Abs. 3a Winterreifen)](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 36 StVZO Bereifung und Laufflächen](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [Anlage zur BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 5a, 5a.1, 213a](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [Anlage 13 zu § 40 FeV (Punktebewertung)](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_13.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 81 VVG Herbeiführung des Versicherungsfalles](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Abgefahrene Reifen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abgefahrene-reifen/)
- [Bußgeldkatalog](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldkatalog/)
- [Punkte in Flensburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/punkte-in-flensburg/)
- [Bußgeld und Verkehrsunfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeld-und-verkehrsunfall/)
- [Probezeit beim Führerschein](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/probezeit-beim-fuehrerschein/)
- [Einspruch gegen den Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-gegen-den-bussgeldbescheid/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
