# Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung

> **Kurz erklärt:** Mit dem Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung verlangst Du vom Dienstherrn, eine Beurteilung aufzuheben und Dich neu zu beurteilen. Er ist das Vorverfahren vor der Klage nach § 54 Abs. 2 BeamtStG, im Bund nach § 126 Abs. 2 BBG. Eine Monatsfrist gilt nicht, weil die Beurteilung kein Verwaltungsakt ist; zu langes Warten kann den Anspruch aber verwirken.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerspruch-gegen-die-dienstliche-beurteilung/

## Welche Frist gilt beim Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung, wenn sie kein Verwaltungsakt ist?

Die [dienstliche Beurteilung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstliche-beurteilung/) regelt nichts unmittelbar und ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung kein Verwaltungsakt. Die Monatsfrist des § 70 VwGO, die nur mit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beginnt, läuft daher nicht. Das Bundesverwaltungsgericht stellt allein auf die Verwirkung ab: Wer über längere Zeit untätig bleibt, obwohl man in seiner Lage etwas unternommen hätte, verliert das Widerspruchsrecht. Die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO dient nur als zeitliche Orientierung ([BVerwG, Beschluss vom 04.06.2014, 2 B 108.13](https://www.bverwg.de/040614B2B108.13.0)).

In denselben Grenzen kannst Du Einwände auch später geltend machen, etwa in einem [Konkurrentenstreit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/konkurrentenstreit/), in dem das Gericht die Beurteilung inzident prüft.

## Welche Fehler machen eine Beurteilung angreifbar?

Gerichte prüfen nur eingeschränkt. Sie ersetzen nicht die Bewertung des Dienstherrn, sondern kontrollieren, ob er Verfahrensvorschriften verletzt hat, von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist, den rechtlichen Rahmen verkannt, allgemeine Wertmaßstäbe missachtet oder sachfremd erwogen hat. Das Gesamturteil braucht in der Regel eine eigene Begründung; im Ankreuzverfahren muss der Dienstherr die Einzelbewertungen auf Verlangen plausibel machen. Im entschiedenen Fall musste er neu beurteilen ([BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, 2 C 27.14](https://www.bverwg.de/170915U2C27.14.0)).

Weicht eine Regelbeurteilung wesentlich von der vorherigen ab, verlangt das Gericht eine Begründung. Wurdest Du im Zeitraum befördert, zählt für die Note nur die Zeit danach. Der Kläger erhielt eine Neubeurteilung (BVerwG, Urteil vom 12.10.2023, 2 A 7.22).

Im Bund kommen die Vorgaben der Bundeslaufbahnverordnung hinzu: Eröffnung und Besprechung, in der Regel zwei Beurteilende und Richtwerte von 10 und 20 Prozent für die beiden Spitzennoten, mit bis zu fünf Prozentpunkten Spielraum ([§ 59 BLV](https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2026/__59.html)). Verstöße dagegen sind typische Angriffspunkte, ebenso Fehler bei der [Bestenauslese](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bestenauslese/).

## Wie läuft der Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung ab und was gilt in den Ländern?

Du legst den Widerspruch schriftlich beim Dienstherrn ein und beantragst, die Beurteilung aufzuheben und Dich neu zu beurteilen. Beim Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung ist eine Begründung mit konkreten Fehlern hilfreich. Den Widerspruchsbescheid erlässt die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Behörde (§ 54 Abs. 3 BeamtStG, im Bund § 126 Abs. 3 BBG). Den allgemeinen Ablauf beschreibt das [Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerspruchsverfahren-im-beamtenrecht/).

Für Landes- und Kommunalbeamte gilt Landesrecht. Ein Landesgesetz kann das Vorverfahren ausdrücklich ausschließen ([§ 54 Abs. 2 Satz 3 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__54.html)); dann geht es direkt zum Verwaltungsgericht. In Hamburg gilt unter anderem das [Hamburgische Beamtengesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hamburgisches-beamtengesetz-hmbbg/), und die Beurteilungsrichtlinien Deines Dienstherrn legen das Verfahren im Einzelnen fest.

## Was bringt der Widerspruch für eine anstehende Beförderung?

Der Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung hält eine laufende Auswahlentscheidung nicht auf. Steht eine [Beförderung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/befoerderung/) an, auf die sich die angegriffene Beurteilung auswirkt, kommt eine [einstweilige Anordnung im Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einstweilige-anordnung-im-beamtenrecht/) gegen die Ernennung des Mitbewerbers in Betracht. Nach dessen Ernennung wird der Rechtsschutz deutlich schwieriger.

Im Bund wirst Du außerdem vor der Aufnahme ungünstiger Bewertungen in die Personalakte gehört, Deine Äußerung kommt zur Akte (§ 109 BBG). Diese Gegenäußerung ersetzt den Widerspruch nicht.

## Aus der Praxis

Eine Steuerinspektorin aus Wandsbek erhält zwei Jahre nach einer guten Regelbeurteilung eine Note schlechter, obwohl sie in der Zeit ein zusätzliches Sachgebiet übernommen hat. Eine Begründung für die Verschlechterung enthält die Beurteilung nicht. Im Besprechungsgespräch bleibt der Erstbeurteiler vage. Sie legt schriftlich Widerspruch ein, verlangt eine Neubeurteilung und listet ihre Aufgaben auf. Kurz darauf wird eine Beförderungsrunde ausgeschrieben. Ob der Dienstherr nachbessert oder ob sie zusätzlich Eilrechtsschutz braucht, hängt vom weiteren Ablauf und vom Einzelfall ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Die dienstliche Beurteilung ist kein Verwaltungsakt; die Monatsfrist des § 70 VwGO gilt nicht, maßgeblich ist die Verwirkung (BVerwG 2 B 108.13).
- Vor der Klage ist ein Vorverfahren nötig (§ 54 Abs. 2 BeamtStG, § 126 Abs. 2 BBG), außer ein Landesgesetz schließt es aus.
- Das Gesamturteil braucht in der Regel eine Begründung, eine deutliche Verschlechterung ebenfalls (BVerwG 2 C 27.14, 2 A 7.22).
- Der Widerspruch stoppt keine Beförderung; dafür braucht es eine einstweilige Anordnung.

## Häufige Fragen

### Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung?

Für den Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung gibt es keine feste gesetzliche Frist. Die Monatsfrist des § 70 VwGO setzt einen Verwaltungsakt voraus, und die Beurteilung ist keiner. Das Bundesverwaltungsgericht stellt deshalb auf Verwirkung ab und nimmt die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO nur als Orientierung (Beschluss vom 04.06.2014, 2 B 108.13). Wer zügig handelt, vermeidet Streit über die Verwirkung und kann eine bevorstehende Beförderungsrunde noch beeinflussen.

### Wie begründe ich den Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung?

Benenne konkrete Fehler statt allgemeiner Unzufriedenheit. Typisch sind ein fehlend begründetes Gesamturteil, eine unerklärte Verschlechterung gegenüber der letzten Beurteilung, falsche oder vergessene Tatsachen, ein fehlerhaftes Verfahren oder eine unpassende Vergleichsgruppe. Das Gericht ersetzt die Bewertung nicht durch eine eigene, sondern prüft solche Rechtsfehler. Sinnvoll ist es, Unterlagen über Deine Aufgaben und Ergebnisse im Beurteilungszeitraum beizufügen.

### Was ist der Unterschied zwischen Gegendarstellung und Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung?

Die Gegendarstellung ist Deine Stellungnahme zur Akte, der Widerspruch ein förmlicher Rechtsbehelf. Im Bund wirst Du vor der Aufnahme ungünstiger Bewertungen in die Personalakte gehört, und Deine Äußerung wird dazugenommen (§ 109 BBG). Die Beurteilung bleibt dabei bestehen. Mit dem Widerspruch verlangst Du dagegen ihre Aufhebung und eine Neubeurteilung, und er ist Voraussetzung für eine spätere Klage.

### Muss ich vor einer Klage Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung einlegen?

In der Regel ja. Vor allen Klagen aus dem Beamtenverhältnis ist ein Vorverfahren durchzuführen, für Landesbeamte nach § 54 Abs. 2 BeamtStG, für Bundesbeamte nach § 126 Abs. 2 BBG. Das gilt auch, wenn die oberste Dienstbehörde selbst beurteilt hat. Für Landesbeamte kann ein Landesgesetz das Vorverfahren ausdrücklich ausschließen. Dann ist die Klage ohne Widerspruch zulässig.

### Habe ich Anspruch darauf, dass mir die Beurteilung erklärt wird?

Ja, zumindest auf Verlangen. Nach dem Bundesverwaltungsgericht muss der Dienstherr pauschale Werturteile erläutern und konkretisieren, im Ankreuzverfahren auch die Einzelbewertungen plausibel machen (Urteil vom 17.09.2015, 2 C 27.14). Im Bund ist die Beurteilung außerdem vollständig zu eröffnen und mit Dir zu besprechen (§ 59 Abs. 3 BLV). Die Besprechung ist eine gute Gelegenheit, Unklarheiten vor dem Widerspruch zu klären.

### Ist eine schlechtere Beurteilung als die letzte erlaubt?

Ja, aber sie muss begründet sein. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine Begründung, wenn eine Regelbeurteilung bei Leistungsbewertung und Gesamtnote wesentlich von der vorherigen abweicht (Urteil vom 12.10.2023, 2 A 7.22). Wurdest Du im Beurteilungszeitraum befördert, fließt nur die Zeit nach der Beförderung in die Note ein. Fehlt eine nachvollziehbare Erklärung, ist das ein Ansatzpunkt für den Widerspruch.

### Stoppt der Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung eine laufende Beförderung?

Nein, eine Auswahlentscheidung läuft trotz Widerspruch weiter. Willst Du verhindern, dass ein Mitbewerber ernannt wird, brauchst Du in der Regel einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO. Darin kann das Gericht auch prüfen, ob die zugrunde gelegte Beurteilung fehlerhaft ist. Nach der Ernennung des anderen lässt sich die Entscheidung nur noch schwer rückgängig machen.

### Kann ich mich gegen eine alte Beurteilung noch wehren?

Möglicherweise, solange Du Dein Recht nicht verwirkt hast. Weil keine Frist läuft, kommt es darauf an, wie lange Du untätig geblieben bist und ob der Dienstherr darauf vertrauen durfte, dass Du die Beurteilung hinnimmst. Die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO ist dafür nur ein Anhaltspunkt. Einwände lassen sich in diesen Grenzen auch später, etwa in einem Konkurrentenstreit, vorbringen (BVerwG 2 B 108.13).

### Wer entscheidet über den Widerspruch?

Den Widerspruchsbescheid erlässt die oberste Dienstbehörde. Sie kann die Entscheidung für Maßnahmen, die sie nicht selbst getroffen hat, durch eine veröffentlichte allgemeine Anordnung auf andere Behörden übertragen. So regeln es § 54 Abs. 3 BeamtStG für die Länder und § 126 Abs. 3 BBG für den Bund. Die Behörde kann dem Widerspruch auch selbst abhelfen und eine neue Beurteilung erstellen.

### Kann das Verwaltungsgericht mir eine bessere Note geben?

Nein, das Gericht vergibt keine eigene Note. Dem Dienstherrn steht bei der Beurteilung ein Beurteilungsspielraum zu. Das Gericht prüft nur, ob er Verfahrensvorschriften verletzt, einen falschen Sachverhalt zugrunde gelegt, den rechtlichen Rahmen verkannt, allgemeine Maßstäbe missachtet oder sachfremd erwogen hat (BVerwG 2 C 27.14). Hat die Klage Erfolg, verurteilt es den Dienstherrn zur Neubeurteilung unter Beachtung seiner Rechtsauffassung.

### Was gilt für Beamte in Hamburg?

Für Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg gilt neben dem Beamtenstatusgesetz das Hamburgische Beamtengesetz. Das Vorverfahren vor der Klage folgt aus § 54 Abs. 2 BeamtStG, sofern kein Landesgesetz es ausdrücklich ausschließt. Wie Beurteilungen erstellt, eröffnet und besprochen werden, steht in den Beurteilungsrichtlinien Deiner Behörde. Die Bundeslaufbahnverordnung mit ihren Richtwerten gilt nur für Bundesbeamte.

## Quellen

1. [§ 54 BeamtStG Verwaltungsrechtsweg](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__54.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 126 BBG Verwaltungsrechtsweg](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__126.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [BVerwG, Beschluss vom 04.06.2014, 2 B 108.13 (keine Widerspruchsfrist, Verwirkung)](https://www.bverwg.de/040614B2B108.13.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
4. [BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, 2 C 27.14 (Begründung des Gesamturteils, Kontrollmaßstab)](https://www.bverwg.de/170915U2C27.14.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [BVerwG, Urteil vom 12.10.2023, 2 A 7.22 (Begründung bei Verschlechterung)](https://www.bverwg.de/121023U2A7.22.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 59 BLV Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab (Fassung vom 11.03.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2026/__59.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Dienstliche Beurteilung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstliche-beurteilung/)
- [Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerspruchsverfahren-im-beamtenrecht/)
- [Konkurrentenstreit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/konkurrentenstreit/)
- [Einstweilige Anordnung im Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einstweilige-anordnung-im-beamtenrecht/)
- [Beförderung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/befoerderung/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
