# Wechsel vom Angestellten zum Beamten

> **Kurz erklärt:** Beim Wechsel vom Angestellten zum Beamten wird jemand, der bisher im Arbeitsverhältnis beschäftigt war, in ein Beamtenverhältnis berufen, meist zunächst auf Probe. Die Voraussetzungen stehen in § 7 BeamtStG für Länder und Kommunen und in § 7 BBG für den Bund. Mit der Ernennung endet die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (§ 5 SGB VI).

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wechsel-vom-angestellten-zum-beamten/

## Welche Voraussetzungen gelten für den Wechsel vom Angestellten zum Beamten?

Die Grundvoraussetzungen für den Wechsel vom Angestellten zum Beamten sind bundesweit ähnlich. Für Landes- und Kommunalbeamte nennt [§ 7 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html): deutsche oder eine gleichgestellte Staatsangehörigkeit, die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, und die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung. Im Bund verlangt § 7 Abs. 1 Nr. 3 BBG die für die Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder eine durch Lebens- und Berufserfahrung erworbene Befähigung; das ist der Weg für viele Quereinsteiger.

Hinzu kommt die [gesundheitliche Eignung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/gesundheitliche-eignung/). Der Dienstherr darf sie nach dem BVerwG nur verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintritt (Urteil vom 25.07.2013, [2 C 12.11](https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0)). Geklagt hatten angestellte Lehrkräfte, deren Verbeamtung wegen Multipler Sklerose bzw. einer Wirbelsäulenerkrankung abgelehnt worden war; das BVerwG hob die Urteile auf. Mehr unter [Verbeamtung mit Vorerkrankung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verbeamtung-mit-vorerkrankung/).

## Gibt es eine Altersgrenze für die Verbeamtung?

Die Altersgrenze für den Wechsel vom Angestellten zum Beamten regelt jeder Dienstherr selbst. Im Bund dürfen Berufungen in ein Beamtenverhältnis nach [§ 48 BHO](https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html) nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr erfolgen. Ausnahmen gelten bei außerordentlichem Bewerbermangel und erheblichem Vorteil für den Bund, das 55. Lebensjahr greift bei geteilten Versorgungslasten mit dem bisherigen Dienstherrn. Für den Polizeivollzugsdienst des Bundes liegen die Grenzen niedriger.

Die Länder haben eigene [Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hoechstaltersgrenze-fuer-die-verbeamtung/). Sie brauchen eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage: Das BVerfG erklärte 2015 die Altersgrenzen der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung für unvereinbar mit Art. 33 Abs. 2 GG und hob Entscheidungen gegen zwei angestellte Lehrkräfte auf (Beschluss vom 21.04.2015, 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12). Für Lehrkräfte siehe auch [Lehrer und Verbeamtung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/lehrer-und-verbeamtung/).

## Wie läuft der Wechsel vom Angestellten zum Beamten ab, und was wird aus Deinem Arbeitsvertrag?

Beamter wirst Du erst mit Aushändigung der Ernennungsurkunde (§ 8 Abs. 2 BeamtStG, § 10 Abs. 2 BBG). Am Anfang steht in der Regel die Probezeit als [Beamter auf Probe](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-probe/): nach § 10 BeamtStG mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre, im Bund nach § 11 BBG mindestens drei Jahre. Die Dauer im Einzelnen regelt das Landesrecht.

Beim Wechsel vom Angestellten zum Beamten muss das Arbeitsverhältnis sauber beendet werden. Wechselst Du zu einem anderen Arbeitgeber, kündigst Du fristgerecht oder schließt einen [Aufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/aufhebungsvertrag/). Bleibst Du beim selben Dienstherrn, lass Dir schriftlich bestätigen, zu welchem Tag das Arbeitsverhältnis endet. Bei der Besoldung kann Berufserfahrung zählen: Im Bund werden gleichwertige hauptberufliche Zeiten bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeit anerkannt (§ 28 Abs. 1 BBesG), zu den Stufen siehe [Erfahrungsstufen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/erfahrungsstufen/). Die Länder regeln das in eigenen Besoldungsgesetzen.

## Was passiert mit Rente und Krankenversicherung?

Als Beamter bist Du in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Bereits erworbene Anwartschaften bleiben bestehen. Eine Rente setzt die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren voraus (§ 50 Abs. 1 SGB VI); ist sie nicht erfüllt, können Versicherungsfreie die Erstattung ihrer Beiträge beantragen (§ 210 Abs. 1a SGB VI). Im Bund sollen Zeiten im Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, die zur Ernennung geführt haben, ruhegehaltfähig sein (§ 10 BeamtVG); trifft dann eine Rente mit der Pension zusammen, gilt die Höchstgrenze des § 55 BeamtVG.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wirst Du versicherungsfrei, wenn Du Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge hast (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Üblich ist dann eine private Restkostenversicherung neben der [Beihilfe](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beihilfe/), Details unter [Beamte und Krankenversicherung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamte-und-krankenversicherung/).

## Aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein IT-Administrator, 44 Jahre alt, arbeitet seit sechs Jahren als Tarifbeschäftigter bei einer Bundesbehörde in Hamburg. Seine Dienststelle bietet ihm die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe an. Er prüft, ob er die Altersgrenze des § 48 BHO einhält, und klärt beim amtsärztlichen Termin seine Bluthochdruckbehandlung. Für die Versorgung fragt er nach, ob seine bisherigen Jahre nach § 10 BeamtVG berücksichtigt werden. Gleichzeitig lässt er sich schriftlich bestätigen, zu welchem Tag sein Arbeitsvertrag endet. Ob sich der Wechsel finanziell lohnt, hängt von Besoldungsgruppe, Stufe und Krankenversicherungsbeitrag ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Voraussetzungen: Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue und Laufbahnbefähigung (§ 7 BeamtStG für Länder, § 7 BBG für den Bund).
- Im Bund gilt in der Regel eine Höchstaltersgrenze von 50 Jahren mit Ausnahmen (§ 48 BHO); die Länder regeln eigene Grenzen per Gesetz.
- Die gesundheitliche Eignung fehlt nur, wenn Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist (BVerwG, 25.07.2013, 2 C 12.11).
- Mit der Ernennung wirst Du rentenversicherungsfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI); erworbene Rentenanwartschaften bleiben bestehen.
- Im Bund sollen Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst, die zur Ernennung geführt haben, ruhegehaltfähig sein (§ 10 BeamtVG).

## Häufige Fragen

### Wie läuft der Wechsel vom Angestellten zum Beamten ab?

Durch Ernennung: Der Dienstherr beruft Dich mit einer Urkunde in ein Beamtenverhältnis, meist zunächst auf Probe (§ 8 BeamtStG, § 10 BBG). Voraussetzung ist eine freie Planstelle und dass Du die Anforderungen nach § 7 BeamtStG bzw. § 7 BBG erfüllst: Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue, Laufbahnbefähigung. Dazu kommen gesundheitliche Eignung und die jeweilige Altersgrenze. Einen Anspruch auf Verbeamtung hast Du in der Regel nicht.

### Was passiert beim Wechsel vom Angestellten zum Beamten mit meiner Rente?

Deine bisherigen Rentenanwartschaften bleiben erhalten. Ab der Ernennung zahlst Du keine Beiträge mehr, weil Beamte versicherungsfrei sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Hast Du die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren erfüllt, bekommst Du im Alter eine Rente neben der Pension, allerdings mit Anrechnung nach § 55 BeamtVG im Bund oder entsprechendem Landesrecht. Fehlt die Wartezeit, kannst Du Erstattung der Beiträge beantragen (§ 210 Abs. 1a SGB VI).

### Werden beim Wechsel vom Angestellten zum Beamten meine Jahre als Angestellter für die Pension angerechnet?

Im Bund ja, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Nach § 10 BeamtVG sollen Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ruhegehaltfähig sein, wenn die Tätigkeit zur Ernennung geführt hat und typischerweise Beamten obliegt oder für die Laufbahn förderlich war. Teilzeit zählt anteilig. Für Landesbeamte gelten die Versorgungsgesetze des jeweiligen Landes.

### Bis zu welchem Alter ist der Wechsel vom Angestellten zum Beamten möglich?

Das hängt vom Dienstherrn ab. Im Bund liegt die Grenze nach § 48 Abs. 1 BHO beim vollendeten 50. Lebensjahr, mit Ausnahmen etwa bei Bewerbermangel oder bei Wechsel mit Versorgungslastenteilung (55 Jahre). Für Bundespolizisten gelten niedrigere Grenzen. Die Länder setzen eigene Grenzen, die nach dem BVerfG eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage brauchen (2 BvR 1322/12). Prüfe deshalb das Recht Deines Landes zum Zeitpunkt der Ernennung.

### Kann man mit Vorerkrankungen verbeamtet werden?

Ja, das ist möglich. Der Dienstherr darf die gesundheitliche Eignung nur verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte eine überwiegende Wahrscheinlichkeit begründen, dass Du vor der Altersgrenze dienstunfähig wirst (BVerwG, 25.07.2013, 2 C 12.11). Eine bloße Möglichkeit reicht nicht. Ablehnungen wegen Gesundheit sind gerichtlich überprüfbar, die Prognose muss auf einer tragfähigen ärztlichen Grundlage beruhen.

### Muss ich als Angestellter kündigen, bevor ich Beamter werde?

Wechselst Du zu einem anderen Dienstherrn, musst Du das bisherige Arbeitsverhältnis selbst beenden, durch Kündigung mit der geltenden Frist oder einen Aufhebungsvertrag. Bleibst Du bei Deinem bisherigen Arbeitgeber, lass Dir schriftlich bestätigen, wie und zu welchem Tag das Arbeitsverhältnis endet. So vermeidest Du Lücken oder Doppelverhältnisse. Prüfe vor einem Aufhebungsvertrag auch Rückzahlungsklauseln, etwa für Fortbildungskosten.

### Lohnt sich die Verbeamtung finanziell?

Das lässt sich nur im Einzelfall rechnen. Als Beamter zahlst Du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, trägst aber die private Krankenversicherung für den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Netto kann die Besoldung deshalb höher ausfallen als das Tarifgehalt, abhängig von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Gesundheitszustand. Dazu kommt die Versorgung im Alter, die anders berechnet wird als die Rente.

### Wie lange dauert die Probezeit nach der Verbeamtung?

Für Landes- und Kommunalbeamte schreibt § 10 BeamtStG mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre vor, die konkrete Dauer legt das Landesrecht fest. Im Bund dauert die Probezeit nach § 11 BBG mindestens drei Jahre. Vordienstzeiten können je nach Laufbahnrecht angerechnet werden und die Probezeit verkürzen. Erst nach Bewährung folgt die Ernennung auf Lebenszeit.

### Was passiert mit der Krankenversicherung bei der Verbeamtung?

Mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge wirst Du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, den Rest sicherst Du privat ab. Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse zu bleiben, ist unter den Voraussetzungen des § 9 SGB V möglich; einen Zuschuss wie im Arbeitsverhältnis gibt es dann nur, wenn das Landesrecht eine pauschale Beihilfe vorsieht. Die Entscheidung hat langfristige Folgen.

### Kann man als Angestellter im öffentlichen Dienst verbeamtet werden, ohne die Laufbahnausbildung zu haben?

Im Bund ist das möglich: § 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b BBG lässt eine durch Lebens- und Berufserfahrung erworbene Befähigung genügen, die Feststellung trifft die zuständige Stelle nach Laufbahnrecht. In den Ländern verlangt § 7 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG die „nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung“, und Laufbahngesetze können Wege für sogenannte andere Bewerber vorsehen. Ob Deine Berufserfahrung genügt, richtet sich nach dem konkreten Laufbahnrecht.

## Quellen

1. [§ 7 BeamtStG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 7 BBG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 48 BHO Höchstaltersgrenze](https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11 (gesundheitliche Eignung)](https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, 2 BvR 1322/12 (Einstellungshöchstaltersgrenzen)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rs20150421_2bvr132212.html), Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 10 BeamtVG Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__10.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Verbeamtung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verbeamtung/)
- [Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hoechstaltersgrenze-fuer-die-verbeamtung/)
- [Verbeamtung mit Vorerkrankung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verbeamtung-mit-vorerkrankung/)
- [Beamter auf Probe](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-probe/)
- [Beamte und Krankenversicherung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamte-und-krankenversicherung/)
- [Lehrer und Verbeamtung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/lehrer-und-verbeamtung/)

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