# Vollstreckungsbescheid

> **Kurz erklärt:** Ein Vollstreckungsbescheid ist der Titel, den das Mahngericht erlässt, wenn Du gegen einen Mahnbescheid nicht rechtzeitig widersprochen hast. Nach § 700 Abs. 1 ZPO steht er einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich, der Gläubiger kann also pfänden lassen. Dagegen hilft nur der Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vollstreckungsbescheid/

## Was ist ein Vollstreckungsbescheid und wie entsteht er?

Der Vollstreckungsbescheid ist die zweite Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens. Zuerst stellt Dir das Mahngericht einen Mahnbescheid zu. Darin wirst Du aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert die einfachste Möglichkeit zur Gegenwehr, die der Artikel [Mahnbescheid widersprechen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mahnbescheid-widersprechen/) beschreibt.

Danach kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Das Gericht erlässt ihn nach [§ 699 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__699.html) auf Grundlage des Mahnbescheids. Ob die Forderung wirklich besteht, prüft es nicht; diesen Hinweis enthält schon der Mahnbescheid (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist ein gemeinsames Mahngericht beim Amtsgericht Hamburg-Altona zuständig.

## Welche Folgen hat der Vollstreckungsbescheid für Dich?

Rechtlich wiegt der Bescheid schwer. Nach [§ 700 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__700.html) steht er einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Der Gläubiger kann damit sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen oder Konto und Lohn pfänden lassen.

Wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, verjährt der festgestellte Anspruch erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Spätere Einwände gegen die Forderung selbst lässt § 796 Abs. 2 ZPO nur noch zu, wenn ihre Gründe nach der Zustellung entstanden sind, etwa eine spätere Zahlung.

## Wie legst Du Einspruch ein und welche Frist gilt?

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung und ist eine Notfrist (§ 339 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 700 Abs. 1 ZPO). Eine Verlängerung gibt es nicht. Ein Rechenbeispiel: Wurde der Bescheid am Dienstag, 03.11.2026, zugestellt, endet die Frist nach § 222 ZPO mit § 188 BGB am Dienstag, 17.11.2026. Sicherer ist es, den Einspruch einige Tage vorher abzuschicken.

Der Einspruch geht an das Gericht, das den Bescheid erlassen hat. Er muss den Bescheid bezeichnen und erklären, dass Einspruch eingelegt wird; ein Teileinspruch ist möglich ([§ 340 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__340.html)). Eine Begründung verlangt das Gesetz in diesem Schritt nicht, denn § 700 Abs. 3 Satz 3 ZPO schließt § 340 Abs. 3 ZPO aus. Nach dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gibt das Mahngericht den Rechtsstreit an das zuständige Streitgericht ab, und der Gläubiger muss seinen Anspruch begründen (§ 700 Abs. 3 bis 5 ZPO). Liegt der Streitwert über 10.000 Euro, ist das Landgericht zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG), dort herrscht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO).

Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid stoppt die Vollstreckung nicht automatisch. Das Gericht kann sie auf Antrag einstweilen einstellen, nach § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO in der Regel aber nur gegen Sicherheitsleistung. Ausnahmen gelten, wenn der Bescheid nicht gesetzmäßig ergangen ist oder Du glaubhaft machst, dass Du die Frist unverschuldet versäumt hast.

## Was gilt, wenn der Bescheid eine Coaching-Rechnung betrifft?

Anbieter von Online-Programmen nutzen das Mahnverfahren, wenn Raten offen sind; Hintergründe dazu stehen bei [Coaching-Rechnung nicht bezahlt](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/coaching-rechnung-nicht-bezahlt/) und [Inkasso wegen Coachinggebühren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/inkasso-wegen-coachinggebuehren/).

Ein häufiger Streitpunkt ist das Fernunterrichtsschutzgesetz. Fehlt einem Fernlehrgang die nötige [ZFU-Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassung/), ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Der BGH hat das im [Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), für ein Business-Mentoring zu 47.600 Euro bestätigt und das Gesetz auch auf Unternehmer angewandt. Ob ein Programm Fernunterricht ist, hängt aber vom einzelnen Vertrag ab; Näheres unter [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/).

Solche Einwände musst Du im Einspruchsverfahren vorbringen. Nach Rechtskraft scheitern sie in der Regel an § 796 Abs. 2 ZPO, weil der Grund schon bei Vertragsschluss bestand. Das Mahnverfahren gibt es übrigens auch vor dem Arbeitsgericht, siehe [Mahnverfahren im Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mahnverfahren-im-arbeitsrecht/).

## Aus der Praxis

Eine Selbstständige aus Hamburg-Eimsbüttel hat ein Online-Business-Programm für 9.800 Euro gebucht und nach drei Raten nicht mehr gezahlt, weil die Inhalte fast nur aus Videos bestanden. Den Mahnbescheid hielt sie für Werbung und legte ihn zur Seite. Sechs Wochen später liegt ein Vollstreckungsbescheid über die Restsumme samt Kosten im Briefkasten, zugestellt an einem Donnerstag. Sie legt innerhalb der zwei Wochen Einspruch beim Mahngericht ein und beantragt, die Vollstreckung einstweilen einzustellen. Ob der Vertrag wegen fehlender ZFU-Zulassung nichtig ist, klärt nun das Streitgericht. Wie es entscheidet, hängt von Aufbau und Ablauf des Programms ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ein Vollstreckungsbescheid steht nach § 700 Abs. 1 ZPO einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich; der Gläubiger darf sofort vollstrecken.
- Der Einspruch ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung beim Mahngericht einzulegen (§ 339 Abs. 1, § 700 Abs. 1 ZPO).
- Eine Begründung ist im Einspruch nicht Pflicht (§ 700 Abs. 3 Satz 3 ZPO); die Vollstreckung stoppt aber nur mit Einstellungsbeschluss nach § 719 ZPO.
- Nach Rechtskraft verjährt der titulierte Anspruch erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), alte Einwände sind nach § 796 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen.

## Häufige Fragen

### Ist der Vollstreckungsbescheid ein Titel?

Ja, er ist ein vollstreckbarer Titel. § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zählt Vollstreckungsbescheide ausdrücklich zu den Grundlagen der Zwangsvollstreckung, und § 700 Abs. 1 ZPO stellt sie einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich. Der Gläubiger braucht dafür kein weiteres Urteil. Solange die Einspruchsfrist läuft, ist der Titel zwar noch nicht rechtskräftig, vollstreckt werden darf aber schon.

### Wann kommt nach dem Vollstreckungsbescheid der Gerichtsvollzieher?

Eine feste Wartezeit gibt es nicht. Der Gläubiger darf direkt nach der Zustellung vollstrecken, weil der Bescheid vorläufig vollstreckbar ist (§ 700 Abs. 1 ZPO). Wann der Gerichtsvollzieher kommt, hängt davon ab, wann der Gläubiger ihn beauftragt und wie ausgelastet die Gerichtsvollzieherstelle ist. Statt eines Besuchs kann der Gläubiger auch zuerst eine Konto- oder Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht beantragen.

### Wann wird ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig?

Mit Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist, wenn Du keinen Einspruch eingelegt hast. Die Frist beginnt mit der Zustellung (§ 339 Abs. 1 ZPO) und verschiebt sich auf den nächsten Werktag, wenn ihr Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt (§ 222 Abs. 2 ZPO). Wird Einspruch eingelegt, entscheidet erst das Streitgericht, ob der Bescheid aufrechterhalten oder aufgehoben wird (§ 343 ZPO).

### Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?

Aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger grundsätzlich 30 Jahre lang vollstrecken, denn so lange verjährt ein rechtskräftig festgestellter Anspruch (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Für Zinsen und andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die erst nach dem Titel fällig werden, gilt dagegen die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 197 Abs. 2, § 195 BGB). Bewahre den Bescheid deshalb gut auf, auch nach einer vollständigen Zahlung.

### Bis wann muss der Vollstreckungsbescheid beantragt werden?

Spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids. Versäumt der Gläubiger diese Frist, fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg (§ 701 ZPO). Früher als nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist darf er den Antrag nicht stellen (§ 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Im Antrag muss er angeben, ob und welche Zahlungen Du auf den Mahnbescheid schon geleistet hast.

### Vollstreckungsbescheid bezahlt, was nun?

Lass Dir die Zahlung schriftlich bestätigen. Zahlst Du an den Gerichtsvollzieher, muss er Dir eine Quittung erteilen (§ 757 Abs. 1 ZPO). Bitte den Gläubiger nach vollständiger Zahlung außerdem, Dir die vollstreckbare Ausfertigung des Bescheids auszuhändigen. Vollstreckt er trotz Zahlung weiter, ist die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO der Weg, denn die Zahlung ist ein Einwand, der erst nach dem Titel entstanden ist.

### Was darf nach einem Vollstreckungsbescheid gepfändet werden?

Gepfändet werden können Kontoguthaben, Arbeitseinkommen und Sachen, aber nicht unbegrenzt. Für Lohn gelten Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850 ff. ZPO, die regelmäßig angepasst werden; die aktuellen Beträge stehen in der jeweiligen Bekanntmachung. Dein Girokonto kannst Du nach § 850k ZPO jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, dann bleibt ein Grundfreibetrag geschützt. Gegenstände des persönlichen Bedarfs sind nach § 811 ZPO unpfändbar.

### Kann ich gegen einen Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen?

Nein, der richtige Rechtsbehelf heißt Einspruch. Der Widerspruch gehört zum Mahnbescheid und ist nur möglich, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO). Geht ein verspäteter Widerspruch ein, behandelt das Gericht ihn nach § 694 Abs. 2 ZPO als Einspruch. Verlass Dich darauf aber nicht und bezeichne Dein Schreiben gegen den Vollstreckungsbescheid ausdrücklich als Einspruch.

### Muss ich den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid begründen?

Nicht sofort. Beim Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid gilt die Begründungspflicht des § 340 Abs. 3 ZPO nicht (§ 700 Abs. 3 Satz 3 ZPO). Zuerst muss der Gläubiger seinen Anspruch im Streitverfahren begründen. Erst dann musst Du innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen erwidern und Deine Einwände vortragen, etwa die Nichtigkeit eines Coachingvertrags oder eine bereits erfolgte Zahlung.

### Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasst habe?

Dann wird der Bescheid rechtskräftig, und die Forderung lässt sich kaum noch angreifen. Einen Ausweg bietet die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Du ohne Verschulden verhindert warst, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts (§ 233 ZPO). Der Antrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, spätestens ein Jahr nach Fristende (§ 234 ZPO). Den Einspruch holst Du gleichzeitig nach.

### Was kostet ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid?

Das hängt vom Streitwert ab. Mit dem Einspruch geht das Verfahren ins streitige Verfahren über; beim Streitgericht entsteht dann die Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 KV GKG, auf die die Mahngebühr angerechnet wird. Wer den Prozess am Ende verliert, trägt nach § 91 ZPO die Kosten beider Seiten. Vor einem Einspruch lohnt sich deshalb eine Prüfung, ob die Forderung angreifbar ist.

### Kann ich nur gegen einen Teil des Vollstreckungsbescheids Einspruch einlegen?

Ja. Nach § 340 Abs. 2 Satz 2 ZPO kannst Du den Einspruch auf einen Teil beschränken, musst den Umfang dann aber genau bezeichnen. Das ist sinnvoll, wenn Du die Hauptforderung anerkennst, aber Zinsen oder Inkassokosten bestreitest. Für den nicht angegriffenen Teil wird der Bescheid rechtskräftig, und der Gläubiger kann daraus endgültig vollstrecken.

## Quellen

1. [§ 699 ZPO Vollstreckungsbescheid](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__699.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 700 ZPO Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__700.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 339 ZPO Einspruchsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__339.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 719 ZPO Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__719.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 (FernUSG, Business-Mentoring)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Mahnbescheid widersprechen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mahnbescheid-widersprechen/)
- [Coaching-Rechnung nicht bezahlt](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/coaching-rechnung-nicht-bezahlt/)
- [Inkasso wegen Coachinggebühren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/inkasso-wegen-coachinggebuehren/)
- [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/)
- [ZFU-Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassung/)
- [Geld zurück vom Coach](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geld-zurueck-vom-coach/)

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