# Vertrauensarbeitszeit

> **Kurz erklärt:** Vertrauensarbeitszeit ist eine Abrede, nach der Du Beginn und Ende Deiner Arbeit selbst einteilst und der Arbeitgeber die Lage nicht kontrolliert. Sie entbindet nicht vom Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit gelten weiter. Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) muss die Arbeitszeit trotzdem erfasst werden.

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vertrauensarbeitszeit/

## Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit im Arbeitsvertrag?

Der Begriff Vertrauensarbeitszeit steht in keinem Gesetz. Gemeint ist eine Vereinbarung: Die geschuldete Stundenzahl bleibt, etwa 38 oder 40 Stunden pro Woche, aber wann Du sie leistest, entscheidest Du weitgehend selbst. Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber darauf, Kommen und Gehen zu steuern.

Die Grenzen des [Arbeitszeitgesetzes](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeitgesetz-arbzg/) bleiben bestehen. Werktags sind acht Stunden erlaubt, bis zu zehn nur mit Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ([§ 3 ArbZG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html)). Nach sechs Stunden ist eine Pause Pflicht (§ 4 ArbZG), nach Arbeitsende folgt eine [Ruhezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ruhezeit/) von elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Für leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG gilt das Gesetz nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG nicht.

## Ist Vertrauensarbeitszeit nach dem Zeiterfassungsurteil noch erlaubt?

Ja, aber nicht mehr ohne Aufzeichnung. Das BAG hat mit [Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/), entschieden: Arbeitgeber müssen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Was sich ändert, ist die Kontrolle, nicht die Freiheit bei der Einteilung. Einzelheiten zur Umsetzung erklärt der Beitrag [Arbeitszeiterfassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeiterfassung/).

Das System zur Erfassung der Vertrauensarbeitszeit muss nicht zwingend elektronisch sein. Nach dem BAG können je nach Tätigkeit Aufzeichnungen in Papierform genügen, und der Arbeitgeber darf das Aufschreiben an Dich delegieren. Das ArbZG selbst verlangt bisher nur, Zeiten über acht Stunden werktäglich aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren ([§ 16 Abs. 2 ArbZG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__16.html), Stand Oktober 2026). Für Minijobs gilt zusätzlich § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer müssen bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeit notiert sein.

## Was gilt bei Vertrauensarbeitszeit für Überstunden?

Wer mehr arbeitet als vereinbart, hat nicht automatisch Anspruch auf Bezahlung. Nach dem [BAG-Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-359-21/), musst Du im Prozess darlegen, dass Du [Überstunden](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ueberstunden/) geleistet hast und dass der Arbeitgeber sie veranlasst oder gebilligt hat. Die Pflicht zur Zeiterfassung ändert an dieser Verteilung der Darlegungslast nach dem BAG nichts.

Eigene Aufzeichnungen helfen trotzdem, weil sie zeigen, wann Du gearbeitet hast. Prüfe auch Klauseln zur [pauschalen Abgeltung von Überstunden](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/pauschale-abgeltung-von-ueberstunden/) und vertragliche Ausschlussfristen. Ohne solche Fristen gilt für Lohn die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB).

## Welche Rechte hat der Betriebsrat und was droht bei falschen Angaben?

Über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit. Ob überhaupt erfasst wird, kann er nicht verlangen, denn das schreibt schon das Gesetz vor. Beim Wie, also der Ausgestaltung des Systems, steht ihm nach dem BAG (1 ABR 22/21) über § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Initiativrecht zu.

Wer seine Zeiten selbst erfasst, trägt Verantwortung. Vorsätzlich falsche Einträge können nach dem BAG an sich eine fristlose Kündigung rechtfertigen (Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10); ob sie im Einzelfall wirksam ist, hängt von der Abwägung ab. Mehr dazu bei [Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-arbeitszeitbetrugs/).

## Aus der Praxis

Ein Softwareentwickler in einer Hamburger Agentur hat Vertrauensarbeitszeit bei 40 Wochenstunden. Vor einem Produktstart arbeitet er drei Wochen lang regelmäßig bis 22 Uhr und beginnt am nächsten Morgen um 8 Uhr. Eine Zeiterfassung gibt es nicht, nur seine Kalendereinträge und Commit-Zeiten. Als er die Mehrarbeit vergütet haben möchte, verweist die Agentur auf die vereinbarte Freiheit. Ob er Geld bekommt, hängt davon ab, ob er die Stunden belegen kann und ob die Geschäftsführung sie angeordnet oder gebilligt hat. Unabhängig davon verstieß die Planung gegen die elfstündige Ruhezeit.

## Das Wichtigste in Kürze

- Vertrauensarbeitszeit ändert nichts an § 3 ArbZG: acht Stunden werktäglich, höchstens zehn mit Ausgleich.
- Nach BAG 1 ABR 22/21 (13.09.2022) muss der Arbeitgeber Beginn und Ende der Arbeitszeit erfassen, die Aufzeichnung darf er an Dich delegieren.
- Für Überstundenvergütung musst Du Leistung und Veranlassung durch den Arbeitgeber darlegen (BAG 5 AZR 359/21).
- Die Ruhezeit von elf Stunden nach § 5 Abs. 1 ArbZG gilt auch dann, wenn Du Deine Zeit frei einteilst.

## Häufige Fragen

### Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt?

Ja. Kein Gesetz verbietet, dass Du Deine Arbeitszeit selbst einteilst. Seit dem Beschluss des BAG vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) muss der Arbeitgeber aber ein System bereitstellen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Vertrauensarbeitszeit heißt deshalb heute: freie Einteilung mit Aufzeichnung, nicht freie Einteilung ohne jede Dokumentation.

### Muss bei Vertrauensarbeitszeit gestempelt werden?

Ein Stempeln im klassischen Sinn ist nicht vorgeschrieben. Das BAG verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System, lässt aber offen, wie es aussieht. Je nach Tätigkeit genügen auch Tabellen oder Aufzeichnungen auf Papier, und Du darfst die Einträge selbst vornehmen, wenn der Arbeitgeber das so regelt. Welche Form gilt, legt der Arbeitgeber fest, im Betrieb mit Betriebsrat gemeinsam mit ihm.

### Wie viele Stunden darf man bei Vertrauensarbeitszeit arbeiten?

So viele, wie das Arbeitszeitgesetz erlaubt. Werktags sind das acht Stunden, mit Ausgleich höchstens zehn (§ 3 ArbZG). Weil der Samstag als Werktag zählt, ergibt das bis zu 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Wie viele Stunden Du schuldest, steht dagegen in Deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag; Vertrauensarbeitszeit regelt nur, wann Du sie leistest.

### Was ist mit Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit?

Überstunden sind auch bei Vertrauensarbeitszeit möglich und grundsätzlich zu vergüten oder auszugleichen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Im Streit musst Du nach BAG 5 AZR 359/21 darlegen, an welchen Tagen Du von wann bis wann gearbeitet hast und warum der Arbeitgeber dafür einstehen muss. Viele Verträge enthalten Abgeltungsklauseln; ob sie wirksam sind, hängt von ihrer Formulierung ab.

### Kann Vertrauensarbeitszeit kontrolliert werden?

Ja, in gewissen Grenzen. Der Arbeitgeber muss ohnehin die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherstellen und die erfassten Zeiten prüfen können. Eine lückenlose Überwachung Deines Verhaltens rechtfertigt das aber nicht. Technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn es einen Betriebsrat gibt.

### Wird Vertrauensarbeitszeit abgeschafft?

Ein Gesetz, das Vertrauensarbeitszeit abschafft, gibt es nicht (Stand Oktober 2026). Das Arbeitszeitgesetz enthält bisher keine eigene Regel zur vollständigen Zeiterfassung; § 16 Abs. 2 ArbZG betrifft nur Zeiten über acht Stunden werktäglich. Die Erfassungspflicht ergibt sich derzeit aus der Rechtsprechung des BAG zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Ändert der Gesetzgeber das ArbZG, kann sich auch die Form der Erfassung ändern.

### Wer darf Vertrauensarbeitszeit haben?

Grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, mit dem der Arbeitgeber sie vereinbart. Einen Anspruch darauf gibt es nicht; sie wird im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Für leitende Angestellte gilt das Arbeitszeitgesetz nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG gar nicht, die Höchstgrenzen fallen dort also weg. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 18 Abs. 2 ArbZG).

### Gilt bei Vertrauensarbeitszeit die Ruhezeit von elf Stunden?

Ja. § 5 Abs. 1 ArbZG verlangt nach Ende der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Wer abends noch E-Mails bearbeitet, unterbricht diese Ruhezeit, und sie beginnt neu. Verkürzungen um eine Stunde erlaubt § 5 Abs. 2 ArbZG nur in bestimmten Branchen wie Krankenhäusern, Gaststätten oder Verkehrsbetrieben und nur mit Ausgleich.

### Wie lange müssen Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden?

Mindestens zwei Jahre. Das schreibt § 16 Abs. 2 Satz 2 ArbZG für die Aufzeichnungen über Arbeitszeiten über acht Stunden werktäglich vor. Für Minijobs und die Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verlangt § 17 Abs. 1 MiLoG ebenfalls zwei Jahre Aufbewahrung. Für Deine eigenen Unterlagen ist es sinnvoll, sie mindestens bis zum Ablauf der Verjährung möglicher Lohnansprüche aufzuheben.

### Muss ich bei Vertrauensarbeitszeit erreichbar sein?

Nicht außerhalb der Zeiten, in denen Du arbeitest. Vertrauensarbeitszeit verlagert die Einteilung auf Dich, sie begründet keine Dauerbereitschaft. Rufbereitschaft oder feste Kernzeiten müssen gesondert vereinbart sein. Arbeitest Du in der Freizeit doch, etwa durch Telefonate, ist das Arbeitszeit, und die Ruhezeit nach § 5 ArbZG beginnt danach neu.

### Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht erfasst?

Er verstößt gegen seine Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, wie sie das BAG auslegt. Ein unmittelbares Bußgeld knüpft das Arbeitsschutzgesetz daran nach § 25 ArbSchG erst, wenn die Behörde eine vollziehbare Anordnung erlassen hat und der Arbeitgeber sie missachtet. Für Dich bedeutet fehlende Erfassung vor allem Beweisprobleme bei Überstunden, deshalb lohnen eigene Notizen.

## Quellen

1. [BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21 (Darlegungslast Überstunden)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-359-21/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 16 ArbZG Aushang und Arbeitszeitnachweise](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__16.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [§ 3 ArbSchG Grundpflichten des Arbeitgebers](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Arbeitszeiterfassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeiterfassung/)
- [Arbeitszeitgesetz (ArbZG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeitgesetz-arbzg/)
- [Überstunden](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ueberstunden/)
- [Ruhezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ruhezeit/)
- [Pauschale Abgeltung von Überstunden](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/pauschale-abgeltung-von-ueberstunden/)
- [Höchstarbeitszeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hoechstarbeitszeit/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
