# Vaterschaftsfreistellung

> **Kurz erklärt:** Vaterschaftsfreistellung meint eine bezahlte Freistellung des Vaters oder zweiten Elternteils rund um die Geburt eines Kindes. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es in Deutschland nicht (Stand Oktober 2026). Möglich sind Elternzeit nach § 15 BEEG ab der Geburt, die spätestens sieben Wochen vorher anzumelden ist, sowie bezahlte Arbeitsbefreiung nach § 616 BGB oder Tarifvertrag.

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vaterschaftsfreistellung/

## Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Vaterschaftsfreistellung?

Nein. Deutschland hat weder den Begriff Vaterschaftsurlaub eingeführt noch eine eigene Finanzierung dafür geschaffen. So beschreibt es das Bundesverwaltungsgericht im [Beschluss vom 29.04.2026, 1 WB 27.25](https://www.bverwg.de/290426B1WB27.25.0) (Rn. 16). Die Bundesregierung beruft sich darauf, dass Elternzeit und [Elterngeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/elterngeld/) die Vorgaben der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 über deren Ausnahmeregeln erfüllen.

Geklagt hatte ein Stabsoffizier der Bundeswehr, der nach der Geburt seiner Tochter zehn Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge verlangte. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen vorgelegt, unter anderem ob die Richtlinie unmittelbar gegenüber dem Staat als Dienstherrn wirkt. Ein Ergebnis zur Vaterschaftsfreistellung gibt es noch nicht.

## Welche bezahlte Vaterschaftsfreistellung bekommst Du zur Geburt?

Ausgangspunkt ist [§ 616 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html): Wer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem persönlichen Grund ohne Verschulden verhindert ist, behält seinen Lohn. Wie lange die Vaterschaftsfreistellung bei einer Geburt dauert, sagt das Gesetz nicht. Arbeits- und Tarifverträge können das konkretisieren oder begrenzen.

Im öffentlichen Dienst ist die Vaterschaftsfreistellung geregelt. Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD gibt es bei Niederkunft der Ehefrau, Lebenspartnerin oder Lebensgefährtin einen Arbeitstag bezahlte Arbeitsbefreiung. Bundesbeamte erhalten ebenfalls einen Arbeitstag Sonderurlaub ([§ 21 Abs. 1 Nr. 1 SUrlV](https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/__21.html)), siehe [Sonderurlaub für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sonderurlaub-fuer-beamte/). Mehr gibt es nur, wenn Du zusätzlich [Urlaub](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/urlaubsanspruch/) nimmst. Deine Urlaubswünsche muss der Arbeitgeber berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

## Wie nutzt Du Elternzeit direkt nach der Geburt?

Väter können [Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/elternzeit/) ab dem Tag der Geburt nehmen, auch nur für wenige Wochen (§ 15 BEEG). Du musst sie spätestens sieben Wochen vor Beginn in Textform vom Arbeitgeber verlangen und dabei erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Du sie nimmst ([§ 16 Abs. 1 BEEG](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html)). Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist möglich. Weil der Geburtstermin schwankt, plane die Vaterschaftsfreistellung mit einigen Tagen Puffer.

Die Elternzeit selbst ist unbezahlt, für das Einkommen sorgt das Elterngeld. Ab dem Verlangen gilt ein besonderer [Kündigungsschutz in der Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutz-in-der-elternzeit/), frühestens acht Wochen vor Beginn (§ 18 Abs. 1 BEEG). Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen, weitere nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG).

## Aus der Praxis

Ein Logistikmitarbeiter aus Hamburg-Billstedt erwartet im März sein erstes Kind. Er fragt seine Personalabteilung nach „Vaterschaftsurlaub“ und bekommt die Antwort, so etwas gebe es nicht. Sein Arbeitsvertrag schließt § 616 BGB aus. Er beantragt deshalb zwei Wochen Erholungsurlaub ab dem errechneten Termin und meldet zusätzlich einen Monat Elternzeit an, gut acht Wochen vor dem Termin und in Textform. Ob der Urlaub genau zum tatsächlichen Geburtstag passt, klärt er mit dem Arbeitgeber, denn eine Verschiebung des Urlaubs ist keine Selbstverständlichkeit.

## Das Wichtigste in Kürze

- Einen gesetzlichen bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland nicht; die Frage liegt nach BVerwG 1 WB 27.25 (29.04.2026) dem EuGH vor.
- Bezahlte Freistellung zur Geburt ergibt sich nur aus § 616 BGB oder aus Tarif- und Arbeitsverträgen, im TVöD ein Arbeitstag (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD).
- Bundesbeamte erhalten zur Niederkunft der Partnerin einen Arbeitstag Sonderurlaub (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 SUrlV).
- Elternzeit ab Geburt musst Du spätestens sieben Wochen vorher in Textform verlangen (§ 16 Abs. 1 BEEG).
- Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Verlangen, frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG).

## Häufige Fragen

### Ist die Vaterschaftsfreistellung schon beschlossen?

Nein. Ein Gesetz über eine bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt ist in Deutschland nicht in Kraft (Stand Oktober 2026). Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Beschluss vom 29.04.2026 fest, dass Deutschland keinen Vaterschaftsurlaub eingeführt hat, und hat dem EuGH Fragen zur EU-Richtlinie vorgelegt. Bis sich das ändert, bleiben Urlaub, Elternzeit und tarifliche Freistellung.

### Wie viele Tage Vaterschaftsfreistellung bekommt ein Vater bei der Geburt?

Gesetzlich ist keine Zahl festgelegt. § 616 BGB sichert den Lohn nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, die Dauer ist nicht beziffert. Im öffentlichen Dienst nach TVöD gibt es einen Arbeitstag (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD), Bundesbeamte erhalten ebenfalls einen Arbeitstag (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 SUrlV). Bei der Vaterschaftsfreistellung können andere Tarifverträge mehr vorsehen.

### Ist die Vaterschaftsfreistellung bezahlt?

Nur soweit eine Regel die Bezahlung vorsieht. Bezahlt sind die Freistellung nach § 616 BGB, tarifliche Arbeitsbefreiung und Erholungsurlaub. Die Elternzeit ist unbezahlt; das Einkommen ersetzt dann das Elterngeld, das Du bei der Elterngeldstelle beantragst. Wer Vaterschaftsfreistellung und Elterngeld kombinieren will, sollte beide Anträge zeitlich aufeinander abstimmen.

### Ist Vaterschaftsurlaub und Elternzeit das Gleiche?

Nein. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag des Kindes, mit Teilen bis zum achten (§ 15 Abs. 2 BEEG). Vaterschaftsurlaub meint eine kurze bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt, die es als eigenes Recht in Deutschland nicht gibt. Als Ersatz kommt eine kurze Elternzeit ab Geburt in Betracht.

### Kann der Arbeitgeber Elternzeit nach der Geburt ablehnen?

Nein, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst und die Frist einhältst. Elternzeit ist ein Anspruch, keine Bitte. Du musst sie spätestens sieben Wochen vor Beginn in Textform verlangen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Ablehnen kann der Arbeitgeber nur bestimmte Gestaltungen, etwa einen dritten Abschnitt zwischen drittem und achtem Geburtstag aus dringenden betrieblichen Gründen (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG).

### Kann man im Vaterschaftsurlaub gekündigt werden?

Während der Elternzeit nicht ohne Weiteres. Ab dem Verlangen, frühestens acht Wochen vor Beginn, darf der Arbeitgeber nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 BEEG); nur in besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Nimmst Du dagegen nur Erholungsurlaub, gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz. Dann gelten die allgemeinen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes.

### Muss Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt genommen werden?

Für Elternzeit nicht: Sie kann jederzeit bis zum dritten Geburtstag beginnen, ein Teil auch später. Die tarifliche oder § 616 BGB entsprechende Freistellung knüpft dagegen an das Ereignis der Geburt an und muss deshalb in engem zeitlichem Zusammenhang genommen werden. Erholungsurlaub kannst Du nach Absprache flexibel legen.

### Was ist, wenn das Baby früher kommt als geplant?

Dann passt die angemeldete Elternzeit unter Umständen nicht mehr zum Geburtstag. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Anmeldefrist möglich (§ 16 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Eine vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit braucht grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG). Sprich deshalb schon bei der Anmeldung an, wie mit einer früheren oder späteren Geburt umgegangen wird.

### Haben Beamte Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?

Eine eigene Vaterschaftsfreistellung gibt es nicht. Bundesbeamte erhalten zur Niederkunft der Ehefrau, Lebenspartnerin oder Lebensgefährtin einen Arbeitstag Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 SUrlV). Elternzeit für Beamte regeln Bund und Länder in eigenen Verordnungen. Ob die EU-Richtlinie unmittelbar mehr verlangt, prüft derzeit der EuGH auf Vorlage des BVerwG.

### Kann § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden?

Das ist möglich. § 616 BGB ist nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich zwingend, Arbeits- und Tarifverträge können die bezahlte Freistellung abschließend selbst regeln, wie § 29 TVöD mit der Formulierung „gelten nur die folgenden Anlässe“. Ob ein Ausschluss in einem Formulararbeitsvertrag wirksam ist, hängt von der AGB-Kontrolle im Einzelfall ab.

### Wie lange ist die Vaterschaftsfreistellung in anderen EU-Ländern?

Das ist unterschiedlich und hängt vom nationalen Recht ab. Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 sieht nach den Angaben im BVerwG-Beschluss vom 29.04.2026 zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub vor, erlaubt aber Ausnahmen für Staaten mit langem bezahltem Elternurlaub. Deutschland beruft sich auf diese Ausnahmen. Für Deinen Anspruch zählt das Recht des Landes, in dem Du arbeitest.

## Quellen

1. [BVerwG, Beschluss vom 29.04.2026, 1 WB 27.25 (EuGH-Vorlage Vaterschaftsurlaub)](https://www.bverwg.de/290426B1WB27.25.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 616 BGB Vorübergehende Verhinderung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 16 BEEG Inanspruchnahme der Elternzeit](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 18 BEEG Kündigungsschutz](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [§ 21 SUrlV Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen](https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/__21.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
6. [TVöD, Broschürenfassung 10. Auflage 2025 (§ 29 Arbeitsbefreiung)](https://www.kavsh.de/download/broschuerenfassung-tvoed-bt-v-10.-aufl-2025), Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/elternzeit/)
- [Elternzeit beantragen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/elternzeit-beantragen/)
- [Elterngeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/elterngeld/)
- [Sonderurlaub](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sonderurlaub/)
- [Kündigungsschutz in der Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutz-in-der-elternzeit/)
- [Mutterschutz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mutterschutz/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
