# Trading-Coaching

> **Kurz erklärt:** Trading-Coaching ist ein bezahltes Programm, das Wissen und Strategien für den Handel mit Aktien, Devisen oder Kryptowerten vermitteln soll. Läuft ein Trading-Coaching überwiegend über Videos und Aufzeichnungen, kann es Fernunterricht nach § 1 FernUSG sein. Fehlt dann die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig und gezahlte Gebühren lassen sich in der Regel zurückfordern.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/trading-coaching/

## Wann ist ein Trading-Coaching Fernunterricht?

Nach [§ 1 Abs. 1 FernUSG](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__1.html) liegt Fernunterricht vor, wenn gegen Entgelt Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Anbieter den Lernerfolg überwacht. Für Online-Formate hat der BGH die räumliche Trennung jedenfalls dann bejaht, wenn asynchrone Anteile wie Lehrvideos oder aufgezeichnete Calls überwiegen. Das [Fernunterrichtsschutzgesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg/) schützt dabei Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen, siehe [FernUSG bei Unternehmern](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernusg-bei-unternehmern/).

Im Fall [BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1) enthielt ein Mentoring für 47.600 Euro ein „16-Wochen-Coaching-Programm TRADING-Mastery“. Ohne Zulassung war das Trading-Coaching nichtig, der Teilnehmer bekam die gezahlten 23.800 Euro zurück. Seit III ZR 80/25 (15.01.2026) prüft der BGH jedes Trading-Coaching einzeln nach seinem Schwerpunkt: Wissensvermittlung oder individuelle Begleitung. Dort waren auch Programme mit wöchentlicher 1:1-Betreuung Fernunterricht, die Anbieterin unterlag.

## Wie bekommst Du die Gebühr für ein Trading-Coaching zurück?

Fernlehrgänge brauchen nach § 12 Abs. 1 FernUSG eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Mehr zur [ZFU-Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassung/). Fehlt sie, folgt die [Nichtigkeit des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nichtigkeit-des-coachingvertrags/) aus § 7 Abs. 1 FernUSG. Gezahltes Geld für das Trading-Coaching forderst Du dann nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zurück; offene Raten schuldest Du nicht.

Der Anbieter des Trading-Coachings kann Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB verlangen, aber nur unter engen Voraussetzungen. Maßgeblich ist die übliche, von Dir ersparte Vergütung, höchstens der Vertragspreis. Ersparnis setzt voraus, dass Du sonst einen zugelassenen Anbieter bezahlt hättest; das muss der Anbieter darlegen (III ZR 109/24, Rn. 45 f.). Mehr dazu unter [Geld zurück vom Coach](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geld-zurueck-vom-coach/).

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Für das Trading-Coaching gilt bis zur Verkündung das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).

## Welche weiteren Hebel gibt es gegen einen Trading-Coach?

Als Verbraucher kannst Du ein online geschlossenes Trading-Coaching nach § 312g BGB widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, beginnt aber nicht vor einer ordnungsgemäßen Belehrung und endet dann spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 355 Abs. 2, § 356 Abs. 3 und 4 BGB). Einzelheiten bietet das [Widerrufsrecht beim Online-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerrufsrecht-beim-online-coaching/).

Steht der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung, kommt [Wucher](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wucher/) nach § 138 BGB in Betracht. Gibt der Coach persönliche Kaufempfehlungen zu bestimmten Finanzinstrumenten, kann das erlaubnispflichtige Anlageberatung sein (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a, § 32 KWG). Ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, zeigt die [Unternehmensdatenbank der BaFin](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/). Für Kryptokurse gilt das ebenso, siehe [Krypto-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krypto-coaching/).

## Aus der Praxis

Ein Student aus Hamburg-Barmbek bucht nach einem Webinar ein „Trading-Mentoring“ für 6.900 Euro, finanziert über einen Ratenvertrag. Geboten werden 40 Lehrvideos, wöchentliche Live-Calls, die aufgezeichnet werden, und Quizfragen zu jedem Modul. Nach drei Monaten sind 2.300 Euro gezahlt, die Verluste auf seinem Depot wachsen. Im ZFU-Verzeichnis findet er den Kurs nicht. Er verlangt die Rückzahlung und stellt die Raten ein. Ob das Programm Fernunterricht ist und welchen Wertersatz der Anbieter darlegen kann, prüft am Ende das Gericht anhand der konkreten Programmbeschreibung.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ein Trading-Kurs mit überwiegend asynchronen Anteilen und Lernkontrolle kann Fernunterricht nach § 1 Abs. 1 FernUSG sein.
- Ohne ZFU-Zulassung (§ 12 FernUSG) ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig; der BGH bestätigte in III ZR 109/24 die Rückzahlung von 23.800 Euro.
- Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB schuldest Du nur, wenn der Anbieter darlegt, dass Du sonst einen zugelassenen Anbieter bezahlt hättest.
- Persönliche Kaufempfehlungen zu Finanzinstrumenten können erlaubnispflichtige Anlageberatung nach dem KWG sein.
- Der Referentenentwurf vom 27.08.2026 will die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 streichen und das Gesetz mit Ablauf des 30.06.2028 aufheben; bis zur Verkündung gilt es unverändert.

## Häufige Fragen

### Kann ich mein Geld für ein Trading-Coaching zurückfordern?

Bei einem Trading-Coaching lohnt oft eine Prüfung. Ist der Kurs Fernunterricht und fehlt die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nichtig, und Du kannst gezahlte Gebühren nach § 812 BGB zurückverlangen. Weitere Wege sind der Widerruf innerhalb der Frist und die Anfechtung bei Täuschung über Gewinne. Was davon greift, hängt von Vertrag, Ablauf und Werbung im Einzelfall ab.

### Wie erkenne ich, ob ein Trading-Coaching ZFU-zugelassen ist?

Zugelassene Fernlehrgänge stehen im Verzeichnis der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht auf zfu.de und tragen eine Zulassungsnummer. Frag den Anbieter nach dieser Nummer und gleiche sie mit dem Verzeichnis ab. Achte darauf, dass genau Dein gebuchtes Programm zugelassen ist; eine Zulassung für einen anderen Kurs desselben Anbieters hilft ihm nicht.

### Gilt das FernUSG auch, wenn es nur Live-Calls gibt?

Eher nicht, wenn alles live und interaktiv stattfindet. Der BGH stellt auf die überwiegende räumliche Trennung ab und bejaht sie jedenfalls, wenn asynchrone Anteile überwiegen. Werden die Live-Calls aufgezeichnet und zum späteren Abruf bereitgestellt, kann das anders aussehen. Entscheidend ist die Gewichtung der Formate im konkreten Programm.

### Muss ich für schon genutzte Videos Wertersatz zahlen?

Beim Trading-Coaching nur, wenn der Anbieter das schlüssig darlegt. Der BGH bemisst den Wertersatz bei nichtigen Dienstverträgen nach der üblichen, von Dir ersparten Vergütung, höchstens nach dem Vertragspreis. Ersparnis setzt voraus, dass Du sonst einen zugelassenen Anbieter bezahlt hättest. Im Fall III ZR 109/24 scheiterte die Anbieterin genau daran und musste alles zurückzahlen.

### Ist ein Trading-Coach ohne BaFin-Erlaubnis illegal?

Nicht automatisch. Wer allgemein Wissen über Charttechnik oder Risikomanagement vermittelt, braucht keine BaFin-Erlaubnis. Erlaubnispflichtig kann es werden, wenn der Coach Dir persönliche Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf bestimmter Finanzinstrumente gibt, die auf Deine Umstände gestützt sind (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG). Ohne Erlaubnis ist das nach § 54 KWG strafbar.

### Kann ich ein Trading-Coaching widerrufen, obwohl es schon begonnen hat?

Innerhalb der Frist ja. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, beginnt aber erst mit ordnungsgemäßer Belehrung. Hast Du dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und ist die Dienstleistung vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht erlöschen (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Für bereits erbrachte Teile kann Wertersatz nach § 357a BGB anfallen.

### Was ist, wenn ich das Trading-Coaching über einen Kredit finanziert habe?

Dann hast Du zwei Verträge. Ist der Kreditvertrag mit dem Kurs als verbundener Vertrag im Sinne des § 358 BGB verknüpft, wirkt ein wirksamer Widerruf des Kursvertrags auch auf den Kredit. Bei Nichtigkeit nach dem FernUSG ist zu prüfen, ob Du dem Kreditgeber Einwendungen entgegenhalten kannst. Stell die Raten nicht ohne Prüfung ein, sonst droht ein Mahnverfahren.

### Bin ich als Selbstständiger auch geschützt?

Ja. Der BGH hat am 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass das FernUSG nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt. Wer ein Trading-Programm für sein Gewerbe bucht, kann sich also ebenfalls auf die Nichtigkeit ohne Zulassung berufen. Das Widerrufsrecht nach § 312g BGB steht dagegen nur Verbrauchern zu.

### Wie lange kann ich Kursgebühren zurückfordern?

Der Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du die begründenden Umstände kennst oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsstest (§§ 195, 199 BGB). Spätestens nach zehn Jahren ab Entstehung ist Schluss (§ 199 Abs. 4 BGB). Rechne bei älteren Zahlungen nicht auf den Tag genau.

### Hilft mir die geplante Abschaffung des FernUSG oder schadet sie?

Derzeit weder noch. Der Referentenentwurf vom 27.08.2026, Bearbeitungsstand 05.10.2026, will die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 streichen; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Für bereits geschlossene Verträge enthält der Entwurf keine eigene Regel. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert.

### Sind Gewinnversprechen in der Werbung eines Trading-Coaches erlaubt?

Irreführende Angaben über wesentliche Merkmale einer Leistung, etwa zu erzielbaren Ergebnissen, sind nach § 5 UWG unlauter. Daraus folgt aber kein direkter Rückzahlungsanspruch für Dich. Wurdest Du durch falsche Gewinnangaben bewusst getäuscht, kannst Du den Vertrag nach § 123 BGB binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung anfechten (§ 124 BGB).

## Quellen

1. [§ 1 FernUSG Anwendungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__1.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 7 FernUSG Nichtigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__7.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 (Mentoring mit TRADING-Mastery, Rückzahlung 23.800 Euro)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
4. [BGH, Urteil vom 15.01.2026, III ZR 80/25 (Einzelfallprüfung Coaching oder Wissensvermittlung)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2025/III_ZR__80-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
5. [Referentenentwurf FernUSG-Modernisierung (Bearbeitungsstand 05.10.2026)](https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/293608/e8225cb64f73a15e50603a234651d42d/referentenentwurf-data.pdf), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 27.10.2026
6. [BaFin Unternehmensdatenbank (Erlaubnisse von Instituten)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Krypto-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krypto-coaching/)
- [Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fernunterrichtsschutzgesetz-fernusg/)
- [ZFU-Zulassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zfu-zulassung/)
- [Geld zurück vom Coach](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geld-zurueck-vom-coach/)
- [BGH-Urteil zum Online-Coaching](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bgh-urteil-zum-online-coaching/)
- [Finanzierung über Drittanbieter](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/finanzierung-ueber-drittanbieter/)

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