# Tatbestandsnummer

> **Kurz erklärt:** Die Tatbestandsnummer (TBNR) ist eine sechsstellige Kennziffer, mit der Behörden einen Verkehrsverstoß im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bezeichnen. Der Katalog erscheint beim Kraftfahrt-Bundesamt, aktuell als 15.1 Auflage mit Stand 22.08.2024. Die Nummer verweist auf Tatbeschreibung, Regelbuße und Punkte; maßgeblich für den Betrag bleibt der Bußgeldkatalog der BKatV.

- Thema: [Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/bussgeldverfahren/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/tatbestandsnummer/

## Was bedeutet die Tatbestandsnummer im Bußgeldbescheid?

Auf dem [Anhörungsbogen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anhoerungsbogen/) und im [Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldbescheid/) steht neben dem Tatvorwurf meist eine sechsstellige Zahl. Das ist die Tatbestandsnummer aus dem [Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog](https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html) (BT-KAT-OWI). Der Katalog wird beim Kraftfahrt-Bundesamt bereitgestellt; die Tatbestände legen die obersten Landesbehörden einvernehmlich fest. Die aktuelle Druckfassung ist die 15.1 Auflage, Stand 22.08.2024; die Datenbankversion hat das KBA zuletzt am 08.10.2026 aktualisiert.

Jede Tatbestandsnummer steht für einen vorformulierten Tatvorwurf. Dazu nennt der Katalog die verletzten Vorschriften, den Regelsatz, ein mögliches Fahrverbot und die Bewertung im Fahreignungsregister. Mitteilungen über Ordnungswidrigkeiten an das Register beim KBA laufen nur noch über diese Nummer. Für [Punkte in Flensburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/punkte-in-flensburg/) zählt das, was rechtskräftig festgesetzt wurde.

## Wie ist eine Tatbestandsnummer aufgebaut?

Nach dem Vorwort des [Tatbestandskatalogs](https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_22_08_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2) (Abschnitt 4.1.2) gilt:

| Stelle | Bedeutung |
|---|---|
| 1. Ziffer | Vorschrift: 1 = StVO, 2 = FeV, 3 = StVZO, 4 = StVG, 6 = eKFV, 7 = Tabellen, 8 = FZV, 9 = Auffangtatbestand |
| 2. und 3. Ziffer | Paragraf des Grundtatbestands |
| 4. bis 6. Ziffer | Kennnummer: 000 bis 099 und 100 bis 499 Verwarnungsgeldbereich, 500 bis 599 und 600 bis 999 Bußgeldbereich |

Die Bereiche 100 bis 499 und 600 bis 999 betreffen Tatbestände, die im Bußgeldkatalog stehen. Ein Beispiel: 137600 bedeutet StVO, § 37, Bußgeldbereich mit Katalognummer. Der Katalog beschreibt den einfachen Rotlichtverstoß mit 90 Euro und einem Punkt und verweist auf Nr. 132 des Bußgeldkatalogs. Die [Anlage zur BKatV](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html) nennt dort ebenfalls 90 Euro (Stand: Oktober 2026).

## Welche rechtliche Bedeutung hat die Tatbestandsnummer?

Rechtlich verbindlich sind die Gesetze und die [Bußgeldkatalog-Verordnung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldkatalog-verordnung-bkatv/), nicht der Tatbestandskatalog. Er ist eine Arbeitshilfe der Verwaltung, und die Länder entscheiden selbst, wie sie ihn einführen. Nach Abschnitt 4.1.1 des Vorworts kann die Nummer in manchen Ländern nur programmintern für Mitteilungen an das KBA dienen und für das Bußgeldverfahren dann keine Bedeutung haben.

Den Pflichtinhalt eines Bescheids regelt [§ 66 OWiG](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__66.html). Verlangt sind unter anderem die Bezeichnung der Tat, Zeit und Ort, die gesetzlichen Merkmale und die angewendeten Bußgeldvorschriften. Eine Tatbestandsnummer nennt die Norm nicht. Ein Zahlendreher in der Nummer macht den Bescheid deshalb nicht ohne Weiteres unwirksam, wenn die Tat im Text zweifelsfrei beschrieben ist. Wann ein echter [Formfehler im Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/formfehler-im-bussgeldbescheid/) vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.

## Wie nutzt Du die Tatbestandsnummer zur Prüfung?

Mit der Tatbestandsnummer kannst Du im Katalog nachsehen, welcher Vorwurf, welcher Regelsatz und welche Punkte hinterlegt sind. Stimmen Text, Betrag und Fahrverbot im Bescheid nicht mit dem Katalog und der Anlage zur BKatV überein, lohnt eine genauere Prüfung. Abweichungen nach oben sind möglich, etwa bei Vorsatz oder Voreintragungen, sie müssen dann aber begründet sein.

Achte auch auf die Frist. Gegen den Bescheid kannst Du binnen zwei Wochen nach Zustellung [Einspruch gegen den Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-gegen-den-bussgeldbescheid/) einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Tatbestandsnummer selbst ändert an dieser Frist nichts.

## Aus der Praxis

Ein Autofahrer aus Hamburg erhält nach einer Fahrt über eine Kreuzung in Altona einen Bußgeldbescheid mit der Tatbestandsnummer 137618. Im Katalog steht diese Nummer für einen Rotlichtverstoß bei einer Rotphase von mehr als einer Sekunde, mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Im Text des Bescheids heißt es dagegen nur, er habe das Rotlicht missachtet, ohne Angabe zur Dauer der Rotphase. Er lässt prüfen, ob Tatvorwurf, Messprotokoll und festgesetzte Rechtsfolge zusammenpassen. Ob der Einspruch Erfolg haben kann, hängt von der Akte und der konkreten Messung ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Die Tatbestandsnummer ist eine sechsstellige Kennziffer aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (15.1 Auflage, Stand 22.08.2024).
- Die 1. Ziffer nennt die Vorschrift (1 = StVO, 4 = StVG), die 2. und 3. den Paragrafen, die letzten drei den Einzeltatbestand.
- Kennziffern 600 bis 999 stehen für Bußgeldtatbestände, die im Bußgeldkatalog enthalten sind.
- Verbindlich sind Gesetz und BKatV; § 66 OWiG verlangt keine Tatbestandsnummer, sondern eine eindeutige Tatbeschreibung.
- Beispiel: 137600 ist der einfache Rotlichtverstoß mit 90 Euro und einem Punkt (BKat Nr. 132, Stand Oktober 2026).

## Häufige Fragen

### Was ist eine Tatbestandsnummer?

Eine Tatbestandsnummer ist eine sechsstellige Zahl, die einen bestimmten Verkehrsverstoß im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bezeichnet. Behörden nutzen sie, um Vorwürfe einheitlich zu erfassen und an das Fahreignungsregister beim KBA zu melden. Zu jeder Nummer gehören ein Text des Tatvorwurfs, die verletzten Vorschriften, der Regelsatz und gegebenenfalls Punkte und Fahrverbot. Du findest sie auf Anhörungsbogen, Verwarnung und Bußgeldbescheid.

### Wie ist eine Tatbestandsnummer aufgebaut?

Sie hat sechs Ziffern. Die erste nennt die Vorschrift, etwa 1 für die StVO, 2 für die FeV, 3 für die StVZO, 4 für das StVG und 8 für die FZV. Die zweite und dritte Ziffer geben den Paragrafen an. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen den Einzeltatbestand. Werte von 600 bis 999 stehen für Bußgeldtatbestände aus dem Bußgeldkatalog, 100 bis 499 für Verwarnungsgeldtatbestände aus dem Katalog.

### Wo finde ich den Tatbestandskatalog?

Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auf seiner Website als PDF und als Datenbankdatei zur Verfügung. Die aktuelle Druckfassung ist die 15.1 Auflage mit Stand 22.08.2024, die Datenbankversion wurde zuletzt am 08.10.2026 bereitgestellt. Gedruckte Ausgaben gibt das KBA nach eigenen Angaben nicht heraus. Für Rückfragen zum Inhalt sind die Verkehrs- und Innenministerien der Länder zuständig.

### Was bedeutet die Tatbestandsnummer 137600?

Die Nummer 137600 steht laut Tatbestandskatalog für den einfachen Rotlichtverstoß: Du hast das Rotlicht einer Ampel missachtet. Die 1 steht für die StVO, die 37 für § 37 StVO, die 600 für einen Bußgeldtatbestand aus dem Bußgeldkatalog. Hinterlegt sind 90 Euro und ein Punkt, passend zu Nr. 132 der Anlage zur BKatV (Stand Oktober 2026). Andere Nummern dieser Gruppe gelten etwa bei Gefährdung oder länger andauernder Rotphase.

### Ist ein Bußgeldbescheid mit falscher Tatbestandsnummer ungültig?

Nicht automatisch. § 66 OWiG verlangt eine Bezeichnung der Tat mit Zeit, Ort, gesetzlichen Merkmalen und angewendeten Vorschriften, aber keine Tatbestandsnummer. Ist die Tat im Text trotz eines Zahlendrehers eindeutig beschrieben, bleibt der Bescheid in der Regel wirksam. Anders kann es aussehen, wenn wegen der falschen Nummer unklar ist, was Dir vorgeworfen wird, oder eine falsche Rechtsfolge festgesetzt wurde. Das hängt vom Einzelfall ab.

### Muss die Tatbestandsnummer im Bußgeldbescheid stehen?

Gesetzlich nicht. Den Pflichtinhalt eines Bußgeldbescheids legt § 66 OWiG fest, und die Tatbestandsnummer gehört nicht dazu. Die Länder entscheiden selbst, wie sie den Tatbestandskatalog einführen; teilweise wird die Nummer nur intern für Mitteilungen an das KBA genutzt. In der Praxis steht sie trotzdem auf den meisten Bescheiden, weil die Software der Bußgeldstellen damit arbeitet. Fehlt die Tatbestandsnummer, ist das für sich genommen kein Mangel.

### Kann ich anhand der Tatbestandsnummer die Punkte erkennen?

Ja, der Tatbestandskatalog zeigt zu jeder Nummer die Bewertung im Fahreignungsregister, etwa „A-1“ für einen A-Verstoß mit einem Punkt. Eingetragen wird ein Verstoß aber nur, wenn die rechtskräftige Entscheidung die Voraussetzungen erfüllt, nach den Hinweisen im Katalog in der Regel eine Geldbuße ab 60 Euro oder ein Fahrverbot. Verwarnungsgelder führen nicht zu Punkten. Deinen Punktestand erfährst Du über eine Auskunft beim KBA.

### Was bedeutet eine Tatbestandsnummer, die mit 9 beginnt?

Nummern mit einer 9 am Anfang sind Auffangtatbestände. Die Bußgeldstelle darf sie nach dem Vorwort des Katalogs nur nutzen, wenn nach vorheriger Prüfung keine andere Nummer auf den Sachverhalt passt. Die fünfte Ziffer gibt die Kategorie für die Probezeit an, die sechste die Punkte von 0 bis 2. Bei einer solchen Nummer lohnt ein genauer Blick, ob der Vorwurf im Bescheid ausreichend konkret beschrieben ist.

### Gilt der Tatbestandskatalog auch für Radfahrer und E-Scooter?

Ja. Der Katalog enthält Tatbestände aus StVO, FeV, StVZO, StVG, FZV und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, also auch für Radfahrer und E-Scooter. Für Verstöße nach der eKFV beginnt die Nummer mit einer 6. Viele StVO-Tatbestände haben eigene Nummern für Radfahrer, etwa beim Rotlicht oder bei der Nutzung elektronischer Geräte. Die Regelsätze sind dort oft niedriger als für Kraftfahrer, ergeben sich aber ebenfalls aus der BKatV.

### Kann die Behörde vom Betrag im Tatbestandskatalog abweichen?

Ja. Die Beträge sind Regelsätze nach § 1 Abs. 2 BKatV; sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und in Abschnitt I von fahrlässiger Begehung aus. Bei Vorsatz, Voreintragungen oder besonderen Umständen kann die Geldbuße höher ausfallen, bei besonderen Härten auch niedriger, jeweils im Rahmen des § 17 OWiG. Eine Erhöhung sollte im Bescheid erkennbar begründet sein. Weicht der Betrag ohne erkennbaren Grund ab, ist eine Prüfung vor Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist sinnvoll.

### Was tun, wenn Tatbestandsnummer und Tatvorwurf nicht zusammenpassen?

Vergleiche zuerst die Nummer mit dem Text im Katalog und dem beschriebenen Vorwurf im Bescheid. Passen beide nicht zusammen, etwa weil die Nummer ein Fahrverbot vorsieht, der Text aber nur einen einfachen Verstoß beschreibt, solltest Du Akteneinsicht beantragen. Wichtig ist dabei die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG). Nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig, auch wenn er Ungereimtheiten enthält.

## Quellen

1. [Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), Übersichtsseite](https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html), Kraftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 28.10.2026
2. [Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 15.1 Auflage, Stand 22.08.2024 (PDF)](https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_22_08_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2), Kraftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 66 OWiG Inhalt des Bußgeldbescheides](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__66.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
4. [Anlage BKatV (Bußgeldkatalog)](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [§ 67 OWiG Form und Frist des Einspruchs](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Bußgeldkatalog](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldkatalog/)
- [Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldbescheid/)
- [Inhalt des Bußgeldbescheids](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/inhalt-des-bussgeldbescheids/)
- [Formfehler im Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/formfehler-im-bussgeldbescheid/)
- [Punkte in Flensburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/punkte-in-flensburg/)
- [Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldkatalog-verordnung-bkatv/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
