# Streik

> **Kurz erklärt:** Ein Streik ist die gemeinsame Arbeitsniederlegung von Beschäftigten, mit der eine Gewerkschaft einen Tarifvertrag durchsetzen will. Geschützt ist er durch Art. 9 Abs. 3 GG, die Einzelheiten hat das Bundesarbeitsgericht entwickelt. Während der Teilnahme ruht Deine Arbeitspflicht, der Lohn entfällt, und eine Kündigung wegen eines rechtmäßigen Streiks ist unzulässig.

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/streik/

## Wann ist ein Streik rechtmäßig?

Ein Streikgesetz gibt es in Deutschland nicht. Grundlage ist die Koalitionsfreiheit aus [Art. 9 Abs. 3 GG](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html), die Regeln stammen aus der Rechtsprechung des BAG. Danach muss jede Streikforderung tariflich regelbare Gegenstände betreffen und die Friedenspflicht beachten. Diese relative Friedenspflicht ist jedem laufenden [Tarifvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/tarifvertrag/) immanent und endet erst mit seinem Ablauf oder seiner Kündigung.

Wie streng das ist, zeigt ein Streik der Vorfeldkontrolle am Frankfurter Flughafen, bei dem eine Forderung die Friedenspflicht verletzte. Das BAG hielt den ganzen Streik für rechtswidrig und bejahte dem Grunde nach Schadensersatz für den Flughafenbetreiber; die Fluggesellschaften gingen leer aus (BAG, Urteil vom 26.07.2016, 1 AZR 160/14). Daneben gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ein Kampfmittel muss geeignet, erforderlich und angemessen sein (BAG, Urteil vom 14.08.2018, 1 AZR 287/17).

Ein Warnstreik ist rechtlich ein Streik und unterliegt denselben Grenzen. Eine gesetzliche Frist zur Ankündigung eines Streiks gibt es nicht, auch keine Höchstdauer.

## Was bedeutet der Streik für Dein Arbeitsverhältnis?

Folgst Du einem rechtmäßigen Streikaufruf, ist Deine Arbeitspflicht suspendiert. So formuliert es auch das BAG (1 AZR 287/17). Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber für die Zeit des Streiks keinen Lohn. Ob Du Streikunterstützung bekommst, regelt die Satzung Deiner [Gewerkschaft](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/gewerkschaft/); einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Benachteiligen darf der Arbeitgeber Dich wegen der Teilnahme am Streik nicht. Maßnahmen gegen einen rechtmäßigen Arbeitskampf erklärt Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG für rechtswidrig, und § 612a BGB verbietet Maßregelungen wegen zulässiger Rechtsausübung. Eine Kündigung wegen Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik ist deshalb unwirksam. Anders liegt es bei einem rechtswidrigen Streik: Dann kommen [Abmahnung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abmahnung/) und im Einzelfall eine Kündigung in Betracht.

Der Arbeitgeber darf mit Gegenmitteln reagieren. Eine Streikbruchprämie für Beschäftigte, die weiterarbeiten, hat das BAG grundsätzlich erlaubt (1 AZR 287/17). Leiharbeitnehmer darf er im bestreikten Betrieb nicht einsetzen, wenn sie die Arbeit Streikender übernehmen sollen (§ 11 Abs. 5 AÜG). Der [Betriebsrat](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsrat/) ist zur Neutralität verpflichtet (§ 74 Abs. 2 BetrVG).

## Was passiert mit Versicherung und Arbeitslosengeld?

In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft erhalten, solange Du Dich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befindest ([§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html)). Für andere Zweige der Sozialversicherung gilt die Beschäftigung ohne Entgelt höchstens einen Monat als fortbestehend (§ 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV).

Arbeitslosengeld gibt es für Streiktage nicht. Durch die Leistung darf nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden (§ 160 Abs. 1 SGB III). Wirst Du durch die Beteiligung an einem Streik arbeitslos, ruht der Anspruch bis zum Ende des Arbeitskampfes (§ 160 Abs. 2 SGB III).

## Wer darf nicht streiken?

Beamtinnen und Beamte haben kein Streikrecht. Das BVerfG hat das Streikverbot als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums bestätigt, auch für verbeamtete Lehrkräfte (Urteil vom 12.06.2018, 2 BvR 1738/12). Mehr dazu unter [Streikverbot für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/streikverbot-fuer-beamte/). Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen dagegen streiken.

Grenzen gibt es auch bei kirchlichen Arbeitgebern, die Tarifverträge nur mit absoluter Friedenspflicht und Schlichtung anbieten: Dort sind Streiks für Tarifforderungen unzulässig (BAG, Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 611/11).

## Aus der Praxis

Ver.di ruft die Tarifbeschäftigten eines Hamburger Krankenhauses nach dem Ablauf des Tarifvertrags zu einem eintägigen Warnstreik auf. Eine Pflegekraft legt die Arbeit nieder; ihr Kollege, ebenfalls angestellt, arbeitet weiter und erhält eine angekündigte Prämie. In der nächsten Abrechnung fehlt der Lohn für den Streiktag, außerdem enthält ihre Personalakte plötzlich einen Vermerk über „Arbeitsverweigerung“. Sie verlangt die Entfernung des Vermerks und beruft sich auf Art. 9 Abs. 3 GG und § 612a BGB. Ob die Prämie für den Kollegen zulässig war, misst sich an der Verhältnismäßigkeit; der Lohnabzug selbst entspricht der Rechtslage.

## Das Wichtigste in Kürze

- Streiks sind durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt; ein Streikgesetz gibt es nicht, die Regeln stammen vom BAG.
- Eine Streikforderung muss tariflich regelbar sein und die Friedenspflicht beachten, sonst ist der ganze Streik rechtswidrig (BAG, 26.07.2016, 1 AZR 160/14).
- Während der Teilnahme ruht die Arbeitspflicht, der Lohn entfällt; eine Kündigung wegen eines rechtmäßigen Streiks ist unwirksam (§ 612a BGB).
- Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt im rechtmäßigen Arbeitskampf erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Beamte dürfen nicht streiken (BVerfG, 12.06.2018, 2 BvR 1738/12).

## Häufige Fragen

### Wer zahlt bei einem Streik mein Gehalt?

Für die Stunden, in denen Du streikst, zahlt der Arbeitgeber nichts. Deine Arbeitspflicht ist suspendiert, und ohne Arbeit gibt es keinen Lohn. Gewerkschaften können ihren Mitgliedern Streikgeld zahlen; Höhe und Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Satzung, nicht aus einem Gesetz. Arbeitest Du weiter, behältst Du Deinen normalen Lohn. Arbeitslosengeld für Streiktage schließt § 160 SGB III aus.

### Darf ich streiken, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik setzt nach dem Gesetz keine Mitgliedschaft voraus; Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Koalitionsfreiheit für jedermann. Der Streik selbst muss aber von einer Gewerkschaft getragen sein und ein tarifliches Ziel verfolgen. Folgst Du als Nichtmitglied dem Aufruf, gelten für Dich dieselben Folgen: kein Lohn für die Streikzeit, Schutz vor Maßregelung nach § 612a BGB. Ob auch Nichtmitglieder Streikgeld bekommen, entscheidet die Gewerkschaft nach ihrer Satzung.

### Kann ich wegen der Teilnahme an einem Streik gekündigt werden?

Nicht wegen eines rechtmäßigen Streiks. Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG erklärt Maßnahmen gegen solche Arbeitskämpfe für rechtswidrig, und § 612a BGB verbietet Benachteiligungen wegen zulässiger Rechtsausübung. Eine darauf gestützte Kündigung wäre unwirksam. Riskant ist die Teilnahme an einem Streik ohne Gewerkschaftsaufruf oder an einem Streik, den ein Gericht untersagt hat. Dort sind Abmahnung und im Einzelfall eine Kündigung möglich. Gegen eine Kündigung läuft die Klagefrist von drei Wochen (§ 4 KSchG).

### Wie lange vorher muss ein Streik angekündigt werden?

Gar nicht, eine gesetzliche Ankündigungsfrist gibt es nicht. Ob die Gewerkschaft einen Streik vorher bekannt gibt, entscheidet sie selbst. Eine Grenze setzt allein der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den das BAG für alle Arbeitskampfmittel anwendet (1 AZR 287/17). Im Tarifvertrag oder in einer Schlichtungsvereinbarung können die Tarifparteien eigene Regeln zur Ankündigung oder zu Notdiensten treffen, die dann bindend sind.

### Wie lange darf ein Streik dauern?

Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Ein Streik kann Stunden, Tage oder auch unbefristet laufen, solange er verhältnismäßig bleibt und ein rechtmäßiges Ziel verfolgt. Er endet, wenn die Gewerkschaft ihn abbricht, sich die Parteien einigen oder ein Gericht ihn im Eilverfahren untersagt. Für Dich ist entscheidend, dass Deine Arbeitspflicht nur suspendiert ist, solange Du einem wirksamen Aufruf folgst. Danach musst Du Dich wieder zur Arbeit melden.

### Wie komme ich bei einem Streik im Nahverkehr zur Arbeit?

Das Risiko, wegen eines Bahn- oder Busstreiks nicht pünktlich zu sein, liegt in der Regel bei Dir. Ein allgemeiner Verkehrsstreik ist kein persönlicher Verhinderungsgrund im Sinne von § 616 BGB. Fällt Arbeitszeit aus, musst Du sie also meist nacharbeiten oder auf Lohn verzichten, wenn keine andere Absprache besteht. Sprich frühzeitig mit dem Arbeitgeber über Homeoffice, Gleitzeit oder einen Urlaubstag. Im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung kann etwas Günstigeres geregelt sein.

### Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?

Rechtlich keiner, ein Warnstreik ist ein kurzer Streik. Er findet meist während laufender Tarifverhandlungen statt und dauert wenige Stunden oder einen Tag. Auch der Warnstreik ist nur nach Ende der Friedenspflicht zulässig und muss eine tariflich regelbare Forderung unterstützen. Für die Beteiligten gelten dieselben Folgen: Die Arbeitspflicht ruht, der Lohn für diese Zeit entfällt, Maßregelungen sind verboten. Eine Urabstimmung schreibt kein Gesetz vor.

### Darf der Arbeitgeber während eines Streiks Leiharbeiter einsetzen?

Nur eingeschränkt. Nach § 11 Abs. 5 AÜG darf der Entleiher Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Eine Ausnahme gilt, wenn er sicherstellt, dass sie keine Tätigkeiten übernehmen, die bisher Streikende erledigt haben. Leiharbeitnehmer müssen in einem unmittelbar bestreikten Betrieb ohnehin nicht arbeiten; darauf muss der Verleiher sie hinweisen (§ 11 Abs. 5 Satz 3 und 4 AÜG). Eigene Beschäftigte darf der Arbeitgeber dagegen um freiwillige Mehrarbeit bitten.

### Bin ich während eines Streiks krankenversichert?

Ja, in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt Deine Mitgliedschaft erhalten, solange Du Dich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befindest (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Eine zeitliche Grenze nennt die Vorschrift nicht. Für die übrigen Versicherungszweige gilt die Beschäftigung ohne Entgelt nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV bis zu einem Monat als fortbestehend. Bei einem rechtswidrigen oder sehr langen Streik solltest Du den Versicherungsschutz bei Deiner Kasse klären.

### Was darf der Arbeitgeber gegen einen Streik tun?

Er darf versuchen, den Betrieb mit arbeitswilligen Beschäftigten weiterzuführen, und ihnen eine Streikbruchprämie zahlen; das hat das BAG grundsätzlich gebilligt (Urteil vom 14.08.2018, 1 AZR 287/17). Gegen einen rechtswidrigen Streik kann er beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen und unter Umständen Schadensersatz von der Gewerkschaft verlangen. Streikende benachteiligen, etwa bei Beförderungen oder durch Abmahnungen, darf er wegen eines rechtmäßigen Streiks nicht (§ 612a BGB).

### Dürfen Beamte streiken?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für Beamte als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG bestätigt (Urteil vom 12.06.2018, 2 BvR 1738/12). Die Entscheidung betraf verbeamtete Lehrkräfte, die an Warnstreiks teilgenommen hatten und disziplinarisch belangt wurden. Angestellte Lehrkräfte und andere Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen dagegen streiken. Eine Teilnahme von Beamten kann ein Dienstvergehen sein.

## Quellen

1. [Art. 9 GG Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 26.07.2016, 1 AZR 160/14 (Friedenspflicht, Streik der Vorfeldkontrolle)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-azr-160-14/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 14.08.2018, 1 AZR 287/17 (Streikbruchprämie, Verhältnismäßigkeit)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-azr-287-17/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 160 SGB III Ruhen bei Arbeitskämpfen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__160.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
6. [BVerfG, Urteil vom 12.06.2018, 2 BvR 1738/12 u. a. (Streikverbot für Beamte)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html), Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Tarifvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/tarifvertrag/)
- [Gewerkschaft](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/gewerkschaft/)
- [Streikverbot für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/streikverbot-fuer-beamte/)
- [Betriebsrat](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsrat/)
- [Abmahnung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abmahnung/)

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