# Sonderurlaub für Beamte

> **Kurz erklärt:** Sonderurlaub für Beamte ist eine Freistellung vom Dienst aus besonderem Anlass, zusätzlich zum Erholungsurlaub. Für Bundesbeamte regelt ihn die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) auf Grundlage von § 90 Abs. 1 BBG, für Landes- und Kommunalbeamte das Recht ihres Bundeslandes. Je nach Anlass wird die Besoldung fortgezahlt oder sie entfällt für die Dauer der Freistellung.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sonderurlaub-fuer-beamte/

## Welches Recht gilt für den Sonderurlaub für Beamte?

Sonderurlaub ist vom [Erholungsurlaub für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/erholungsurlaub-fuer-beamte/) zu trennen, der jährlich unter Fortzahlung der Bezüge zusteht (§ 44 BeamtStG, § 89 BBG). Sonderurlaub für Beamte gibt es nur für bestimmte Anlässe.

Welche Anlässe das sind, hängt vom Dienstherrn ab. Für Bundesbeamte ermächtigt [§ 90 Abs. 1 BBG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__90.html) die Bundesregierung, das per Verordnung zu regeln. Das ist die [Sonderurlaubsverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/), die nach ihrem § 1 nur für den Bund gilt. Landes- und Kommunalbeamte richten sich nach den Vorschriften ihres Landes, in Hamburg nach dem Hamburgischen Beamtengesetz und den darauf gestützten Verordnungen. Was in der Hansestadt sonst gilt, steht unter [Beamte in Hamburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamte-in-hamburg/).

Im Bund setzt jeder Sonderurlaub voraus, dass der Anlass nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden kann und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen (§ 3 SUrlV). Beantragen musst Du ihn unverzüglich, sobald der Anlass bekannt ist (§ 23 SUrlV). Notwendige Reisezeiten kommen hinzu (§ 4 SUrlV).

## Wie viele Tage Sonderurlaub für Beamte gibt es im Bund?

Die persönlichen Anlässe stehen in [§ 21 SUrlV](https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/__21.html). Die Besoldung läuft dabei weiter (Stand Oktober 2026):

| Anlass | Dauer |
|---|---|
| Niederkunft der Ehefrau, Lebenspartnerin oder Lebensgefährtin | 1 Arbeitstag |
| Tod von Ehepartner, Lebenspartner, Kind oder Elternteil | 2 Arbeitstage |
| Erkrankung eines Angehörigen im Haushalt | 1 Arbeitstag im Jahr |
| Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren | bis 8 Arbeitstage je Kind im Jahr |
| akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen | bis 9 Arbeitstage je Person |

Für das Jahr 2026 sind die Kinderkrankentage erhöht: bis zu 13 Arbeitstage je Kind, höchstens 30, für Alleinerziehende bis zu 26 je Kind, höchstens 60 (§ 21 Abs. 2 SUrlV). Für Arbeitnehmer gelten andere Regeln, siehe [Kinderkrankentage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kinderkrankentage/).

Dienstliche Anlässe regelt § 19 SUrlV: zwei Arbeitstage bei einem dienstlich veranlassten Wohnortwechsel und ein Arbeitstag zum 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläum.

## Wann gibt es Urlaub ohne Besoldung?

Liegt ein wichtiger Grund vor, kann im Bund Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung gewährt werden (§ 22 Abs. 1 SUrlV). Für mehr als drei Monate geht das nur in besonders begründeten Fällen und mit Genehmigung der obersten Dienstbehörde oder einer von ihr bestimmten Behörde. Dauert der unbezahlte Sonderurlaub höchstens einen Monat, bleibt die [Beihilfe](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beihilfe/) unberührt (§ 26 Abs. 3 SUrlV).

Davon zu trennen ist die familienbedingte Beurlaubung. Wer ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, hat im Bund Anspruch auf [unbezahlten Urlaub](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/unbezahlter-urlaub/) oder [Teilzeit für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-fuer-beamte/), ([§ 92 Abs. 1 BBG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__92.html)). Das gilt, soweit keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen. Zusammen mit Teilzeit unter der Hälfte darf das 15 Jahre nicht überschreiten, Ausnahmen sind in besonders begründeten Fällen möglich. Die Länder haben dazu eigene, ähnliche Vorschriften.

## Was kannst Du tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt. Bundesbeamte legen zunächst Widerspruch ein, bevor sie klagen (§ 126 Abs. 2 BBG). Für Landesbeamte sieht § 54 Abs. 2 BeamtStG ebenfalls ein Vorverfahren vor, ein Landesgesetz kann es aber ausschließen. Einzelheiten stehen unter [Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerspruchsverfahren-im-beamtenrecht/).

Sonderurlaub ist oft eilig. Bis über einen Widerspruch entschieden ist, kann der Anlass vorbei sein. Dann kommt eine [einstweilige Anordnung im Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einstweilige-anordnung-im-beamtenrecht/) nach § 123 VwGO in Betracht. Sie setzt voraus, dass Du den Anspruch und die Eilbedürftigkeit glaubhaft machst.

Auch ein bewilligter Sonderurlaub ist nicht in jedem Fall sicher. Im Bund ist die Genehmigung zu widerrufen, wenn zwingende dienstliche Gründe es erfordern oder der Urlaub zweckwidrig genutzt wird (§ 24 SUrlV).

## Aus der Praxis

Ein Beispiel aus dem Bundesdienst: Ein Beamter einer Bundesbehörde in Hamburg ist alleinerziehend, seine siebenjährige Tochter erkrankt im Herbst 2026 zum wiederholten Mal. Er hat in diesem Jahr bereits 20 Tage Sonderurlaub wegen Erkrankung des Kindes genommen. Nach der Sonderregel für 2026 stehen Alleinerziehenden bis zu 26 Arbeitstage je Kind zu, er beantragt deshalb weitere Tage mit ärztlicher Bescheinigung. Die Dienststelle prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Wäre er Landesbeamter in Hamburg, richtete sich der Anspruch nach Hamburger Landesrecht.

## Das Wichtigste in Kürze

- Für Bundesbeamte gilt die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), für Landes- und Kommunalbeamte das Recht ihres Bundeslandes.
- Bei Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil gibt es im Bund 2 Arbeitstage Sonderurlaub mit Besoldung (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 SUrlV).
- Kinderkrankentage im Bund 2026: bis 13 Arbeitstage je Kind, Alleinerziehende bis 26 (§ 21 Abs. 2 SUrlV).
- Unbezahlter Sonderurlaub über 3 Monate braucht einen besonders begründeten Fall (§ 22 Abs. 1 SUrlV).
- Bis zu 1 Monat unbezahlter Sonderurlaub lässt die Beihilfe unberührt (§ 26 Abs. 3 SUrlV).

## Häufige Fragen

### Bekommen Beamte Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit?

Im Bund nicht. Die Liste der persönlichen Anlässe in § 21 Abs. 1 SUrlV nennt die eigene Eheschließung nicht. Bundesbeamte nehmen für die Hochzeit deshalb Erholungsurlaub. Unter Umständen kommt Sonderurlaub aus wichtigem Grund nach § 22 SUrlV in Betracht, dann aber in der Regel ohne Besoldung. Für Landesbeamte kommt es auf das jeweilige Landesrecht an, das eigene Anlässe vorsehen kann.

### Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es für Beamte bei einem Todesfall?

Im Bund zwei Arbeitstage, wenn Ehepartner, Lebenspartner, ein Kind oder ein Elternteil stirbt (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 SUrlV). Die Besoldung wird fortgezahlt, notwendige Reisezeiten kommen nach § 4 SUrlV hinzu. Für andere Angehörige wie Geschwister oder Großeltern sieht die Verordnung keinen festen Anspruch vor. Landesbeamte müssen in die Vorschriften ihres Landes schauen, die Zahl der Tage kann abweichen.

### Gibt es Sonderurlaub für Beamte bei der Geburt eines Kindes?

Ja, im Bund einen Arbeitstag. § 21 Abs. 1 Nr. 1 SUrlV gewährt ihn bei der Niederkunft der Ehefrau, der Lebenspartnerin oder der Lebensgefährtin, die in eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Beamten lebt. Die Besoldung läuft weiter. Für längere Auszeiten nach der Geburt kommen Elternzeit oder eine familienbedingte Beurlaubung nach § 92 BBG in Betracht. Landesbeamte prüfen die Regelung ihres Landes.

### Gibt es Sonderurlaub für Beamte zur Pflege von Angehörigen?

Ja. Im Bund gibt es bis zu neun Arbeitstage je pflegebedürftiger Person, wenn in einer akuten Pflegesituation eine Pflege organisiert oder sichergestellt werden muss (§ 21 Abs. 1 Nr. 6 SUrlV). Eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit kann verlangt werden. Für längere Pflegephasen sieht das BBG Familienpflegezeit und familienbedingte Beurlaubung vor (§§ 92, 92a BBG). Die Länder haben eigene Regeln.

### Wird die Besoldung beim Sonderurlaub weitergezahlt?

Das hängt vom Anlass ab. Bei den persönlichen Anlässen des § 21 SUrlV, bei dienstlichen Anlässen nach § 19 SUrlV und etwa bei amtlichen Terminen nach § 5 SUrlV läuft die Besoldung weiter. Sonderurlaub aus sonstigem wichtigem Grund nach § 22 Abs. 1 SUrlV gibt es dagegen unter Wegfall der Besoldung. Ausnahmen mit Besoldung bedürfen der Zustimmung des Bundesinnenministeriums.

### Können Beamte unbezahlten Urlaub nehmen?

Ja, aber nicht frei nach Wunsch. Im Bund gibt es drei Wege. Der erste ist Sonderurlaub aus wichtigem Grund nach § 22 SUrlV. Der zweite ist die familienbedingte Beurlaubung für ein Kind unter 18 oder einen pflegebedürftigen Angehörigen nach § 92 BBG. Der dritte ist die arbeitsmarktpolitische Beurlaubung nach § 95 BBG. Für die familienbedingte Beurlaubung besteht ein Anspruch, wenn keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen.

### Bekommen Beamte Sonderurlaub für einen Umzug?

Nur bei einem dienstlich veranlassten Umzug. Im Bund gibt es zwei Arbeitstage für einen Wohnortwechsel aus dienstlichem Anlass und drei Arbeitstage für einen dienstlichen Umzug ins oder aus dem Ausland (§ 19 Abs. 1 SUrlV). Für einen privaten Umzug sieht die Verordnung keinen Sonderurlaub für Beamte vor, dafür ist Erholungsurlaub zu nehmen. Landesrecht kann andere Regeln enthalten.

### Gibt es Sonderurlaub für Beamte bei Fortbildungen?

Ja, im Bund bis zu fünf Arbeitstage je Kalenderjahr mit Besoldung, etwa für berufliche Aus- und Fortbildungen staatlicher oder kommunaler Stellen, die dienstlich nützlich sind (§ 9 Abs. 1 SUrlV). Für anerkannte staatspolitische Bildungsveranstaltungen sind es bis zu zehn Arbeitstage, frühestens wieder zwei Jahre nach dem letzten Mal (§ 9 Abs. 2 und 3 SUrlV). Für fremdsprachliche Fortbildung im Ausland kann es bis zu drei Monate geben.

### Wie beantragen Beamte Sonderurlaub?

Schriftlich oder über das Personalsystem der Dienststelle, und zwar unverzüglich, sobald der Anlass bekannt ist (§ 23 Satz 1 SUrlV). Für die persönlichen Anlässe genügt ein zeitnaher Antrag (§ 23 Satz 2 SUrlV), was etwa bei plötzlicher Erkrankung eines Kindes wichtig ist. Bescheinigungen wie ein ärztliches Attest solltest Du beifügen oder nachreichen. Bei Landesbeamten gelten die Verfahrensregeln des Landes.

### Bleibt die Beihilfe während eines unbezahlten Sonderurlaubs bestehen?

Im Bund bis zu einem Monat ja. Dauert der Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nicht länger als einen Monat, bleibt der Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge unberührt (§ 26 Abs. 3 SUrlV). Bei längeren Zeiten kann er entfallen, dann musst Du Dich selbst um den Krankenversicherungsschutz kümmern. Bei familienbedingter Beurlaubung nach § 92 BBG besteht dagegen ein Anspruch auf Krankheitsfürsorge (§ 92 Abs. 5 BBG).

## Quellen

1. [Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)](https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 21 SUrlV Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen](https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/__21.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 22 SUrlV Sonderurlaub in anderen Fällen](https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/__22.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 90 BBG Urlaub aus anderen Anlässen](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__90.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 92 BBG Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__92.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 44 BeamtStG Erholungsurlaub](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__44.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Sonderurlaub](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sonderurlaub/)
- [Erholungsurlaub für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/erholungsurlaub-fuer-beamte/)
- [Unbezahlter Urlaub](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/unbezahlter-urlaub/)
- [Teilzeit für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/teilzeit-fuer-beamte/)
- [Elternzeit für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/elternzeit-fuer-beamte/)
- [Beamte in Hamburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamte-in-hamburg/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
