# Ratenzahlung beim Bußgeld

> **Kurz erklärt:** Ratenzahlung beim Bußgeld bedeutet, dass Du eine Geldbuße in Teilbeträgen oder mit einer späteren Zahlungsfrist begleichen darfst. Grundlage ist § 18 OWiG, nach Rechtskraft entscheidet die Vollstreckungsbehörde nach § 93 OWiG. Voraussetzung ist, dass Dir die sofortige Zahlung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist. Fahrverbot und Punkte bleiben davon unberührt.

- Thema: [Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/bussgeldverfahren/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ratenzahlung-beim-bussgeld/

## Wann bekommst Du eine Ratenzahlung beim Bußgeld?

Nach [§ 18 OWiG](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__18.html) wird Dir eine Zahlungsfrist oder eine Zahlung in Teilbeträgen bewilligt, wenn Dir die sofortige Zahlung der [Geldbuße](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geldbusse/) nach Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist. Das Gesetz sagt „wird bewilligt“. Liegen die Voraussetzungen vor, hat die Behörde also keinen Spielraum, ob sie hilft, sondern nur, wie.

Für die Ratenzahlung beim Bußgeld sind Einkommen, laufende Ausgaben, Unterhaltspflichten und Schulden maßgeblich. Eine feste Einkommensgrenze nennt das Gesetz nicht. Die Behörde kann die Erleichterung schon im Bescheid gewähren. Dann verschiebt sich die Fälligkeit, auf die der Bescheid nach § 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG hinweist. Wie die normale [Zahlungsfrist beim Bußgeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zahlungsfrist-beim-bussgeld/) läuft, erklärt der eigene Beitrag.

## Wie stellst Du den Antrag auf Ratenzahlung beim Bußgeld und bei wem?

Ein Formular schreibt das OWiG nicht vor. Schreib an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, nenne das Aktenzeichen, schlag eine Monatsrate vor und leg Nachweise bei, etwa Gehaltsabrechnung, Mietvertrag oder Bescheid über Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).

Vor der Rechtskraft entscheidet die Bußgeldbehörde. Danach ist nach [§ 93 Abs. 1 OWiG](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__93.html) die Vollstreckungsbehörde zuständig. Das ist nach § 92 OWiG in der Regel dieselbe Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Die Entscheidung erfasst auch die Verfahrenskosten (§ 93 Abs. 3 OWiG).

Wichtig: Der Antrag ist kein [Einspruch gegen den Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-gegen-den-bussgeldbescheid/). Hältst Du den Vorwurf für falsch, muss der Einspruch trotzdem binnen zwei Wochen ab Zustellung eingehen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Lehnt die Vollstreckungsbehörde Raten ab, kannst Du nach § 103 Abs. 1 Nr. 2 OWiG das Gericht anrufen.

## Was passiert, wenn Du eine Rate nicht zahlst?

Die Behörde darf anordnen, dass die Ratenzahlung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig kommt (§ 18 Satz 2 OWiG). Dann ist der Rest auf einmal fällig. Die Vollstreckungsbehörde vermerkt das in der Akte und kann Dir nach § 93 Abs. 4 OWiG erneut Raten bewilligen.

Gezahlt werden muss trotzdem. Nach [§ 95 OWiG](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__95.html) wird zwei Wochen nach Fälligkeit beigetrieben, mehr dazu unter [Vollstreckung von Bußgeldern](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vollstreckung-von-bussgeldern/). Bleibt die Zahlung aus und hast Du Deine Zahlungsunfähigkeit nicht dargelegt, kann das Gericht [Erzwingungshaft](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/erzwingungshaft/) anordnen, bei einer Geldbuße höchstens sechs Wochen (§ 96 OWiG). Ergibt sich, dass Dir die sofortige Zahlung nicht zuzumuten ist, bewilligt das Gericht nach § 96 Abs. 2 OWiG selbst eine Zahlungserleichterung.

## Was ändert die Ratenzahlung nicht?

Die Ratenzahlung beim Bußgeld betrifft nur das Geld. Ein [Fahrverbot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/fahrverbot/) wird mit Rechtskraft nach § 25 StVG wirksam, auch wenn die Geldbuße noch nicht bezahlt ist. Die [Punkte in Flensburg](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/punkte-in-flensburg/) werden ebenfalls unabhängig davon eingetragen.

Eine Folge hat die Bewilligung aber: Solange sie gilt, ruht die [Vollstreckungsverjährung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vollstreckungsverjaehrung/) nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 OWiG. Die Verjährungsfrist von drei Jahren bei Geldbußen bis 1.000 Euro läuft in dieser Zeit also nicht weiter.

## Aus der Praxis

Ein Auszubildender aus Hamburg-Wilhelmsburg wird auf der A1 mit 27 km/h zu viel außerorts geblitzt. Der Bescheid lautet nach Abzug der Toleranz auf 150 Euro plus Gebühren und Auslagen. Den Vorwurf bestreitet er nicht, aber nach Miete und Fahrtkosten bleiben ihm kaum 100 Euro im Monat. Er schreibt der Bußgeldstelle, legt seine Ausbildungsvergütung und den Mietvertrag bei und schlägt Raten von 30 Euro vor. Ob die Behörde diese Höhe akzeptiert oder höhere Raten festsetzt, hängt von seinen Nachweisen ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ist Dir die sofortige Zahlung nicht zuzumuten, wird nach § 18 OWiG eine Zahlungsfrist oder Ratenzahlung bewilligt.
- Nach Rechtskraft entscheidet die Vollstreckungsbehörde über Raten (§ 93 Abs. 1 OWiG).
- Der Ratenantrag ersetzt nicht den Einspruch, der binnen zwei Wochen ab Zustellung eingehen muss (§ 67 OWiG).
- Bei verspäteter Rate kann die gesamte Restsumme fällig werden (§ 18 Satz 2 OWiG).
- Fahrverbot und Punkte bleiben trotz Ratenzahlung unverändert.

## Häufige Fragen

### Ist Ratenzahlung beim Bußgeld möglich?

Ja, wenn Dir die Zahlung auf einen Schlag nach Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist. § 18 OWiG sieht dann eine Zahlungsfrist oder Teilbeträge vor. Statt Raten kann die Behörde auch eine längere Zahlungsfrist bewilligen, eine feste Untergrenze nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, dass Du Deine Lage mit Belegen nachvollziehbar machst.

### Wie beantrage ich eine Ratenzahlung beim Bußgeld?

Mit einem formlosen Schreiben an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Nenne Aktenzeichen, Namen und Anschrift und schlag eine konkrete Monatsrate vor. Belege Einnahmen und feste Ausgaben, zum Beispiel mit Gehaltsabrechnung, Kontoauszug und Mietvertrag. Ein Musterbrief ersetzt die Nachweise nicht. Bewahre eine Kopie und einen Versandnachweis auf, falls später Fristen streitig werden.

### Fallen bei der Ratenzahlung beim Bußgeld Zinsen an?

§ 18 und § 93 OWiG sehen für bewilligte Teilzahlungen keine Zinsen vor. Kosten können aber entstehen, wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, etwa weil eine Rate ausbleibt. Deren Höhe richtet sich nach dem Vollstreckungsrecht des Bundes oder des jeweiligen Landes (§ 90 Abs. 1 OWiG). Pünktliche Raten sind deshalb auch finanziell der günstigste Weg.

### Kann die Bußgeldstelle die Ratenzahlung beim Bußgeld ablehnen?

Ja, wenn sie meint, dass Dir die sofortige Zahlung zuzumuten ist. Liegen die Voraussetzungen des § 18 OWiG dagegen vor, muss sie eine Erleichterung gewähren. Über die Höhe der Raten entscheidet sie nach Deinen Verhältnissen. Gegen Anordnungen der Vollstreckungsbehörde nach § 93 OWiG kannst Du nach § 103 Abs. 1 Nr. 2 OWiG das Gericht anrufen. Die Vollstreckung wird dadurch aber nicht automatisch gestoppt.

### Bekomme ich als Empfänger von Grundsicherungsgeld eine Ratenzahlung?

Ein Leistungsbezug spricht stark dafür, dass Dir die sofortige Zahlung nicht zuzumuten ist. Einen Automatismus gibt es aber nicht. Leg den Bewilligungsbescheid des Jobcenters bei und schlag eine Rate vor, die Du dauerhaft zahlen kannst. Nach § 17 Abs. 3 OWiG können die wirtschaftlichen Verhältnisse auch schon bei der Höhe der Geldbuße berücksichtigt werden, bei geringfügigen Verstößen aber in der Regel nicht.

### Wie hoch müssen die Raten beim Bußgeld sein?

Eine Mindestrate legt das Gesetz nicht fest. Die Behörde orientiert sich an dem, was Dir nach Abzug der notwendigen Ausgaben bleibt. Sie kann auch einen festen Zahlungstermin statt monatlicher Raten bestimmen. Schlag selbst eine realistische Rate vor. Belege Dein Angebot, damit die Behörde es nachvollziehen kann.

### Gilt das Fahrverbot auch, wenn ich das Bußgeld in Raten zahle?

Ja. Die Ratenzahlung beim Bußgeld betrifft nur die Geldbuße. Ein Fahrverbot wird nach § 25 Abs. 2 StVG wirksam, sobald der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens einen Monat nach Rechtskraft. Hattest Du in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot, gilt nach § 25 Abs. 3 StVG eine Frist von bis zu vier Monaten. Die Ratenzahlung verschiebt keinen dieser Termine.

### Was passiert, wenn ich eine Rate vergesse?

Hat die Behörde eine Verfallklausel nach § 18 Satz 2 OWiG angeordnet, entfällt die Ratenzahlung und der gesamte Rest wird fällig. Melde Dich dann sofort, bevor die Vollstreckung beginnt. Nach § 93 Abs. 4 OWiG kann die Vollstreckungsbehörde erneut Raten bewilligen. Wer schweigt, riskiert Beitreibung und im äußersten Fall einen Antrag auf Erzwingungshaft.

### Kann ich Einspruch einlegen und trotzdem Ratenzahlung beantragen?

Ja, beides schließt sich nicht aus. Mit dem Einspruch wird der Bescheid nicht rechtskräftig, eine Zahlungspflicht entsteht erst nach Abschluss des Verfahrens. Kommt es dann zu einer Geldbuße, kannst Du für diese Zahlungserleichterungen beantragen. Den Einspruch musst Du aber innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich einlegen. Ein Ratenantrag allein wahrt diese Frist nicht.

### Wird das Bußgeld bei geringem Einkommen reduziert?

Manchmal. Nach § 17 Abs. 3 OWiG kommen die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung der Geldbuße in Betracht. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie aber in der Regel unberücksichtigt. Bei den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs geht die Bußgeldkatalog-Verordnung von gewöhnlichen Tatumständen aus. Eine Absenkung muss deshalb im Einzelfall begründet werden, Ratenzahlung ist meist der einfachere Weg.

### Verjährt ein Bußgeld, während ich in Raten zahle?

Nein. Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 OWiG ruht die Vollstreckungsverjährung, solange eine Zahlungserleichterung bewilligt ist. Die Frist von drei Jahren bei Geldbußen bis 1.000 Euro und fünf Jahren darüber steht in dieser Zeit still. Auf ein Auslaufen der Verjährung zu setzen, lohnt sich bei laufenden Raten deshalb nicht.

## Quellen

1. [§ 18 OWiG Zahlungserleichterungen](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__18.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 93 OWiG Zahlungserleichterungen nach Rechtskraft](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__93.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 95 OWiG Beitreibung der Geldbuße](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__95.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 96 OWiG Anordnung von Erzwingungshaft](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 34 OWiG Vollstreckungsverjährung](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__34.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 103 OWiG Gerichtliche Entscheidung](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__103.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Zahlungsfrist beim Bußgeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zahlungsfrist-beim-bussgeld/)
- [Vollstreckung von Bußgeldern](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vollstreckung-von-bussgeldern/)
- [Erzwingungshaft](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/erzwingungshaft/)
- [Bußgeld nicht bezahlt](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeld-nicht-bezahlt/)
- [Geldbuße](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/geldbusse/)
- [Vollstreckungsverjährung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vollstreckungsverjaehrung/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
