# Neutralitätspflicht

> **Kurz erklärt:** Die Neutralitätspflicht verlangt von Beamten, ihr Amt unparteiisch und gerecht zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Sie steht für Landesbeamte in § 33 Abs. 1 BeamtStG, im Bund in § 60 BBG. Bei politischer Betätigung gilt zusätzlich ein Mäßigungsgebot. Ein Verstoß kann ein Dienstvergehen sein und disziplinarisch verfolgt werden.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/neutralitaetspflicht/

## Was bedeutet die Neutralitätspflicht für Beamte?

Der Kern steht in einem Satz: Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. So formulieren es [§ 33 Abs. 1 BeamtStG](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamtenstatusgesetz-beamtstg/) für Landes- und Kommunalbeamte und wortgleich [§ 60 Abs. 1 BBG](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bundesbeamtengesetz-bbg/) für den Bund. In Hamburg gilt das BeamtStG unmittelbar.

Neutralitätspflicht heißt nicht meinungslos. Das Gesetz verbietet weder eine politische Überzeugung noch die Mitgliedschaft in einer Partei. Die Neutralitätspflicht verlangt, dass private Ansichten die Amtsführung nicht steuern. Getrennt davon steht die [Verfassungstreuepflicht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verfassungstreuepflicht/) in § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG: Gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gibt es keine Neutralität.

## Wie weit reicht das Mäßigungsgebot bei politischen Äußerungen?

Bei politischer Betätigung müssen Beamte die Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung und den Pflichten ihres Amtes ergibt (§ 33 Abs. 2 BeamtStG, im Bund § 60 Abs. 2 BBG). Mehr dazu beim [Mäßigungsgebot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/maessigungsgebot/). Das BVerwG hat die Grenzen im Urteil vom 31.08.2017 (2 A 6.15) gezogen. Kritik an der Regierung ist auch im Dienst unter Kollegen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unzulässig wird sie, wenn sie Zweifel weckt, ob der Beamte loyal und neutral gegenüber jedermann handelt, oder wenn Häufigkeit und Intensität den Dienstbetrieb beeinträchtigen. Im Fall eines BND-Beamten bestätigte das Gericht eine Kürzung der Dienstbezüge um ein Zehntel, verkürzte sie aber auf drei Monate.

Für Äußerungen im Netz gelten dieselben Maßstäbe; Einzelheiten unter [Social Media für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/social-media-fuer-beamte/).

## Was gilt für Kleidung, Symbole und religiöse Zeichen?

Seit der Neufassung von § 34 Abs. 2 BeamtStG und § 61 Abs. 2 BBG regelt das Gesetz das [äußere Erscheinungsbild](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/aeusseres-erscheinungsbild-von-beamten/) ausdrücklich. Kleidungsstücke, Schmuck, Symbole und sichtbare [Tätowierungen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/taetowierungen-bei-beamten/) können eingeschränkt werden, soweit Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder vertrauenswürdiges Verhalten es erfordern. Religiös oder weltanschaulich geprägte Merkmale dürfen nur untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen. Gesichtsverhüllung im Dienst ist unzulässig, außer aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen.

Das BVerfG unterscheidet nach Bereichen. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen ist unverhältnismäßig; nötig ist eine hinreichend konkrete Gefahr für Schulfrieden oder Neutralität (Beschluss vom 27.01.2015, 1 BvR 471/10). In der Justiz tritt der Staat dagegen klassisch hoheitlich auf. Dort hielt das Gericht das Verbot für eine Rechtsreferendarin in Hessen für zulässig und wies die Verfassungsbeschwerde zurück (Beschluss vom 14.01.2020, 2 BvR 1333/17).

## Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht?

Wer die Neutralitätspflicht schuldhaft verletzt, begeht ein [Dienstvergehen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstvergehen/) nach § 47 Abs. 1 BeamtStG, im Bund nach § 77 BBG. Die Antwort ist ein [Disziplinarverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/disziplinarverfahren/) nach dem jeweiligen Landes- oder Bundesdisziplinargesetz. Bei einem Verstoß gegen die Neutralitätspflicht reicht die Bandbreite vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst; welche Maßnahme angemessen ist, hängt von Schwere, Dauer und Amt ab.

## Aus der Praxis

Ein Sachbearbeiter einer Hamburger Bezirksverwaltung postet über Monate unter Klarnamen scharfe Beiträge gegen eine Senatorin seiner Behörde, teils mit Bezug auf konkrete Verwaltungsvorgänge. Kolleginnen melden die Beiträge, der Dienstherr leitet ein Disziplinarverfahren ein. Im Raum stehen § 33 Abs. 2 BeamtStG und die Verschwiegenheitspflicht. Der Beamte beruft sich auf seine Meinungsfreiheit und darauf, privat gehandelt zu haben. Wie das Verfahren ausgeht, hängt von Tonlage, Häufigkeit, Dienstbezug und Reichweite der Beiträge ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei (§ 33 Abs. 1 BeamtStG, § 60 Abs. 1 BBG).
- Bei politischer Betätigung gilt Mäßigung und Zurückhaltung (§ 33 Abs. 2 BeamtStG), auch außerhalb des Dienstes.
- Kritik an der Regierung ist zulässig, solange Loyalität, Neutralität und Dienstbetrieb nicht leiden (BVerwG 2 A 6.15).
- Religiöse Zeichen dürfen nur bei objektiver Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung untersagt werden (§ 34 Abs. 2 BeamtStG).
- Ein schuldhafter Verstoß ist ein Dienstvergehen nach § 47 BeamtStG oder § 77 BBG.

## Häufige Fragen

### Wo ist die Neutralitätspflicht für Beamte geregelt?

Für Beamte der Länder und Kommunen steht sie in § 33 Abs. 1 BeamtStG, für Bundesbeamte wortgleich in § 60 Abs. 1 BBG. Das Mäßigungsgebot bei politischer Betätigung folgt jeweils im zweiten Absatz. Regeln zum Erscheinungsbild ergänzen § 34 Abs. 2 BeamtStG und § 61 Abs. 2 BBG.

### Dürfen Beamte Mitglied in einer Partei sein?

Ja. Weder die Neutralitätspflicht im BeamtStG noch im BBG verbietet eine Parteimitgliedschaft. Verlangt werden Mäßigung bei politischer Betätigung und eine unparteiische Amtsführung. Eine eigene Grenze zieht die Verfassungstreuepflicht: Beamte müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für sie eintreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG). Ob ein Engagement in einer bestimmten Partei damit kollidiert, hängt vom konkreten Verhalten des Beamten ab.

### Was passiert, wenn ein Beamter gegen die Neutralitätspflicht verstößt?

Ein schuldhafter Verstoß ist ein Dienstvergehen nach § 47 Abs. 1 BeamtStG oder im Bund nach § 77 Abs. 1 BBG. Der Dienstherr leitet dann ein Disziplinarverfahren ein. Mögliche Maßnahmen reichen vom Verweis über Geldbuße und Kürzung der Dienstbezüge bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Im Fall BVerwG 2 A 6.15 blieb es bei einer Kürzung der Bezüge um ein Zehntel für drei Monate.

### Dürfen Beamte die Regierung kritisieren?

Ja, in Grenzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 31.08.2017 (2 A 6.15) festgehalten, dass die Meinungsfreiheit auch Kritik an der Regierung im Gespräch mit Kollegen erlaubt. Die Grenze ist überschritten, wenn die Art der Kritik Zweifel an Loyalität und neutraler Amtsführung weckt oder wenn Häufigkeit und Intensität den Dienstbetrieb stören. Entscheidend ist eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

### Gilt die Neutralitätspflicht auch in der Freizeit?

Die Neutralitätspflicht als Pflicht zur unparteiischen Amtsführung betrifft die Ausübung des Amtes. Das Mäßigungsgebot in § 33 Abs. 2 BeamtStG knüpft dagegen an jede politische Betätigung an, also auch an Äußerungen außerhalb des Dienstes. Zusätzlich verlangt § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, dass das Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die der Beruf erfordert.

### Dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen?

Ein pauschales gesetzliches Verbot ist nach dem Bundesverfassungsgericht unverhältnismäßig. Im Beschluss vom 27.01.2015 (1 BvR 471/10) verlangte es für Lehrkräfte an öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität. Die Länder regeln die Einzelheiten selbst. Für alle Beamten gilt seit der Neufassung § 34 Abs. 2 Satz 4 BeamtStG mit dem Maßstab der objektiven Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung.

### Gilt die Neutralitätspflicht auch für Angestellte im öffentlichen Dienst?

Die Neutralitätspflicht nach BeamtStG und BBG gilt nur für Beamte. Tarifbeschäftigte unterliegen den Pflichten aus ihrem Arbeitsvertrag, dem anwendbaren Tarifvertrag und der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB. Welche Zurückhaltung daraus folgt, hängt von der konkreten Tätigkeit ab, etwa davon, ob Du nach außen für die Behörde auftrittst. Eine Pflicht in gleichem Umfang wie bei Beamten ergibt sich daraus nicht automatisch.

### Was ist der Unterschied zwischen Neutralitätspflicht und Mäßigungsgebot?

Die Neutralitätspflicht betrifft die Amtsführung: Du entscheidest unparteiisch und ohne Rücksicht auf Parteien (§ 33 Abs. 1 Satz 1 und 2 BeamtStG). Das Mäßigungsgebot betrifft die politische Betätigung als Person: Äußerungen und Engagement müssen Rücksicht auf Stellung und Amt nehmen (§ 33 Abs. 2 BeamtStG). Beide Pflichten greifen ineinander, sind aber getrennt zu prüfen.

### Dürfen Beamte sich in sozialen Medien politisch äußern?

Grundrechtlich ja, beamtenrechtlich mit Zurückhaltung. Für Beiträge im Netz gelten dieselben Maßstäbe wie für Äußerungen im Dienst oder auf einer Versammlung: Mäßigung nach § 33 Abs. 2 BeamtStG, Verschwiegenheit nach § 37 BeamtStG und vertrauenswürdiges Verhalten nach § 34 Abs. 1 BeamtStG. Heikel sind Beiträge mit Bezug auf das eigene Amt, die eigene Behörde oder interne Vorgänge.

### Dürfen Richter und Referendare religiöse Symbole tragen?

Für die Justiz hat das Bundesverfassungsgericht strengere Maßstäbe zugelassen. Im Beschluss vom 14.01.2020 (2 BvR 1333/17) hielt es das Verbot für eine hessische Rechtsreferendarin, bei hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, für verfassungsgemäß. Begründet wurde das mit der Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Die Entscheidung über solche Regeln liegt beim jeweiligen Gesetzgeber.

### Müssen Beamte im Wahlkampf neutral bleiben?

Im Amt ja. Wer dienstlich handelt, darf weder für noch gegen eine Partei Partei ergreifen (§ 33 Abs. 1 BeamtStG, § 60 Abs. 1 BBG). Als Privatperson darfst Du Dich engagieren, auch als Kandidat, musst aber Mäßigung wahren und dienstliche Mittel und Informationen außen vor lassen. Auch ein Wahlkampfengagement in der Freizeit bleibt an § 33 Abs. 2 BeamtStG gebunden.

## Quellen

1. [§ 33 BeamtStG Grundpflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 34 BeamtStG Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__34.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 60 BBG Grundpflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__60.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
4. [BVerwG, Urteil vom 31.08.2017, 2 A 6.15 (Mäßigungsgebot, politische Meinungsäußerung)](https://www.bverwg.de/310817U2A6.15.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 28.10.2026
5. [BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020, 2 BvR 1333/17 (Kopftuch Rechtsreferendarin)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.html), Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 28.10.2026
6. [BVerfG, Beschluss vom 27.01.2015, 1 BvR 471/10 (Kopftuch Lehrkräfte)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html), Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Mäßigungsgebot](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/maessigungsgebot/)
- [Verfassungstreuepflicht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verfassungstreuepflicht/)
- [Äußeres Erscheinungsbild von Beamten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/aeusseres-erscheinungsbild-von-beamten/)
- [Social Media für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/social-media-fuer-beamte/)
- [Dienstvergehen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/dienstvergehen/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
