# Nachversicherung

> **Kurz erklärt:** Die Nachversicherung sorgt dafür, dass Beamte, Richter und Soldaten, die ohne Anspruch auf Versorgung ausscheiden, für ihre Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden. Geregelt ist sie in § 8 Abs. 2 und §§ 181 bis 186 SGB VI. Die Beiträge trägt allein der frühere Dienstherr; sie gelten als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge.

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nachversicherung/

## Wann wird ein Beamter nachversichert?

Beamte sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, weil ihr Dienstherr sie im Alter versorgt. Fällt diese Versorgung weg, greift [§ 8 Abs. 2 SGB VI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__8.html): Nachversichert werden Beamte auf Lebenszeit, auf Zeit und auf Probe, ein [Beamter auf Widerruf](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-widerruf/) im Vorbereitungsdienst sowie Richter und Soldaten, wenn sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheiden oder diese verlieren. Typische Fälle sind die [Entlassung auf eigenen Antrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entlassung-auf-eigenen-antrag/), das Ende des Referendariats, die [Entfernung aus dem Beamtenverhältnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entfernung-aus-dem-beamtenverhaeltnis/) und der [Verlust der Beamtenrechte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verlust-der-beamtenrechte/) nach einer Straftat.

Die Nachversicherung folgt dem SGB VI; es ist Bundesrecht und gilt für Bundes- wie Landesbeamte gleichermaßen. Ob statt der Nachversicherung ein Altersgeld gewählt werden kann, regelt für Landes- und Kommunalbeamte das Recht des jeweiligen Bundeslandes, in Hamburg also das Hamburgische Beamtenrecht.

## Wer zahlt die Nachversicherung, und wie wird sie berechnet?

Die Beiträge trägt allein der frühere Dienstherr ([§ 181 Abs. 5 SGB VI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__181.html)); einen Arbeitnehmeranteil zahlst Du nicht. Grundlage der Nachversicherung sind Deine beitragspflichtigen Einnahmen im Nachversicherungszeitraum bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Mindestens angesetzt werden 40 Prozent der Bezugsgröße, für Ausbildungszeiten die Hälfte davon (§ 181 Abs. 3 SGB VI). Die Werte werden auf das Zahlungsjahr hochgerechnet (§ 181 Abs. 4 SGB VI).

Fällig sind die Beiträge, sobald die Voraussetzungen vorliegen; säumig ist der Dienstherr drei Monate danach (§ 184 Abs. 1 SGB VI). Er zahlt direkt an die Rentenversicherung und stellt Dir eine Nachversicherungsbescheinigung aus (§ 185 Abs. 1 und 3 SGB VI). Die Beiträge gelten als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge (§ 185 Abs. 2 SGB VI) und zählen etwa für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nach § 50 Abs. 1 SGB VI.

## Wann wird die Nachversicherung aufgeschoben?

Nach § 184 Abs. 2 SGB VI zahlt der Dienstherr noch nicht, wenn Du die Beschäftigung nach einer begrenzten Unterbrechung voraussichtlich wieder aufnimmst, wenn Du sofort oder innerhalb von zwei Jahren eine andere versicherungsfreie Beschäftigung mit Versorgungsanwartschaft beginnst und die Zeit dort angerechnet wird, oder wenn eine gleichwertige widerrufliche Versorgung gezahlt wird. Über den Aufschub entscheidet der Dienstherr und erteilt Dir eine Aufschubbescheinigung (§ 184 Abs. 3 und 4 SGB VI). Wechselst Du etwa nach dem Referendariat direkt in ein neues Beamtenverhältnis, lohnt ein Blick in diese Bescheinigung.

## Welche Nachteile hat die Nachversicherung, und gibt es Alternativen?

Die Rente aus der Nachversicherung kann deutlich niedriger ausfallen als die [Beamtenversorgung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamtenversorgung/). Der EuGH hat darin einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit gesehen, wenn ein Beamter ausscheidet, um in einem anderen EU-Staat zu arbeiten, und die Nachversicherung niedriger ausfällt als das Ruhegehalt (Urteil vom 13.07.2016, C-187/15, Pöpperl).

Im Bund können entlassene Lebenszeitbeamte stattdessen [Altersgeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/altersgeld/) wählen, wenn sie das vor dem Ende erklären (§ 1 Abs. 1 AltGG). Nötig sind mindestens fünf Jahre altersgeldfähige Dienstzeit, davon vier im Bundesdienst (§ 3 Abs. 1 AltGG). Das Altersgeld darf nicht niedriger sein als die Rente aus der Nachversicherung (§ 7 Abs. 5 AltGG). Ob Dein Bundesland statt der Nachversicherung ein Altersgeld kennt, ergibt sich aus dem Landesrecht.

## Aus der Praxis

Ein Lehrer auf Lebenszeit kündigt nach neun Jahren den Hamburger Schuldienst, um an eine Privatschule zu wechseln. Ein Ruhegehalt erhält er dadurch nicht. Seine Dienstbehörde meldet die Nachversicherung, und die Rentenversicherung bucht neun Jahre Pflichtbeiträge auf sein Konto, bezahlt allein vom früheren Dienstherrn. In seiner Renteninformation sieht er einen deutlich niedrigeren Betrag, als ihm als Ruhegehalt zugestanden hätte. Ob er statt der Nachversicherung ein Altersgeld hätte wählen können, richtet sich nach Hamburger Landesrecht und hätte er vor der Entlassung klären müssen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Nachversichert wird, wer als Beamter, Richter oder Soldat ohne Anspruch auf Versorgung ausscheidet (§ 8 Abs. 2 SGB VI).
- Die Beiträge trägt allein der frühere Dienstherr, berechnet aus den Bezügen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 181 Abs. 2 und 5 SGB VI).
- Die Beiträge gelten als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge und zählen für die fünfjährige Wartezeit (§ 185 Abs. 2, § 50 Abs. 1 SGB VI).
- Bei Wechsel in eine andere versorgte Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren wird die Zahlung aufgeschoben (§ 184 Abs. 2 SGB VI).
- Im Bund kann statt der Nachversicherung Altersgeld gewählt werden, nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit (§§ 1, 3 AltGG).

## Häufige Fragen

### Wer zahlt die Nachversicherung bei Beamten?

Allein der frühere Dienstherr. Nach § 181 Abs. 5 SGB VI tragen die Arbeitgeber die Beiträge, also Bund, Land oder Kommune. Du musst weder einen Arbeitnehmeranteil nachzahlen noch etwas beantragen; der Dienstherr meldet und zahlt direkt an die Rentenversicherung (§ 185 Abs. 1 SGB VI). Danach erhältst Du eine Nachversicherungsbescheinigung über Zeitraum und zugrunde gelegte Einnahmen.

### Wann wird ein Beamter nachversichert?

Wenn er aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne einen Anspruch oder eine Anwartschaft auf Versorgung zu haben, oder diese verliert, und kein Aufschubgrund besteht (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Das betrifft etwa die Entlassung auf eigenen Antrag, das Ende des Vorbereitungsdienstes, die Entfernung aus dem Dienst und den Verlust der Beamtenrechte nach einer Verurteilung.

### Wie hoch ist die Nachversicherung?

Berechnet werden die Beiträge aus Deinen beitragspflichtigen Bezügen im Nachversicherungszeitraum bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, mindestens aus 40 Prozent der Bezugsgröße (§ 181 Abs. 2 und 3 SGB VI). Die Werte werden auf das Zahlungsjahr hochgerechnet, und es gilt der Beitragssatz zum Zahlungszeitpunkt (§ 181 Abs. 1 und 4 SGB VI). Wie viel Rente daraus folgt, zeigt Deine Renteninformation.

### Werden Beamte auf Widerruf nachversichert?

Ja. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nennt Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ausdrücklich. Wer nach dem Referendariat oder Anwärterdienst nicht übernommen wird, wird deshalb für die Ausbildungszeit nachversichert. Mindestbemessungsgrundlage ist für Ausbildungszeiten die Hälfte von 40 Prozent der Bezugsgröße (§ 181 Abs. 3 SGB VI). Folgt direkt ein neues Beamtenverhältnis, wird die Zahlung in der Regel aufgeschoben.

### Was bedeutet Aufschub der Nachversicherung?

Der Dienstherr zahlt die Beiträge vorerst nicht, weil die Zeit voraussichtlich in einer anderen Versorgung berücksichtigt wird. Gründe nennt § 184 Abs. 2 SGB VI, etwa eine neue versicherungsfreie Beschäftigung mit Versorgungsanwartschaft innerhalb von zwei Jahren. Du erhältst dann eine Aufschubbescheinigung (§ 184 Abs. 4 SGB VI). Endet auch die neue Beschäftigung ohne Versorgung, wird für beide Zeiten nachversichert.

### Zählt die Nachversicherung für die Wartezeit der Rente?

Ja. Die nachgezahlten Beiträge gelten nach § 185 Abs. 2 SGB VI als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge. Sie zählen deshalb wie normale Beitragszeiten, auch für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nach § 50 Abs. 1 SGB VI, die Du für die Regelaltersrente brauchst. Nachversicherte stehen versicherungspflichtig Beschäftigten gleich (§ 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).

### Welche Nachteile hat die Nachversicherung?

Die Rente fällt oft niedriger aus als das Ruhegehalt, das Du bei Verbleib im Dienst erreicht hättest. Der EuGH hat 2016 im Fall Pöpperl (C-187/15) entschieden, dass dieser Nachteil gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt, wenn jemand für eine Stelle in einem anderen EU-Staat ausscheidet.

### Was ist besser: Altersgeld oder Nachversicherung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Im Bund ist das Altersgeld nach § 7 Abs. 5 AltGG mindestens so hoch wie die Rente aus der Nachversicherung, setzt aber fünf Jahre Dienstzeit, davon vier im Bund, und eine Erklärung vor dem Ausscheiden voraus (§§ 1, 3 AltGG). Für Landesbeamte entscheidet das Landesrecht, ob es diese Wahl überhaupt gibt. Lass die Optionen vor der Entlassung durchrechnen.

### Kann man die Nachversicherung rückgängig machen?

In aller Regel nicht. Einen Widerruf der Zahlung sieht § 185 Abs. 2a SGB VI nur für frühere Soldaten auf Zeit vor, die innerhalb eines Jahres wieder in eine versorgte Beschäftigung wechseln. Im Bund entfällt der Anspruch auf Altersgeld, sobald die Nachversicherung durchgeführt ist (§ 3 Abs. 6 AltGG). Die Wahl muss deshalb vor dem Ausscheiden fallen.

### Was passiert mit der Versorgung bei Entfernung aus dem Dienst?

Wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, verliert seine Versorgungsanwartschaft. Für die Dienstzeit wird er deshalb nach § 8 Abs. 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge zahlt der frühere Dienstherr. Statt einer Pension gibt es im Alter also eine Rente aus der Nachversicherung, die in der Regel niedriger ist.

## Quellen

1. [§ 8 SGB VI Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__8.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 181 SGB VI Berechnung und Tragung der Nachversicherungsbeiträge](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__181.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 184 SGB VI Fälligkeit der Beiträge und Aufschub](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__184.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 185 SGB VI Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__185.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 28.10.2026
5. [§ 7 AltGG Höhe des Altersgelds (Bund)](https://www.gesetze-im-internet.de/altgg/__7.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 28.10.2026
6. [EuGH, Urteil vom 13.07.2016, C-187/15 (Pöpperl)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62015CJ0187), Gerichtshof der Europäischen Union (EUR-Lex), abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Altersgeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/altersgeld/)
- [Beamtenversorgung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamtenversorgung/)
- [Entlassung auf eigenen Antrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entlassung-auf-eigenen-antrag/)
- [Beamter auf Widerruf](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-widerruf/)
- [Entfernung aus dem Beamtenverhältnis](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entfernung-aus-dem-beamtenverhaeltnis/)
- [Verlust der Beamtenrechte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verlust-der-beamtenrechte/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
