# Muster für den Einspruch

> **Kurz erklärt:** Ein Muster für den Einspruch ist eine Vorlage, mit der Du gegen einen Bußgeldbescheid vorgehst. Rechtsgrundlage ist § 67 OWiG: Der Einspruch geht schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, eine Begründung schreibt das Gesetz nicht vor.

- Thema: [Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/bussgeldverfahren/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/muster-fuer-den-einspruch/

## Was muss in einem Muster für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stehen?

Weniger, als viele denken. [§ 67 Abs. 1 OWiG](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html) verlangt nur, dass der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingeht, die den [Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/bussgeldbescheid/) erlassen hat. Eine bestimmte Formel gibt es auch für das Muster für den Einspruch nicht. Ein brauchbares Muster enthält diese Bausteine:

- Name und Anschrift des Betroffenen
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids
- den Satz *„Gegen den Bußgeldbescheid vom … (Aktenzeichen …) lege ich Einspruch ein.“*
- Ort, Datum und Deine Unterschrift

Schreibst Du versehentlich „Widerspruch“, schadet das nicht. Über § 67 Abs. 1 Satz 2 OWiG gilt § 300 StPO: Ein Irrtum in der Bezeichnung des Rechtsbehelfs ist unschädlich. Willst Du nur einen Teil angreifen, etwa das Fahrverbot, erlaubt § 67 Abs. 2 OWiG die [Beschränkung des Einspruchs](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beschraenkung-des-einspruchs/) auf bestimmte Beschwerdepunkte.

## Wie reichst Du das Muster für den Einspruch fristgerecht ein?

Die [Einspruchsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruchsfrist/) beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Sie endet nach § 43 Abs. 1 StPO (über § 46 Abs. 1 OWiG) mit Ablauf des Wochentags, der dem Zustelltag entspricht. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, läuft die Frist bis zum Ende des nächsten Werktags (§ 43 Abs. 2 StPO). Entscheidend ist der Eingang bei der Behörde, nicht das Datum auf Deinem Schreiben.

Sicher sind ein unterschriebener Brief mit Zugangsnachweis oder ein Fax mit Sendebericht. Bei elektronischer Einreichung verweist § 110c OWiG auf [§ 32a StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__32a.html): Nötig ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg. Eine einfache E-Mail erfüllt das nicht ohne Weiteres, mehr dazu unter [Einspruch per E-Mail](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-per-e-mail/). Hast Du die Frist ohne Verschulden verpasst, hilft nur die [Wiedereinsetzung in den vorigen Stand](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand/): Der Antrag muss binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, der Einspruch ist darin nachzuholen (§ 52 OWiG, §§ 44, 45 StPO).

## Braucht der Einspruch eine Begründung?

Nein. Viele Muster enthalten deshalb nur den Einspruch und einen Antrag auf [Akteneinsicht im Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/akteneinsicht-im-bussgeldverfahren/). Nach § 49 Abs. 1 OWiG gewährt die Behörde dem Betroffenen auf Antrag Einsicht, soweit der Untersuchungszweck und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Erst mit Messprotokoll, Beweisfoto und Eichschein lässt sich sagen, ob es Ansatzpunkte gibt.

Nach dem Einspruch beginnt das [Zwischenverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zwischenverfahren/). Die Behörde prüft nach [§ 69 Abs. 2 OWiG](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__69.html), ob sie den Bescheid aufrechterhält oder zurücknimmt. Sie kann Dir eine Frist setzen, Dich zu Entlastungsbeweisen zu äußern. Dabei muss sie Dich darauf hinweisen, dass Du nicht zur Sache aussagen musst. Hält sie am Bescheid fest, gibt sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab (§ 69 Abs. 3 OWiG). Eine Begründung kann also auch bei einem Muster für den Einspruch nachgereicht werden, wenn sie sinnvoll ist.

## Welche Risiken hat ein Einspruch und kannst Du ihn zurücknehmen?

Ein Muster für den Einspruch ersetzt keine Prüfung der Akte. Kommt es zur Hauptverhandlung, ist das Gericht an den Bescheid nicht gebunden (§ 71 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 411 Abs. 4 StPO). Eine [Verböserung nach Einspruch](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verboeserung-nach-einspruch/) ist dann möglich, etwa bei Vorsatz statt Fahrlässigkeit. Entscheidet das Gericht dagegen ohne Hauptverhandlung durch Beschluss, darf es nach § 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG nicht zu Deinem Nachteil abweichen.

Die [Rücknahme des Einspruchs](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ruecknahme-des-einspruchs/) ist bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug möglich (§ 411 Abs. 3 StPO). Nach Beginn der Hauptverhandlung braucht sie die Zustimmung der Staatsanwaltschaft, außer diese nimmt an der Verhandlung nicht teil (§ 303 StPO, § 75 Abs. 2 OWiG). Steht ein Fahrverbot im Raum, hängt davon für Berufskraftfahrer oft mehr ab als das Bußgeld, bis hin zur [Kündigung wegen Verlust des Führerscheins](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-verlust-des-fuehrerscheins/).

## Aus der Praxis

So kann es aussehen: Ein Lieferfahrer aus Wandsbek erhält einen Bußgeldbescheid wegen 33 km/h zu viel innerorts, verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Zugestellt wurde am Donnerstag, die Frist endet also am Donnerstag zwei Wochen später. Er nutzt ein schlichtes Muster: Aktenzeichen, Einspruchssatz, Antrag auf Akteneinsicht, Unterschrift. Das Schreiben schickt er am Montag per Fax an die Bußgeldstelle und bewahrt den Sendebericht auf. Nach Eingang der Akte zeigt sich, ob die Messung angreifbar ist oder ob er den Einspruch auf das Fahrverbot beschränkt. Der Ausgang hängt vom Akteninhalt ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Der Einspruch muss binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG).
- Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben; eine falsche Bezeichnung wie „Widerspruch“ schadet nicht (§ 300 StPO).
- Eine einfache E-Mail genügt der Form in der Regel nicht; elektronisch braucht es eine qualifizierte Signatur oder einen sicheren Übermittlungsweg (§ 110c OWiG, § 32a StPO).
- Im Beschlussverfahren gilt das Verschlechterungsverbot (§ 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG), nach Hauptverhandlung nicht.
- Zurücknehmen kannst Du den Einspruch bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug (§ 411 Abs. 3 StPO).

## Häufige Fragen

### Wie schreibe ich einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Kurz und eindeutig. Nenne Name, Anschrift, Aktenzeichen und Datum des Bescheids und erkläre, dass Du Einspruch einlegst. Dann unterschreibst Du. Mehr verlangt § 67 OWiG nicht. Sinnvoll ist ein zusätzlicher Antrag auf Akteneinsicht nach § 49 OWiG, damit Du die Beweismittel prüfen kannst, bevor Du Dich zur Sache äußerst. Schicke das Schreiben an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, nicht an das Amtsgericht.

### Muss ich im Muster für den Einspruch eine Begründung angeben?

Nein, eine Begründung ist keine Voraussetzung für einen wirksamen Einspruch. Das Gesetz verlangt nur Form und Frist (§ 67 Abs. 1 OWiG). Häufig ist es sinnvoller, zuerst die Akte einzusehen und erst danach zu entscheiden, ob und was Du vorträgst. Äußerst Du Dich vorschnell, legst Du Dich womöglich auf eine Version fest, die später nicht mehr zur Aktenlage passt.

### Ist ein Einspruch ohne Unterschrift gültig?

Das ist riskant. Schriftform bedeutet im Bußgeldverfahren, dass erkennbar sein muss, wer den Einspruch einlegt und dass es kein bloßer Entwurf ist. Mit Deiner Unterschrift auf Brief oder Fax bist Du auf der sicheren Seite. Elektronisch eingereichte Schreiben brauchen nach § 32a Abs. 3 StPO eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen sicheren Übermittlungsweg. Fehlt die Form, kann die Behörde den Einspruch nach § 69 Abs. 1 OWiG als unzulässig verwerfen.

### Kann ich das Muster für den Einspruch per E-Mail verschicken?

Nur eingeschränkt. Für elektronische Dokumente gilt über § 110c OWiG der § 32a StPO. Danach braucht ein schriftlich abzufassendes Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur oder muss signiert über einen sicheren Übermittlungsweg eingehen, etwa ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz. Eine normale E-Mail erfüllt das in der Regel nicht. Wer kurz vor Fristende steht, wählt besser Fax mit Sendebericht oder den Einwurf in den Briefkasten der Behörde.

### Wie lange habe ich Zeit, das Muster für den Einspruch abzuschicken?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Maßgeblich ist das Zustelldatum, das auf dem gelben Umschlag vermerkt ist, nicht das Datum des Bescheids. Die Frist endet am gleichen Wochentag zwei Wochen später um 24 Uhr. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen allgemeinen Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO).

### Was passiert nach dem Einspruch?

Zunächst prüft die Bußgeldbehörde im Zwischenverfahren, ob sie den Bescheid aufrechterhält oder zurücknimmt (§ 69 Abs. 2 OWiG). Sie kann weiter ermitteln und Dich zur Stellungnahme auffordern. Bleibt sie dabei, schickt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Das Gericht entscheidet dann nach Hauptverhandlung durch Urteil oder, wenn niemand widerspricht, ohne Verhandlung durch Beschluss nach § 72 OWiG.

### Kann ein Einspruch das Bußgeld erhöhen?

Ja, nach einer Hauptverhandlung ist das möglich. Das Gericht ist an den Bescheid nicht gebunden (§ 71 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 411 Abs. 4 StPO) und kann etwa wegen Vorsatz oder Voreintragungen höher ansetzen. Entscheidet es dagegen im schriftlichen Beschlussverfahren, gilt das Verschlechterungsverbot des § 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG. Bis zur Verkündung des Urteils kannst Du den Einspruch noch zurücknehmen (§ 411 Abs. 3 StPO).

### Kann ich den Einspruch auf das Fahrverbot beschränken?

Ja. § 67 Abs. 2 OWiG erlaubt die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte, zum Beispiel auf die Rechtsfolgen. Der Tatvorwurf wird dann rechtskräftig, verhandelt wird nur noch über Fahrverbot und Höhe der Geldbuße. Das lohnt sich vor allem, wenn die Messung unstreitig ist, aber besondere Härten vorliegen. Formuliere die Beschränkung ausdrücklich, damit kein Zweifel über ihren Umfang entsteht.

### Wie nehme ich einen Einspruch zurück?

Mit einer schriftlichen Erklärung an die Stelle, bei der das Verfahren gerade liegt: im Zwischenverfahren die Bußgeldbehörde, später das Amtsgericht. Möglich ist das bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug (§ 411 Abs. 3 StPO). Nach Beginn der Hauptverhandlung braucht es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft, sofern sie teilnimmt (§ 303 StPO, § 75 Abs. 2 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig.

### Was mache ich, wenn ich die Einspruchsfrist verpasst habe?

Dann bleibt nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Er setzt voraus, dass Du ohne eigenes Verschulden verhindert warst, etwa durch einen Krankenhausaufenthalt (§ 52 OWiG i. V. m. § 44 StPO). Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen, die Gründe sind glaubhaft zu machen, und der Einspruch ist im Antrag nachzuholen (§ 45 StPO).

### Reicht ein kostenloses Muster für den Einspruch aus dem Internet?

Für die Fristwahrung ja, wenn es Aktenzeichen, Einspruchserklärung und Unterschrift enthält. Ein Muster kann aber nicht prüfen, ob die Messung verwertbar ist, ob Verjährung eingetreten ist oder ob ein Fahrverbot wegfallen könnte. Diese Fragen entscheidet die Akte. Vorsicht bei Mustern mit vorformulierter Sachverhaltsschilderung: Sie können Angaben enthalten, die zu Deinem Fall nicht passen und Dir später vorgehalten werden.

## Quellen

1. [§ 67 OWiG Form und Frist](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 69 OWiG Zwischenverfahren](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__69.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 72 OWiG Entscheidung durch Beschluss](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__72.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 32a StPO Elektronischer Rechtsverkehr](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__32a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 43 StPO Berechnung von Wochen- und Monatsfristen](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__43.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 411 StPO Verwerfung, Rücknahme, keine Bindung](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__411.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Einspruch gegen den Bußgeldbescheid](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-gegen-den-bussgeldbescheid/)
- [Einspruchsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruchsfrist/)
- [Einspruch per E-Mail](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-per-e-mail/)
- [Akteneinsicht im Bußgeldverfahren](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/akteneinsicht-im-bussgeldverfahren/)
- [Rücknahme des Einspruchs](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/ruecknahme-des-einspruchs/)
- [Einspruch ohne Anwalt](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/einspruch-ohne-anwalt/)

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