# Mietvertrag nach Kündigung verlängern

> **Kurz erklärt:** Einen Mietvertrag nach Kündigung verlängern kannst Du nur, wenn beide Seiten das vereinbaren oder das Gesetz eine Fortsetzung vorsieht. Nach § 545 BGB verlängert er sich stillschweigend, wenn Du nach Vertragsende weiter wohnst und keiner binnen zwei Wochen widerspricht. Bei einer Vermieterkündigung kommt zusätzlich der Härtewiderspruch nach § 574 BGB in Betracht.

- Thema: [Mietrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/mietrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mietvertrag-nach-kuendigung-verlaengern/

## Lässt sich ein Mietvertrag nach Kündigung verlängern, indem man sie zurücknimmt?

Nicht einseitig. Eine Kündigung wird mit Zugang wirksam; widerrufen lässt sie sich nur, wenn der Widerruf vorher oder gleichzeitig zugeht ([§ 130 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html)). Danach braucht es eine Einigung: Beide Parteien vereinbaren, das Mietverhältnis zu den bisherigen oder zu neuen Bedingungen fortzusetzen.

Das gilt für beide Richtungen. Hast Du selbst gekündigt ([Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-mietvertrags-durch-den-mieter/)) und willst doch bleiben, muss der Vermieter zustimmen. Hat der Vermieter gekündigt und lenkt ein, ist Deine Zustimmung nötig. Willst Du den Mietvertrag nach Kündigung verlängern, halte die Fortsetzung schriftlich fest, damit später kein Streit über Laufzeit und Miete entsteht. Soll das Mietverhältnis stattdessen einvernehmlich zu einem anderen Termin enden, hilft ein [Mietaufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mietaufhebungsvertrag/).

## Mietvertrag nach Kündigung verlängern: Wann gilt die stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB?

Bleibst Du nach Ablauf der Mietzeit einfach wohnen, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn keine Partei binnen zwei Wochen widerspricht ([§ 545 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html)). Für Dich beginnt die Frist mit der Fortsetzung des Gebrauchs, für den Vermieter erst, wenn er davon erfährt.

Der Widerspruch kann früh erklärt werden. Der BGH hat am 21.04.2010 entschieden, dass ein schon im Kündigungsschreiben erklärter Widerspruch wirksam ist, auch ohne zeitlichen Zusammenhang mit dem Vertragsende ([VIII ZR 184/09](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2009/VIII_ZR_184-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1)). Steht ein solcher Satz in der Kündigung, scheidet die stillschweigende Verlängerung aus.

Um den Mietvertrag nach Kündigung verlängern zu können, solltest Du wissen: § 545 BGB ist abdingbar. Prüfe also, ob Dein Mietvertrag die Vorschrift ausschließt.

## Wie erreichst Du eine Fortsetzung über den Härtewiderspruch?

Bei einer ordentlichen Vermieterkündigung, etwa einer [Eigenbedarfskündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/eigenbedarfskuendigung/), kannst Du nach § 574 BGB widersprechen und die Fortsetzung verlangen. Voraussetzung ist eine Härte für Dich oder Deinen Haushalt, die die Interessen des Vermieters überwiegt, etwa fehlender zumutbarer Ersatzwohnraum (§ 574 Abs. 2 BGB). Bei einem Grund für eine fristlose Kündigung ist der Widerspruch ausgeschlossen.

Der Widerspruch muss in Textform erklärt werden und spätestens zwei Monate vor Vertragsende beim Vermieter sein ([§ 574b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574b.html)). Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf Form und Frist hingewiesen, kannst Du ihn noch im ersten Termin des Räumungsprozesses erklären. Einigt man sich nicht, bestimmt das Gericht Dauer und Bedingungen der Fortsetzung (§ 574a BGB). Details unter [Widerspruch gegen die Kündigung des Vermieters](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerspruch-gegen-die-kuendigung-des-vermieters/).

## Welche anderen Wege gibt es, länger in der Wohnung zu bleiben?

Bei einem [Zeitmietvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zeitmietvertrag/) kannst Du frühestens vier Monate vor Ablauf fragen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Tritt er später ein oder entfällt er, kannst Du eine Verlängerung verlangen (§ 575 Abs. 2 und 3 BGB).

Endet ein Rechtsstreit mit einem Räumungsurteil, kann das Gericht eine [Räumungsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/raeumungsfrist/) gewähren, insgesamt höchstens ein Jahr (§ 721 Abs. 5 ZPO). Das verlängert nicht den Vertrag, sondern verschiebt nur den Auszug. Für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gibt es diese Frist nicht (§ 721 Abs. 7 ZPO).

Wer ohne Recht bleibt, schuldet für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten oder der ortsüblichen Miete (§ 546a Abs. 1 BGB).

## Aus der Praxis

Eine Mieterin in Hamburg-Barmbek kündigt ihre Wohnung zum 31. März, weil sie in eine andere Stadt ziehen will. Im Februar platzt die neue Stelle. Sie bittet den Vermieter, die Kündigung „zurückzunehmen“. Der Vermieter hat bereits einen Nachmieter in Aussicht und lehnt zunächst ab. Weil eine Kündigung nach Zugang nicht einseitig widerrufen werden kann, hängt alles von einer Einigung ab. Am Ende einigen sich beide auf eine Fortsetzung mit etwas höherer Miete, schriftlich festgehalten. Ob der Vermieter zugestimmt hätte, war offen, einen Anspruch darauf hatte sie nicht.

## Das Wichtigste in Kürze

- Eine Kündigung kann nach Zugang nicht einseitig zurückgenommen werden; eine Fortsetzung braucht die Zustimmung beider Seiten (§ 130 Abs. 1 BGB).
- Nach § 545 BGB verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn Du weiter wohnst und keiner binnen zwei Wochen widerspricht.
- Der Widerspruch gegen die stillschweigende Verlängerung kann schon im Kündigungsschreiben stehen (BGH, 21.04.2010, VIII ZR 184/09).
- Den Härtewiderspruch nach § 574 BGB musst Du in Textform spätestens zwei Monate vor Vertragsende erklären (§ 574b Abs. 2 BGB).
- Eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO verlängert nicht den Vertrag, sondern verschiebt nur den Auszug, höchstens um ein Jahr.

## Häufige Fragen

### Kann man eine Kündigung der Wohnung zurücknehmen?

Nur mit Zustimmung der anderen Seite. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam; ein Widerruf hilft nur, wenn er vorher oder gleichzeitig ankommt (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB). Danach ist die „Rücknahme“ rechtlich ein Angebot, das Mietverhältnis fortzusetzen. Nimmt der Vermieter es an, läuft der Vertrag weiter. Lehnt er ab, bleibt es beim Vertragsende.

### Wie kann ich den Mietvertrag nach Kündigung verlängern, ohne dass jemand widerspricht?

Nach § 545 BGB wird ein beendetes Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, wenn der Mieter nach Vertragsende weiter wohnt und keine Seite binnen zwei Wochen widerspricht. Die Frist beginnt für Dich mit dem Weiterwohnen, für den Vermieter, sobald er davon erfährt. Der Vertrag gilt dann zu den bisherigen Bedingungen weiter, also mit derselben Miete.

### Kann der Vermieter der Verlängerung schon in der Kündigung widersprechen?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat am 21.04.2010 entschieden, dass ein bereits mit der Kündigung erklärter Widerspruch gegen die stillschweigende Verlängerung wirksam ist (VIII ZR 184/09). Ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Vertragsende ist nicht nötig. Steht ein solcher Satz in Deiner Kündigung, kannst Du Dich in der Regel nicht auf § 545 BGB berufen.

### Kann ich den Mietvertrag nach Kündigung verlängern, wenn ich selbst gekündigt habe?

Nur wenn der Vermieter einverstanden ist oder § 545 BGB greift. Hast Du gekündigt, endet das Mietverhältnis zum Kündigungstermin. Bleibst Du danach wohnen und widerspricht der Vermieter nicht binnen zwei Wochen ab Kenntnis, verlängert es sich. Darauf solltest Du Dich nicht verlassen: Widerspricht er, schuldest Du Nutzungsentschädigung und musst räumen.

### Wie lange kann man eine Kündigung der Wohnung hinauszögern?

Den Vertrag selbst verlängern nur eine Einigung, § 545 BGB oder ein erfolgreicher Härtewiderspruch nach § 574 BGB. Im Räumungsprozess kann das Gericht zusätzlich eine Räumungsfrist gewähren, insgesamt höchstens ein Jahr ab Rechtskraft des Urteils (§ 721 Abs. 5 ZPO). Daneben gibt es den Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO für besondere Härten. In dieser Zeit schuldest Du Nutzungsentschädigung.

### Bis wann muss ich der Kündigung des Vermieters widersprechen?

Spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses muss der Widerspruch beim Vermieter sein, und zwar in Textform (§ 574b BGB). Eine E-Mail genügt also. Hat der Vermieter Dich nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist hingewiesen, kannst Du den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären. Das gilt nur bei ordentlichen Kündigungen.

### Gibt es ein Muster, wenn ich den Mietvertrag nach Kündigung verlängern will?

Ein gesetzliches Muster gibt es nicht. Eine Fortsetzungsvereinbarung sollte festhalten, dass die Kündigung vom Datum X einvernehmlich gegenstandslos ist und das Mietverhältnis zu welchen Bedingungen weiterläuft. Ändert sich die Miete, gehört die neue Höhe hinein. Beide Seiten sollten unterschreiben. Bei einem befristeten Vertrag über mehr als ein Jahr ist die Schriftform des § 550 BGB zu beachten.

### Was passiert, wenn ich nach Ende des Mietvertrags nicht ausziehe?

Widerspricht der Vermieter rechtzeitig, bist Du ohne Recht in der Wohnung. Er kann dann für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung verlangen, wahlweise die vereinbarte oder die ortsübliche Miete (§ 546a Abs. 1 BGB), und weitergehenden Schaden geltend machen. Außerdem kann er Räumungsklage erheben. Die Kosten dieses Verfahrens trägst Du in der Regel, wenn Du unterliegst.

### Kann ich einen Zeitmietvertrag nach Ablauf verlängern?

Unter Umständen ja. Nach § 575 Abs. 2 BGB kannst Du frühestens vier Monate vor Ablauf fragen, ob der Befristungsgrund noch besteht; der Vermieter muss binnen eines Monats antworten. Antwortet er später, verlängert sich der Vertrag um die Verspätung. Tritt der Grund erst später ein, kannst Du eine entsprechende Verlängerung verlangen, entfällt er ganz, eine unbefristete Fortsetzung.

### Gilt der Härtewiderspruch auch bei fristloser Kündigung?

Nein. Nach § 574 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Widerspruch ausgeschlossen, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Bei Zahlungsverzug kann aber die Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB die fristlose Kündigung unwirksam machen. Das betrifft allerdings nicht eine daneben erklärte ordentliche Kündigung.

### Muss der Vermieter zustimmen, wenn ich den Mietvertrag nach Kündigung verlängern möchte?

Grundsätzlich nicht. Einen Anspruch hast Du nur in gesetzlich geregelten Fällen. Das ist etwa der Fall, wenn das Gericht nach einem begründeten Härtewiderspruch die Fortsetzung bestimmt (§ 574a BGB). Beim Zeitmietvertrag kommen § 575 Abs. 2 und 3 BGB hinzu. Im Übrigen ist es Verhandlungssache, ob Du den Mietvertrag nach Kündigung verlängern kannst.

## Quellen

1. [§ 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 27.10.2026
2. [BGH, Beschluss vom 21.04.2010, VIII ZR 184/09 (Widerspruch nach § 545 BGB im Kündigungsschreiben)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2009/VIII_ZR_184-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 574b BGB Form und Frist des Widerspruchs](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574b.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 575 BGB Zeitmietvertrag](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 721 ZPO Räumungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__721.html), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-mietvertrags-durch-den-mieter/)
- [Widerspruch gegen die Kündigung des Vermieters (Sozialklausel)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerspruch-gegen-die-kuendigung-des-vermieters/)
- [Mietaufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mietaufhebungsvertrag/)
- [Räumungsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/raeumungsfrist/)
- [Zeitmietvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zeitmietvertrag/)
- [Härtefall bei Eigenbedarf](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/haertefall-bei-eigenbedarf/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
