# Mietaufhebungsvertrag

> **Kurz erklärt:** Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Vermieter, um das Mietverhältnis ohne Kündigungsfrist zu beenden. Rechtsgrundlage ist die Vertragsfreiheit nach § 311 Abs. 1 BGB. Obwohl für den Mietaufhebungsvertrag keine Form vorgeschrieben ist, solltest Du ihn aus Beweisgründen immer schriftlich schließen, um den Beendigungstermin festzuhalten.

- Thema: [Mietrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/mietrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/mietaufhebungsvertrag/

## Was ist ein Mietaufhebungsvertrag und wann lohnt er sich?

Ein Mietverhältnis endet normalerweise durch Kündigung. Für Mieter gilt dann nach § 573c BGB eine Frist von rund drei Monaten, siehe [Kündigungsfrist im Mietrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-im-mietrecht/). Mit einem Mietaufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten stattdessen auf einen Termin, der früher oder später liegen kann. Grundlage ist die Vertragsfreiheit nach [§ 311 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html).

Für Mieter ist das interessant, wenn ein neuer Job oder eine neue Wohnung schneller kommt als die Frist erlaubt. Vermieter nutzen den Vertrag, um ohne Begründung und ohne Streit über einen [Härtewiderspruch](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerspruch-gegen-die-kuendigung-des-vermieters/) nach § 574 BGB frei zu werden. Weil es keine Kündigung ist, gilt der Kündigungsschutz für Mieter hier nicht. Wer unterschreibt, gibt ihn auf.

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag hast Du nicht. Lehnt der Vermieter ab, bleibt nur die ordentliche Kündigung oder der Weg über einen [Nachmieter](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nachmieter/), wenn der Mietvertrag eine Ersatzmieterklausel enthält. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, sollten alle Vertragsparteien den Mietaufhebungsvertrag unterzeichnen.

## Was sollte im Mietaufhebungsvertrag stehen?

Das Gesetz schreibt keine Form vor, § 568 Abs. 1 BGB verlangt die Schriftform nur für die Kündigung. Ein mündlicher Mietaufhebungsvertrag ist also wirksam, aber im Streit kaum zu beweisen. Sinnvoll sind diese Punkte:

- **Beendigungstermin** und Datum der Rückgabe nach § 546 BGB
- **Zustand der Wohnung**: ob und welche [Schönheitsreparaturen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schoenheitsreparaturen/) noch anfallen
- **Kaution**: Frist und Höhe der [Rückzahlung der Mietkaution](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/rueckzahlung-der-mietkaution/), Einbehalt für die letzte Nebenkostenabrechnung
- **Zahlungen**: eine Abfindung oder Umzugskostenhilfe, falls vereinbart
- **Übergabe**: Termin, Schlüssel, [Wohnungsübergabeprotokoll](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wohnungsuebergabeprotokoll/)

Vorsicht bei Abgeltungsklauseln wie „Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche erledigt“. Sie können Ansprüche ausschließen, an die Du beim Unterschreiben nicht denkst, etwa ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung. Eine gesetzliche Abfindung gibt es nicht, die Höhe ist reine Verhandlungssache.

## Kannst Du einen Mietaufhebungsvertrag widerrufen oder anfechten?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht. Die Verbraucherschutzregeln der §§ 312 ff. BGB gelten nach [§ 312 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html) nur für Verträge, in denen der Verbraucher einen Preis zahlt oder Daten bereitstellt. Beim typischen Mietaufhebungsvertrag zahlt der Mieter nichts, oft erhält er sogar Geld. Wer unterschrieben hat, ist daher gebunden.

Eine Anfechtung kommt nach § 123 BGB in Betracht, wenn Du durch [arglistige Täuschung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anfechtung-wegen-arglistiger-taeuschung/) oder Drohung zur Unterschrift gebracht wurdest. Ein häufiger Hintergrund ist ein angeblicher Eigenbedarf. Täuscht der Vermieter [Eigenbedarf](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vorgetaeuschter-eigenbedarf/) vor, schuldet er nach § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz. Für einen gerichtlichen Räumungsvergleich hat der BGH entschieden, dass der Vergleich diesen Anspruch nur ausschließt, wenn er nach seiner Auslegung auch den Streit über den vorgetäuschten Bedarf erledigen sollte. An einen Verzicht des Mieters stellt das Gericht strenge Anforderungen ([BGH, Urteil vom 10.06.2015, VIII ZR 99/14](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2014/VIII_ZR__99-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1)).

## Welche Fristen gelten nach dem Mietaufhebungsvertrag?

Gibst Du die Wohnung zum vereinbarten Termin nicht zurück, kann der Vermieter nach § 546a Abs. 1 BGB für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete verlangen. Weitere Schäden bleiben möglich.

Nach der Rückgabe läuft eine kurze Frist zu Deinen Gunsten: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach [§ 548 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html) in sechs Monaten ab Rückgabe. Über die Betriebskosten muss der Vermieter nach § 556 Abs. 3 BGB spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, sonst kann er keine Nachzahlung mehr fordern. Diese gesetzlichen Fristen gelten auch beim Mietaufhebungsvertrag, soweit der Vertrag nichts Wirksames anderes regelt.

## Aus der Praxis

Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Paar in Hamburg-Barmbek findet eine größere Wohnung, die Kündigungsfrist würde aber noch drei Monate laufen. Der Vermieter bietet einen Aufhebungsvertrag zum Monatsende an, wenn die Wohnung frisch gestrichen übergeben wird. Im Entwurf steht zusätzlich eine Klausel, dass „alle Ansprüche abgegolten“ seien. Das Paar lässt die Kautionsrückzahlung und die Nebenkostenabrechnung ausdrücklich ausnehmen, bevor beide unterschreiben. Ob der Vermieter die Änderung akzeptiert, ist Verhandlungssache.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ein Mietaufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis einvernehmlich ohne Kündigungsfrist (§ 311 Abs. 1 BGB).
- Eine Form ist nicht vorgeschrieben, die Schriftform des § 568 BGB gilt nur für Kündigungen.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht, weil der Mieter keinen Preis zahlt (§ 312 Abs. 1 BGB).
- Ansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Wohnung verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB).
- Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf schließt ein Vergleich Schadensersatz nur aus, wenn er das eindeutig erfasst (BGH VIII ZR 99/14).

## Häufige Fragen

### Wann ist ein Mietaufhebungsvertrag sinnvoll?

Für Mieter vor allem, wenn sie schneller ausziehen wollen, als die gesetzliche Kündigungsfrist von etwa drei Monaten nach § 573c BGB erlaubt. Für Vermieter, wenn sie die Wohnung ohne Kündigungsgrund und ohne Risiko eines Härtewiderspruchs frei bekommen möchten. Sinnvoll ist der Mietaufhebungsvertrag, wenn beide Seiten ihre Bedingungen klar regeln. Wer als Mieter auf Kündigungsschutz verzichtet, sollte das nur gegen einen echten Vorteil tun.

### Muss der Vermieter einem Mietaufhebungsvertrag zustimmen?

Nein. Der Mietaufhebungsvertrag braucht die Zustimmung beider Seiten, einen Anspruch darauf hast Du nicht. Der Vermieter kann ablehnen und Dich auf die ordentliche Kündigung mit der Frist des § 573c BGB verweisen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält. Dann richtet sich nach dieser Klausel, ob und unter welchen Bedingungen Du vorzeitig aus dem Vertrag kommst.

### Gibt es beim Mietaufhebungsvertrag ein Widerrufsrecht?

In der Regel nicht. Das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge nach §§ 312 ff. BGB setzt nach § 312 Abs. 1 BGB voraus, dass der Verbraucher einen Preis zahlt oder Daten bereitstellt. Beim Aufhebungsvertrag ist das meist nicht der Fall. Ein Widerruf ist nur möglich, wenn die Parteien ihn vertraglich vereinbart haben. Bei Täuschung oder Drohung bleibt die Anfechtung nach § 123 BGB.

### Wie viel Geld bekommt man bei einem Mietaufhebungsvertrag?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Ob und wie viel der Vermieter zahlt, ist reine Verhandlungssache. Die Höhe hängt davon ab, wie dringend er die Wohnung frei haben möchte und welche Rechte Du sonst hättest, etwa Kündigungsschutz oder einen möglichen Härtewiderspruch. Typische Gegenstände sind Umzugskosten, der Verzicht auf Schönheitsreparaturen oder ein Geldbetrag.

### Muss ein Mietaufhebungsvertrag schriftlich sein?

Gesetzlich nicht. § 568 Abs. 1 BGB schreibt die Schriftform nur für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses vor. Ein mündlich geschlossener Mietaufhebungsvertrag ist also wirksam. Im Streit musst Du ihn aber beweisen, und das gelingt ohne Dokument kaum. Deshalb sollten beide Seiten den Vertrag schriftlich fassen und unterschreiben, mit Termin, Rückgabe und Regelungen zu Kaution und Zustand der Wohnung.

### Was passiert, wenn nur einer von zwei Mietern ausziehen will?

Ein Mietvertrag mit mehreren Mietern kann nur einheitlich beendet werden. Will nur einer ausziehen, braucht es eine Vereinbarung aller Beteiligten, dass er aus dem Vertrag ausscheidet und der andere allein weiter mietet. Ohne Zustimmung des Vermieters bleibt der Ausziehende Vertragspartei und haftet weiter für die Miete. Das sollte in einem Nachtrag zum Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.

### Was muss in einen Mietaufhebungsvertrag rein?

Mindestens die Vertragsparteien, die betroffene Wohnung und der Beendigungstermin. Dazu kommen Regelungen zu Rückgabe und Schlüsseln, zum Zustand der Wohnung und zu Schönheitsreparaturen, zur Rückzahlung der Kaution und zur letzten Betriebskostenabrechnung. Vereinbarte Zahlungen sollten mit Betrag und Fälligkeit genannt werden. Abgeltungsklauseln solltest Du genau prüfen, damit Ansprüche wie ein Nebenkostenguthaben nicht verloren gehen.

### Kann ich nach einem Mietaufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf Schadensersatz verlangen?

Ja, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war. Der Vermieter haftet dann nach § 280 Abs. 1 BGB. Für einen Räumungsvergleich hat der BGH entschieden, dass dieser den Anspruch nur ausschließt, wenn er auch den Streit über den vorgetäuschten Bedarf erledigen sollte (VIII ZR 99/14). An einen Verzicht des Mieters sind strenge Anforderungen zu stellen. Es kommt auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an.

### Wie lange dauert die Kautionsrückzahlung nach dem Auszug?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Vermieter darf die Kaution so lange behalten, wie er braucht, um seine Ansprüche zu prüfen, und einen angemessenen Teil für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung zurückhalten. Ansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe. Im Aufhebungsvertrag könnt Ihr eine konkrete Rückzahlungsfrist vereinbaren.

### Ist ein Mietaufhebungsvertrag ohne Unterschrift beider Seiten gültig?

Ein Vertrag braucht die Zustimmung beider Seiten, die Unterschrift ist dafür nicht zwingend. Auch ein mündlicher oder per E-Mail geschlossener Aufhebungsvertrag kann wirksam sein, wenn Angebot und Annahme eindeutig sind. Problematisch wird es beim Beweis und wenn wesentliche Punkte wie der Termin offen bleiben. Eine nur einseitig unterschriebene Fassung zeigt im Zweifel, dass noch keine Einigung bestand.

### Was passiert, wenn ich nach der Vereinbarung nicht pünktlich ausziehe?

Dann kann der Vermieter nach § 546a Abs. 1 BGB für jeden Tag der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Miete verlangen. Zusätzlich kann er weitere Schäden geltend machen, etwa wenn ein Nachmieter abspringt. Notfalls kann er auf Räumung klagen. Wer absehbar nicht rechtzeitig ausziehen kann, sollte früh über einen späteren Termin verhandeln.

## Quellen

1. [§ 311 BGB Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 312 BGB Anwendungsbereich (Verbraucherverträge)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 546a BGB Entschädigung bei verspäteter Rückgabe](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [BGH, Urteil vom 10.06.2015, VIII ZR 99/14 (vorgetäuschter Eigenbedarf, Räumungsvergleich)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2014/VIII_ZR__99-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-mietvertrags-durch-den-mieter/)
- [Nachmieter](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/nachmieter/)
- [Vorgetäuschter Eigenbedarf](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vorgetaeuschter-eigenbedarf/)
- [Rückzahlung der Mietkaution](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/rueckzahlung-der-mietkaution/)
- [Wohnungsübergabe beim Auszug](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wohnungsuebergabe-beim-auszug/)
- [Kündigungsfrist im Mietrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-im-mietrecht/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
