# Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung

> **Kurz erklärt:** Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung betrifft die Frage, ob Du erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhältst, wenn Du wegen derselben Krankheit wieder arbeitsunfähig wirst. Geregelt ist das in § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn Du sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit krank warst oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.

- Thema: [Arbeitsrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/arbeitsrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/lohnfortzahlung-bei-folgeerkrankung/

## Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung: Was ist eine Fortsetzungserkrankung?

Krank und arbeitsunfähig? Dann gibt es nach [§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html) bis zu sechs Wochen [Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/). Wirst Du später infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, spricht man von einer Fortsetzungs- oder Folgeerkrankung. Dieselbe Krankheit liegt nicht nur bei identischer Diagnose vor. Es genügt, dass die Beschwerden auf demselben Grundleiden beruhen, etwa wiederkehrende Rückenschmerzen bei einem Bandscheibenschaden. Selbst wiederkehrende Atemwegsinfekte sind nicht von vornherein ausgenommen ([BAG, Urteil vom 18.01.2023, 5 AZR 93/22](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-93-22/)).

Bei der Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung werden die Zeiten derselben Krankheit zusammengerechnet. Warst Du im Januar vier Wochen wegen des Rückens krank und fällst im April wieder drei Wochen deswegen aus, zahlt der Arbeitgeber im April nur noch zwei Wochen. Danach springt die Krankenkasse mit [Krankengeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krankengeld/) ein.

## Wann entsteht ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch?

§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG nennt zwei Ausnahmen. Nach Nr. 1 bekommst Du erneut bis zu sechs Wochen, wenn Du vor der neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig warst. Nach Nr. 2 lebt der Anspruch auf, wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate abgelaufen sind. Für die Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung genügt eine der beiden Ausnahmen.

Eine andere Krankheit löst dagegen grundsätzlich einen neuen Anspruch aus, allerdings nur, wenn die erste Arbeitsunfähigkeit schon beendet war. Kommt die neue Krankheit während einer bestehenden Krankschreibung hinzu, bleibt es nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls bei insgesamt sechs Wochen ([BAG, Urteil vom 11.12.2019, 5 AZR 505/18](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-505-18/), Rn. 14). Eine neue Erstbescheinigung auf der [Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau/), die unmittelbar oder nach einem freien Wochenende anschließt, spricht für einen einheitlichen Verhinderungsfall.

## Wer muss beweisen, dass keine Folgeerkrankung vorliegt?

Bei der Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung arbeitet das BAG mit einer abgestuften Darlegungslast. Bist Du innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG länger als sechs Wochen ausgefallen, musst Du zunächst darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung besteht, etwa per Attest. Bestreitet der Arbeitgeber, reicht das nicht. Dann musst Du laienhaft schildern, welche Beschwerden im gesamten Zeitraum bestanden, und Deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Kann am Ende nicht geklärt werden, ob es dieselbe Krankheit war, trägt der Arbeitgeber das Risiko (BAG 5 AZR 93/22, Rn. 11). Eine Mitteilung der Krankenkasse nach § 69 Abs. 4 SGB X bindet das Gericht nicht (Rn. 18).

## Was folgt nach dem Ende der Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung?

Endet die Entgeltfortzahlung, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ([§ 48 Abs. 1 SGB V](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html)).

Häufen sich Ausfälle wegen desselben Leidens, muss der Arbeitgeber nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres nach § 167 Abs. 2 SGB IX ein [betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebliches-eingliederungsmanagement-bem/) anbieten. Langfristig kann eine [Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-haeufiger-kurzerkrankungen/) drohen, deren Hürden aber hoch sind.

## Aus der Praxis

Eine Pflegekraft in einer Hamburger Klinik ist wegen eines Bandscheibenvorfalls vom 10. Februar an vier Wochen krankgeschrieben. Im Juni fällt sie wegen erneuter Rückenschmerzen drei Wochen aus, die Hausärztin stellt eine Erstbescheinigung aus. Die Klinik zahlt nur zwei Wochen und verweist auf eine Mitteilung der Krankenkasse über eine Fortsetzungserkrankung. Die Pflegekraft hält die Schmerzen für eine neue Verspannung. Ob ihr eine dritte Woche Lohn zusteht, hängt davon ab, ob beide Ausfälle auf demselben Grundleiden beruhen; dafür muss sie ihre Beschwerden schildern und die Ärztin von der Schweigepflicht entbinden.

## Das Wichtigste in Kürze

- Wegen derselben Krankheit gibt es insgesamt nur sechs Wochen Entgeltfortzahlung; die Zeiten werden zusammengerechnet (§ 3 Abs. 1 EFZG).
- Ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch entsteht nach sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit oder zwölf Monate nach Beginn der ersten (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG).
- Dieselbe Krankheit liegt auch vor, wenn die Beschwerden auf demselben Grundleiden beruhen (BAG 5 AZR 93/22).
- Kommt eine neue Krankheit während laufender Arbeitsunfähigkeit hinzu, bleibt es bei sechs Wochen (BAG 5 AZR 505/18).
- Die Mitteilung der Krankenkasse nach § 69 Abs. 4 SGB X bindet das Arbeitsgericht nicht.

## Häufige Fragen

### Wann liegt eine Fortsetzungserkrankung vor?

Wenn Du erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wirst. Das ist nicht nur bei derselben Diagnose der Fall, sondern auch, wenn die Beschwerden auf demselben Grundleiden beruhen, etwa immer wieder auftretende Rückenschmerzen bei demselben Bandscheibenschaden. Das BAG hat das am 18.01.2023 (5 AZR 93/22) bestätigt und auch wiederkehrende Atemwegserkrankungen nicht von vornherein ausgenommen.

### Wie lange gilt die Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung?

Insgesamt sechs Wochen für dieselbe Krankheit, gerechnet über alle Ausfälle. Hast Du schon fünf Wochen wegen des Leidens gefehlt, bleibt bei der nächsten Arbeitsunfähigkeit noch eine Woche. Ein neuer voller Anspruch entsteht erst, wenn Du sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG).

### Was ist der Unterschied zwischen Fortsetzungserkrankung und neuer Erkrankung?

Bei einer neuen Erkrankung beginnt grundsätzlich ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum. Bei einer Fortsetzungserkrankung werden die Zeiten zusammengezählt. Eine Ausnahme gilt nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls: Tritt die neue Krankheit auf, während Du noch krankgeschrieben bist, gibt es trotzdem nur sechs Wochen insgesamt. Eine neue Erstbescheinigung allein beweist keine neue Erkrankung.

### Darf mein Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung die Diagnose erfahren?

Nicht ohne Weiteres. Die Krankenkasse darf ihm nach § 69 Abs. 4 SGB X nur mitteilen, ob dieselbe Krankheit vorliegt, Diagnosen darf sie nicht übermitteln. Bestreitet der Arbeitgeber im Prozess eine neue Erkrankung, musst Du aber nach BAG 5 AZR 93/22 Deine Beschwerden schildern und Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, wenn Du die Lohnfortzahlung durchsetzen willst. Das BAG hält das für verfassungsgemäß.

### Woher weiß der Arbeitgeber, dass es eine Folgeerkrankung ist?

Meist von der Krankenkasse. Arbeitgeber fragen dort an, ob Vorerkrankungen anzurechnen sind, und erhalten eine Einschätzung ohne Diagnose. Diese Mitteilung ist nach dem BAG keine bindende Feststellung. Der Arbeitgeber darf die Zahlung zwar zunächst verweigern, im Streit muss aber das Arbeitsgericht klären, ob dieselbe Krankheit vorlag. Bleibt das offen, geht das zulasten des Arbeitgebers.

### Bekomme ich nach sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung Krankengeld?

Ja, als gesetzlich Versicherter. Ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Netto (§ 47 SGB V). Wegen derselben Krankheit ist die Dauer auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt (§ 48 Abs. 1 SGB V). Die Arbeitsunfähigkeit muss der Kasse rechtzeitig gemeldet sein.

### Zählt eine Reha für die Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung mit?

Ja. Nach § 9 Abs. 1 EFZG gelten die Regeln zur Entgeltfortzahlung entsprechend für eine bewilligte Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Steht die Reha mit derselben Krankheit in Zusammenhang, kann ihre Dauer deshalb auf die sechs Wochen anzurechnen sein. Melde dem Arbeitgeber Beginn und voraussichtliche Dauer unverzüglich und lege die Bewilligung vor (§ 9 Abs. 2 EFZG).

### Gilt die Zwölf-Monats-Frist ab der ersten oder der letzten Krankschreibung?

Ab Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. So steht es in § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EFZG. Bist Du zum Beispiel ab dem 15. März wegen eines Grundleidens erstmals arbeitsunfähig geworden, entsteht ab etwa Mitte März des Folgejahres ein neuer Anspruch, auch wenn Du zwischendurch mehrfach deswegen gefehlt hast. Die Sechs-Monats-Regel der Nr. 1 rechnet dagegen rückwärts von der neuen Erkrankung.

### Ab wann habe ich als neuer Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Erst nach vier Wochen ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 3 EFZG). Wirst Du vorher krank, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Ab der fünften Woche besteht der Anspruch. Wie sich eine Erkrankung auswirkt, die schon in der Wartezeit begann, hängt vom Einzelfall ab.

### Darf ich während einer Fortsetzungserkrankung gekündigt werden?

Eine Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Gilt für Dich das Kündigungsschutzgesetz, muss eine Kündigung aber nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sein, bei Krankheit also durch Gründe in Deiner Person, die auch künftig erhebliche Ausfälle erwarten lassen. Das ist eine Prüfung im Einzelfall. Gegen eine schriftliche Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben (§ 4 Satz 1 KSchG).

## Quellen

1. [§ 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 18.01.2023, 5 AZR 93/22 (Fortsetzungserkrankung, Darlegungslast)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-93-22/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 11.12.2019, 5 AZR 505/18 (Einheit des Verhinderungsfalls)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-505-18/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 28.10.2026
4. [§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
5. [§ 69 SGB X Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__69.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/)
- [Krankengeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krankengeld/)
- [Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau/)
- [Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebliches-eingliederungsmanagement-bem/)
- [Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-haeufiger-kurzerkrankungen/)
- [Krankmeldung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/krankmeldung/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
