# Lehrer und Verbeamtung

> **Kurz erklärt:** Lehrer und Verbeamtung beschreibt die Ernennung einer Lehrkraft zur Beamtin oder zum Beamten eines Bundeslandes. Grundlage sind das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige Landesbeamtengesetz, in Hamburg das HmbBG. Vor der Lebenszeitverbeamtung steht eine Probezeit von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren (§ 10 BeamtStG).

- Thema: [Beamtenrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/beamtenrecht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/lehrer-und-verbeamtung/

## Welches Recht gilt bei Lehrer und Verbeamtung?

Lehrkräfte an staatlichen Schulen sind Landesbedienstete. Für ihr Statusrecht gilt das [Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamtenstatusgesetz-beamtstg/), das Bundesgesetz für Landes- und Kommunalbeamte. Laufbahn, Besoldung, Versorgung und Beihilfe regelt jedes Land selbst. In Hamburg sind das unter anderem das [Hamburgische Beamtengesetz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hamburgisches-beamtengesetz-hmbbg/) und die Hamburgische Laufbahnverordnung. Bei Lehrer und Verbeamtung gilt das Bundesbeamtengesetz für Lehrkräfte an Landesschulen nicht.

Ob bei Lehrer und Verbeamtung ein Land Lehrkräfte verbeamtet oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt, entscheidet es selbst. Angestellte Lehrkräfte arbeiten nach Tarifvertrag; der Weg in den Beamtenstatus ist unter [Wechsel vom Angestellten zum Beamten](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/wechsel-vom-angestellten-zum-beamten/) beschrieben.

## Welche Stufen durchläuft eine Lehrkraft bis zur Lebenszeit?

Der Weg führt über drei Arten des Beamtenverhältnisses nach [§ 4 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__4.html):

1. **Vorbereitungsdienst (Referendariat):** als [Beamter auf Widerruf](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-widerruf/) (§ 4 Abs. 4 Buchst. a BeamtStG).
2. **Probezeit:** als [Beamter auf Probe](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-probe/). Sie dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre ([§ 10 BeamtStG](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__10.html)); die konkrete Dauer und Ausnahmen von der Mindestprobezeit legt das Land fest (§ 10 Satz 2 BeamtStG). In Hamburg kann sie nach § 5 Abs. 5 HmbLVO bis zur Höchstdauer von fünf Jahren verlängert werden, wenn die Bewährung noch nicht feststeht.
3. **Lebenszeit:** Ernennung zum [Beamten auf Lebenszeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-lebenszeit/) nach festgestellter Bewährung. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bildet nach § 4 Abs. 1 BeamtStG die Regel.

Voraussetzung ist unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- oder EWR-Staates oder eines gleichgestellten Drittstaates und die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten (§ 7 Abs. 1 BeamtStG). Ernannt wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 BeamtStG, Art. 33 Abs. 2 GG).

## Wann scheitert bei Lehrer und Verbeamtung die Ernennung?

**Alter:** Die Länder setzen Höchstaltersgrenzen. In Hamburg dürfen Bewerber in der Regel nicht mehr in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben; vorbehalten bleibt ein Nachteilsausgleich ([§ 5 Abs. 1 HmbLVO](https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00006572NN00000000015)). Details unter [Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hoechstaltersgrenze-fuer-die-verbeamtung/).

**Gesundheit:** Ungeeignet ist nur, wer nach tatsächlichen Anhaltspunkten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig wird. Diesen Maßstab hat das BVerwG 2013 zugunsten zweier angestellter Lehrkräfte eingeführt und die strengere frühere Rechtsprechung aufgegeben ([Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11](https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0)). Mehr zur [gesundheitlichen Eignung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/gesundheitliche-eignung/).

## Was ändert sich mit dem Beamtenstatus für Lehrkräfte?

Bei Lehrer und Verbeamtung gilt: Beamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken. Das BVerfG hat das Streikverbot für Beamte, auch für Lehrkräfte, als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums bestätigt und die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen (Urteil vom 12.06.2018, 2 BvR 1738/12 u. a.). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin keinen Verstoß gegen Art. 11 EMRK (Urteil vom 14.12.2023, Humpert u. a. gegen Deutschland). Mehr dazu unter [Streikverbot für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/streikverbot-fuer-beamte/).

Im Gegenzug sind Lehrkräfte auf Lebenszeit nicht ordentlich kündbar, anders als angestellte Kolleginnen und Kollegen, für die die [Kündigung im öffentlichen Dienst](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-im-oeffentlichen-dienst/) gilt. Statt Krankenversicherungspflicht greifen Beihilfe und private Ergänzung, statt Rente die Beamtenversorgung nach Landesrecht.

## Aus der Praxis

Eine Gymnasiallehrerin für Mathematik und Physik zieht mit 43 Jahren von Bayern nach Hamburg. Dort arbeitet sie zunächst angestellt und beantragt die Übernahme in das Beamtenverhältnis. Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird eine chronische Darmerkrankung festgestellt, die derzeit gut behandelt ist. Die Behörde zögert. Entscheidend ist, ob tatsächliche Anhaltspunkte eine vorzeitige Dienstunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich machen. Zugleich läuft die Zeit: Mit 45 greift in Hamburg in der Regel die Höchstaltersgrenze. Wie das Verfahren ausgeht, hängt vom ärztlichen Gutachten und vom Einzelfall ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Lehrkräfte an Landesschulen sind Landesbeamte: Es gelten das BeamtStG und das Landesrecht, in Hamburg unter anderem das HmbBG.
- Das Referendariat findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt (§ 4 Abs. 4 Buchst. a BeamtStG).
- Die Probezeit dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre (§ 10 BeamtStG).
- In Hamburg liegt die Höchstaltersgrenze für die Probezeit in der Regel bei 45 Jahren (§ 5 Abs. 1 HmbLVO).
- Gesundheitlich ungeeignet ist nur, wer überwiegend wahrscheinlich vorzeitig dienstunfähig wird (BVerwG 2 C 12.11).

## Häufige Fragen

### Gilt Lehrer und Verbeamtung für alle Lehrkräfte?

Nein. Ob Lehrkräfte verbeamtet werden, entscheidet jedes Land selbst, und auch innerhalb eines Landes gibt es angestellte Lehrkräfte, etwa wenn persönliche Voraussetzungen wie Alter oder gesundheitliche Eignung fehlen. Angestellte Lehrkräfte sind nach Tarifvertrag beschäftigt. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Beamtenstatus stehen in § 7 BeamtStG und im jeweiligen Landesrecht.

### Wann kommt es bei Lehrer und Verbeamtung zur Ernennung?

In der Regel nach dem Referendariat. Wer eine Planstelle erhält und die Voraussetzungen erfüllt, wird zunächst Beamter auf Probe. Nach Bewährung in der Probezeit, die nach § 10 BeamtStG mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre dauert, folgt die Ernennung auf Lebenszeit. Die genaue Dauer und mögliche Verkürzungen regelt das Land.

### Sind Referendare schon verbeamtet?

Meist ja, aber nur auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient nach § 4 Abs. 4 Buchst. a BeamtStG der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes. Es endet mit dem Ende des Referendariats. Ein Anspruch auf spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe folgt daraus nicht; dafür ist eine neue Einstellung erforderlich.

### Bis zu welchem Alter kann man als Lehrer verbeamtet werden?

Das regelt jedes Land selbst. In Hamburg dürfen Bewerber in der Regel nicht mehr in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben (§ 5 Abs. 1 HmbLVO); ein Nachteilsausgleich, etwa für Kinderbetreuungszeiten, bleibt vorbehalten. Höchstaltersgrenzen brauchen nach dem BVerfG eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung; die nordrhein-westfälischen Grenzen scheiterten daran (Beschluss vom 21.04.2015, 2 BvR 1322/12).

### Kann man mit Vorerkrankung als Lehrer verbeamtet werden?

Ja, wenn keine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass Du vor der Altersgrenze dienstunfähig wirst. Diesen Maßstab hat das BVerwG am 25.07.2013 (2 C 12.11) für eine angestellte Lehrkraft mit Multipler Sklerose festgelegt. Die Behörde braucht dafür tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelfall, die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe allein genügt nicht. Ein amtsärztliches Gutachten muss das tragen.

### Dürfen verbeamtete Lehrer streiken?

Nein. Das BVerfG hat das Streikverbot für Beamte am 12.06.2018 bestätigt; geklagt hatten beamtete Lehrkräfte (2 BvR 1738/12 u. a.). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin am 14.12.2023 keine Verletzung der Vereinigungsfreiheit. Wer trotzdem während der Dienstzeit an einem Streik teilnimmt, riskiert ein Disziplinarverfahren. Angestellte Lehrkräfte dürfen dagegen an Tarifstreiks teilnehmen.

### Kann man bei Lehrer und Verbeamtung die Verbeamtung ablehnen?

Ja. Niemand muss sich verbeamten lassen; die Ernennung braucht Deine Mitwirkung durch Annahme der Urkunde. Wer ablehnt, kann als angestellte Lehrkraft arbeiten, wenn das Land dafür Stellen anbietet. Die Entscheidung hat Folgen für Nettoeinkommen, Krankenversicherung, Altersversorgung und Kündbarkeit. Ein späterer Wechsel ist nur möglich, solange die Altersgrenze noch nicht erreicht ist.

### Was passiert, wenn man sich in der Probezeit nicht bewährt?

Dann wird die Probezeit verlängert oder der Beamte entlassen. In Hamburg ist eine Verlängerung bis zur Höchstdauer von fünf Jahren möglich, wenn die Bewährung noch nicht festgestellt werden konnte (§ 5 Abs. 5 HmbLVO). Steht die Nichtbewährung fest, kann die Entlassung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG folgen. Dagegen ist Widerspruch und Klage beim Verwaltungsgericht möglich.

### Können verbeamtete Lehrer das Bundesland wechseln?

Ja, über eine Versetzung in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes (§ 15 Abs. 1 BeamtStG). Verfügt wird sie vom abgebenden Land im Einverständnis mit dem aufnehmenden; das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt (§ 15 Abs. 3 BeamtStG). Danach gilt das Besoldungs- und Versorgungsrecht des neuen Landes. Ohne Einverständnis des aufnehmenden Landes ist der Wechsel nicht möglich.

### Verdienen verbeamtete Lehrer mehr als angestellte?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, müssen sich aber neben der Beihilfe privat kranken- und pflegeversichern. Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz des Landes, das Gehalt angestellter Lehrkräfte nach dem Tarifvertrag. Wie groß der Unterschied ist, hängt von Land, Besoldungsgruppe, Familienstand und Steuerklasse ab.

### Gilt bei Lehrer und Verbeamtung das Bundesbeamtengesetz?

Nein, bei Lehrer und Verbeamtung nicht, solange sie im Dienst eines Landes stehen. Das Bundesbeamtengesetz gilt nur für Beamte des Bundes. Lehrkräfte an staatlichen Schulen unterliegen dem Beamtenstatusgesetz und dem Beamtenrecht ihres Landes. Für Hamburg sind das unter anderem das Hamburgische Beamtengesetz, die Laufbahnverordnung und das Hamburgische Besoldungsgesetz.

## Quellen

1. [§ 4 BeamtStG Arten des Beamtenverhältnisses](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
2. [§ 10 BeamtStG Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit (Probezeit)](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__10.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 28.10.2026
3. [§ 5 HmbLVO Probezeit (Höchstaltersgrenze 45, Verlängerung bis fünf Jahre; Fassung vom 12.09.2023)](https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00006572NN00000000015), Freie und Hansestadt Hamburg, abgerufen am 28.10.2026
4. [BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11 (gesundheitliche Eignung von Lehrkräften)](https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0), Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 28.10.2026
5. [BVerfG, Urteil vom 12.06.2018, 2 BvR 1738/12 u. a. (Streikverbot für beamtete Lehrkräfte)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html), Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 28.10.2026
6. [EGMR (Große Kammer), Urteil vom 14.12.2023, Humpert u. a. gegen Deutschland](https://www.echr.coe.int/w/grand-chamber-judgment-concerning-germany), Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, abgerufen am 28.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Verbeamtung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verbeamtung/)
- [Beamter auf Probe](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/beamter-auf-probe/)
- [Probezeit für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/probezeit-fuer-beamte/)
- [Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/hoechstaltersgrenze-fuer-die-verbeamtung/)
- [Verbeamtung mit Vorerkrankung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verbeamtung-mit-vorerkrankung/)
- [Streikverbot für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/streikverbot-fuer-beamte/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
