# Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

> **Kurz erklärt:** Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang Deiner Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Gesetzlich beträgt sie nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die längeren Staffelfristen binden nur den Arbeitgeber, es sei denn, Dein Vertrag oder ein Tarifvertrag regelt es anders.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-fuer-arbeitnehmer/

## Welche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gilt, wenn Du selbst kündigst?

Ohne besondere Regelung gilt die Grundfrist aus [§ 622 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html): vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Vier Wochen sind genau 28 Tage, nicht ein Monat. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bleibt für Dich gleich, egal ob Du ein Jahr oder 20 Jahre im Betrieb bist.

Die verlängerten Fristen aus § 622 Abs. 2 BGB, die bis zu sieben Monate reichen, gelten nach dem Wortlaut nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Mehr dazu steht unter [Kündigungsfrist für Arbeitgeber](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-fuer-arbeitgeber/). Viele Arbeitsverträge übertragen diese längeren Fristen aber auch auf Arbeitnehmer. Das ist zulässig, denn § 622 Abs. 6 BGB verbietet nur, dass Deine Frist länger ist als die des Arbeitgebers.

## Abweichende Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Vertrag und Tarifvertrag

Ein Blick in den [Arbeitsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsvertrag/) ist der erste Schritt. Längere Fristen dürfen einzelvertraglich vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 3 BGB). Kürzer als vier Wochen geht nur bei einer Aushilfe für höchstens drei Monate. In Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmern darf der Vertrag den festen Termin weglassen, vier Wochen bleiben aber die Untergrenze.

Ein Tarifvertrag kann nach § 622 Abs. 4 BGB kürzere oder längere Fristen festlegen. Gilt eine [tarifliche Kündigungsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/tarifliche-kuendigungsfrist/), geht sie dem Gesetz vor. Grenzen setzt die Rechtsprechung bei zu langen Bindungen. Eine vorformulierte Frist von drei Jahren zum Monatsende hat das [Bundesarbeitsgericht am 26.10.2017](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-158-16/) als unangemessene Benachteiligung gewertet (6 AZR 158/16). Der Arbeitnehmer konnte deshalb mit der gesetzlichen Frist gehen, obwohl die lange Frist für beide Seiten galt.

## Wie lang ist die Frist in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten können beide Seiten mit zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Frist braucht keinen Termin zum 15. oder Monatsende. Wichtig ist, dass die Probezeit wirklich vereinbart ist. Manche vorformulierten Verträge nennen eine Probezeit und an anderer Stelle eine längere Kündigungsfrist, ohne klarzustellen, dass diese erst danach gilt. Dann gilt nach BAG vom 23.03.2017 (6 AZR 705/15) schon von Anfang an die längere Frist.

Bei einem befristeten Vertrag ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn sie vereinbart oder tariflich vorgesehen ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Fehlt eine solche Klausel, endet das Arbeitsverhältnis erst mit Fristablauf.

## Wie berechnest Du die Frist und was gehört in die Kündigung?

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang beim Arbeitgeber. Ein Beispiel zum [Kündigungsfrist berechnen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-berechnen/): Soll das Arbeitsverhältnis am 30.11.2026 enden, muss die Kündigung spätestens am Montag, 02.11.2026, zugehen. Für den 15.12.2026 reicht der Zugang am 17.11.2026. Sicherer ist ein Puffer von einigen Tagen, weil der Zugang im Streitfall bewiesen werden muss.

Das [Kündigungsschreiben](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschreiben/) braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht. Wer ohne Anschlussjob kündigt, riskiert eine [Sperrzeit beim Arbeitslosengeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld/) von in der Regel zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Melde Dich außerdem spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend (§ 38 SGB III). Noch offener Urlaub ist mit dem [Resturlaub bei Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/resturlaub-bei-kuendigung/) zu planen.

## Aus der Praxis

Eine Sachbearbeiterin aus Hamburg-Wandsbek ist seit neun Jahren im selben Unternehmen und hat einen neuen Job ab Januar. Ihr Arbeitsvertrag verweist nur auf die gesetzlichen Fristen. Sie geht davon aus, dass sie drei Monate Kündigungsfrist hat, weil ihre Kollegin das so gehört hat. Tatsächlich gilt die Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB nur für den Arbeitgeber. Für sie bleibt es bei vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Gibt sie die unterschriebene Kündigung bis zum 02.11.2026 ab, kann das Arbeitsverhältnis zum 30.11.2026 enden. Ob der Resturlaub genommen oder abgegolten wird, klärt sie gesondert.

## Das Wichtigste in Kürze

- Ohne abweichende Vereinbarung kündigst Du mit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).
- Die verlängerten Fristen bis zu sieben Monaten gelten gesetzlich nur für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB).
- Dein Vertrag darf Dir keine längere Frist auferlegen als dem Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).
- In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB).

## Häufige Fragen

### Welche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gilt nach 10 Jahren?

Gesetzlich weiterhin vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die längere Frist von vier Monaten nach zehn Jahren in § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Anders ist es, wenn Dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag die verlängerten Fristen ausdrücklich auch für Arbeitnehmer vorsieht. Dann musst Du die längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer einhalten.

### Gilt die gleiche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer wie für den Arbeitgeber?

Nur, wenn das vereinbart ist. Das Gesetz staffelt allein die Frist des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit. Viele Musterverträge enthalten aber die Klausel, dass die längeren Fristen für beide Seiten gelten. Das ist zulässig. Umgekehrt ist es verboten: Für Deine Kündigung darf keine längere Frist vereinbart werden als für die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB).

### Welche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gilt: die gesetzliche oder vertragliche?

Die vertragliche Frist, sofern sie wirksam vereinbart ist und nicht kürzer als das Gesetz erlaubt. Kürzere vertragliche Fristen als vier Wochen sind nur bei Aushilfen bis drei Monate oder per Tarifvertrag zulässig (§ 622 Abs. 4 und 5 BGB). Ist eine Vertragsfrist unklar formuliert oder unangemessen lang, kann sie unwirksam sein. Dann greift die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer von vier Wochen.

### Wann muss ich kündigen, wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist habe?

Rechne vom gewünschten Enddatum drei Monate zurück und achte auf den vereinbarten Termin, meist das Monatsende. Für ein Ende am 31.03. muss die Kündigung bei einer Frist von drei Monaten zum Monatsende spätestens am 31.12. des Vorjahres zugehen. Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber, nicht das Datum im Schreiben. Plane einige Tage Puffer ein.

### Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Probezeit?

Zwei Wochen, wenn eine Probezeit vereinbart ist und höchstens sechs Monate dauert (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung kann dann zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden, ein Termin zum 15. oder Monatsende ist nicht nötig. Ein Tarifvertrag kann noch kürzere Fristen vorsehen. Die Kündigung muss auch in der Probezeit schriftlich mit Unterschrift erfolgen.

### Kann ich ohne Kündigungsfrist kündigen?

Nur mit einem wichtigen Grund nach § 626 BGB, etwa bei ausbleibendem Lohn über längere Zeit oder schweren Pflichtverletzungen des Arbeitgebers. Die fristlose Kündigung muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes erklärt werden. In vielen Fällen ist vorher eine Abmahnung nötig. Alternativ können sich beide Seiten auf einen Aufhebungsvertrag mit frei gewähltem Enddatum einigen.

### Zählt bei der Kündigungsfrist das Datum der Kündigung oder der Zugang?

Der Zugang. Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang beim Arbeitgeber (§ 187 Abs. 1 BGB). Zugegangen ist das Schreiben, wenn es so in den Machtbereich des Arbeitgebers gelangt ist, dass er es unter normalen Umständen lesen kann. Übergib die Kündigung am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung oder mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt.

### Kann der Arbeitgeber mich früher gehen lassen?

Ja, wenn Ihr Euch einig seid. Das Arbeitsverhältnis kann per Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin enden, der ebenfalls die Schriftform braucht (§ 623 BGB). Einseitig verkürzen kann der Arbeitgeber die Frist nicht. Er kann Dich aber freistellen. Dann musst Du nicht mehr arbeiten, das Arbeitsverhältnis und in der Regel der Lohnanspruch laufen bis zum Fristende weiter.

### Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten?

Ja, bis zum letzten Tag der Frist bestehen alle Pflichten weiter, auch die Arbeitspflicht. Ausnahmen sind Urlaub, Krankheit oder eine Freistellung durch den Arbeitgeber. Offener Urlaub soll möglichst in der Kündigungsfrist genommen werden. Was nicht mehr genommen werden kann, ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abzugelten.

### Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich selbst kündige?

Das kann passieren, wenn kein wichtiger Grund vorliegt und Du keinen Anschlussjob hast. Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt in der Regel zwölf Wochen (§ 159 Abs. 3 SGB III) und mindert auch die Anspruchsdauer. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, etwa aus gesundheitlichen Gründen, prüft die Arbeitsagentur im Einzelfall. Kläre das am besten vor der Kündigung.

## Quellen

1. [§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 623 BGB Schriftform der Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 26.10.2017, 6 AZR 158/16](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-158-16/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
4. [BAG, Urteil vom 23.03.2017, 6 AZR 705/15](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-705-15/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

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- [Kündigungsfrist berechnen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-berechnen/)
- [Eigenkündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/eigenkuendigung/)
- [Kündigung in der Probezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-in-der-probezeit/)
- [Tarifliche Kündigungsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/tarifliche-kuendigungsfrist/)
- [Vertragliche Kündigungsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/vertragliche-kuendigungsfrist/)

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