# Kündigungsfrist berechnen

> **Kurz erklärt:** Kündigungsfrist berechnen heißt, vom Zugang der Kündigung aus den Tag zu bestimmen, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Die gesetzlichen Fristen stehen in § 622 BGB, gezählt wird nach §§ 187 und 188 BGB. Grundfrist sind vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; für Kündigungen des Arbeitgebers verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-berechnen/

## Welche Kündigungsfrist gilt für Dich?

Zuerst klärst Du, welche Regel greift. Ein Tarifvertrag kann nach § 622 Abs. 4 BGB abweichen, dann gilt die [tarifliche Kündigungsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/tarifliche-kuendigungsfrist/). Ein Arbeitsvertrag darf längere Fristen vorsehen, kürzere aber nur in engen Ausnahmen (§ 622 Abs. 5 BGB). Fehlt beides, gilt das Gesetz.

Nach [§ 622 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html) beträgt die Grundfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie gilt für Deine [Eigenkündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/eigenkuendigung/) immer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich nach § 622 Abs. 2 BGB:

| Bestand im Betrieb | Frist für den Arbeitgeber |
|---|---|
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |

Die frühere Regel, Zeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht mitzuzählen, steht nicht mehr im Gesetz. In einer vereinbarten [Probezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/probezeit-im-arbeitsverhaeltnis/) von höchstens sechs Monaten gilt eine Frist von zwei Wochen ohne festen Endtermin (§ 622 Abs. 3 BGB).

## Kündigungsfrist berechnen: So gehst Du vor

Startpunkt ist der [Zugang der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zugang-der-kuendigung/), nicht das Datum auf dem Schreiben. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Wochenfrist endet am gleichen Wochentag, eine Monatsfrist am gleichen Datum im letzten Monat ([§ 188 Abs. 2 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html)). Danach suchst Du den nächsten zulässigen [Kündigungstermin](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungstermin/).

Zwei Rechenbeispiele mit der Grundfrist:

- Zugang am Montag, 02.11.2026: vier Wochen enden am Montag, 30.11.2026. Das Arbeitsverhältnis endet zum 30.11.2026.
- Zugang am Dienstag, 03.11.2026: vier Wochen enden am 01.12.2026. Der nächste Termin ist der 15.12.2026.

Ein Beispiel mit verlängerter Frist: Acht Jahre Betriebszugehörigkeit, Arbeitgeberkündigung geht am 28.10.2026 zu. Drei Monate enden am 28.01.2027, Ende des Arbeitsverhältnisses ist der 31.01.2027. Ein einziger Tag späterer Zugang kann beim Kündigungsfrist berechnen also einen halben oder ganzen Monat ausmachen.

## Häufige Fehler beim Kündigungsfrist berechnen

Der häufigste Fehler ist das falsche Startdatum. Bei einem Brief zählt, wann er in Deinen Briefkasten gelangt und unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann (§ 130 Abs. 1 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist nach § 623 BGB unwirksam, weil die [Schriftform der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/schriftform-der-kuendigung/) eine eigenhändige Unterschrift verlangt.

Ein zweiter Fehler: Vertrag und Gesetz werden vermischt. Ein Vertrag darf für Deine Kündigung keine längere Frist vorsehen als für die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Beim Kündigungsfrist berechnen solltest Du mit Puffer planen, statt auf den letzten Tag zu zielen. Mit der Kündigungsfrist hat die [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/) nichts zu tun: Sie läuft ab Zugang, unabhängig davon, wann das Arbeitsverhältnis endet. Bei Mietverträgen gelten eigene Regeln, siehe [Kündigungsfrist im Mietrecht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-im-mietrecht/).

## Aus der Praxis

Ein Industriemechaniker aus Harburg ist seit elf Jahren im Betrieb. Sein Arbeitgeber übergibt ihm am Mittwoch, 30.09.2026, persönlich die Kündigung zum 31.12.2026. Nach § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB stehen ihm bei zehn Jahren vier Monate zum Monatsende zu. Gerechnet ab Zugang enden vier Monate am 30.01.2027, der Termin ist also der 31.01.2027. Ob die Kündigung als Kündigung zum richtigen Termin ausgelegt werden kann oder ob er klagen muss, lässt er innerhalb der drei Wochen prüfen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).
- Für Arbeitgeberkündigungen steigt die Frist mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate (§ 622 Abs. 2 BGB).
- In der Probezeit gelten zwei Wochen ohne festen Endtermin (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Gerechnet wird ab Zugang; der Zugangstag zählt nicht mit (§§ 187, 188 BGB).
- Tarifverträge können abweichen, Arbeitsverträge die Grundfrist nur ausnahmsweise verkürzen (§ 622 Abs. 4 und 5 BGB).

## Häufige Fragen

### Wie kann ich die Kündigungsfrist berechnen, wenn sie 4 Wochen beträgt?

Vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Monat. Du nimmst den Tag des Zugangs, zählst ihn nicht mit und gehst vier Wochen weiter auf denselben Wochentag. Liegt dieses Datum vor dem 15. oder vor dem Monatsende, endet das Arbeitsverhältnis zum nächsten dieser beiden Termine. Geht die Kündigung am Montag, 02.11.2026 zu, endet die Frist am 30.11.2026.

### Bis wann muss ich kündigen, um zum Monatsende auszuscheiden?

Die Kündigung muss mindestens vier Wochen vor dem Monatsende zugehen, wenn die gesetzliche Grundfrist gilt. Für das Ende am 31.12.2026 heißt das: Zugang spätestens am Donnerstag, 03.12.2026. Gilt ein Tarif- oder Arbeitsvertrag mit längerer Frist, verschiebt sich das nach vorn. Da es auf den Zugang beim Arbeitgeber ankommt, plane einige Tage Puffer ein.

### Zählt der Tag des Zugangs mit, wenn ich die Kündigungsfrist berechnen will?

Nein. Fällt der Anfang einer Frist auf ein Ereignis wie den Zugang einer Kündigung, wird dieser Tag nicht mitgerechnet, so § 187 Abs. 1 BGB. Die Frist beginnt am Folgetag. Das Ende bestimmt § 188 Abs. 2 BGB: Bei Wochenfristen ist es der gleiche Wochentag, bei Monatsfristen das gleiche Datum. Danach kommt erst der vereinbarte oder gesetzliche Kündigungstermin.

### Gilt die verlängerte Frist des Arbeitgebers auch für meine Eigenkündigung?

Nach dem Gesetz nicht. Die Staffel in § 622 Abs. 2 BGB gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge übertragen die verlängerten Fristen aber auf beide Seiten. Das ist zulässig, weil § 622 Abs. 6 BGB nur verbietet, für den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für den Arbeitgeber. Schau deshalb zuerst in Deinen Vertrag.

### Welche Besonderheiten gibt es beim Kündigungsfrist berechnen in der Probezeit?

Zwei Wochen, und zwar zu jedem beliebigen Tag. Das regelt § 622 Abs. 3 BGB für eine vereinbarte Probezeit von höchstens sechs Monaten. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht; das Arbeitsverhältnis darf danach enden. Ein Tarifvertrag kann andere Fristen vorsehen. Ohne vereinbarte Probezeit gilt von Anfang an die Grundfrist von vier Wochen.

### Was gilt bei einer Kündigung per Einschreiben?

Beim Einwurfeinschreiben geht die Kündigung zu, wenn sie zu den üblichen Postzeiten in den Briefkasten eingeworfen wird. Beweisen muss das der Absender. Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus aus dem Internet reichen dafür nach dem Bundesarbeitsgericht nicht als Anscheinsbeweis, wenn keine Kopie des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird (Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24). Beim Übergabeeinschreiben bleibt bei Abwesenheit nur ein Benachrichtigungszettel, der Zugang kann sich dann verzögern. Für Deine eigene Kündigung gilt dasselbe, sicherer ist eine Übergabe gegen Empfangsbestätigung.

### Kann der Arbeitgeber eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren?

Nur in Ausnahmefällen. Nach § 622 Abs. 5 BGB ist das möglich bei einer vorübergehenden Aushilfe bis drei Monate oder in Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmern ohne Auszubildende, Teilzeitkräfte zählen anteilig. Im Kleinbetrieb dürfen aber vier Wochen nicht unterschritten werden, nur der feste Termin zum 15. oder Monatsende entfällt. Tarifverträge dürfen auch kürzere Fristen festlegen.

### Was passiert, wenn die Kündigung den falschen Endtermin nennt?

Die Kündigung ist dadurch nicht automatisch unwirksam. Unter Umständen lässt sie sich als Kündigung zum nächstzulässigen Termin auslegen. Ist das nach dem Wortlaut nicht möglich, weil ausdrücklich nur ein bestimmtes Datum gewollt ist, kann es auf eine Klage innerhalb der dreiwöchigen Frist ankommen. Ob Auslegung oder Klage nötig ist, hängt von der Formulierung ab.

### Wie muss ich die Betriebszugehörigkeit für die Kündigungsfrist berechnen?

Gezählt wird, wie lange das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen bestanden hat, so § 622 Abs. 2 BGB. Erst ab vollen zwei Jahren beginnt die Verlängerung. Zeiten vor dem 25. Geburtstag zählen heute voll mit, die frühere Altersgrenze steht nicht mehr im Gesetz. Ob Ausbildungs- oder Vordienstzeiten anzurechnen sind, ist eine Frage des Einzelfalls und des Vertrags.

### Gibt es bei fristloser Kündigung eine Frist?

Eine Kündigungsfrist nicht, das Arbeitsverhältnis endet sofort mit Zugang. Der Kündigende muss aber nach § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen handeln, nachdem er von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat. Diese Zwei-Wochen-Frist betrifft also die Reaktionszeit, nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses. Gegen die fristlose Kündigung musst Du ebenfalls binnen drei Wochen klagen.

## Quellen

1. [§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 187 BGB Fristbeginn](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 188 BGB Fristende](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 130 BGB Wirksamwerden der Willenserklärung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 623 BGB Schriftform der Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
6. [BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24 (Einwurf-Einschreiben, kein Anscheinsbeweis ohne Auslieferungsbeleg)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-68-24/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Kündigungsfrist für Arbeitnehmer](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-fuer-arbeitnehmer/)
- [Kündigungsfrist für Arbeitgeber](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsfrist-fuer-arbeitgeber/)
- [Zugang der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/zugang-der-kuendigung/)
- [Kündigungstermin](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungstermin/)
- [Kündigung in der Probezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-in-der-probezeit/)
- [Tarifliche Kündigungsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/tarifliche-kuendigungsfrist/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
