# Kündigungsbutton (§ 312k BGB)

> **Kurz erklärt:** Der Kündigungsbutton ist die Schaltfläche, über die Verbraucher online abschließbare Dauerverträge auch online kündigen können müssen. § 312k BGB verlangt eine gut lesbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ und eine Bestätigungsseite mit der Schaltfläche „jetzt kündigen“. Fehlt das, darfst Du nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen.

- Thema: [Online-Coaching-Recht](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/online-coaching-recht/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsbutton/

## Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton?

[§ 312k Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html) erfasst Webseiten, über die Verbraucher einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr schließen können, der ein Dauerschuldverhältnis mit einer entgeltlichen Leistung des Unternehmers begründet. Das betrifft Abos, Mitgliedschaften und Streamingdienste, aber auch [Membership- und Abo-Modelle](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/membership-und-abo-modelle/) im Online-Coaching.

Die Pflicht gilt nur gegenüber Verbrauchern, nicht im B2B-Geschäft; den Unterschied erklärt [Verbraucher und Unternehmer](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verbraucher-und-unternehmer/). Ausgenommen sind Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als Textform gilt, sowie Webseiten und Verträge über Finanzdienstleistungen.

## Wie muss der Kündigungsbutton gestaltet sein?

Das Gesetz schreibt ein Verfahren in zwei Stufen vor (§ 312k Abs. 2 BGB):

1. **Kündigungsschaltfläche:** gut lesbar, beschriftet mit nichts anderem als „Verträge hier kündigen“ oder einer eindeutigen gleichwertigen Formulierung.
2. **Bestätigungsseite:** Sie fragt Art der Kündigung, Identifizierung, Vertrag, gewünschten Beendigungszeitpunkt und eine Adresse für die Bestätigung ab. Am Ende steht eine Schaltfläche „jetzt kündigen“ oder eine eindeutige gleichwertige Beschriftung.

Kündigungsbutton und Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein. Der BGH hat 2026 klargestellt, dass die Bestätigungsseite nichts anderes enthalten darf, auch keine Hinweise auf Alternativen wie das Pausieren eines Fitnessvertrags ([BGH, Urteil vom 16.07.2026, I ZR 200/25](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2025/I_ZR_200-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1)).

Nach dem Klick musst Du die Erklärung mit Datum und Uhrzeit speichern können (§ 312k Abs. 3 BGB). Der Unternehmer muss den Eingang sofort in Textform bestätigen, der Zugang wird vermutet (§ 312k Abs. 4 BGB). Ohne Zeitangabe wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Termin (§ 312k Abs. 5 BGB).

## Was passiert, wenn der Button fehlt oder falsch umgesetzt ist?

Dann darfst Du den Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt daneben bestehen. Verbraucherverbände können zudem auf Unterlassung klagen, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen im BGH-Fall von 2026.

Der Kündigungsbutton ersetzt keine Prüfung der Laufzeit. Wie lange ein Vertrag läuft, regeln Vertrag und AGB; für Laufzeit und stillschweigende Verlängerung setzt § 309 Nr. 9 BGB Grenzen. Für Coaching-Verträge erklärt das [Kündigung des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-coachingvertrags/). Zu trennen sind außerdem der Bestellbutton nach der [Button-Lösung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/button-loesung/) und die elektronische Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ nach § 356a BGB, die nur innerhalb der [Widerrufsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerrufsfrist/) bereitstehen muss.

## Aus der Praxis

Eine Studentin aus Hamburg hat online eine Mitgliedschaft in einer Fitness-Community mit Videokursen abgeschlossen, monatlich 39 Euro bei zwölf Monaten Mindestlaufzeit. Nach drei Monaten will sie kündigen, findet auf der Webseite aber nur ein Kontaktformular und den Hinweis, Kündigungen seien per Brief zu senden. Sie macht Screenshots der Seite, kündigt per E-Mail mit Verweis auf § 312k Abs. 6 BGB fristlos und bittet um Bestätigung. Ob der Anbieter die Kündigung akzeptiert oder die restlichen Beiträge einfordert, bleibt offen.

## Das Wichtigste in Kürze

- § 312k BGB gilt für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern, nicht für Finanzdienstleistungen und B2B-Verträge.
- Pflicht sind eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ und eine Bestätigungsseite mit der Schaltfläche „jetzt kündigen“.
- Die Bestätigungsseite darf keine weiteren Angebote oder Informationen enthalten (BGH, 16.07.2026, I ZR 200/25).
- Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft, kannst Du jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

## Häufige Fragen

### Was ist ein Kündigungsbutton?

Eine Schaltfläche auf der Webseite eines Anbieters, mit der Verbraucher einen online abschließbaren Dauervertrag ebenso einfach online kündigen können. Gesetzliche Grundlage ist § 312k BGB. Der Button führt auf eine Bestätigungsseite, auf der Du die nötigen Angaben machst und mit „jetzt kündigen“ die Kündigung abgibst. Danach bekommst Du eine Bestätigung in Textform.

### Ist der Kündigungsbutton Pflicht?

Ja, für jeden Unternehmer, der Verbrauchern auf seiner Webseite den Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht (§ 312k Abs. 1 BGB). Ausnahmen gelten für Finanzdienstleistungen und für Verträge, die gesetzlich nur in strengerer Form als Textform gekündigt werden können. Für Verträge zwischen Unternehmern besteht keine Pflicht.

### Was muss auf dem Kündigungsbutton stehen?

Nichts anderes als „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung, gut lesbar (§ 312k Abs. 2 Satz 2 BGB). Die zweite Schaltfläche auf der Bestätigungsseite muss mit „jetzt kündigen“ oder einer eindeutigen gleichwertigen Formulierung beschriftet sein. Eine Beschriftung wie „Vertrag finden“ genügt nicht; die Beklagte im BGH-Verfahren I ZR 200/25 hat das anerkannt.

### Was passiert, wenn ein Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?

Dann kannst Du den Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das gilt auch, wenn Button oder Bestätigungsseite nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dokumentiere den Zustand der Webseite mit Screenshots und Datum. Kündige dann auf einem nachweisbaren Weg, etwa per E-Mail und Brief.

### Darf der Anbieter auf der Kündigungsseite Alternativen anbieten?

Auf der Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons nicht. Der BGH hat mit Urteil vom 16.07.2026, I ZR 200/25, entschieden, dass diese Seite über die gesetzlich vorgesehenen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche hinaus keine weiteren Angebote oder Informationen enthalten darf. Im Fall ging es um einen Hinweis, den Fitnessvertrag statt zu kündigen kostenlos zu pausieren. Das war unzulässig.

### Muss ich mich einloggen, um über den Kündigungsbutton zu kündigen?

Das Gesetz verlangt, dass Schaltflächen und Bestätigungsseite ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sind (§ 312k Abs. 2 Satz 4 BGB). Die Bestätigungsseite darf Angaben zu Deiner Identifizierung und zum Vertrag abfragen. Ob ein vorgeschalteter Login zulässig ist, hat der BGH in I ZR 200/25 nicht entschieden. Im Zweifel solltest Du die Kündigung zusätzlich auf anderem Weg nachweisbar erklären.

### Wann wird die Kündigung über den Kündigungsbutton wirksam?

Zu dem Zeitpunkt, den Du auf der Bestätigungsseite angibst. Fehlt eine Angabe, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 312k Abs. 5 BGB). Der Zugang beim Unternehmer wird unmittelbar nach dem Klick auf „jetzt kündigen“ vermutet (§ 312k Abs. 4 Satz 2 BGB). Die vertragliche Kündigungsfrist bleibt maßgeblich, wenn der Button korrekt umgesetzt ist.

### Was tun, wenn keine Kündigungsbestätigung kommt?

Der Unternehmer muss Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie den Beendigungszeitpunkt sofort elektronisch in Textform bestätigen (§ 312k Abs. 4 BGB). Kommt nichts, hilft Dir die gespeicherte Erklärung nach § 312k Abs. 3 BGB als Nachweis. Fordere die Bestätigung schriftlich an und setze eine Frist. Beiträge für die Zeit nach dem Beendigungszeitpunkt schuldest Du nicht mehr.

### Gilt der Kündigungsbutton auch für Online-Coaching und Mitgliedschaften?

Ja, wenn Du als Verbraucher über die Webseite ein Dauerschuldverhältnis gegen Entgelt abschließen kannst, etwa eine monatlich bezahlte Mitgliedschaft oder ein Abo mit Kursinhalten. Ein einmal bezahlter Kurs ohne laufende Leistung ist dagegen in der Regel kein Dauerschuldverhältnis. Unabhängig davon kann ein Coachingvertrag nach dem FernUSG nichtig sein.

### Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsbutton und Widerrufsbutton?

Mit dem Kündigungsbutton nach § 312k BGB beendest Du einen laufenden Dauervertrag für die Zukunft. Die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“, dient dem Widerruf eines Fernabsatzvertrags innerhalb der Widerrufsfrist. Sie muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein. Beide Funktionen sind getrennt anzubieten.

## Quellen

1. [§ 312k BGB Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [BGH, Urteil vom 16.07.2026, I ZR 200/25 (Bestätigungsseite)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2025/I_ZR_200-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
3. [BGH Pressemitteilung Nr. 128/2026 zu I ZR 200/25](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026128.html), Bundesgerichtshof, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 356a BGB Elektronische Widerrufsfunktion](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Abo-Falle](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abo-falle/)
- [Membership und Abo-Modelle](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/membership-und-abo-modelle/)
- [Kündigung des Coachingvertrags](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-des-coachingvertrags/)
- [Button-Lösung (§ 312j BGB)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/button-loesung/)
- [Widerrufsfrist](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/widerrufsfrist/)
- [Verbraucherzentrale](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verbraucherzentrale/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
