# Kündigung wegen Minderleistung

> **Kurz erklärt:** Eine Kündigung wegen Minderleistung stützt der Arbeitgeber darauf, dass Deine Arbeit deutlich hinter dem zurückbleibt, was Du vertraglich schuldest. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, braucht er nach § 1 Abs. 2 KSchG einen verhaltens- oder personenbedingten Grund und in der Regel zuvor eine Abmahnung. Gegen die Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen klagen.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-minderleistung/

## Wann rechtfertigt schlechte Leistung eine Kündigung wegen Minderleistung?

Du schuldest keine Spitzenleistung und keinen festen Durchschnitt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts musst Du tun, was Du sollst, und zwar so gut, wie Du kannst. Maßstab ist also Deine persönliche Leistungsfähigkeit, die Du angemessen ausschöpfen musst.

Daraus ergeben sich zwei Wege. Hältst Du Leistung bewusst zurück, kommt eine [verhaltensbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verhaltensbedingte-kuendigung/) in Betracht. Kannst Du trotz Anstrengung nicht mehr leisten, etwa wegen Krankheit oder fehlender Fähigkeiten, geht es um eine [personenbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/personenbedingte-kuendigung/) mit eigenen, strengen Voraussetzungen.

Beide Wege setzen voraus, dass das [Kündigungsschutzgesetz (KSchG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzgesetz-kschg/) gilt. Dafür muss Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen ([§ 1 Abs. 1 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html)) und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer haben (§ 23 Abs. 1 KSchG). Hat Dein Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen, kann die alte Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern gelten. Im [Kleinbetrieb](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kleinbetrieb/) braucht die Kündigung keinen dieser Gründe.

## Was muss der Arbeitgeber nachweisen?

Für eine Kündigung wegen Minderleistung reicht ein schlechter Eindruck nicht. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, wie weit Deine Leistung über einen längeren Zeitraum hinter der vergleichbarer Kollegen zurückbleibt, etwa anhand von Stückzahlen oder Fehlerquoten mit Art, Schwere und Folgen der Fehler. Eine feste Prozentgrenze hat das Bundesarbeitsgericht abgelehnt. Gelingt dem Arbeitgeber diese Darstellung, musst Du erklären, warum Du trotzdem Deine Leistungsfähigkeit ausschöpfst, zum Beispiel wegen Alter, Krankheit oder betrieblicher Umstände.

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung steht in der Regel eine [Abmahnung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abmahnung/). Entbehrlich ist sie nur, wenn eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist oder die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass eine Hinnahme offensichtlich ausgeschlossen ist ([BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-541-09/), Rn. 37). Bei Minderleistung muss die Abmahnung deutlich machen, welche Leistung erwartet wird.

## Welche Fristen und Formfehler spielen bei einer Kündigung wegen Minderleistung eine Rolle?

Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erklärt werden (§ 623 BGB). Gibt es einen Betriebsrat, ist er vorher anzuhören, sonst ist die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1 BetrVG), siehe [Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/anhoerung-des-betriebsrats-vor-der-kuendigung/).

Bei einer Kündigung wegen Minderleistung ist die Klagefrist am wichtigsten. Nach [§ 4 Satz 1 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html) musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht klagen. Versäumst Du sie, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam, auch wenn die Leistungsvorwürfe nicht tragen. Wie das Verfahren abläuft, erklärt der Beitrag zur [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/).

## Was kannst Du bei Leistungsvorwürfen tun?

Halte früh fest, was Deine Leistung beeinflusst: neue Software, fehlende Einarbeitung, gestiegene Vorgaben, Erkrankungen. Gegen eine Abmahnung kannst Du eine [Gegendarstellung zur Abmahnung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/gegendarstellung-zur-abmahnung/) zur Personalakte reichen. Warst Du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ob sich eine Klage lohnt oder eine Einigung mit [Abfindung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abfindung/) näherliegt, hängt vom Einzelfall ab.

## Aus der Praxis

Eine Sachbearbeiterin in einem Hamburger Versicherungsbüro bearbeitet seit einem Jahr spürbar weniger Vorgänge als ihr Team. Sie erhält zwei Abmahnungen, die nur von „mangelnder Leistung“ sprechen, ohne Zahlen oder Erwartung. Danach kündigt der Arbeitgeber ordentlich. Sie erhebt innerhalb von drei Wochen Klage. Im Verfahren legt sie dar, dass ihr nach einer Umstellung auf ein neues System keine Schulung angeboten wurde und sie längere Zeit krank war. Ob das Gericht die Abmahnungen für ausreichend hält und die Erklärung genügt, hängt von den Unterlagen ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Du schuldest keine Durchschnittsleistung, sondern musst Deine persönliche Leistungsfähigkeit angemessen ausschöpfen.
- Im Anwendungsbereich des KSchG braucht eine Kündigung wegen Minderleistung einen verhaltens- oder personenbedingten Grund (§ 1 Abs. 2 KSchG).
- Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung nötig (BAG 2 AZR 541/09).
- Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG).

## Häufige Fragen

### Ist eine Kündigung wegen Minderleistung möglich?

Sie kann es sein, aber nur unter engen Voraussetzungen. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss die Minderleistung entweder auf einem steuerbaren Fehlverhalten beruhen oder auf Gründen in Deiner Person, die eine weitere Beschäftigung unzumutbar machen. Langsamer zu sein als die besten Kollegen genügt nicht. Bei verhaltensbedingten Gründen muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen.

### Was ist ein Low Performer im Arbeitsrecht?

Der Begriff ist kein Gesetzesbegriff. Gemeint sind Beschäftigte, deren Leistung längerfristig deutlich unter der vergleichbarer Kollegen liegt. Arbeitsrechtlich entscheidend ist nicht das Etikett, sondern ob Du Deine persönliche Leistungsfähigkeit ausschöpfst. Wer sich anstrengt, aber langsamer ist, verletzt seine Pflichten nicht. Für eine Kündigung muss der Arbeitgeber mehr darlegen als einen Vergleich mit dem Durchschnitt.

### Wie viel schlechter als der Durchschnitt darf ich arbeiten?

Eine feste Grenze für die Kündigung wegen Minderleistung gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat starre Werte wie eine doppelte oder dreifache Fehlerquote als alleinigen Maßstab abgelehnt. Eine längerfristige, deutliche Unterschreitung des Durchschnitts kann aber ein Anhaltspunkt dafür sein, dass Du Deine Möglichkeiten nicht ausschöpfst. Dann musst Du erklären, woran es liegt. Entscheidend sind Art, Schwere und Folgen der Fehler im Einzelfall.

### Muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen Minderleistung abmahnen?

In der Regel ja. Weil eine verhaltensbedingte Kündigung auf die Zukunft gerichtet ist, soll Dir die Abmahnung die Chance geben, Dein Verhalten zu ändern. Sie muss konkret benennen, welche Leistung fehlt und was erwartet wird. Nur in Ausnahmefällen ist sie entbehrlich, etwa wenn klar ist, dass sich nichts ändern wird. Pauschale Formulierungen wie „Leistung unzureichend“ reichen meist nicht.

### Wie oft muss abgemahnt werden, bevor gekündigt wird?

Eine feste Zahl schreibt das Gesetz nicht vor. Oft reicht eine einschlägige Abmahnung, wenn sie klar formuliert ist und sich danach nichts ändert. Bei geringfügigen Mängeln kann das Gericht mehrere Abmahnungen erwarten. Werden zu viele Abmahnungen ohne Konsequenz ausgesprochen, kann ihre Warnfunktion leiden. Wie das im konkreten Fall zu bewerten ist, prüft das Arbeitsgericht.

### Kann ich in der Probezeit wegen schlechter Leistung gekündigt werden?

Ja, und zwar ohne besonderen Grund. In den ersten sechs Monaten gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 1 KSchG noch nicht, der Arbeitgeber muss die Kündigung also nicht sozial rechtfertigen. Eine vereinbarte Probezeit verkürzt zudem die Kündigungsfrist auf zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Grenzen bleiben Diskriminierungsverbote, Sonderkündigungsschutz und Willkür.

### Was kann ich gegen eine Abmahnung wegen Minderleistung tun?

Du kannst eine Gegendarstellung verfassen und verlangen, dass sie zur Personalakte genommen wird. Darin erklärst Du sachlich, warum der Vorwurf nicht stimmt oder welche Umstände Deine Leistung beeinflusst haben. Ist die Abmahnung inhaltlich falsch oder zu unbestimmt, kommt ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte in Betracht. Eine Pflicht, sofort zu reagieren, besteht nicht.

### Bekomme ich nach einer Kündigung wegen Minderleistung eine Sperrzeit?

Nicht automatisch. Eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III setzt voraus, dass Du das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben und die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hast. Wer sich anstrengt, aber nicht mehr schafft, handelt nicht vertragswidrig. Die Agentur für Arbeit prüft das im Einzelfall.

### Habe ich bei einer Kündigung wegen Minderleistung Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung entsteht meist durch Vergleich im Kündigungsschutzprozess, wenn beide Seiten das Risiko eines Urteils scheuen. Einen gesetzlichen Anspruch nach § 1a KSchG gibt es nur bei betriebsbedingten Kündigungen mit entsprechendem Hinweis. Wie hoch eine Einigung ausfällt, hängt von den Erfolgsaussichten, der Betriebszugehörigkeit und dem Verhandlungsverlauf ab.

### Gilt der Kündigungsschutz auch im Kleinbetrieb?

Der allgemeine Kündigungsschutz nicht. In Betrieben mit in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt § 1 KSchG nach § 23 Abs. 1 KSchG nicht, bei Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2004. Für ältere Arbeitsverhältnisse kann die Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern maßgeblich sein. Auch im Kleinbetrieb muss die Kündigung aber schriftlich sein, und die Klagefrist von drei Wochen gilt trotzdem.

### Kann eine Kündigung wegen Minderleistung auch personenbedingt sein?

Ja. Kannst Du die geschuldete Leistung trotz Anstrengung dauerhaft nicht mehr erbringen, etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Dann fragt das Gericht nicht nach Verschulden, sondern nach einer negativen Prognose, erheblichen Beeinträchtigungen des Arbeitgebers und einer Interessenabwägung. Mildere Mittel wie eine andere Aufgabe gehen vor. Eine Abmahnung ist hier nicht der entscheidende Schritt.

## Quellen

1. [§ 1 KSchG Sozial ungerechtfertigte Kündigungen](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 4 KSchG Anrufung des Arbeitsgerichts](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 23 KSchG Geltungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 (Abmahnungserfordernis)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-541-09/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 102 BetrVG Mitbestimmung bei Kündigungen](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Verhaltensbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/verhaltensbedingte-kuendigung/)
- [Personenbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/personenbedingte-kuendigung/)
- [Abmahnung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abmahnung/)
- [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/)
- [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/)
- [Kündigungsschutzgesetz (KSchG)](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzgesetz-kschg/)

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