# Kündigung wegen Auftragsmangel

> **Kurz erklärt:** Eine Kündigung wegen Auftragsmangel ist eine betriebsbedingte Kündigung, die der Arbeitgeber mit fehlenden Aufträgen oder Umsatzrückgang begründet. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss nach § 1 Abs. 2 KSchG der Beschäftigungsbedarf dauerhaft entfallen sein. Kurzfristige Auftragsschwankungen reichen nicht. Gegen die Kündigung kannst Du nur innerhalb von drei Wochen klagen.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-wegen-auftragsmangel/

## Ist eine Kündigung wegen Auftragsmangel zulässig?

Eine Kündigung wegen Auftragsmangel kann zulässig sein. Eine [betriebsbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsbedingte-kuendigung/) ist nach [§ 1 Abs. 2 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html) wirksam, wenn dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Nach dem BAG muss der Bedarf für Deine Beschäftigung voraussichtlich dauerhaft entfallen sein. Meist entsteht der Überhang nicht schon durch den Umsatzrückgang selbst, sondern durch eine darauf gestützte [unternehmerische Entscheidung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/unternehmerische-entscheidung/), etwa eine Abteilung zu verkleinern ([BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 512/13](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-512-13/)).

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 KSchG). Für Arbeitsverhältnisse, die schon vor 2004 bestanden, kann die Schwelle bei mehr als fünf liegen. Im [Kleinbetrieb](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kleinbetrieb/) braucht der Arbeitgeber keinen solchen Grund.

## Was muss der Arbeitgeber beweisen?

Stützt er sich unmittelbar auf den Auftragsrückgang, prüft das Gericht voll nach, ob der Arbeitsanfall dauerhaft so gesunken ist, dass für Dich kein Bedarf mehr besteht. Der Arbeitgeber muss das mit Zahlen aus vergleichbaren Referenzzeiträumen belegen und kurzfristige Schwankungen ausschließen ([BAG, Urteil vom 23.02.2012, 2 AZR 548/10](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-548-10/)). Pauschale Aussagen wie „die Auftragslage hat sich dauerhaft verschlechtert“ reichen nicht. Daran scheiterte der Arbeitgeber bei der Kündigung wegen Auftragsmangel im Fall 2 AZR 548/10.

Zusätzlich darf es keinen freien Arbeitsplatz geben, auf dem Du weiterarbeiten könntest ([Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/weiterbeschaeftigung-auf-freiem-arbeitsplatz/)). Unter vergleichbaren Kollegen muss der Arbeitgeber eine korrekte [Sozialauswahl](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sozialauswahl/) nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung treffen (§ 1 Abs. 3 KSchG).

## Warum spricht Kurzarbeit gegen die Kündigung?

Wird im Betrieb [Kurzarbeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kurzarbeit/) geleistet, gehen die Betriebsparteien damit selbst von einem nur vorübergehenden Arbeitsmangel aus. Das ist nach dem BAG ein Indiz gegen einen dauerhaft gesunkenen Bedarf, das der Arbeitgeber mit konkretem Vortrag entkräften muss (2 AZR 548/10). Außerdem muss er vorhandene Mittel ausschöpfen, um Kündigungen zu vermeiden. Erlaubte eine Betriebsvereinbarung schon die Absenkung der Arbeitszeit, hier bis auf 14 Wochenstunden, musste er sie nutzen. Die Kündigung des schwerbehinderten Arbeiters hielt deshalb nicht.

Das gilt entsprechend für ein [Arbeitszeitkonto](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitszeitkonto/), über das sich Auftragslücken abfedern lassen.

## Gibt es eine Abfindung bei Kündigung wegen Auftragsmangel?

Auf eine Abfindung bei Kündigung wegen Auftragsmangel gibt es keinen allgemeinen Anspruch. Nach [§ 1a KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html) erhältst Du 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr, wenn Du nicht klagst. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf betriebliche Gründe und die Abfindung hinweist ([Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abfindungsanspruch-nach-1a-kschg/)). Daneben kann ein Sozialplan Leistungen vorsehen.

Viele Abfindungen entstehen im Vergleich nach einer [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/). Die Klage musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erheben (§ 4 KSchG).

## Aus der Praxis

Ein Zulieferer für Schiffsausrüstung in Hamburg-Finkenwerder verliert einen Großauftrag und kündigt zwei von zwölf Monteuren mit der Begründung „Auftragsmangel“. Im Betrieb läuft seit drei Monaten Kurzarbeit, eine Betriebsvereinbarung erlaubt weitere Absenkungen der Arbeitszeit. Einer der Gekündigten ist seit 14 Jahren im Betrieb und hat zwei Kinder, ein jüngerer Kollege ohne Unterhaltspflichten bleibt. Ob die Kündigung trägt, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber einen dauerhaften Rückgang mit Zahlen belegen kann und warum die Kurzarbeit nicht reicht. Auch die Sozialauswahl wäre zu prüfen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Auftragsmangel trägt eine Kündigung nur, wenn der Beschäftigungsbedarf dauerhaft entfallen ist (§ 1 Abs. 2 KSchG, BAG 2 AZR 512/13).
- Der Arbeitgeber muss den Rückgang mit Zahlen aus Referenzzeiträumen belegen; kurzfristige Schwankungen reichen nicht (BAG 2 AZR 548/10).
- Laufende Kurzarbeit ist ein Indiz gegen einen dauerhaften Wegfall; vorhandene Mittel zur Arbeitszeitabsenkung müssen genutzt werden.
- Eine Abfindung von 0,5 Monatsverdiensten je Jahr gibt es nach § 1a KSchG nur mit Hinweis im Kündigungsschreiben und ohne Klage.
- Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden (§ 4 KSchG).

## Häufige Fragen

### Ist eine Kündigung wegen Auftragsmangel rechtens?

Sie kann rechtmäßig sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz eingehalten ist. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass Dein Arbeitsplatz wegen des Auftragsrückgangs auf Dauer wegfällt, dass es keinen freien Arbeitsplatz für Dich gibt und dass die Sozialauswahl stimmt. Besteht ein Betriebsrat, muss er vorher angehört werden (§ 102 BetrVG). Fehlt einer dieser Punkte, ist die Kündigung angreifbar. Im Kleinbetrieb mit bis zu zehn Arbeitnehmern gelten diese Anforderungen nicht.

### Wie lange muss ein Auftragsmangel dauern, damit gekündigt werden darf?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Entscheidend ist eine Prognose im Zeitpunkt der Kündigung: Der Arbeitsanfall muss voraussichtlich dauerhaft gesunken sein. Das BAG verlangt, dass der Arbeitgeber die Daten repräsentativer Referenzperioden vergleicht und bloß kurzfristige Auftragsschwankungen ausschließt (2 AZR 548/10). Ein schlechtes Quartal allein genügt deshalb in der Regel nicht. Je kürzer der Rückgang dokumentiert ist, desto schwerer fällt dem Arbeitgeber der Beweis.

### Welche Kündigungsfrist gilt bei Kündigung wegen Auftragsmangel?

Die normale ordentliche Kündigungsfrist. Sie ergibt sich aus Vertrag, Tarifvertrag oder § 622 BGB und beträgt für Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit zwischen vier Wochen zum 15. oder Monatsende und sieben Monaten zum Monatsende. Auftragsmangel berechtigt in der Regel nicht zu einer fristlosen Kündigung, weil das wirtschaftliche Risiko beim Arbeitgeber liegt. Eine kürzere Frist kann nur ein Tarifvertrag vorsehen.

### Steht mir bei Kündigung wegen Auftragsmangel eine Abfindung zu?

Nicht automatisch. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nach § 1a KSchG nur, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung anbietet und Du die Klagefrist verstreichen lässt. Dann beträgt sie 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Ansprüche können sich außerdem aus einem Sozialplan ergeben. In der Praxis wird eine Abfindung oft im Kündigungsschutzprozess ausgehandelt, wenn die Kündigung angreifbar ist.

### Muss der Arbeitgeber vor der Kündigung Kurzarbeit einführen?

Das BAG hat offengelassen, ob der Arbeitgeber rechtlich gezwungen sein kann, Kurzarbeit erst einzuführen. Läuft aber bereits Kurzarbeit oder erlaubt eine Betriebsvereinbarung schon die Absenkung der Arbeitszeit, muss er diese Möglichkeit vor einer Kündigung ausschöpfen (2 AZR 548/10). Laufende Kurzarbeit spricht zudem für nur vorübergehenden Arbeitsmangel. Der Arbeitgeber muss dann erklären, welche neuen Umstände den Bedarf dauerhaft gesenkt haben.

### Wer wird bei Auftragsmangel zuerst gekündigt?

Das entscheidet die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG. Der Arbeitgeber muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern denjenigen kündigen, der sozial am wenigsten schutzbedürftig ist. Maßgeblich sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung. Leistungsträger darf er nur unter engen Voraussetzungen herausnehmen. Ein Fehler in der Sozialauswahl macht die Kündigung unwirksam, auch wenn der Auftragsmangel feststeht.

### Kann ich in der Zeitarbeit wegen Auftragsmangel gekündigt werden?

Ja, auch Leiharbeitnehmer können betriebsbedingt gekündigt werden, und auch hier gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dass ein einzelner Kundeneinsatz endet, ist für sich genommen noch kein dauerhafter Wegfall. Maßgeblich ist, ob beim Verleiher selbst der Beschäftigungsbedarf für Dich auf Dauer entfällt (§ 1 Abs. 2 KSchG). Kurzfristige Auftragsschwankungen reichen nach dem BAG generell nicht (2 AZR 548/10). Für die Klage gilt auch hier die Frist von drei Wochen.

### Muss im Kündigungsschreiben der Auftragsmangel stehen?

Nein. Eine ordentliche Kündigung muss den Grund nicht nennen, sie braucht aber die Schriftform nach § 623 BGB mit eigenhändiger Unterschrift. Den Grund muss der Arbeitgeber erst im Prozess darlegen und beweisen. Ausnahme ist § 1a KSchG: Will er die gesetzliche Abfindung anbieten, muss er im Schreiben auf dringende betriebliche Erfordernisse hinweisen. Bei einer fristlosen Kündigung kannst Du die Gründe nach § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB schriftlich erfragen.

### Was ist, wenn nach der Kündigung neue Leute eingestellt werden?

Das kann ein starkes Indiz gegen einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes sein. Maßgeblich ist zwar die Prognose bei Zugang der Kündigung, doch wer kurz darauf Personal für dieselben Aufgaben sucht, hat Mühe, einen dauerhaften Rückgang zu erklären. Sammle Stellenanzeigen und Hinweise auf neue Aufträge. Im Kündigungsschutzprozess können sie Deine Position stärken. Ob nach Ablauf der Frist noch ein Wiedereinstellungsanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

### Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung wegen Auftragsmangel?

Mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Im Prozess muss der Arbeitgeber den dauerhaften Wegfall, fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und eine korrekte Sozialauswahl belegen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Eine frühe Prüfung von Vertrag, Betriebsgröße und Kurzarbeit lohnt sich häufig.

## Quellen

1. [§ 1 KSchG Sozial ungerechtfertigte Kündigungen](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 23.02.2012, 2 AZR 548/10 (Auftragsrückgang, Kurzarbeit als Indiz)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-548-10/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
3. [BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 512/13 (unternehmerische Entscheidung, Prognose)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-512-13/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 1a KSchG Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 23 KSchG Geltungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Betriebsbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsbedingte-kuendigung/)
- [Unternehmerische Entscheidung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/unternehmerische-entscheidung/)
- [Sozialauswahl](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sozialauswahl/)
- [Kurzarbeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kurzarbeit/)
- [Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/abfindungsanspruch-nach-1a-kschg/)

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