# Kündigung während der Pflegezeit

> **Kurz erklärt:** Während einer Pflegezeit darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen. Den Sonderkündigungsschutz regelt § 5 PflegeZG: Er beginnt mit der Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, und endet mit der Freistellung. Nur in besonderen Fällen kann die oberste Landesbehörde für Arbeitsschutz eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-waehrend-der-pflegezeit/

## Wann schützt Dich § 5 PflegeZG bei einer Kündigung während der Pflegezeit?

Nach [§ 5 Abs. 1 PflegeZG](https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__5.html) darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung an bis zum Ende der Freistellung nicht kündigen. Erfasst ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen bei einer akuten Pflegesituation (§ 2 PflegeZG). Ebenso geschützt sind die [Pflegezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/pflegezeit/) von bis zu sechs Monaten und die weiteren Freistellungen nach § 3 PflegeZG, etwa zur Sterbebegleitung. Für die [Familienpflegezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/familienpflegezeit/) gilt der Schutz entsprechend (§ 2 Abs. 3 FPfZG).

Bei der Kündigung während der Pflegezeit gibt es eine Grenze beim Beginn. Der Schutz setzt mit der Ankündigung ein, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn der Freistellung. Wer ein Jahr im Voraus ankündigt, ist also nicht ein Jahr lang geschützt. Abweichen lässt sich davon nicht zu Deinen Ungunsten (§ 8 PflegeZG).

## Gilt der Schutz auch im kleinen Betrieb?

Den Anspruch auf Pflegezeit hast Du nur bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten (§ 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG). Für die Familienpflegezeit müssen es mehr als 25 sein (§ 2 Abs. 1 Satz 4 FPfZG). Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG kennt diese Schwelle nicht; der Kündigungsschutz gilt dafür in jedem [Kleinbetrieb](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kleinbetrieb/).

Im kleineren Betrieb kannst Du eine Pflegezeit beantragen, der Arbeitgeber muss binnen vier Wochen antworten und eine Ablehnung begründen (§ 3 Abs. 6a PflegeZG). Kommt eine Vereinbarung zustande, beginnt der Kündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG erst mit dem Beginn der Freistellung, nicht schon mit dem Antrag.

## Wann ist eine Kündigung während der Pflegezeit ausnahmsweise erlaubt?

Ganz ausgeschlossen ist eine Kündigung nicht. In besonderen Fällen kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle die Kündigung nach § 5 Abs. 2 PflegeZG für zulässig erklären. Ohne diese Erklärung ist eine Kündigung während der Pflegezeit unwirksam. Was ein besonderer Fall ist, entscheidet die Behörde.

Bedarf eine Kündigung der Zustimmung einer Behörde, läuft die Klagefrist nach [§ 4 Satz 4 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html) erst ab Bekanntgabe der Entscheidung an Dich. Verlass Dich darauf nicht. Reiche die [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/) sicherheitshalber innerhalb der [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/) ab Zugang der schriftlichen Kündigung ein. Nicht geschützt ist der Weg über eine Eigenkündigung oder einen [Aufhebungsvertrag](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/aufhebungsvertrag/); beide setzen Deine Zustimmung voraus.

## Was gilt nach dem Ende der Pflegezeit?

Mit dem Ende der Freistellung endet der besondere Schutz vor einer Kündigung während der Pflegezeit, danach gelten die allgemeinen Regeln. Eine Kündigung allein deshalb, weil Du Pflegezeit genommen hast, verstößt gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.

Die Pflegezeit endet vorzeitig vier Wochen nach dem Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder wenn die häusliche Pflege unmöglich oder unzumutbar wird. Den Arbeitgeber musst Du darüber unverzüglich informieren (§ 4 Abs. 2 PflegeZG). Nach dem Bundesarbeitsgericht ist die Pflegezeit ein einmaliges Gestaltungsrecht. Hast Du für denselben Angehörigen einmal eine verkürzte Pflegezeit erklärt, kannst Du sie nicht später erneut beanspruchen (Urteil vom 15.11.2011, [9 AZR 348/10](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-348-10/)). Für Beamte gilt das Pflegezeitgesetz nicht; in Hamburg gibt es nach § 63a HmbBG eine Freistellung zur Pflege naher Angehöriger unter Fortfall der Bezüge, siehe [Sonderurlaub für Beamte](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sonderurlaub-fuer-beamte/).

## Aus der Praxis

Ein Sachbearbeiter in einem Hamburger Versicherungsbüro mit rund 60 Beschäftigten kündigt am 3. März in Textform an, ab dem 1. Mai für vier Monate in Pflegezeit zu gehen, um seine Mutter nach einem Schlaganfall zu pflegen. Die Bescheinigung der Pflegekasse legt er bei. Mitte April erhält er eine ordentliche Kündigung, begründet mit einer Umstrukturierung. Eine Erklärung der Landesbehörde liegt nicht vor. Er erhebt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage. Wie das Verfahren ausgeht, hängt unter anderem davon ab, ob er Ankündigung und Zugang der Kündigung belegen kann.

## Das Wichtigste in Kürze

- Nach § 5 Abs. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber ab der Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor Beginn, bis zum Ende der Freistellung nicht kündigen.
- Der Schutz gilt für kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit, sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG und Familienpflegezeit (§ 2 Abs. 3 FPfZG).
- Ausnahmsweise kann die oberste Landesbehörde für Arbeitsschutz eine Kündigung für zulässig erklären (§ 5 Abs. 2 PflegeZG).
- Pflegezeit verlangen kannst Du nur bei mehr als 15 Beschäftigten, Familienpflegezeit bei mehr als 25; im kleineren Betrieb ist eine Vereinbarung möglich.
- Erhebe Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG), auch wenn eine Behörde hätte zustimmen müssen.

## Häufige Fragen

### Ist eine Kündigung während der Pflegezeit möglich?

Vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht. § 5 Abs. 1 PflegeZG verbietet die Kündigung ab der Ankündigung bis zum Ende der Freistellung. Ausnahmen gibt es nur, wenn die zuständige oberste Landesbehörde die Kündigung in einem besonderen Fall vorher für zulässig erklärt hat. Eine Kündigung ohne diese Erklärung ist unwirksam. Du selbst kannst dagegen jederzeit unter Einhaltung Deiner Kündigungsfrist kündigen.

### Ab wann gilt der Schutz bei einer Kündigung während der Pflegezeit?

Ab dem Zeitpunkt, in dem Du die Pflegezeit ankündigst, frühestens aber zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn. Für die Pflegezeit musst Du spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform ankündigen (§ 3 Abs. 3 PflegeZG), für die Familienpflegezeit spätestens acht Wochen vorher (§ 2a Abs. 1 FPfZG). Bei einer vereinbarten Freistellung im Kleinbetrieb beginnt der Schutz erst mit der Freistellung selbst.

### Darf mir nach der Pflegezeit gekündigt werden?

Nach dem Ende der Freistellung gilt der Sonderkündigungsschutz nicht mehr. Der Arbeitgeber kann dann unter den allgemeinen Voraussetzungen kündigen, im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes also nur mit einem sozial rechtfertigenden Grund. Unzulässig ist eine Kündigung, die Dich gerade dafür bestraft, dass Du Pflegezeit in Anspruch genommen hast (§ 612a BGB). Den Zusammenhang musst Du im Prozess darlegen.

### Gilt der Kündigungsschutz auch bei den zehn Tagen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung?

Ja. § 5 Abs. 1 PflegeZG nennt ausdrücklich die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG. Du darfst bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege zu organisieren. Die Verhinderung und ihre voraussichtliche Dauer musst Du unverzüglich mitteilen. Auf Verlangen legst Du eine ärztliche Bescheinigung oder die Bescheinigung einer Pflegefachperson vor (§ 2 Abs. 2 PflegeZG).

### Ist eine betriebsbedingte Kündigung während der Pflegezeit möglich?

Nur mit vorheriger Zulässigkeitserklärung der zuständigen Landesbehörde nach § 5 Abs. 2 PflegeZG. Der betriebliche Grund allein genügt nicht, auch wenn er nach dem Kündigungsschutzgesetz ausreichen würde. Ob die Behörde zustimmt, entscheidet sie im Einzelfall. Erteilt sie die Erklärung, muss die Kündigung im Übrigen trotzdem wirksam sein, etwa mit ordnungsgemäßer Betriebsratsanhörung.

### Wer zahlt mein Gehalt während der Pflegezeit?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Gehalt während einer vollständigen Pflegezeit gibt es nicht, weil Du nicht arbeitest. Für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann die Pflegekasse des Angehörigen Pflegeunterstützungsgeld zahlen (§ 2 Abs. 3 PflegeZG in Verbindung mit § 44a Abs. 3 SGB XI). Für Pflegezeit und Familienpflegezeit kommt ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Betracht (§ 3 Abs. 1 FPfZG). Teilweise Freistellung bedeutet entsprechend weniger Gehalt.

### Kann der Arbeitgeber die Pflegezeit ablehnen?

In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten nicht, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Nach dem Bundesarbeitsgericht ist die Pflegezeit ein einseitiges Gestaltungsrecht, die Rechtsfolgen treten mit Deiner Erklärung ein (Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 348/10). Nur bei der Verteilung einer teilweisen Freistellung kann er dringende betriebliche Gründe einwenden (§ 3 Abs. 4 PflegeZG). In kleineren Betrieben kann er einen Antrag mit Begründung ablehnen.

### Wie lange darf die Pflegezeit dauern?

Die Pflegezeit beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen höchstens sechs Monate (§ 4 Abs. 1 PflegeZG). Zusammen mit einer Familienpflegezeit dürfen es höchstens 24 Monate je Angehörigem sein. Eine kürzere Pflegezeit kannst Du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern, es sei denn, ein geplanter Wechsel in der Person des Pflegenden scheitert aus wichtigem Grund. Für die Sterbebegleitung gelten höchstens drei Monate.

### Wird mein Urlaub wegen der Pflegezeit gekürzt?

Das ist möglich. Nach § 4 Abs. 4 PflegeZG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um ein Zwölftel kürzen. Bei vier Monaten vollständiger Pflegezeit wären das vier Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei nur teilweiser Freistellung sieht die Vorschrift keine Kürzung vor. Ob Dein Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch macht, liegt bei ihm.

### Was mache ich bei einer Kündigung während der Pflegezeit?

Prüfe zuerst, ob eine Zulässigkeitserklärung der Landesbehörde vorliegt, und notiere das Zugangsdatum der Kündigung. Erhebe dann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG). Halte Deine Ankündigung der Pflegezeit und die Bescheinigung der Pflegekasse bereit, um den Schutz nachzuweisen. Ob zusätzlich eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nötig ist, hängt von Deiner Situation ab; die Frist für die Arbeitsuchendmeldung läuft unabhängig davon.

## Quellen

1. [§ 5 PflegeZG Kündigungsschutz](https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__5.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 3 PflegeZG Pflegezeit und sonstige Freistellungen](https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 2 FPfZG Familienpflegezeit (Abs. 3: §§ 5 bis 8 PflegeZG entsprechend)](https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__2.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 4 KSchG Anrufung des Arbeitsgerichts (Satz 4)](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [BAG, Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 348/10 (Pflegezeit als einmaliges Gestaltungsrecht)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-348-10/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Pflegezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/pflegezeit/)
- [Familienpflegezeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/familienpflegezeit/)
- [Arbeitsrecht bei Pflege von Angehörigen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/arbeitsrecht-bei-pflege-von-angehoerigen/)
- [Sonderkündigungsschutz](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sonderkuendigungsschutz/)
- [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/)
- [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
