# Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit

> **Kurz erklärt:** Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit: Mit dem Ende der Elternzeit endet der Sonderkündigungsschutz des § 18 BEEG. Danach darf der Arbeitgeber wieder kündigen, braucht im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes aber einen Grund nach § 1 KSchG. Die Elternzeit selbst ist kein Kündigungsgrund. Gegen die Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG).

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-nach-rueckkehr-aus-der-elternzeit/

## Ab wann ist die Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit zulässig?

Nach [§ 18 Abs. 1 BEEG](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html) gilt der [Kündigungsschutz in der Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutz-in-der-elternzeit/): Der Arbeitgeber darf ab dem Verlangen der Elternzeit und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes, bei späteren Abschnitten frühestens 14 Wochen vorher. Er gilt auch, wenn Du während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG). Ausnahmen gibt es nur mit Zulässigkeitserklärung der Arbeitsschutzbehörde.

Bei der Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Geht sie Dir am ersten Arbeitstag nach dem Ende der Elternzeit zu, greift § 18 BEEG nicht mehr. Hast Du die Elternzeit aber in Abschnitte aufgeteilt, beginnt der Schutz vor jedem weiteren Abschnitt erneut. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 18.06.2026 entschieden, auch für mehrere Abschnitte in einem einzigen Schreiben und auch in der sechsmonatigen Wartezeit (2 AZR 213/25, [Pressemitteilung 25/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/vorwirkender-kuendigungsschutz-vor-zeitabschnitten-einer-elternzeit/)).

Bist Du erneut schwanger, gilt zusätzlich das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG. Mehr dazu unter [Kündigungsschutz in der Schwangerschaft](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/).

## Welche Gründe braucht der Arbeitgeber für die Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit?

Nach der Elternzeit gilt der allgemeine Schutz des [Kündigungsschutzgesetzes](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzgesetz-kschg/), wenn Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Im Kleinbetrieb mit in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt er nach § 23 Abs. 1 KSchG nicht. Für Arbeitnehmer, die schon vor dem 01.01.2004 im Betrieb waren, kann eine niedrigere Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern gelten.

Im Geltungsbereich des Gesetzes braucht der Arbeitgeber einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund (§ 1 Abs. 2 KSchG). Häufig wird eine [betriebsbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsbedingte-kuendigung/) ausgesprochen, weil der Arbeitsplatz während der Elternzeit weggefallen oder anders besetzt worden sei. Dann muss der Wegfall tatsächlich bestehen, eine freie Stelle darf nicht vorhanden sein, und die [Sozialauswahl](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sozialauswahl/) muss stimmen.

Dass Du Elternzeit genommen hast, ist bei der Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit kein Kündigungsgrund. Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verbietet Benachteiligungen, weil Du zulässig Rechte ausübst. Nach § 15 Abs. 5 Satz 5 BEEG darfst Du nach der Elternzeit außerdem zu der Arbeitszeit zurückkehren, die vorher vereinbart war.

## Was ist nach Zugang der Kündigung zu tun?

Die wichtigste Frist ist die [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/). Nach [§ 4 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html) musst Du die [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/) innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erheben. Das gilt auch, wenn Du geltend machst, die Kündigung verstoße gegen § 18 BEEG. Sonst gilt sie nach § 7 KSchG als wirksam.

Nach § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, nicht aber bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit ist nach § 17 Abs. 2 BEEG im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht gewährter Urlaub abzugelten, siehe [Urlaubsabgeltung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/urlaubsabgeltung/).

Willst Du selbst gehen, kannst Du nach § 19 BEEG zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

## Aus der Praxis

Eine Sachbearbeiterin aus einem Hamburger Logistikunternehmen kehrt nach zwei Jahren Elternzeit zurück. Ihre Stelle hat inzwischen ein Kollege übernommen, der Betrieb hat 60 Beschäftigte. Zwei Wochen nach ihrer Rückkehr erhält sie eine betriebsbedingte Kündigung mit der Begründung, ihr Aufgabenbereich sei entfallen. Sie reicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hamburg ein. Geprüft wird, ob der Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen ist, ob eine vergleichbare Stelle frei war und ob die Sozialauswahl ihre Unterhaltspflicht für das Kind berücksichtigt hat. Wie das Verfahren ausgeht, hängt von den betrieblichen Unterlagen ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Der Sonderkündigungsschutz nach § 18 BEEG endet mit dem letzten Tag der Elternzeit, maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.
- Bei aufgeteilter Elternzeit beginnt der Schutz vor jedem Abschnitt neu (BAG 2 AZR 213/25 vom 18.06.2026).
- Nach der Rückkehr braucht der Arbeitgeber im Geltungsbereich des KSchG einen Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG, die Elternzeit selbst ist keiner.
- Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden (§ 4 KSchG).
- Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bleibt erhalten (§ 17 Abs. 2 BEEG).

## Häufige Fragen

### Ab wann ist eine Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit möglich?

Ab dem Tag nach dem Ende der Elternzeit, wenn die Kündigung Dir dann zugeht. Bis dahin verbietet § 18 Abs. 1 BEEG jede Kündigung, es sei denn, die zuständige Landesbehörde hat sie für zulässig erklärt. Eine Kündigung, die Dir noch während der Elternzeit zugeht, ist unwirksam, selbst wenn sie erst danach wirken soll. Folgt ein weiterer Abschnitt Elternzeit, kann der Schutz nach dem BAG schon wieder eingreifen.

### Ist eine Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit schon am ersten Tag erlaubt?

Rechtlich ist das nicht ausgeschlossen, weil der Sonderkündigungsschutz mit der Elternzeit endet. Die Kündigung braucht aber im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes einen Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG. Kommt sie unmittelbar nach der Rückkehr, prüft das Arbeitsgericht genau, ob der Grund trägt oder ob es in Wahrheit um die Elternzeit geht. Eine Benachteiligung wegen der Elternzeit verbietet § 612a BGB.

### Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Auf den genauen Arbeitsplatz nicht, wohl aber auf Beschäftigung zu den vereinbarten Bedingungen. Der Arbeitgeber kann Dir im Rahmen seines Weisungsrechts nach § 106 GewO eine andere gleichwertige Tätigkeit zuweisen, die zum Arbeitsvertrag passt. Eine geringerwertige Tätigkeit muss Dir nicht zugewiesen werden. Außerdem kannst Du nach § 15 Abs. 5 Satz 5 BEEG zur Arbeitszeit zurückkehren, die vor der Elternzeit vereinbart war.

### Gilt der Kündigungsschutz auch im Kleinbetrieb?

Der Sonderkündigungsschutz des § 18 BEEG gilt unabhängig von der Betriebsgröße, also auch im Kleinbetrieb. Nach dem Ende der Elternzeit fehlt dort aber meist der allgemeine Schutz des Kündigungsschutzgesetzes, weil § 23 Abs. 1 KSchG ihn bei in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmern ausschließt. Dann braucht der Arbeitgeber keinen sozialen Grund. Unwirksam bleibt eine Kündigung aber etwa bei Verstoß gegen § 612a BGB oder ohne Schriftform.

### Ist eine betriebsbedingte Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit möglich?

Ja, die Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit ist betriebsbedingt möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Der Arbeitgeber muss belegen, dass Dein Arbeitsplatz durch eine unternehmerische Entscheidung dauerhaft weggefallen ist und keine freie, zumutbare Stelle besteht. Außerdem muss er unter vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG treffen. Dass eine Vertretung Deine Aufgaben übernommen hat, begründet für sich keinen Wegfall des Arbeitsplatzes.

### Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn mir nach der Elternzeit gekündigt wird?

Er geht nicht verloren. Urlaub, den Du vor der Elternzeit nicht nehmen konntest, muss der Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 BEEG im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr gewähren. Endet das Arbeitsverhältnis, bevor Du ihn nehmen kannst, ist er nach § 17 Abs. 3 BEEG oder § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Für die Monate der Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaub nach § 17 Abs. 1 BEEG um je ein Zwölftel kürzen.

### Was gilt, wenn ich nach der Elternzeit wieder schwanger bin?

Dann bist Du nach § 17 Abs. 1 MuSchG vor einer Kündigung geschützt, und zwar während der Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Schwangerschaft bei der Kündigung kennt oder Du sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang mitteilst. Eine Kündigung ist dann nur mit Zulässigkeitserklärung der Landesbehörde möglich. Die Klagefrist von drei Wochen solltest Du trotzdem einhalten.

### Bekomme ich bei einer Kündigung nach Rückkehr aus der Elternzeit eine Abfindung?

Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung entsteht etwa, wenn der Arbeitgeber sie bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG anbietet und Du die Klagefrist verstreichen lässt, oder wenn ein Sozialplan sie vorsieht. Häufig wird sie im Kündigungsschutzprozess als Vergleich vereinbart. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, hängt von den Erfolgsaussichten der Klage ab.

### Kann ich selbst nach der Elternzeit kündigen?

Ja. Zum Ende der Elternzeit kannst Du nach § 19 BEEG mit einer Frist von drei Monaten kündigen, unabhängig von einer längeren vertraglichen Frist. Willst Du zu einem anderen Zeitpunkt gehen, gelten die normalen Kündigungsfristen aus Vertrag, Tarifvertrag oder § 622 BGB. Bei einer Eigenkündigung droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit nach § 159 SGB III, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.

### Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Innerhalb dieser Frist musst Du nach § 4 Satz 1 KSchG Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam. Die Frist gilt für fast alle Unwirksamkeitsgründe, auch für einen Verstoß gegen § 18 BEEG. Eine verspätete Klage lässt das Gericht nur unter den engen Voraussetzungen des § 5 KSchG nachträglich zu.

## Quellen

1. [§ 18 BEEG Kündigungsschutz](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [BAG, Urteil vom 18.06.2026, 2 AZR 213/25, Pressemitteilung 25/26 (Kündigungsschutz vor jedem Elternzeitabschnitt)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/vorwirkender-kuendigungsschutz-vor-zeitabschnitten-einer-elternzeit/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 17 BEEG Urlaub](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 1 KSchG Sozial ungerechtfertigte Kündigungen](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [§ 4 KSchG Anrufung des Arbeitsgerichts](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 17 MuSchG Kündigungsverbot](https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__17.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Kündigungsschutz in der Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutz-in-der-elternzeit/)
- [Kündigung zum Ende der Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-zum-ende-der-elternzeit/)
- [Elternzeit](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/elternzeit/)
- [Betriebsbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsbedingte-kuendigung/)
- [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/)
- [Klagefrist von drei Wochen](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/klagefrist-von-drei-wochen/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
