# Kündigung in der Insolvenz

> **Kurz erklärt:** Eine Kündigung in der Insolvenz Deines Arbeitgebers ist nötig, da das Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet. Nach Eröffnung des Verfahrens gilt nach § 113 InsO eine verkürzte Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten zum Monatsende. Dein Kündigungsschutz bleibt aber bestehen und Du musst innerhalb von drei Wochen Klage erheben (§ 4 KSchG).

- Thema: [Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/thema/kuendigung/)
- Verfasst von: [Redaktion Kanzlei CleverLaw](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/redaktion/)
- Stand: 28.10.2026
- Quelle: https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigung-in-der-insolvenz/

## Endet das Arbeitsverhältnis mit der Insolvenz?

Nein. Nach [§ 108 Abs. 1 InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__108.html) bestehen Dienstverhältnisse des Schuldners mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Du musst also weiterarbeiten, und der Lohn für die Zeit nach der Eröffnung ist nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO eine Masseverbindlichkeit, die vor den übrigen Gläubigern bedient wird.

Der Insolvenzantrag selbst ist kein Kündigungsgrund. Wer kündigen will, braucht dieselben Gründe wie außerhalb der Insolvenz. In Betracht kommt vor allem eine [betriebsbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsbedingte-kuendigung/), etwa wenn Betriebsteile stillgelegt oder Stellen abgebaut werden. Nach Eröffnung des Verfahrens erklärt der Insolvenzverwalter die Kündigung.

## Welche Fristen gelten bei der Kündigung in der Insolvenz?

[§ 113 InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__113.html) erlaubt dem Insolvenzverwalter und Dir, ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen Ausschluss der ordentlichen Kündigung zu kündigen. Die Frist für die Kündigung in der Insolvenz beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.

Ein Beispiel: Nach 15 Jahren im Betrieb hättest Du nach § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB sechs Monate Kündigungsfrist. In der Insolvenz verkürzt sie sich auf drei Monate. Beträgt Deine Frist ohnehin nur einen Monat, bleibt es bei einem Monat. Für die verlorene Zeit kannst Du nach § 113 Satz 3 InsO Schadensersatz verlangen, allerdings nur als Insolvenzgläubiger mit der Quote.

Sonderkündigungsschutz bleibt bestehen. Schwangere, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder brauchen weiter die nötige Behördenzustimmung oder den besonderen Grund.

## Dein Kündigungsschutz bei einer Kündigung in der Insolvenz

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in der Insolvenz unverändert, auch die [Sozialauswahl](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sozialauswahl/). Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen [Interessenausgleich](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/interessenausgleich/) mit Namensliste, wird nach § 125 InsO vermutet, dass die Kündigung betriebsbedingt ist. Die Sozialauswahl prüft das Gericht dann nur noch nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten und nur auf grobe Fehler. Dabei darf berücksichtigt werden, dass jemand bald abschlagsfrei in Rente gehen kann (BAG, Urteil vom 08.12.2022, [6 AZR 31/22](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-31-22/)).

Bei einer [Massenentlassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/massenentlassung/) ist die Anzeige bei der Agentur für Arbeit nötig. Dass der Agentur keine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat zugeleitet wurde (§ 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG), macht die Kündigung aber nicht unwirksam (BAG, Urteil vom 23.05.2024, 6 AZR 155/21). Gegen jede Kündigung musst Du binnen drei Wochen [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/) erheben.

## Was passiert mit Lohn und Abfindung?

Für offenen Lohn aus den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis zahlt die Agentur für Arbeit [Insolvenzgeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/insolvenzgeld/) in Höhe des Nettoentgelts, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (§§ 165, 167 SGB III). Der Antrag muss nach § 324 Abs. 3 SGB III innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden.

Ein [Sozialplan](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sozialplan/) nach Eröffnung darf insgesamt höchstens zweieinhalb Monatsverdienste der betroffenen Arbeitnehmer vorsehen und nicht mehr als ein Drittel der verteilbaren Masse verbrauchen (§ 123 InsO).

## Aus der Praxis

Ein Maschinenführer arbeitet seit 18 Jahren in einem Zulieferbetrieb bei Hamburg. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kündigt der Insolvenzverwalter mit drei Monaten Frist zum Monatsende, obwohl der Arbeitsvertrag sieben Monate vorsah. Sein Name steht auf einer Namensliste im Interessenausgleich. Der Mann erhebt binnen drei Wochen Klage und meldet den Schadensersatz für die verkürzte Frist zur Insolvenztabelle an. Für zwei unbezahlte Monate vor der Eröffnung beantragt er rechtzeitig Insolvenzgeld. Wie viel von seiner Forderung am Ende ankommt, hängt von der Masse ab.

## Das Wichtigste in Kürze

- Die Insolvenz beendet das Arbeitsverhältnis nicht; Dienstverhältnisse bestehen nach § 108 Abs. 1 InsO fort.
- Nach § 113 InsO beträgt die Kündigungsfrist höchstens drei Monate zum Monatsende, auch bei Unkündbarkeit.
- Kündigungsschutzgesetz, Sonderkündigungsschutz und die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG gelten weiter.
- Mit Namensliste im Interessenausgleich prüft das Gericht die Sozialauswahl nur auf grobe Fehler (§ 125 InsO).
- Insolvenzgeld deckt die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis; Antrag binnen zwei Monaten (§ 324 Abs. 3 SGB III).

## Häufige Fragen

### Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren?

Höchstens drei Monate zum Monatsende, wenn Deine normale Frist länger wäre (§ 113 Satz 2 InsO). Ist Deine vertragliche oder gesetzliche Frist kürzer, gilt die kürzere. Die Regel gilt in beide Richtungen: Auch Du kannst mit dieser Frist kündigen, selbst wenn Dein Vertrag eine längere Bindung vorsieht. Voraussetzung ist ein eröffnetes Insolvenzverfahren.

### Wer spricht die Kündigung in der Insolvenz aus?

Nach der Eröffnung des Verfahrens der Insolvenzverwalter, denn auf ihn geht nach § 80 Abs. 1 InsO die Befugnis über, das Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen. Er tritt gegenüber den Beschäftigten in die Rolle des Arbeitgebers. Im Eröffnungsverfahren hängt es davon ab, welche Befugnisse das Gericht dem vorläufigen Verwalter übertragen hat. Prüfe deshalb, wer die Kündigung in der Insolvenz unterschrieben hat, und lass Zweifel an der Vertretungsbefugnis zeitnah klären.

### Ist die Insolvenz ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Nein. Die Insolvenz des Arbeitgebers rechtfertigt allein keine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB. § 113 InsO verkürzt nur die Frist der ordentlichen Kündigung und hebt einen Ausschluss der ordentlichen Kündigung auf. Für die Kündigung selbst braucht der Insolvenzverwalter einen Grund nach § 1 KSchG, wenn das Gesetz anwendbar ist, also in der Regel eine betriebsbedingte Begründung.

### Kann ich selbst kündigen, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Ja. Nach § 113 InsO kannst auch Du ohne Rücksicht auf eine längere Vertragsbindung mit höchstens drei Monaten zum Monatsende kündigen. Bei einer Eigenkündigung riskierst Du allerdings eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Ob ausstehender Lohn ein solcher Grund ist, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

### Bekomme ich bei einer Kündigung in der Insolvenz eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Möglich ist eine Abfindung aus einem Sozialplan. Nach Eröffnung ist er begrenzt auf höchstens zweieinhalb Monatsverdienste je betroffenem Arbeitnehmer im Gesamtvolumen und höchstens ein Drittel der verteilbaren Masse (§ 123 InsO). Ob ein Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess wirtschaftlich etwas bringt, hängt von der Masse ab.

### Gilt der Kündigungsschutz bei einer Kündigung in der Insolvenz?

Das Kündigungsschutzgesetz wird durch die Insolvenz nicht verdrängt. Der Insolvenzverwalter braucht einen Kündigungsgrund und muss bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl treffen. Erleichterungen gibt es mit einer Namensliste nach § 125 InsO oder einem gerichtlichen Beschlussverfahren nach § 126 InsO. Auch der Sonderkündigungsschutz für Schwangere, schwerbehinderte Menschen oder Betriebsräte gilt weiter.

### Was ist Insolvenzgeld und wie lange wird es gezahlt?

Insolvenzgeld ersetzt offenen Nettolohn für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 SGB III). Insolvenzereignis ist die Eröffnung des Verfahrens, die Abweisung mangels Masse oder die vollständige Einstellung des Betriebs. Das Bruttoentgelt wird dabei auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt (§ 167 SGB III). Der Antrag ist binnen zwei Monaten zu stellen.

### Muss ich nach dem Insolvenzantrag weiterarbeiten?

Ja, das Arbeitsverhältnis läuft unverändert weiter. Bleibt der Lohn aus, kann unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung bestehen; das ist aber riskant und sollte vorher geprüft werden. Wer einfach fernbleibt, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung. Für die Zeit vor dem Insolvenzereignis sichert das Insolvenzgeld bis zu drei Monate offenen Lohn ab.

### Was passiert mit meinem Resturlaub in der Insolvenz?

Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen, die Insolvenz lässt ihn nicht verfallen. Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht genommener Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Wie die Abgeltung im Verfahren eingeordnet und bezahlt wird, richtet sich nach den Regeln über Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

### Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung in der Insolvenz zu klagen?

Drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung, wie bei jeder anderen Kündigung (§ 4 KSchG). Die Klage richtest Du gegen den Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft, nicht gegen den insolventen Arbeitgeber selbst. Versäumst Du die Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam. Eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG ist nur ausnahmsweise möglich.

## Quellen

1. [§ 113 InsO Kündigung eines Dienstverhältnisses](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__113.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
2. [§ 125 InsO Interessenausgleich und Kündigungsschutz](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__125.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
3. [§ 108 InsO Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__108.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
4. [§ 165 SGB III Anspruch auf Insolvenzgeld](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__165.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026
5. [BAG, Urteil vom 23.05.2024, 6 AZR 155/21 (Massenentlassung, § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG)](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-155-21/), Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 27.10.2026
6. [§ 123 InsO Umfang des Sozialplans](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__123.html), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.10.2026

## Verwandte Begriffe

- [Insolvenzgeld](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/insolvenzgeld/)
- [Betriebsbedingte Kündigung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/betriebsbedingte-kuendigung/)
- [Sozialauswahl](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/sozialauswahl/)
- [Interessenausgleich](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/interessenausgleich/)
- [Massenentlassung](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/massenentlassung/)
- [Kündigungsschutzklage](https://cleverlaw.de/rechtslexikon/kuendigungsschutzklage/)

> Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie die beschriebenen Regeln in Ihrer Situation greifen, hängt von den Umständen ab. Für eine Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns gern an.
